Samstag, 25. Januar 2014

Rahmpfanne

Unser heutiges Mittagessen


Zuerst habe ich 2 große Tassen Wasser mit 2 Paketen Rahmsoße mit dem Schneebesen in einer Pfanne verrührt, noch etwas Olivenöl untergerührt und dann eine Portion Kartoffeln (10 - 12 mittelgroße) und einen dicken Kohlrabi sowie ein Bund Frühlingszwiebeln hinein geschnitten. Dann habe ich noch eine Geflügelfleischwurst gewürfelt und auch dazu gegeben und alles einfach gar kochen lassen.

Dazu gab es zum Nachtisch einfach Apfelmus mit Schokostreusseln.

Guten Appetit
Renate

Janins Facebook Account wurde gehackt

Jetzt geht alles wieder


Es freut mich für meine Enkelin, dass nur jemand ihren Account gehackt hatte, nun geht alles wieder. Das muss kein Familienmitglied gewesen sein, kann natürlich aber es können auch Fremde gewesen sein.

Nun zeigt sie wieder viele schöne Bilder von ihrem Pferd.

Falls Ihr Twister mal anschauen wollt, über den Link in meinem anderen Beitrag findet Ihr ihn.


Sie freut sich sicher bei allen Facebook-Mitgliedern oder auch so über viele "Gefällt mir". Ich glaube, das kann man auch so anhaken, wenn man nicht selbst bei Facebook ist, wenn mich nicht alles täuscht.

Man kann die ganze Fanpage mit "Gefällt mir" markieren oder auch die Fotos von ihrem Pferd und so.

Twister ist ja wirklich eine Schönheit oder Janin fotografiert halt auch sehr gut, auch wenn die Oma das vielleicht etwas mit den Augen der Liebe sieht.

Habe meine Enkelin außer als sie ein Kleinkind war nie wirklich kennenlernen können, weil man mir die Kinder vorenthalten hat und freue mich sehr, dass ich so mal indirekt miterlebe, wie sie gerade lebt und  mir doch so verdammt ähnlich ist, denn sie hat genau die gleichen Hobbys wie ich, auch wenn sie mich sicherlich nach dem Tratsch, den sie über mich gehört haben wird, für ein Monster halten wird. Muss sie einfach, da bin ich sicher.

LG Renate

Neues über den Doppelmord an den beiden Kindern aus Glinde

Vermutlich tat es der Vater aus religiösen Wahnvorstellungen


Ich hörte heute in den Nachrichten schon bei R.SH was darüber, dass der Vater wohl schuldunfähig sei, denn er hätte seine Kinder aus irgendwelchen regigösen Wahnvorstellungen erstochen .. und zwar wohl im Schlaf. Die Mutter war ahnungslos und hat nichts davon gemerkt.

Beide sind nun erstmal in der Psychiatrie und werden behandelt, alles einfach nur schrecklich.

Hier ein Link:


Der Bericht der KN ist noch etwas umfangreicher, aber sagt im Prinzip auch das gleiche aus.


LG
Renate

Nettokaltmiete und Bruttokaltmiete für ALG II-Empfänger im Kreis Plön

Wieso ist es soooo schwer für das Jobcenter, aktuelle Zahlen zu nennen !!!


Gestern rief mich eine Freundin an, bei der gerade ein Paar, bestehend aus Mutter und Sohn war, die Sozialhilfe bekommen und nun ein Schreiben gekriegt haben, dass sie aus ihrer Wohnung, in der sie bisher wohnen bleiben durften, nun ausziehen sollen, die Miete wäre zu hoch.

Schon im November hat der Kreis plön darüber verhandelt, dass sich was ändern soll in Sachen der Mietkosten und Mietobergrenzen für Sozialhilfeempfänger und Hartz IV-Empfänger im Kreis Plön.

Es war eine Firma damit beauftragt, Zahlen zu ermitteln, haben die auch gemacht, generell die Nettokaltmieten auch angehoben, aber dadurch, dass nun die bisher immer voll übernommenen kalten Nebenkosten mit der Nettokaltmiete zu einer sogenannten Bruttokaltmiete zusammengefasst werden, kann es auch sein, dass sich das zum Nachteil der Mieter auswirkt.

Bei uns ist das auch so. Die Mieterhöhung unseres neuen Vermieters lässt die Nettokaltmiete durchaus noch im Rahmen bleiben, weil aber die kalten Nebenkosten jetzt mit dazu genommen werden und die bei uns sehr hoch sind, liegen wir so schon jetzt ein paar Euro unter diesen Werten. Was Genaues geschrieben hat uns das Jobcenter bisher dazu noch nicht, sondern nur, dass sie noch am Überlegen wären.

Nur konnten Jürgen und ich so natürlich der Mieterhöhung hier nicht zustimmen und haben jetzt schon Ärger mit dem Vermieter.

Gestern nun wollte ich dem Besuch von meiner Freundin helfen und ging auf die Seite des Jobcenters, die nach wie vor die alte Tabelle da stehen haben. Das ist diese hier:

Die ist aber von 2008 und total veraltet.


Die Tabelle mit der Bruttokaltmiete, die vermutlich jetzt zugrunde gelegt wird, das ist diese hier:


daraus mal ein Stück, das wichtig ist:

 Außerdem wird bei der Beurteilung, welche Kosten angemessen sind, nun von der Bruttokaltmiete ausgegangen. Die Referenzwerte berücksichtigen also zusätzlich zur angemessenen Kaltmiete bereits eine Pauschale für die kalten Betriebskosten (z.B. Grundsteuern, Abwasser, Abfallentsorgungskosten). Bisher wurde von der Nettokaltmiete ausgegangen und die tatsächlich zu zahlenden kalten Betriebskosten wurden zusätzlich übernommen. Die neue Verfahrensweise führt zu mehr Flexibilität bei der Auswahl einer angemessenen Wohnung. Als Maßstab der Angemessenheit können nun die Faktoren „Wohnungsgröße“ und „Quadratmetermiete“ sowie als weitere Komponente der Pauschalwert der „kalten Betriebskosten“ berücksichtigt werden. Dieses Verfahren verbessert die Möglichkeit des Ausgleichs zwischen den Komponenten, so kann z.B. eine etwas größere Wohnfläche als angemessen wäre, durch eine niedrigere Quadratmetermiete oder niedrigere kalte Betriebskosten kompensiert werden.
 Ein weiteres Ergebnis der Erhebung ist auch, dass die neuen Mietwerte in der Regel über den alten Beträgen liegen, eine Entwicklung, die den in den letzten Jahren gestiegenen Wohnungspreisen und Mieten geschuldet ist.  Am deutlichsten fällt die Erhöhung für die Bereiche der Stadt Schwentinental und das Amt Schrevenborn aus.
 Die einzelnen Wohnungsmärkte und die aktuellen Mietobergrenzen sind auf der Internetseite des Kreises einzusehen: www.kreis-ploen.de, Stichwort „Mietobergrenzen“.

Die Tabelle, die dann verlinkt wird, ist diese hier .. aber die findet man nicht beim Jobcenter unter Mietkosten, obwohl dieses Schreiben des Kreises Plön schon vom 26.11.13 ist und heute der 25.1.14 ist.

http://www.kreis-ploen.de/media/custom/2158_864_1.PDF?1385025506

Da schreibt bereits Anfang Dezember die KN was darüber.

http://www.kn-online.de/Lokales/Ploen/Jobcenter-Ploen-Kreis-bessert-bei-Hartz-IV-Empfaengern-nach

Und das ist nun die 16 Seiten lange Mietwerterhebung:

http://sozialberatungkiel.files.wordpress.com/2013/10/2013_047_anlage-2.pdf

Mich interessiert nämlich, wie sich diese neue Bruttokaltmiete zusammensetzt, es muss ja zwei Werte geben, nämlich die Nettokaltmiete plus der kalten Nebenkosten, um sich mit einem Vermieter darüber auseinandersetzen zu können.

Ab Seite 9 geht es da los mit den Tabellen, wo zuerst die Nettokaltmiete für die einzelnen Bezirke im Kreis Plön genannt werden. Die Tabelle für die Stadt Preetz findet man auf der Seite 12 (alle anderen, die es interessiert, bitte sonst nachsehen.).

