Post ans Gericht und das Jobcenter nach Zahlungseingang
Es hat natürlich in der kurzen Zeit nicht mehr geklappt, uns aufgrund des Widerspruchs nicht das Geld bis zum Exzess zu kürzen, ich habe auch genau genommen nicht erwartet, dass das klappt, kenne ja die Arbeitsweise des Jobcenters ... ich werde Euch nachher mal eine etwas leichter zu verstehende Rechnung aufschreiben, die vielleicht .. da auf einen Monat bezogen .. besser verdeutlicht, wieso das so gar nicht angehen kann.
Erstmal aber die Kopie meiner e-mail an verschiedene Abteilungen des Jobcenters sowie des erneuten Schreibens ans Sozialgericht, wovon wir auch eine Kopie per Post an die Leistungsabteilung des Jobcenters Plön zur Kenntnisnahme geschickt haben.
Siehe unten.
LG
Renate
Gesendet: Montag, 30. September 2013 um 15:58 Uhr
Von: Renate-Hafemann@gmx.com
An: Jobcenter-Kreis-Ploen.Recht@jobcenter-ge.de, "Nxxxx-Sxxxxx ARGE" <Nxxxxx.Sxxxxx@jobcenter-ge.de>, "Nxxxxx-Sxxxxx Mitnmang-Zentrale" <mitnmang@jobcenter-kreis-ploen.de>
Betreff: Zur Kenntnisnahme und bitte um Weiterleitung an die Leistungsabteilung
Abs.: Renate Hafemann und Jürgen Gilberg, Breslauer Str. 1 - 3, 24211 Preetz, Nr. BG 13106BG0000064
Bitte um Weiterleitung dieser e-mail an die Leistungsabteilung, ansonsten zur Kenntnisnahme.
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben hier heute trotz Eingang der Bestätigung, dass unsere Widersprüche angekommen sind und der Mitteilung, dass eine Erstattung angeblicher Überzahlungen deshalb aufschiebende Wirkung hat, nur den um 213 Euro gekürzten Betrag erhalten. Es eilt, denn wir haben mit den Stadtwerken abgesprochen, uns doch noch nicht den Strom abzustellen und zu bezahlen. Das Geld wird gebraucht, denn in Bezug auf die Stromschulden ist uns von Ihnen ja auch nicht geholfen worden. Wir hatten schon tagelang kein DSL, weil uns wegen einer Teilzahlung an die Stadtwerke dann, da es für DSL nicht mehr gereicht hat, tagelang das Telefon und das Internet abgestellt wurde. Auch hier ist die nächste Zahlung in nur wenigen Tagen nötig, denn sonst stellt man uns erneut das Telefon und das DSL ab .. und den Strom, wenn wir nicht bis zum 10. Oktober wieder auf dem laufenden Stand sein sollten.
Sie haben sich hier verrechnet und außerdem unser Gespräch mit Herrn Nxxxxxx vollkommen falsch interpretiert, was unsere Raumkosten anbelangt. Es wurde auch zusätzlich alles mögliche sonst vergessen. Das ist erst einmal zu klären, bevor Sie uns etwas kürzen dürfen.
Wir gehen vielmehr davon aus, dass wir nach der Abrechnung für den Zeitraum vom 1.4.13 - 30.9.13 für die letzten Monate die uns in dieser Zeit vorgenommene Kürzung der Leistung nachgezahlt bekommen werden müssen.
Danke für Ihr Verständnis und eine eilige Bearbeitung.
Anbei die Kopie des Schreibens an das Sozialgericht zu unserem laufenden Eilantrag auf Hilfe, das heute mit der Post bereits raus gegangen ist.
m.f.g.
Renate Hafemann und Jürgen Gilberg
Abs.: Renate Hafemann und Jürgen Gilberg
Breslauer Str. 1 – 3, 24211 Preetz
Sozialgericht Kiel
Kronshagener Weg 107a
24116 Kiel
30.09.13
Aktenzeichen S 34 AS 334/13 ER
Mitteilung, dass wir trotz Widerspruch heute nur die um 213 Euro gekürzte Zahlung erhalten haben
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bitten darum, die Leistungsabteilung des Jobcenters Plön zu veranlassen, uns sofort die Differenz zwischen dem uns zustehenden vollen Regelsatz in Höhe von 705,88 Euro und den uns heute nur überwiesenen 492,88 Euro zu überweisen. Das sind 213 Euro, die wir dringend brauchen, um unseren Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können.
