Samstag, 22. Dezember 2012

Katja Kippling über die Realität auf dem heutigen Arbeitsmarkt!


Sie spricht über Überlstung, Burn-Out, die Belastung aller Menschen, die arbeiten und trotzdem den Schikanen der Jobcenter ausgesetzt sind, über Scheinselbständigkeit und die Belastung der Menschen, die solche Jobs für einen Hungerlohn machen .. das Recht auf Urlaub, Entspannung, Ruhe und Familienleben.

Es ist lang, aber ein guter Text.


LG
Renate

Kein Weihnachtsbaum für Hartz IV-Familien!


Ich habe es erst jetzt in meinen e-mails gefunden, stand im Newsletter der Linken!

Auch wenn es zu spät ist, dass noch jemand das findet, um von dieser Aktion einen kostenlosen Weihnachtsbaum abzubekommen, diesen Text möchte ich mit verteilen, einfach um weiterhin aufzuklären, was in unserem Land passiert.

LG
Renate

Weihnachtsbäume für alle!


Die Bundesregierung hat die Hartz-IV-Regelsätze neu berechnet. Weihnachtsbäume, Christsterne und Glühwein gehören fortan nicht mehr zu Grundbedarf.
DIE LINKE fordert einen Regelsatz in Höhe von 500 Euro und die Teilhabe für alle zu gewährleisten.
Agnes Alpers meint dazu: "Wo sind wir angekommen, wenn eine Regierung allein Familien im SGB-II-Bezug das Geld für Weihnachtsbäume streicht? - Mit unserer Aktion wollen wir deutlich machen, dass diese schwarz-gelbe Bundesregierung die Grenzen wieder einmal klar überschritten hat - und wir überall ein Zeichen setzen müssen, dass mit diesen Kürzungen endlich Schluss gemacht werden muss."
Aus diesem Grunde haben Bundestagsabgeordnete der Fraktion DIE LINKE. Geld gespendet, damit am Freitag, 21. Dezember 2012, in den Städten Osnabrück 15.00 Uhr am Ledenhof, Salzgitter 14.00 Uhr  SZ-Bruch-Machtersen, Sölekamp 1 und 14.30 Uhr am SZ-Bad, Martin-Luther-Platz und in Wilhelmshaven 13.00 Uhr, am Banter Markt Weihnachtsbäume verteilt werden können.

Falls noch jemand was spenden möchte!


Wir sind pleite wie immer, aber falls noch jemand die Aktivisten von Attac unterstützen möchte, die wirklich sehr aktiv sind, um eine gerechtete Welt zu schaffen.

Warum nicht an Attac? Für die nächsten Aktionen?


LG Renate

Freitag, 21. Dezember 2012

Die Apocalypse lässt auf sich warten


Es ist 5 vor 12 in der Nacht: Noch leben wir also. Die Apocalypse hat wohl wieder nicht geklappt. Nun ja. Das Internet spinnt allerdings momentan ziemlich, bin gerade 4 x bei Firefox und zweimal bei Alice raus geflogen.

Ich habe einen netten Artikel in der FAZ gefunden über viele Möglichkeiten der Apocalypse.

Der Autor hat etwas vergessen, nämlich eine Störung des Magnetfeldes der Erde, hervorgerufen durch Sonnenstürme, was ebenfalls verheerende Folgen haben würde. Ansonsten ist der Artikel sehr nett.


Dann bis morgen, wir werden wohl noch da sein.

Jürgen sagt, sogar das Bier von Lidl schmeckt noch genauso beschissen wie vorher. Lach.

LG
Renate

Donnerstag, 20. Dezember 2012

Das Aktenzeichen vom Sozialgericht ist da


Die Begründung, warum die Frau Jürgen nicht aus der Maßnahme lassen wollte, ist echt lachhaft. Sie haben ans Gericht geschrieben, dass wir ja nur 62,50 Euro Umsatz im Monat machen würden ... vermutlich nach was weiß ich für Zahlen aus unserer Anfangszeit, wobei wir sogar im ersten Monat definitiv mehr hatten, daran kann ich mich erinnern, ich glaube ich hatte da alleine 160 Euro neben dem 1-Euro-Job und Jürgen auch schon ein bisschen. Ob sie da dann die Freibeträge noch runter gerechnet habe, ich habe keine Ahnung, auch egal, ich habe folgendermaßen argumentiert und es schonmal vorab per e-mail hin geschickt, da die Post ja sicher erst nach Weihnachten beim Gericht ankommen wird. Das kopiere ich Euch mal, habe nur den Namen der Sachbearbeiterin abgekürzt, denn sonst könnte ich Ärger kriegen.

LG
Renate
...