Da steht dann auch bei, dass 2 Personen zu der Nettokaltmiete in Preetz, die beispielsweise 306 Euro hoch sein darf (vorher waren das übrigens 321 Euro, von wegen mehr zugelassen, es ist weniger geworden !!!) noch 1,63 Euro pro Quadratmeter an kalten Nebenkosten ausgeben dürfen .

Die Bruttokaltmiete für Preetz und andere Orte findet man auf der Seite 15. Auch hier sieht es so aus, dass vorher für 2 Personen in Preetz 478,50 Euro erlaubt waren und man 2 Personen-Haushalten in Preetz nun 16 % weniger an Bruttokaltmiete erlaubt, nämlich nur noch 403,80 Euro.

Insgesamt ist das unterschiedlich, um wieviel im Kreis Plön die Bruttokaltmieten gesenkt wurden, aber sie wurden alle gesenkt, keine wurde angehoben, obwohl alles teurer geworden ist. Echt klasse.

Das ist doch wieder mal Hartz IV life.

Dazu kam gestern die Stromrechnung bei uns, klar wieder eine Nachzahlung von 220 Euro und da im Frühling die nächste Stromerhöhung fällig wird, wird das nächstes Jahr nicht anders werden.

Armes Deutschland, kann ich da nur sagen.

LG
Renate
 

 

Freitag, 24. Januar 2014

Jetzt attackieren irgendwelche Leute aus meiner Familie meine Enkelin Janin bei Facebook

Ich lese immer leise auf Janins Fanpage über ihren Twister mit


Jetzt will ihr jemand ihre Seite bei Facebook sperren lassen, wer weiß ich nicht!

Ich habe mal kopiert, was sie da eben geschrieben hat:

Ich habe durch diese Familie mit so vielen Internet-Gespenstern zu tun gehabt, die hinter meinem Rücken sonstwas mit Jürgen und mir gemacht haben, ich kann ein Lied davon singen und dachte, als ich Janins Seite fand, die Kleine hat genauso viel Freude daran, über ihren Twister zu schreiben wie ich über meine Pferde .. aber offenbar hat einer was dagegen. Ich gebe Euch mal den Link .. es ist so harmlos, was sie da erzählt.

Wütende Grüße
Renate

 

!ACHTUNG!
Ich habe eine sehr bescheuerte Verwandte, die Kontakt zu mir will, ich aber nicht zu ihr. Und jetzt wo sie über fb versucht hat, kontakt aufzunehmen, hab ich ihr gesagt, dass sie es einfach mal lassen soll. Aber jetzt hat sie es irgendwie hinbekommen, dass mein ganzer Account gesperrt wird -.- Ich habe auch schon eine Nachticht an fb geschickt, und hoffe mal, dass die das wieder freigeben. Auf jeden Fall ist mein Privatacc komplett gesperrt, da geht gar nichts mehr und auf der Seite kann ich keine Nachtichten mehr schreiben und auch keine Seiten, Beiträge usw mehr liken, also nicht mehr verlinken Wenn ihr mir eine pn schrteibt, dann versuch ich iwie euch anzuschreiben. Aber hier antworten geht gerade leider nicht mehr 
 
Das ist die Seite über ihren Hafi Twister ... wer macht sowas?
 https://www.facebook.com/pages/%E1%83%A6-Twister-and-me-a-never-ending-love-%E1%83%A6/539845112731136 
 

Winter im Stall

Jetzt haben wir Minusgrade - Teil 2




Ein paar Fotos von vorgestern habe ich noch, aber diese hier nicht  mehr von tobenden Pferden, sondern als sich die zwei langsam beruhigt und wir den Stall fertig hatten.









Auch wenn es natürlich nur sehr wenig Gras ist, das dort unten wächst .. die beiden genießen es.

Chiwa beginnt übrigens, wesentlich besser zu laufen, was ich auch mal erwähnen sollte.






















Ela hat versucht, die beiden beim Toben mit ihrem Handy zu filmen, aber ich weiß nicht, ob ihr das auch gelungen ist. Falls ja, macht Jürgen mal ein Video mit den Aufnahmen.











Ponto, der da irgend etwas suchte, aber ich konnte nicht rausfinden was.











Das Wasser ist jetzt natürlich eingefroren, wobei die Idee am ersten Tag, Wasser im Wassersack zu holen, nicht gut war ... mit Eimern lässt es sich später besser in die Wasserbottiche umfüllen.











Boomer und Ela in der Sattelkammer.













Chiwa mit einem vereisten Ziegenbart ...










..... und Prima auch mit einem vereisten Ziegenbart.

Das war es erstmal mit den Winterbildern.

Wie lange der Winter nun bleibt, keine Ahnung.

Falls länger, mache ich vielleicht nochmal Winterbilder.

LG
Renate

Arbeitszeiten einer ALG-II-Empfängerin als Beispiel

Parallel dazu die Meinung einer Bekannten zu Sanktionen der Jobcenter


Ich teile ja häufiger Berichte von Inge Hannemann und Katja Kippling oder etlichen Organisationen, die sich für das BGE einsetzen. Oft teile ich auch Berichte des Hartz-IV-Forums, das sich ebenfalls für die Abschaffung von Sanktionen bei ALG-II-Empfänger einsetzt.

Unlängst erklärte mir eine Bekannte, die ich bei Jappy in meiner Freundesliste habe, über ihr würde ein Mann wohnen, "der saufaul sei und solche faulen Schweine hätten es verdient, kein Geld vom Jobcenter zu bekommen." Da ich generell nicht der Meinung bin, dass man Menschen verhungern lassen sollte, habe ich in diesem Fall mal genauer nachgefragt und recherchiert.

Zuerst aber möchte ich Euch einmal erzählen, wie die Arbeitszeiten einer guten Freundin aus meiner Nachbarschaft aussehen, die genauso wie mein Mann und ich aufstocken muss (wir sind ebenfalls nicht arbeitslos, und das sind auch die wenigsten ALG-II-Geld-Empfänger, die meistens nur aufstocken).

Also diese Frau ist ca. 20 - 25 Jahre jünger als wir, nicht sehr alt, aber auf dem Arbeitsmarkt durchaus schon älter. Sie hat keine Ausbildung, weil sie als junge Frau lange ihre Mutter gepflegt hat, die sehr früh an Nierenversagen starb.

Sie verdient ihren Lebensunterhalt, indem sie 3 Jobs miteinander kombiniert, das sind 2 Jobs bei den Kieler Nachrichten, wo sie für zwei verschiedene Gebiete die Kieler Nachrichten austrägt. Da sie den Lohn für beide Gebiete zusammen versteuern und versichern kann, kommt sie damit leicht über die Nebenjob-Grenze von 450 Euro im Monat und ist somit sozialversichert beschäftigt. Um beide Gebiete austragen zu können, steht diese Frau an 6 Tagen in der Woche nachts um 3 auf und ist dann in diesen Nächten immer ca. 4 Stunden pro Nacht unterwegs, um die Zeitungen überall zu verteilen.

4 x 6 = 24 Wochenstunden für die ersten beiden Jobs

Zusätzlich übt die Frau einen Nebenjob in einem Preetzer Alten- und Pflegeheim aus, der körperlich ziemlich schwer ist. Sie arbeitet normalerweise dort jedes 2. Wochenende tagsüber, und zwar dann samstags und sonntags jeweils 8 Stunden. Das sind, weil es ja nur jedes 2. Wochenende ist, pro Woche noch einmal 8 Stunden.

24 Wochenstunden und 8 Wochenstunden sind dann schon einmal 32 Wochenstunden.

Die Tätigkeit in diesem Alten- und Pflegeheim muss die Frau mit der Steuerklasse 6 versteuern. Es bleibt ihr von ihrem Verdienst dort also nicht viel übrig.

Gelegentlich ruft das Alten- und Pflegeheim noch an, wenn Not am Mann ist. Dann arbeitet die Frau dort noch mehr auf Abruf.