Das Jobcenter Plön hat uns zwar alle eingereichten Widersprüche bestätigt. Es ist uns aber nur zu den beiden Erstattungsbescheiden die aufschiebende Wirkung unseres Widerspruchs schriftlich bestätigt worden.
Beim vorläufigen Bewilligungsbescheid für den Zeitraum vom 1.10.13 – 31.03.14 wurde uns die aufschiebende Wirkung nicht bestätigt und es wurde uns hier auch prompt nur das Geld überwiesen, das uns damit fälschlicherweise bewilligt worden ist.
Uns ist weder für den Zeitraum für die Zeit vom 1.10.12 – 31.03.13 etwas zu kürzen, es wird uns nach unseren Berechnungen vielmehr die bereits im Abrechnungszeitraum vom 1.4.13 – 30.9.13 vorgenommene monatliche Kürzung nachzuzahlen sein, da uns für diesen Zeitraum nach unseren Berechnungen auch nichts zu kürzen sein wird und da diese Zahlen eine Voraussetzung für den neuen vorläufigen Bewilligungszeitraum vom 1.10.13 – 31.03.14 sind und wir außerdem jetzt unter geänderten Bedingungen arbeiten, die wir dem Gericht bereits mit unserer Bitte um Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz mitgeteilt haben (müssen uns wieder bewerben, dürfen nicht mehr Vollzeit für unsere Firma arbeiten, haben unseren bisherigen Festkunden neben den Portalen verloren, weil der finanzielle Schwierigkeiten hat und so für Umsätze nicht mehr zur Verfügung steht), steht uns für den aktuellen Bewilligungszeitraum für die Zeit vom 1.10.13 – 31.03.14 der volle Regelsatz als Leistung zu.
Wir brauchen die Nachzahlung dringend, um hier nicht unterzugehen.
Danke für eine schnelle Bearbeitung.
Mit freundlichen Grüßen
---------------------------------
Liebe Grüße
Eure Renate
Schaut doch mal in unseren Blog, den ich zusammen mit meinem Ehemann und Teampartner Jürgen als "Die Textritter" täglich mit neuen Inhalten fülle:
http://pferde-tiere-gesundheit-soziales-zeit.blogspot.de/
Von: Renate-Hafemann@gmx.com
An: Jobcenter-Kreis-Ploen.Recht@jobcenter-ge.de, "Nxxxx-Sxxxxx ARGE" <Nxxxxx.Sxxxxx@jobcenter-ge.de>, "Nxxxxx-Sxxxxx Mitnmang-Zentrale" <mitnmang@jobcenter-kreis-ploen.de>
Betreff: Zur Kenntnisnahme und bitte um Weiterleitung an die Leistungsabteilung
Abs.: Renate Hafemann und Jürgen Gilberg, Breslauer Str. 1 - 3, 24211 Preetz, Nr. BG 13106BG0000064
Bitte um Weiterleitung dieser e-mail an die Leistungsabteilung, ansonsten zur Kenntnisnahme.
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben hier heute trotz Eingang der Bestätigung, dass unsere Widersprüche angekommen sind und der Mitteilung, dass eine Erstattung angeblicher Überzahlungen deshalb aufschiebende Wirkung hat, nur den um 213 Euro gekürzten Betrag erhalten. Es eilt, denn wir haben mit den Stadtwerken abgesprochen, uns doch noch nicht den Strom abzustellen und zu bezahlen. Das Geld wird gebraucht, denn in Bezug auf die Stromschulden ist uns von Ihnen ja auch nicht geholfen worden. Wir hatten schon tagelang kein DSL, weil uns wegen einer Teilzahlung an die Stadtwerke dann, da es für DSL nicht mehr gereicht hat, tagelang das Telefon und das Internet abgestellt wurde. Auch hier ist die nächste Zahlung in nur wenigen Tagen nötig, denn sonst stellt man uns erneut das Telefon und das DSL ab .. und den Strom, wenn wir nicht bis zum 10. Oktober wieder auf dem laufenden Stand sein sollten.
Sie haben sich hier verrechnet und außerdem unser Gespräch mit Herrn Nxxxxxx vollkommen falsch interpretiert, was unsere Raumkosten anbelangt. Es wurde auch zusätzlich alles mögliche sonst vergessen. Das ist erst einmal zu klären, bevor Sie uns etwas kürzen dürfen.
Wir gehen vielmehr davon aus, dass wir nach der Abrechnung für den Zeitraum vom 1.4.13 - 30.9.13 für die letzten Monate die uns in dieser Zeit vorgenommene Kürzung der Leistung nachgezahlt bekommen werden müssen.
