Als ich das heute früh hörte, musste ich sofort an eine ganz bestimmte "Tierfreundin" denken ...
und hab innerlich sowas von gelacht.
Quelle:
https://www.tagesschau.de/inland/kloeckner-hundeverordnung-101.html
Ich hörte es schon heute früh in den Nachrichten, dass die Bundesregierung eine neue Hundeverordnung plant, wo unter anderem auch drin vorkommen wird, Hundehalter zu verpflichten, Hunde täglich mindestens eine Stunde bei zwei Gassigängen auszuführen, aber noch einiges mehr zur artgerechten Haltung von Hunden. Auch wenn ich nun nicht davon ausgehe, dass unsere Ordnungsämter laufend mit der Stopuhr hinter jedem Hundehalter herlaufen werden, huschte da ein Lächeln über mein Gesicht, weil ich sofort an eine Frau denken musste, die sich im Internet so sehr als Tierfreundin darstellt und von der ich genau weiß, dass die ihren armen Hund tatsächlich wie ein Kuscheltier behandelt und sein Auslauf in ganz kurzen Pipi-Runden an der Ziehleine besteht, wenn sie vor ihrer Wohnung auf der Treppe steht und die kleine Hündin in den Gemeinschaftsgarten der dortigen Wohnalnalge lässt und ihre "lange Gassirunde", die ich genau kenne durch einige Jahre engen Kontakt, keine 200 m lang ist, bei der sie dann doch wirklich mit der Hündin mal das Haus verlässt, kurz um zwei Ecken biegt und gleich wieder rein und ich immer dachte, das arme Tier ... ich hab auch öfter versucht, mit ihr drüber zu reden, aber angeblich fällt ihr laufen ja so schwer .. ich weiß aber, damals fiel es ihr garantiert nicht halb so schwer wie mir heute und ich laufe, wenn auch langsam, immer noch viel mit Pepe spazieren und Jürgen, der ja jünger und schneller ist als ich, zusätzlich außerdem noch 3 x am Tag ein Stückchen.
Selbst bei der aktuellen August-Hitzewelle kriegt der Pepe immer noch viel mehr Auslauf als diese Hündin, die zumindest damals auch noch nicht alt und springlebendig war, gut auch klein ähnlich wie unser Pepe, aber doch als Hund eben nicht nur Streicheleinheiten, sondern auch mal anständig Auslauf gebraucht hätte und braucht. Parkbänke gibt es auch da. Man kann sich Spaziergänge mit den Hund, wenn man nicht mehr top-sportlich ist, doch auch einteilen und mehrmals laufen, wenn ein langes Gassi nicht geht oder wie ich das auch mache, eben zwischendurch mal auf ner Parkbank verschnaufen und dann weitergehen. Wer seinen Hund liebt, der tut das doch gerne, finde ich. Und diese Frau war Sozialhilfe-Empfängerin, brauchte nicht arbeiten und gar nichts, war gerade mal knapp über 50 und nicht scheintot und hatte in meinen Augen schlicht eins nicht. Keine Lust auf lange Spaziergänge mit ihrem Hund. Und ich finde, sowas geht gar nicht. Wenn man einen Hund haben möchte, sollte man auch darüber nachdenken, dass der Gassi braucht, schon ganz und gar dann, wenn man selbst nur eine Wohnung gemietet hat und kein Haus mit nem großen Garten für das Tier hat, was ja vielleicht noch ne Alternative wäre.
Nun mal der Text aus dem Link oben:
17.08.2020
Neue Verordnung
Klöckner plant Gassi-Pflicht
Hunde brauchen Auslauf, findet Ministerin
Klöckner. Sie plant deshalb neue Regeln für Halter: Frauchen oder
Herrchen sollen ihren Vierbeinern zweimal täglich Auslauf gewähren -
außerhalb eines Zwingers.
Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner
will Hunden ausreichend Auslauf und Betreuung garantieren sowie
strengere Regeln für Tiertransporte und Hundezüchter erlassen.
Eine Verordnung dafür solle möglichst in den
ersten Monaten des kommenden Jahres verkündet werden, teilte ihr
Ministerium in Berlin mit. Es liegt ein Entwurf der CDU-Politikerin vor,
der nun mit den Ländern und Fachverbänden abgestimmt werden soll.