Ein fester Arbeitsvertrag liegt dennoch nicht vor, sondern die Frau bekommt vom Altenheim nur Zeitverträge, hat aber erst unlängst dort eine Verlängerung um weitere 6 Monate bekommen.

Sie kann zwar einen Lohnsteuerjahresausgleich machen, aber davon hat sie nichts, denn Lohnsteuerrückzahlungen verrechnet das Jobcenter zu 100 %.

Die Frau muss trotz der Tatsache, dass sie genau genommen fast eine 40-Stunden-Woche mit wie man sicherlich sieht, sehr ungünstigen Arbeitszeiten hat, regelmäßig zu den typischen Gesprächen beim Jobcenter über ihre Bemühungen, in Arbeit zu kommen, die sie weg von ALG II bringt und die Bemühungen auch nachweisen.

Ihr Fallmanager wird übrigens nichts dafür können, der hat seine Anweisungen, die er befolgen muss.
....

Nun zu der Frau, die ihrem Nachbarn so sehr gönnt, Sanktionen zu erhalten.

Er sei schlampig und würde PC-süchtig sein, die Nacht zum Tage machen und hätte sich, als er vom Jobcenter zu einem 1-Euro-Job nach Dannau geschickt wurde, da laufend krank schreiben lassen, er sei saufaul.
Dannau kenne ich über meinen Ex-Mann, der früher jugendliche Arbeitslose in Lütjenburg betreute, wo Dannau irgendwie dazu gehörte und dort gelegentlich vertretungsweise den dortigen Anleiter ersetzen musste.
Die Leute, die nach Dannau müssen, arbeiten dort im Wald, und das schwer bei jedem Wetter. Sie müssen sich vor Arbeitsantritt selbst Sicherheitsschuhe, Sicherheitshose und Sicherheitsjacke kaufen und bekommen die Sachen dann später insoweit ersetzt, dass sie 80 Euro wiederkriegen. Man bekommt allerdings für 80 Euro genau genommen keine stabile Hose und Jacke für den Einsatz als Forstarbeiter plus der dazu gehörenden Sicherheitsschuhe. Von Preetz aus liegt Dannau am A.... der Welt, und ein 1-Euro-Jobber kriegt wie der Name schon sagt, lediglich einen Euro am Tag ersetzt.
Jeder, den wir kennen, der in Dannau war, flucht ohne Ende, das wäre ein Sklavenjob.
Inzwischen wurde diese Maßnahme auch abgeschafft.

Procell in Preetz ist was ganz anderes. Da arbeitet man zwar auch im Winter in Containern, wo es zieht und so, aber das Betriebsklima ist nett und selbst der Vorarbeiter, der drogensüchtig und im Methadonprogramm ist, ist sehr umgänglich dafür, dass er eigentlich heroinabhängig ist. Der hat dort übrigens einen festen Job, kommt nur morgens immer etwas später, weil er vor Dienstantritt, damit er durchhält, seine Ersatzdroge vom Arzt braucht. Man kommt da anders als nach Dannau auch gut zu Fuß oder mit dem Rad hin.

Mehr kam von der Frau nicht über ihren Nachbarn.

...
Als ich die Frau fragte, warum denn sie nicht arbeiten würde .. sie ist ca. 20 Jahre jünger als ich, kinderlos, getrennt lebend ...sagte sie, sie sei ja Rentnerin .. das kann ja einen schwerwiegenden Grund haben. Die Rente würde nicht reichen, sie bekäme Sozialhilfe dazu. Klar, das wird vielen Rentnern so gehen, ganz unabhängig davon, ob sie reguläre Rentner sind oder aber Frührente bekommen.

Sie bekommt bei näherem Forschen aber nur 40 Euro Rente. Das heißt, sie kann im Leben noch nicht viel gearbeitet haben, sonst wäre das ja mehr. Kinder hat sie nicht, die sie am arbeiten gehindert hätten.

Ich zum Beispiel habe momentan mehr als 700 Euro Rentenansprüche und Jürgen über 600. Auch das würde nicht reichen, ist ja aber schon wesentlich mehr als diese läppischen 40 Euro.

Warum kriegt die Frau Rente? Sie war Valium-abhängig, ist psychisch krank. Heute bekommt sie diverse Medikamente vom Arzt, war auch in Therapie, lebt aber nach wie vor nicht ohne massenhaft Tabletten, auch ähnlichen Substanzen dabei wie Valium eine ist, nämlich starken Beruhigungsmitteln.

Ich würde jetzt nicht behaupten wollen, dass man sie sanktionieren und verhungern lassen sollte. Es wird einen Grund geben, warum die Frau drogensüchtig und arbeitsunfähig ist, obwohl das Beispiel des Vorarbeiters bei Procell zeigt, dass auch Drogensucht nicht immer ein Grund sein muss, keinen Job zu haben, aber der Mann dürfte schon eine Ausnahme unter den Drogensüchtigen sein.

Dennoch sage ich in tiefster Überzeugung, wer so kapputt ist, sollte sich hüten, anderen Menschen wie in ihrem Fall dem Nachbarn, der keinen Bock auf Dannau hatte (falls er nicht wirklich krank gewesen ist, was beim Einsatz als Waldarbeiter bei jedem Wetter so unmöglich in meinen Augen nicht ist, wenn man diese Arbeit nicht gewohnt ist), zu wünschen, dass er sanktioniert wird und nicht mehr weiß, wie er überleben soll.
Denn wer selbst so kapputt ist, hat wirklich kein Recht, noch mit dem Finger auf andere Menschen zu zeigen, die alleine schon aufgrund der Tatsache, dass sie beim ALG II nicht ausgesteuert wurden, ganz sicher ab und zu arbeiten werden und nur wie unendlich viele Menschen vermutlich nicht regelmäßig, nicht gut bezahlt und nicht mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag, der heute auch sehr schwer zu kriegen ist.

LG
Renate

Vater aus Glinde ermordet seine beiden Kinder

Die Hintergründe dieses Familiendramas sind noch nicht bekannt


Momentan wird bei R.SH laufend über das Drama in Glinde berichtet. Ich war mal suchen, ob ich noch mehr an Hintergründen finde, aber viel ist das nicht. Der Vater hat heute sehr früh selbst die Polizei angerufen und berichtet, dass er seine beiden Kinder ermordet hätte ... laut dem Bericht, den ich fand .. jetzt eine Stunde her ...heißt Verletzungen am Halsbereich wohl nicht erwürgt, sondern erstochen.

Der Vater soll Zahnarzt sein und seine Praxis in Hamburg haben. Die Mutter war im Haus, was sie hätte tun können oder überhaupt mitbekommen hat, darüber findet man jetzt noch nichts. Es ist nur zu finden, dass die arme Frau jetzt in psychologischer Behandlung ist, was ja verständlich ist.

Es war eine gute Wohngegend, schönes Haus mit Garten, eine Ecke, wo Menschen leben, die etabliert sind.

Was den Mann zu dieser schrecklichen Tat bewogen haben mag, steht zur Zeit noch in den Sternen.

Die beiden Kinder waren ein 4 Jahre altes Mädchen und ein 6 Jahre alter Junge.

Hier ein Link zu dem bisher neuesten Bericht, den ich gefunden habe.


LG Renate

Donnerstag, 23. Januar 2014

Winter im Stall

Jetzt haben wir doch Minusgrade - Teil 1

Vorgestern hatten wir hier erstmalig Frost und Schnee und gestern war Besuch hier. Es war nichts Besonderes los. Ich habe nur mal Bilder gemacht, weil endlich mal anderes Wetter und die Landschaft nicht ganz so schmuddelig war.

Jürgen und ich volle verfroren.













Jürgen und Ela genauso verfroren.













Weil der Boden endlich mal nicht komplett aufgeweicht war, konnten wir die Pferde runter auf ihr Weidestück lassen.























Es ist leider etwas weit weg . die beiden haben so gespielt, ich kam zum Teil nicht schnell genug so dicht ran.










Kleine Pause ... dann ging es wieder weiter mit dem Getobe.












Was doch ein paar Schneeflocken ausmachen können.










Es folgte der nächste Tobeanfall.