Danke für Ihr Verständnis und eine eilige Bearbeitung.
Anbei die Kopie des Schreibens an das Sozialgericht zu unserem laufenden Eilantrag auf Hilfe, das heute mit der Post bereits raus gegangen ist.
m.f.g.
Renate Hafemann und Jürgen Gilberg
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Sozialgericht Kiel
Kronshagener Weg 107a
24116 Kiel
30.09.13
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Mitteilung, dass wir trotz Widerspruch heute nur die um 213 Euro gekürzte Zahlung erhalten haben
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bitten darum, die Leistungsabteilung des Jobcenters Plön zu veranlassen, uns sofort die Differenz zwischen dem uns zustehenden vollen Regelsatz in Höhe von 705,88 Euro und den uns heute nur überwiesenen 492,88 Euro zu überweisen. Das sind 213 Euro, die wir dringend brauchen, um unseren Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können.
Das Jobcenter Plön hat uns zwar alle eingereichten Widersprüche bestätigt. Es ist uns aber nur zu den beiden Erstattungsbescheiden die aufschiebende Wirkung unseres Widerspruchs schriftlich bestätigt worden.
Beim vorläufigen Bewilligungsbescheid für den Zeitraum vom 1.10.13 – 31.03.14 wurde uns die aufschiebende Wirkung nicht bestätigt und es wurde uns hier auch prompt nur das Geld überwiesen, das uns damit fälschlicherweise bewilligt worden ist.
Uns ist weder für den Zeitraum für die Zeit vom 1.10.12 – 31.03.13 etwas zu kürzen, es wird uns nach unseren Berechnungen vielmehr die bereits im Abrechnungszeitraum vom 1.4.13 – 30.9.13 vorgenommene monatliche Kürzung nachzuzahlen sein, da uns für diesen Zeitraum nach unseren Berechnungen auch nichts zu kürzen sein wird und da diese Zahlen eine Voraussetzung für den neuen vorläufigen Bewilligungszeitraum vom 1.10.13 – 31.03.14 sind und wir außerdem jetzt unter geänderten Bedingungen arbeiten, die wir dem Gericht bereits mit unserer Bitte um Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz mitgeteilt haben (müssen uns wieder bewerben, dürfen nicht mehr Vollzeit für unsere Firma arbeiten, haben unseren bisherigen Festkunden neben den Portalen verloren, weil der finanzielle Schwierigkeiten hat und so für Umsätze nicht mehr zur Verfügung steht), steht uns für den aktuellen Bewilligungszeitraum für die Zeit vom 1.10.13 – 31.03.14 der volle Regelsatz als Leistung zu.
Wir brauchen die Nachzahlung dringend, um hier nicht unterzugehen.
Danke für eine schnelle Bearbeitung.
Mit freundlichen Grüßen
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Liebe Grüße
Eure Renate
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Hallo Renate ,
AntwortenLöschendu solltest unter deine Einwendungen schreiben , dass du ein rechtshilfefähigen Bescheid erwartest ....
Hei Bea,
AntwortenLöschender Änderungsbescheid, der vorläufige Bewilligungsbescheid und die beiden Erstattungsbescheide haben eine Rechtsmittelbelehrung unten drunter stehen, wegen der Änderungen dieses Fallmanagers allerdings haben wir nichts schriftlich bekommen, der wollte nur, dass wir seine Änderungen gegenzeichnen und in der Eingliederungsvereinbarung, wo wir eine Kopie von haben, steht nichts davon drin. Das lief ja alles mündlich, wir waren allerdings beide zusammen da und können das gegenseitig bezeugen, was da besprochen wurde.
Und vorher die Absprachen mit der Leistungsabteilung .. wir hatten ja über ein Jahr gar keinen Fallmanager .. in Preetz nicht mehr und in Plön war diese Abteilung über Leute über 50 noch nicht eingerichtet .. wir hingen deshalb vollkommen in der Luft, als wir mit dieser Tätigkeit angefangen haben .... die liefen alle telefonisch ab. Es ist aber solange immer so anerkannt worden .. vielleicht kann man sich ja darauf berufen, denn wir haben ja schon zweimal jeweils ein Halbjahr davor genauso abgerechnet und da hat uns keiner mitgeteilt, das wäre so falsch gewesen.
LG
Renate
Ach Bea .. danke schön für den Hinweis ... könnte vielleicht wichtig sein. Ich werde darauf achten, wenn ich das nächste Mal etwas schreibe beziehungsweise falls ich nicht sofort eine Antwort erhalte, dann auch.
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