Mindestens zweimal täglich Auslauf
Die Verordnung soll Hundehalter unter anderem
verpflichten, ihrem Tier mindestens zweimal täglich für insgesamt
mindestens eine Stunde Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers zu
geben. "Haustiere sind keine Kuscheltiere - ihre Bedürfnisse müssen
berücksichtigt werden", sagte Klöckner der Deutschen Presse-Agentur auf
Nachfrage.
Neue Regeln auch für Hundezüchter
Hunde müssten genug Bewegung bekommen und dürften
nicht zu lang alleingelassen werden. Mindestens vier Stunden täglich
sollen sich private und professionelle Hundezüchter demnach künftig um
Welpen kümmern müssen, damit diese sich ausreichend an Menschen
gewöhnen. Für die Hundezucht soll gelten, dass ein Betreuer höchstens
drei Würfe - also Welpen-Nachwuchs einer Hündin - gleichzeitig betreuen
darf.
"Anbindehaltung" von Hunden, also Hunde die ganze
Zeit anzuketten, soll grundsätzlich verboten und nur noch unter
bestimmten Voraussetzungen zulässig sein.
Länder für Kontrollen zuständig
Auf die Frage, wie die Regeln insbesondere bei
privaten Hundebesitzern kontrolliert werden sollen, sagte eine
Sprecherin der Ministerin, dafür seien die Behörden der Länder
zuständig. Diese würden aber sicherlich nicht bei jedem Hundebesitzer
klingeln und fragen, ob er schon mit dem Hund draußen war. Es gehe vor
allem um die Zwingerhaltung von Hunden.
Strengere Regeln auch für Tiertransporte
Für Tiertransporte innerhalb Deutschlands will
Klöckner festlegen, dass sie maximal viereinhalb Stunden dauern dürfen,
falls die Temperaturen im Transporter zwischenzeitlich über 30 Grad
klettern können. "Gerade im Sommer bei hohen Temperaturen müssen wir
vermeiden, dass den Tieren durch Hitze vermeidbare Leiden zugefügt
werden", sagte Klöckner. "Deshalb setze ich hier strengere Regeln für
Transporte durch, die über das EU-Recht hinausgehen."
Also fand ich schon damals immer. Auch wenn dieser Hund ähnlich unserem Pepe ja zu den Kuschelhundrassen gehört, auch die kleinen Hunde brauchen mal nen schönen Spaziergang, um glücklich zu sein und gesund zu bleiben und das sollte verdammt nochmal jeder Mensch berücksichtigen, der sich einen Hund hält, denn dieses Tier ist eben nicht nur weich und kuschelig und kein Stofftier. Wer zu faul zum laufen ist, sollte sich vielleicht besser ein Stofftier zulegen.
https://www.jagderleben.de/news/hundeverordnung-strengere-regeln-fuer-hundebesitzer-zuechter-712046
Noch was zum Thema .. da ist auch ein Link dabei, wo man zu dem Entwurf der neuen Hundeverordnung hinkommt, um sich das mal ganz genau anzuschauen.
Man muss sich auch mehrmals am Tag um Hunde kümmern, darf die also nicht laufend alleine lassen. Anders als es in den Nachrichten für mich zuerst rüberkam, steht in dem Entwurf der Verordnung nun aber nicht dabei, dass man nicht arbeiten darf .. so haben die das nicht formuliert. Ich zieh den Satz da mal raus. Das wäre in meinen Augen auch sonst zu weit gegangen.
Täglicher Umgang: Eine Betreuungsperson muss mehrmals täglich nach dem Hund schauen.
Und nochmal Nachschlag direkt aus dem Entwurf der neuen Verordnung nur bezüglich privater Hundehaltung:
„(1) Einem Hund ist
1. mindestens zweimal täglich für insgesamt mindestens eine Stunde Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers sowie
2. mehrmals täglich Umgang mit der Person, die den Hund hält, betreut oder zu be-treuen hat (Betreuungsperson), zu gewähren.
Auslauf und Sozialkontakte sind der Rasse, dem Alter und dem Gesundheitszustand des Hundes anzupassen.
Von den Anforderungen an den Auslauf in Satz 1 Nummer 1 kann abgesehen werden, wenn der Gesundheitszustand des Hundes dies erfordert. “
Da lese ich dann raus, wenn der Hund eben wirklich zu alt oder sehr krank ist und von alleine nicht mehr so lange Gassigänge schafft, dann darf man darauf natürlich Rücksicht nehmen.
LG
Renate