Ich hoffe, man sieht da ein bisschen, wie Prima da Bocksprünge macht.






















So ... mit diesen wilden Bocksprüngen höre ich jetzt auf und sage mal gute Nacht .. morgen geht es mit dem Rest weiter, etwas ruhiger alles.

LG
Renate

Unterschriftenliste gegen Zwangs-GEZ-Gebühren

Unterschreib auch Du, wenn Du es noch nicht hast


Hier ist der Link zur Unterschriftenliste


LG Renate

Auch im Offenstall kann es zu Strahlfäule kommen

Ein schöner Beitrag von Susanne Sigge


Ich verlinke Euch den einfach einmal.


LG Renate

Noch mehr zum Jobangebot für Jürgen als Pferdepfleger

Was die Telefonate deshalb ergeben haben.


Auf Jobangebote vom Jobcenter muss man ja reagieren, egal ob sie passen oder nicht. Also hat Jürgen zunächst die angebenene Hamburger Telefonnummer mehrfach versucht anzurufen, aber es ging nie einer ran. Schließlich hat er dort auf den Anrufbeantworter gesprochen und gesagt, er würde sich wegen des Stellenangebots melden und um Rückruf gebeten. Es hat aber niemand zurück gerufen.

Weil das Stellenangebot sich auf einen großen Zucht- und Reitstall aus Grebin bezog, aber die Telefonnummer eine Hamburger Nummer war, haben wir mal danach gegoogelt und wunderten uns, dass wir dazu eine Immobilien GmbH fanden.

Um sicherzugehen, dass die Telefonnummer nicht verwechselt wurde, haben wir deshalb den Zuchtstall im Internet gesucht. Das ist ein Riesengestüt mit über 100 Pferden, 5 eigenen Zuchthengsten und Platz für Fremdhengste, vielen eigenen Zuchtstuten, Fohlen, Verkaufspferden und auch Plätzen für Pferde in Ausbildung, Jünghengste, Jungstuten zur Aufzucht und mehr. Sie machen das Raufutter selbst und bewirtschaften ca. 60 ha Weideland usw.

Es gibt dort mehrere Telefonnummern, also haben wir die der Verwaltung angerufen und erfahren, dass die Stelle noch frei ist.

Aber wie wir uns schon dachten, suchen sie dort einen jungen und sehr kräftigen Mann, der in erster Linie viel Zeit damit verbringen soll, die Ställe auszumisten, die Pferde zu versorgen, aber auch sehr sicher einen Transporter mit Pferdeanhänger fahren können soll. Besser noch wäre der Führerschein Klasse II. Auch mit den temperamentvollen Zuchthengsten umgehen zu können, sei auch eine Voraussetzung.

Reiten können wäre zweitrangig, aber alt und krank ein No Go genauso wie die Tatsache, dass Hängerfahren und das noch rückwärts usw. etwas ist, das Jürgen gar nicht kann. Ich habe auch einen Führerschein Klasse 3 und kann das nicht. Ob Jürgen einen Hengst bändigen könnte, sei auch dahin gestellt, auch wenn er mit Prima noch fertig wird.

Der Chef war ansonsten nicht da, hat ein Immobilienbüro und insofern kann es sein, dass es seine Nummer ist, die uns da angegeben wurde.

Die Auskunft, was das denn überhaupt alles ist und was Jürgen da können müsste, habe ich mir von der Frau in der Verwaltung geben lassen. Der Chef selbst hat nur die Bitte um Rückruf von Jürgen. Falls er sich noch meldet, weiß Jürgen aber bereits etwas Bescheid. Bin gespannt, ob der sich noch meldet. Falls er es bis morgen Abend nicht tut, werden wir das notieren.

Ansonsten ... das ist doch kein Job für Jürgen, auch wenn dieser Arbeitsplatz schon seit 4 Wochen offensichtlich frei ist und sie keinen Mitarbeiter finden können .. das mag daran liegen, dass der Job nicht nur körperlich schwer, sondern auch sonst ausgesprochen anspruchsvoll ist.

Was hinzu kommt ist .. ich habe die Anzeige im Internet gefunden .. sie hätten gern einen Pferdepfleger mit perfekten Deutschkenntnissen und wenn möglich guten Englischkenntnissen.

Das Gestüt sieht obernobel aus. Sie züchten dort Trakehner. Ich kann mir vorstellen, dass die Kunden entsprechend reich und gebildet sind, die sich dort ein Pferd kaufen.

Trotzdem ist der Job nur was für einen Mann, der sehr gut mit Pferden umgehen können muss, viel Kraft haben muss und ganz sicher nicht sehr alt sein darf, auch wenn Bildung da vermutlich angebracht wäre. Vielleicht, wenn man diese Eigenschaften mitbringt, ein toller Job.

LG
Renate

Mangold ist nichts für Pferde, Meerschweinchen oder Kaninchen

Sie lehnen es instinktiv ab!


Wir haben gestern Abend zu Nudeln mit einer Fertig-Tomatensoße, die wir nur mit Speck und Zwiebeln verfeinert haben, als Gemüse Mangold gegessen, den meine Freundin bei der Preetzer Tafel bekommen hat.

Sie hatte die Info gefunden, dass Mangold für Meerschweinchen und Kaninchen nicht gut wäre. Das hat sicherlich den Grund, weil der sehr oxalsäurehaltig ist und das Eisen und andere wichtige Spurenelemente im Körper bindet. Die Tiere werden das wissen. Die Reste habe ich heute probehalber den Pferden mit in den Müslieimer getan, die sonst ja gern die Rest aus meiner Küche essen. Aber den Mangold mochten auch unsere Pferde nicht. Sie werden instinktiv fühlen, dass der nicht gesund für Pflanzenfresser ist, weil er zu viel Eisen usw. bindet.

Für Menschen (die keine Vegetarier sind, denn dann wäre er auch nicht gut) kann man Mangold folgendermaßen zubereiten:

Ganz wenig Wasser mit Olivenöl, Rapsöl, zwei Teelöffeln Salz und Muskat aufsetzen und den Mangold in feine Streifen schneiden. Der kocht sehr zusammen. Aus einer ganzen Plastiktüte voll wurde gekocht für uns eine kleine Schüssel, die optimal für drei Personen reichte. Schmeckte sehr lecker. Für Menschen, die ab und zu Fleisch und Eier essen, ist Mangold nicht schädlich, sondern dann gesund, weil die nicht unter Eisenmangel im Nährstoffangebot leiden.

LG
Renate

Kartoffelsuppe

Heute mache ich Kartoffelsuppe und zum Nachtisch Cocoscreme


Kartoffelsuppe:

1,5 l Wasser in einen Topf geben, 1/2 Teelöffel Jodsalz dazu geben, 2 Würfel Fleischbrühe und 1 Würfel Kräuterlinge von Aldi dazu geben, dann 4 mittelgroße Möhren in Scheiben geschnitten auch dazu, anschließend eine gehackte Zwiebel rein und dann eine Portion nach Bedarf (waren ca. 10 Stück, mittelgroß für uns beide) schälen und würfeln und auch dazu geben. Dann habe ich ein kleines Paket Speck in Würfel geschnitten und noch 1 kleines Glas Würstchen in Eigenhaut in Scheiben und auch beides mit in die Suppe. Alles gar kochen lassen, fertig.

Cocoscreme:

Wir hatten gestern Besuch und unser Gast brachte uns ein paar Dinge von der Preetzer Tafel mit, unter anderem auch eine kleine Dose Cocosmilch. Die habe ich heute zusammen mit einer Packung Schlagsahne, einen Esslöffel Zucker und je zwei Esslöffeln Pflaumenmus und Marmelade Sauerkirsch/Heidelbeere in den Mixer getan und aufgeschlagen. Oben rauf habe ich ein paar Schokostreussel gestreut.

Guten Appetit
Renate

Solche Jobangebote kriegt man vom Jobcenter

Jobangebot für Jürgen


Jürgen wird in einigen Tagen 55 und hat in seiner Akte immer wieder angegeben, dass Schwerstarbeit ihm aufgrund seines Rückenleidens, seiner Luftprobleme bei Anstrengung (er muss dann immer husten und kriegt oft kaum noch Luft) ihm nicht mehr zuzumuten sei, das sei schon bei Randstad ständig zu viel für ihn gewesen.

Nun ist dem Jobcenter bekannt, dass sein Hobby unsere beiden Pferde sind.

Aber ist ein Hobby gleich Job? Wir schreiben viel über Pferde und verdienen so über unser Hobby zwar als Journalisten und Autoren etwas Geld, aber das bedeutet ja nun nicht, gleich ausgebildeter Pferdepfleger zu sein.

Jürgen kriegte aber gestern ein ernsthaftes Jobangebot von der Abteilung midnmang 50plus, der ja auch bekannt ist, dass er über 50 und insofern kein junger Mann mehr ist, denn das ist ja die Gruppe der älteren Arbeitssuchenden, die nur noch wenige Jahre bis zur Rente nach haben ... wo ihm eine Stelle angeboten wird, in der ein gelernter Pferdepfleger gesucht wird.

Anforderungen folgende:

45-Stunden-Woche, Einsatz auch jedes 2. Wochenende, Lohn nach Vereinbarung ... es steht nicht dabei, wie viel die zahlen würden,  Er soll sofort telefonisch einen Termin machen, seine Unterlagen mitbringen und sich dort vorstellen.

Der Arbeitgeber fordert folgende Kenntnisse:

Grundkenntnisse in:

Tierunterkünfte reinigen und desinfizieren,
Reiten !!!!!!    (Jürgen ist froh, dass er letzten Sommer geschafft hat, Chiwa kurz anzugaloppieren)
Viehtransport, Tiertransport ... das sollte man auch gelernt haben !!!!
Geschirr- und Sattelpflege
Aufzucht (Tierwirtschaft) !!! ... Jürgen hat doch gar nicht so eine Ausbildung
Stallarbeit !!!! ... das wäre doch körperlich viel zu schwer, die Box für Prima ausmisten ist doch schon anstrengend genug für jemand in unserem Alter, wenn man das täglich macht
Pferdehaltung und Zucht !!!!    hat er doch gar nicht gelernt
Jungtierpflege ... wir hatten noch nie ein Fohlen, kennen doch gar nichts davon
Tiere füttern ... okay, sowas kann man lernen und bei Pferden haben wir da ganz individuelle Kenntnisse

Wie die darauf kommen, dass Jürgen so einem Job gewachsen wäre, alleine schon körperlich, das entzieht sich meiner Kenntnis.

Dazu muss man jung und kerngesund und kräftig sein und außerdem ganz sicher gut reiten können und das auch jung sehr gut gelernt haben.

Laut Google ist das ein Gestüt mit Hengsthaltung .. na klasse .. mit solchen wilden Viechern kann Jürgen doch gar nicht umgehen.

LG
Renate

Unüberlegte Ärzte

Mal wieder ein Fall von den Göttern in Weiß, der nachdenklich macht


Wir haben unlängst über eine Frau, die wir gut kennen, einmal wieder miterlebt, wie überzeugt doch Ärzte von sich sind, selbst wenn ihre Diagnose gar nicht gesichert ist.

Es passt mal wieder genau in das, was man so oft erlebt, sei es über Ärzte oder Tierärzte und zeigt, wie überzeugt doch Ärzte oft von sich sind, obwohl sich im Nachhinein heraus stellt, dass eine Diagnose so gar nicht richtig war.

Ein kleiner Junge, der noch nicht einmal ein Jahr alt ist und auch noch nicht frei läuft, sondern nur im Lauflernstuhl, mit dem er ja nicht hinfallen kann, war in der Zeit von Weihnachten bis Silvester bei seinem von der Mutter getrennt lebenden Vater, der ein Umgangsrecht hat. Das Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht hat die junge Mutter.

Am letzten Freitag traf ich die Oma des Kleinen, die mir ganz aufgelöst erzählte, es wäre möglich, dass ihr Enkel sowohl der Mutter als auch dem Vater weg genommen würde, weil ihm jemand eine Rippe gebrochen hätte. Würde es nicht zu ermitteln sein, wer das getan hätte, die Mutter oder der Vater, dann käme das Kind von beiden Eltern weg in eine Pflegefamilie.

Das Kind war im Krankenhaus, als die Oma davon erfuhr und beim Vater, als die junge Mutter diese Auskunft bekam. Sie eilte natürlich sofort in Panik in die Klinik, wo bereits die Kriminalpolizei anwesend war, aber ebenfalls die neue Freundin des Kindesvaters, die gerade den kleinen Jungen wickelte.

Die Mutter war ohnehin sehr wütend auf die neue Freundin, hatte doch der Kindesvater schon während der Schwangerschaft mit dem Kind ein Verhältnis mit dieser Frau gehabt, die nun auch immer wieder versuchte, der Mutter das Sorgerecht wegnehmen zu wollen.

Sie bestand deshalb darauf, dass die Frau ihr Kind in dieser Situation nicht wickeln und betreuen dürfte und die Kripo gab ihr recht. Die Freundin des Vaters wurde aus der Klinik verwiesen.

Zu allererst hatte der Klinikarzt, der das Kind zuerst behandelt hatte, der leiblichen Mutter gesagt, sie dürfte nicht zu ihrem Kind, weil er ihr aufgrund der Aussage des Vaters, der das Kind in die Klinik gebracht hatte, nun unterstellte, das Kind misshandelt zu haben.

Später stellte sich heraus, dass die Zyste am Rippenbogen älter sei und man ging davon aus, dass der Rippenbruch älter sein müsse und vermutlich in der Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr stattgefunden hätte.

Die junge Mutter und auch die Oma, die ich gut kenne, hatten nun Hoffnung, dass dem Vater das Umgangsrecht entzogen werden würde, zumal zwischen den Eltern dieses Kindes ohnehin Krieg herrschte und der junge Vater bereits seiner Freundin davor wegen seinem ersten mit ihr gemeinsamen Kind so viele Probleme gemacht hatte, dass dieses Kind deshalb seit 4 Jahren in einer Pflegefamilie lebt und beiden Eltern entzogen wurde.

Die neue Freundin ist übrigens von diesem Mann nun wieder schwanger.

Dennoch bestimmten nun die Ärzte, dass das Kind von keinem Elternteil mehr besucht werden dürfte, und zwar über das gesamte Wochenende.

Am Montag allerdings wendete sich das Bild. Die weitere Untersuchung des Kindes hatte nun ergeben, dass wohl keine Rippe gebrochen sei, aber es könne ein Tumor am Rippenbogen sein. Man sei aber noch nicht sicher, was genau das sei.

Die Mutter darf ihr Kind nun wieder besuchen, da sie nicht mehr wegen Körperverletzung verdächtigt wird.

Was aus der Beziehung der beiden jungen Leute nach dieser Aktion wird, die schon vorher ja alles andere als freundschaftlich war, steht in den Sternen.

Was das Kind nun wirklich hat, steht ebenfalls zur Zeit noch in den Sternen.

Aber ich frage mich, wie ein Arzt bei einer so unsicheren Diagnose so eine Welle schlagen kann.

Auch wenn ich denke, dass Kinder bei Misshandlung Schutz brauchen, das Kind war im Krankenhaus und sicher. Hätte man nicht zunächst einmal eine Sichere Diagnose stellen sollen, bevor man Eltern aufeinander hetzt, die ohnehin getrennt leben und auch noch damit droht, ein Kind zu Pflegeeltern zu geben, ganz geschweige davon, dass es für ein Baby alles andere als gut sein kann, ihm tagelang seine Bezugsperson zu entziehen. Den Begriff Hospitalismus kennt doch wohl jeder und weiß, was das für Folgen haben kann.

LG
Renate

Schönes Urteil für junge Leute unter 25

Auch junge Menschen unter 25 haben Anspruch auf den vollen Mietsatz nach den Mietobergrenzen


..... und zwar auch ohne abgeschlossene Ausbildung.

Mehr dazu im folgenden Link:


LG Renate

Mittwoch, 22. Januar 2014

Telefonlisten unserer Jobcenter

Jetzt über die Piratenpartei zu finden


Ich habe das eben über einen befreundeten Blogger bekommen .. wo es zu den Telefonlisten geht, findet Ihr über seinen Blog.

LG Renate

Für Euch gefunden .. fies, aber wahr!

Ein genialer Text, übernommen von meiner Jappy-Freundin Bea.


LG Renate

Welch *schöne * Idee: Setzen wir doch ältere Menschen in die Gefängnisse und die Verbrecher in Heime für ältere Menschen.

Auf diese Art und Weise:
hätten unsere alten Leute täglich Zugang zu einer Dusche, Freizeit,
Spaziergänge, Arzneimittel, regelmäßige Zahn- und medizinische Untersuchungen.
Sie würden Anspruch auf Rollstühle usw. haben.
Sie würden Geld erhalten, anstatt für ihre Unterbringung zu zahlen.
Dazu hätten sie Anspruch auf eine konstante Überwachung durch Video, würden also im Notfall sofort Hilfe bekommen.
Ihre Betten würden 2 mal pro Woche und ihre eigene Wäsche regelmäßig gewaschen und gebügelt bekommen.
Sie hätten alle 20 Minuten Besuch vom Wärter und würden Ihre Mahlzeiten direkt im Zimmer serviert bekommen.
Sie hätten einen speziellen Raum, um ihre Familie zu empfangen.
Sie hätten Zugang zu einer Bibliothek, zum Gymnastikraum, physischer und geistiger Therapie sowie Zugang zum Schwimmbad und sogar das Anrecht auf kostenlose Weiterbildung.
Auf Antrag wären Schlafanzüge, Schuhe, Pantoffeln und sonstige Hilfsmittel legal und kostenlos zu bekommen.
Private Zimmer für alle mit einer eigene Außenfläche, umgeben von einem großartigen Garten.
So hätte jede alte Person Anspruch auf einen eigenen Rechner, einen Fernseher, ein Radio sowie auf unbeschränktes telefonieren.
Es gäbe einen Direktorenrat, um die Klagen anzuhören, und die Bewachung hätte einen Verhaltenskodex zu respektieren!

Die Verbrecher würden meist kalte, bestenfalls lauwarme Mahlzeiten bekommen, sie wären einsam und ohne Überwachung gelassen.
Die Lichter würden um 20 Uhr ausgehen.
Sie hätten Anspruch auf ein Bad pro Woche (wenn überhaupt!), sie würden in einem kleinen Zimmer leben und wenigstens 2000 € pro Monat zahlen, ohne Hoffnung, lebend wieder heraus zu kommen!
Und damit schließlich gäbe es eine gerechte Justiz für alle!

Dienstag, 21. Januar 2014

Sonnenlicht, der Blutdruck und die Rolle von NO (Stickstoffmonoxid)

Eine neue Studie kam zu erstaunlichen Ergebnissen


Sonnenlicht normalisiert einen zu hohen Blutdruck. Es wurde immer vermutet, das läge am Vitamin D, aber die Substitution mit künstlichen ergänzenden Vitaminen war nicht hilfreich.

Nun fanden Forscher heraus, dass es nicht das Vitamin D ist, das den Blutdruck durch die Sonnenbestrahlung so positiv beeinflusst, sondern das Stickstoffmonoxid (NO), das dabei durch die Haut direkt in die Blutgefäße geschleust wird und sich so positiv auf den Kreislauf und den Blutdruck auswirkt.

Mehr Infos im nachfolgenden Link.


LG
Renate

Rechtsgrundlagen bei Erhöhung der Miete auf die ortsübliche Vergleichsmiete

Wenn der Mieter nicht unterschreibt, muss der Vermieter binnen drei Monaten klagen


Gut zu wissen, noch hat er uns nicht verklagt, mahnt nur.

Ich hänge hier mal einen interessanten Link über Rechtsgrundlagen an.

LG Renate


Vergleichsmiete

2.05.2013
  ... beste Lage, tolle Einrichtung - die Eine ist eben nicht wie die Andere
Sie haben es ja geahnt, als Sie der Brief von Ihrem Vermieter erreichte. Er will mehr Geld.

Bei freifinanzierten Wohnungen darf der Vermieter im Laufe des Mietverhältnisses die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete anheben. Das ist die Miete, die für vergleichbaren Wohnraum am Wohnort des Mieters durchschnittlich gezahlt wird. Was vergleichbar ist, bestimmt sich nach der Art des Wohnraums, seiner Größe, Ausstattung und Beschaffenheit sowie nach seiner Lage und nun aktuell auch nach seiner energetischen Ausstattung.

Um wirksam zu sein, muss die Mieterhöhung allerdings sehr strenge Kriterien erfüllen, ansonsten kann der Mieter sie getrost ignorieren.
 

Tipp

Unzulässig ist es, wenn der Vermieter die Miete erhöht, weil eine Klausel zu den Schönheitsreparaturen unwirksam ist, und deswegen der Vermieter selber die Schönheitsreparaturen durchführen muss. Es gelten die allgemeinen Voraussetzungen der Mieterhöhung!

 

Bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete

Wägen Sie also ab: Ihre neue Miete darf nicht teurer werden als die Durchschnittsmiete vergleichbarer anderer Wohnungen in Ihrer Gegend.

Überstürzen Sie nichts: Sie können den laufenden Monat und zusätzlich zwei weitere Monate bedenken, ob Sie dem Mieterhöhungsverlangen Ihres Vermieters zustimmen.

Daraus ergibt sich: Stimmen Sie zu, zahlen Sie frühestens ab Beginn des dritten Monats nach der Mitteilung des Vermieters mehr Miete. Verweigern Sie die Zustimmung, wird er Sie möglicherweise innerhalb der nächsten drei Monate auf Zustimmung verklagen. Werden Sie verurteilt, müssen Sie die höheren Sätze rückwirkend zahlen.

Beispiel:
Der Vermieter schickte Ihnen am 15.10.2012 ein Schreiben, in dem Sie um Zustimmung zur Mieterhöhung gebeten wurden. Ihre Zustimmungsfrist läuft bis zum 31.12.2012. Frühestens ab 1.1.2013 müssen Sie die höhere Miete bezahlen.

Die Grundsätze

Wie immer, wenn er durch eine Mieterhöhung an Ihr Geld will, hat der Vermieter strenge Regeln und Formen einzuhalten. Begeht er hier Fehler, ist die Mieterhöhung unwirksam und Ihr Geld bleibt, wo es ist: in Ihrer Tasche. Ist die Mieterhöhung dagegen berechtigt, so sollten Sie ihr zustimmen. Ansonsten riskieren Sie einen Prozess vor Gericht, den Sie womöglich verlieren.

Prüfen Sie also genau!
  • Erstens darf sich die Grundmiete ohne Nebenkosten innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 Prozent erhöhen.
    Sollten Sie also bisher eine erheblich geringere Miete gezahlt haben, darf der Vermieter nicht "auf einen Schlag" die ortsübliche Vergleichsmiete fordern. Ihre Abgabe darf hier in drei Jahren höchstens um 20 Prozent steigen. Vorsicht: Mieterhöhungen auf Grund von Modernisierungen sowie gestiegener Betriebskosten bleiben bei der Berechnung außer Betracht.

    Beispiel:
    Ihr Vermieter wollte die Miete mit Schreiben vom 15. September 2012 zum 1. Dezemberg 2012 von 660 Euro auf 720 Euro erhöhen. Rechnen Sie zurück! Wie hoch war die Miete vor drei Jahren im Dezember 2009. Lag die Miete zu diesem Zeitpunkt unter 600 Euro, so ist die Mieterhöhung schon wegen Missachtung der Kappungsgrenze von 20 % nicht zulässig. Sie können Ihre Zustimmung verweigern. Ausnahme: Die Überschreitung der Grenze beruht auf einer Mieterhöhung wegen Modernisierung.
In Gebieten mit Wohnungsnot, die von der Landesregierung so ausgewiesen werden, darf sich die Miete nur  max. um 15 Prozent in 3 Jahren erhöhen. Derzeit ist ein solches Gebiet jedoch noch nicht festgelegt worden.

  • Zweitens muss zwischen der letzten Mieterhöhung und dem Moment der Wirksamkeit der neuen Mieterhöhung ein Zeitabstand von 15 Monaten liegen.
    Mitteilen kann der Vermieter Ihnen die Mieterhöhung bereits nach einem Jahr (Jahressperrfrist). Wirksam wird sie allerdings erst nach weiteren drei Monaten. Auch hier werden Mieterhöhungen aufgrund Modernisierung nicht mitgerechnet.

    Beispiel:
    Ihr Vermieter hat mit Schreiben vom 15. Januar 2012 zum 1. April 2012 die Miete erhöht. Frühestens mit Schreiben vom 1. April 2013 kann er die Miete zum 1. Juli 2013 erneut erhöhen. Bekommen Sie vorher eine neue Mieterhöhung, ist diese nicht wirksam: Ausnahme: Eine Mieterhöhung wegen Modernisierung.

  • Drittens darf die verlangte Miete die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschreiten.
    Die ortsübliche Vergleichsmiete ist die Durchschnittsmiete, die in Ihrer Wohngegend für vergleichbare Wohnungen in den letzten vier Jahren üblicherweise bezahlt wird. Dabei spielen Art, Größe und Ausstattung und natürlich die Wohnlage eine entscheidende Rolle. Nach der aktuellen Mietrechtsreform ist dabei auch die energetische Ausstattung der Wohnung als weiteres Merkmal zu berücksichtigen. Um die Ortsüblichkeit der Miete aufzuzeigen, kann sich der Vermieter vier Begründungsmittel bedienen - dazu gleich mehr.

  • Viertens darf eine Erhöhung nicht durch eine Klausel im Mietvertrag ausgeschlossen sein.

Beispiel:


 
Der Vermieter hat die Kaltmiete im November 2011 von 600 Euro um 10 % zunächst auf 660 Euro erhöht. Erst im November 2012 kann er eine weitere Mieterhöhung um 10 % der Ausgangsmiete auf maximal 720 Euro schicken, da er die Jahressperrfrist einhalten muss. Frühestens ab 1. Februar 2013 muss der Mieter dann die höhere Miete zahlen. Bis November 2014 ist dem Vermieter eine weitere Mieterhöhung verwehrt, da die Kappungsgrenze von 20 % innerhalb von 3 Jahren eingehalten werden muss.
Bei der ganzen Rechnung darf der Vermieter nicht übersehen, dass er die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschreiten darf und eine Mieterhöhung strenge formelle Voraussetzungen hat. Zuletzt muss er sich selbstverständlich daran halten, wenn ein Verzicht auf eine Mieterhöhung vereinbart war.

Angesichts dieser Voraussetzungen können Sie sich vorstellen, dass viele Mieterhöhungen Fehler aufweisen. Es lohnt sich also genauer hinzuschauen!

Tipp

Haben Sie einen befristeten Mietvertrag mit einer festen Miete vereinbart, ist eine Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete tabu.

Tipp

Achten Sie immer darauf, dass Ihr Vermieter nicht die Anhebung der Grundmiete und die Erhöhung von Betriebs-oder Heizkosten vermischt. Er muss beides getrennt ausweisen und geltend machen.

 


Die Formalien

Will Ihr Vermieter Sie von der Notwendigkeit einer Mieterhöhung überzeugen, muss er für Form und Begründung Schreibtischarbeit leisten. Eine mündliche Erklärung reicht nicht. Die Mieterhöhung erfordert Textform, eine Unterschrift ist jedoch nicht erforderlich. Für die Übermittlung darf er sich des elektronischen Weges von Telefax oder E-Mail bedienen. Er muss dabei darlegen, dass die verlangte höhere Miete ortsüblich ist und dies begründen.

Dazu kann er sich berufen auf
  • einen Mietspiegel.
    Der Mietspiegel der Gemeinde weist eine entsprechend höhere Miete für vergleichbare Wohnungen aus.
    Seit ein paar Jahren werden qualifizierte Mietspiegel herausgegeben. Diese sind nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt. Sie müssen nach zwei Jahren der Marktentwicklung angepasst werden und nach spätestens vier Jahren neu erstellt werden. Gibt es einen solchen qualifizierten Mietspiegel, muss der Vermieter in seiner Mieterhöhung auf die Daten in diesem komplexen Werk hinweisen, auch wenn er die Mieterhöhung auf andere Weise begründen möchte.

Urteil

Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung vom 30.9.09, Az. VIII ZR 276/08 klargestellt, dass der Mietspiegel dem Mieterhöhungsschreiben nicht beigefügt sein muss.

Es reicht aus, wenn er allgemein zugänglich ist. Das ist er, wenn die Stadt ihn kostenlos bereithält oder im Internet oder Amtsblatt veröffentlicht. Der Mietspiegel ist aber auch dann allgemein zugänglich, wenn er gegen eine geringe Schutzgebühr bei örtlichen Vereinigungen wie dem Mieterverein an jeden abgegeben wird.
  
  • die Miete für mindestens drei Vergleichswohnungen.
    Diese müssen in Lage, Art und - auch energetischer - Ausstattung ähnlich sein und in der Miete dem entsprechen, was Ihr Vermieter künfig auch von Ihnen verlangt. Die drei Wohnungen dürfen auch Ihrem Vermieter gehören. Es reicht in der Regel aus, wenn der Vermieter Ihnen Informationen über Namen des Wohnungsinhabers sowie Adresse, Geschoss und Quadratmeterpreis der Vergleichswohnungen gibt. Gibt es einen qualifizierten Mietspiegel, darf der Vermieter nicht mehr allein drei Vergleichswohnungen benennen.
  • eine Mietdatenbank.
    Diese wird von der Gemeinde oder Interessenvertretern der Vermieter und Mieter gemeinsam geführt.
  • ein Gutachten.
    Es muss von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen erstellt sein und zu dem Ergebnis gelangen, dass die Mieterhöhung gerechtfertigt ist. Das Gutachten darf nicht älter als zwei Jahre sein.

Tipp

Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommunalverwaltung nach dem Mietspiegel. Anhand der darin ermittelten Zahlen können Sie leicht feststellen, ob Ihr Vermieter die örtliche Vergleichsmiete bei seiner Mieterhöhung berücksichtigt hat.


Tipp

In einem Mieterhöhungsprozess gilt die Vermutung, dass ein qualifizierter Mietspiegel tatsächlich die ortsübliche Vergleichsmiete widerspiegelt.

  

Die Konsequenzen

Sie können der Mieterhöhung zustimmen, müssen aber nicht.

Kompromissloser Mieter

Das Mieterhöhungsverlangen Ihres Vermieters verpufft zunächst wirkungslos, wenn Sie
  • sich innerhalb der Überlegungsfrist von zwei Monaten in Schweigen hüllen
  • ausdrücklich der Mieterhöhung nicht zustimmen.

Konsequenter Vermieter

In diesen Fällen ist Ihr Vermieter am Zug. Will er die Hochstufung unbedingt durchsetzen, muss er innerhalb von drei Monaten eine Klage auf Erteilung der Zustimmung gegen Sie erheben.
Dann wird gerichtlich festgestellt, ob der verlangte Nachschlag ortsüblich, das Erhöhungsverlangen also korrekt ist. Beweispflichtig ist Ihr Vermieter. Bestätigt der Richter Ihren Vermieter, ist die erhöhte Miete ab dem ursprünglich vorgesehenen Termin fällig und Sie zahlen die Prozesskosten.

Beispiel:

Der Vermieter schickte Ihnen am 12.10.2012 ein Schreiben, in dem Sie um Zustimmung zur Mieterhöhung gebeten wurden. Ihre Überlegungsfrist läuft bis zum 31.12.2012. Wenn Sie zugstimmen, müssen Sie frühestens ab 1.1.13 die höhere Miete bezahlen. Stimmen Sie nicht zu, muss der Vermieter Klage einreichen bis 31.3.13.

Neuer Mieter

Winken Sie endgültig ab und entschließen sich, die Mieterhöhung nicht zu akzeptieren, nehmen Sie ein Sonderkündigungsrecht in den zwei Monaten Überlegungsfrist in Anspruch. Innerhalb von weiteren zwei Monaten verabschieden Sie sich dann endgültig von Ihrem Vermieter. Die Mieterhöhung haben Sie sich damit bis zur Beendigung des Mietverhältnisses gespart.

Beispiel:

Wenn Ihnen das Schreiben des Vermieters am 17.11.2012 zugegangen ist, müssen Sie bis spätestens 31.12.2012 kündigen. Das Mietverhältnisses endet dann zum 31.01.2013.
Wichtige Vorschriften:

§ 557 BGB Mieterhöhungen nach Vereinbarung oder Gesetz (1) Während des Mietverhältnisses können die Parteien eine Erhöhung der Miete vereinbaren.
(2) Künftige Änderungen der Miethöhe können die Vertragsparteien als Staffelmiete nach § 557a oder als Indexmiete nach § 557b vereinbaren.
(3) Im Übrigen kann der Vermieter Mieterhöhungen nur nach Maßgabe der §§ 558 bis 560 verlangen, soweit nicht eine Erhöhung durch Vereinbarung ausgeschlossen ist oder sich der Ausschluss aus den Umständen ergibt.
(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

§ 558 BGB Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (1) Der Vermieter kann die Zustimmung zu einer Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen, wenn die Miete in dem Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung eintreten soll, seit 15 Monaten unverändert ist. Das Mieterhöhungsverlangen kann frühestens ein Jahr nach der letzten Mieterhöhung geltend gemacht werden. Erhöhungen nach den §§ 559 bis 560 werden nicht berücksichtigt.
(2) Die ortsübliche Vergleichsmiete wird gebildet aus den üblichen Entgelten, die in der Gemeinde oder einer vergleichbaren Gemeinde für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage einschließlich der energetischen Ausstattung und Beschaffenheit in den letzten vier Jahren vereinbart oder, von Erhöhungen nach § 560 abgesehen, geändert worden sind. Ausgenommen ist Wohnraum, bei dem die Miethöhe durch Gesetz oder im Zusammenhang mit einer Förderzusage festgelegt worden ist.
(3) Bei Erhöhungen nach Absatz 1 darf sich die Miete innerhalb von drei Jahren, von Erhöhungen nach den §§ 559 bis 560 abgesehen, nicht um mehr als 20 vom Hundert erhöhen (Kappungsgrenze). (4) Die Kappungsgrenze gilt nicht, 1.wenn eine Verpflichtung des Mieters zur Ausgleichszahlung nach den Vorschriften über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen wegen des Wegfalls der öffentlichen Bindung erloschen ist und 2.soweit die Erhöhung den Betrag der zuletzt zu entrichtenden Ausgleichszahlung nicht übersteigt. Der Vermieter kann vom Mieter frühestens vier Monate vor dem Wegfall der öffentlichen Bindung verlangen, ihm innerhalb eines Monats über die Verpflichtung zur Ausgleichszahlung und über deren Höhe Auskunft zu erteilen. Satz 1 gilt entsprechend, wenn die Verpflichtung des Mieters zur Leistung einer Ausgleichszahlung nach den §§ 34 bis 37 des Wohnraumförderungsgesetzes und den hierzu ergangenen landesrechtlichen Vorschriften wegen Wegfalls der Mietbindung erloschen ist.
(5) Von dem Jahresbetrag, der sich bei einer Erhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete ergäbe, sind Drittmittel im Sinne des § 559a abzuziehen, im Falle des § 559a Abs. 1 mit 11 vom Hundert des Zuschusses.
(6) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

§ 558a BGB Form und Begründung der Mieterhöhung (1) Das Mieterhöhungsverlangen nach § 558 ist dem Mieter in Textform zu erklären und zu begründen.
(2) Zur Begründung kann insbesondere Bezug genommen werden auf
1.einen Mietspiegel (§§ 558c, 558d),
2.eine Auskunft aus einer Mietdatenbank (§ 558e),
3.ein mit Gründen versehenes Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen,
4.entsprechende Entgelte für einzelne vergleichbare Wohnungen; hierbei genügt die Benennung von drei Wohnungen.
(3) Enthält ein qualifizierter Mietspiegel (§ 558d Abs. 1), bei dem die Vorschrift des § 558d Abs. 2 eingehalten ist, Angaben für die Wohnung, so hat der Vermieter in seinem Mieterhöhungsverlangen diese Angaben auch dann mitzuteilen, wenn er die Mieterhöhung auf ein anderes Begründungsmittel nach Absatz 2 stützt.
(4) Bei der Bezugnahme auf einen Mietspiegel, der Spannen enthält, reicht es aus, wenn die verlangte Miete innerhalb der Spanne liegt. Ist in dem Zeitpunkt, in dem der Vermieter seine Erklärung abgibt, kein Mietspiegel vorhanden, bei dem § 558c Abs. 3 oder § 558d Abs. 2 eingehalten ist, so kann auch ein anderer, insbesondere ein veralteter Mietspiegel oder ein Mietspiegel einer vergleichbaren Gemeinde verwendet werden.
(5) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

§ 558b BGB Zustimmung zur Mieterhöhung (1) Soweit der Mieter der Mieterhöhung zustimmt, schuldet er die erhöhte Miete mit Beginn des dritten Kalendermonats nach dem Zugang des Erhöhungsverlangens.
(2) Soweit der Mieter der Mieterhöhung nicht bis zum Ablauf des zweiten Kalendermonats nach dem Zugang des Verlangens zustimmt, kann der Vermieter auf Erteilung der Zustimmung klagen. Die Klage muss innerhalb von drei weiteren Monaten erhoben werden.
(3) Ist der Klage ein Erhöhungsverlangen vorausgegangen, das den Anforderungen des § 558a nicht entspricht, so kann es der Vermieter im Rechtsstreit nachholen oder die Mängel des Erhöhungsverlangens beheben. Dem Mieter steht auch in diesem Fall die Zustimmungsfrist nach Absatz 2 Satz 1 zu.
(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

§ 558c BGB Mietspiegel (1) Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete, soweit die Übersicht von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter gemeinsam erstellt oder anerkannt worden ist.
(2) Mietspiegel können für das Gebiet einer Gemeinde oder mehrerer Gemeinden oder für Teile von Gemeinden erstellt werden.
(3) Mietspiegel sollen im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung angepasst werden.
(4) Gemeinden sollen Mietspiegel erstellen, wenn hierfür ein Bedürfnis besteht und dies mit einem vertretbaren Aufwand möglich ist. Die Mietspiegel und ihre Änderungen sollen veröffentlicht werden. (5) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Vorschriften über den näheren Inhalt und das Verfahren zur Aufstellung und Anpassung von Mietspiegeln zu erlassen.

§ 558d BGB Qualifizierter Mietspiegel (1) Ein qualifizierter Mietspiegel ist ein Mietspiegel, der nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt worden ist.
(2) Der qualifizierte Mietspiegel ist im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung anzupassen. Dabei kann eine Stichprobe oder die Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindexes für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland zugrunde gelegt werden. Nach vier Jahren ist der qualifizierte Mietspiegel neu zu erstellen.
(3) Ist die Vorschrift des Absatzes 2 eingehalten, so wird vermutet, dass die im qualifizierten Mietspiegel bezeichneten Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben. § 558e Mietdatenbank Eine Mietdatenbank ist eine zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete fortlaufend geführte Sammlung von Mieten, die von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter gemeinsam geführt oder anerkannt wird und aus der Auskünfte gegeben werden, die für einzelne Wohnungen einen Schluss auf die ortsübliche Vergleichsmiete zulassen.

§ 561 BGB Sonderkündigungsrecht des Mieters nach Mieterhöhung (1) Macht der Vermieter eine Mieterhöhung nach § 558 oder § 559 geltend, so kann der Mieter bis zum Ablauf des zweiten Monats nach dem Zugang der Erklärung des Vermieters das Mietverhältnis außerordentlich zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen. Kündigt der Mieter, so tritt die Mieterhöhung nicht ein.
(2) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.