Abs.: Jürgen Gilberg sowie Renate Hafemann
Die Textritter GbR
Breslauer Str. 1 – 3, 24211 Preetz

20.12.12

Sozialgericht Kiel
Kronshagener Weg 107a

24116 Kiel

Stellungnahme zum Aktenzeichen S 35 AS 455/12 ER
Klarstellung, dass der Entzug von Jürgen Gilberg aus unserer Firma uns beide finanziell benachteiligt, da wir ein Team sind, das aufgrund unterschiedlicher Talente und Kenntnisse nur gemeinsam sinnvoll arbeiten kann
Text geht vorab per e-mail raus, folgt per Post, Eingang vermutlich nach Weihnachten

Sehr geehrte Damen und Herren,

vorab ist zu der Umsatzzahl von 62,50 Euro, die das Jobcenter genannt hat zu sagen, dass wir so wenig Umsatz noch nicht einmal im Januar 2012 erzielt haben, auch wenn unsere Umsätze da noch so lagen, dass wir nach Abzug der in unserem Beruf nicht hohen Betriebskosten sowie Freibeträge durchgängig den vollen Hartz IV-Satz bekommen haben.
Inzwischen könnten unsere gemeinsamen Umsätze im Monat, wenn Herr Gilberg zu Hause bleiben dürfte, in ca. 8 Monaten im Jahr bei durchschnittlich 1.000 – 1.500 Euro liegen, und zwar in der Zeit zwischen September und April. Die Monate Mai bis August werden voraussichtlich umsatzschwächer werden, mit dem neuen Kunden sollten wir aber auch dann noch mindestens 600 – 800 Euro gemeinsamen Umsatz machen können.
Die Betriebskosten werden deswegen nicht steigen, die bleiben bei uns ungefähr konstant.

Da wir weniger als 1.200 Euro Hartz-IV-Anspruch haben, heißt das für das Jobcenter, uns nur noch wenig unterstützen zu müssen.

Wir können uns leider zumindest noch nicht einfach ganz beim Jobcenter abmelden, weil wir als Freiberufler zusätzlich ja auch noch die Kosten für die Kranken- und Rentenversicherung erwirtschaften müssen, und das ist momentan noch nicht drin.

Außerdem fällt ab einem Umsatz von mehr als 17.500 Euro im Jahr Umsatzsteuer an, wir müssten dann also mit den Wortpreisen rauf gehen. Noch sind wir nicht soweit, uns das eben einmal so erlauben zu können, wir sind neu im dem Beruf und haben noch nicht das Einkommen, was langjährig tätige Journalisten bekommen. Ob wir das auch noch schaffen werden, wissen wir auch nicht.
Wir können sicher zusagen, dass die finanzielle Unterstützung des Jobcenters für uns, wenn alles so bleibt und uns auch unser Neukunde e-commerce ....., L.... W....., aus Berlin erhalten bleibt, der noch sagt, er wartet auf uns, im Moment aber die meisten Aufträge auf andere Autoren verteilen musste, bis Herr Gilberg endlich aus der Maßnahme raus kann und der uns auch jetzt aktuell über Weihnachten und Neujahr einige eilige Aufträge gegeben hat, die wir dann an den Feiertagen erledigen müssen (!), weil Herr Gilberg da ja zu Hause sein kann. Das könnten aber viel mehr Aufträge werden, wenn wir genug Zeit hätten, sie auch zu bearbeiten.

Herr W..... alleine gibt monatlich ungefähr 700 Euro für Werbetexter aus. Das könnten wir bei ihm alleine, wenn wir möchten, können und vom Jobcenter aus dürfen, auf jeden Fall jeden Monat verdienen

Die Textportale Textbroker und Content haben erfahrungsgemäß in den Wintermonaten von September langsam steigend bis Mai langsam abebbend viel zu tun, so dass wir dort in dieser Zeit ohne Probleme mit den Aufträgen von Herrn L.... W..... auf mindestens 1.000 und bei gut zu schreibenden Texten auch durchaus ab und zu 1.500 Euro kommen könnten. Im Hochsommer, wenn alle SEO-Büros aufgrund von Urlaub weniger Aufträge vergeben, ist das schwieriger, da würden wir uns momentan nicht trauen, die Prognose auf mehr als ca. 600 – 800 Euro zu legen. Da wird sicher auch Herr W....... ein bisschen weniger zu tun haben, vielleicht auch einmal im Urlaub weg fahren und dann vorübergehend weg fallen und die Portale haben da auch weniger Aufträge.

Das ist dem Jobcenter mündlich und telefonisch alles mehrfach mitgeteilt worden. Wir meinen uns zu erinnern, dass die Frau, die uns so im Wege steht, Frau N........ heißt und bewusst ignoriert, was Herr Gilberg ihr schon vor Beginn der Maßnahme gesagt hat, denn auch ohne den Neukunden wäre der Winter eine umsatzstarke Zeit, und es auch nach unserer Bitte nicht ernst genommen hat, was er gesagt hat. Was sie davon haben könnte, ist uns schleierhaft.

Frau N...... verstößt damit auch gegen die Eingliederungsvereinbarung mit Frau Hafemann, in der festgehalten wurde, dass wir uns bemühen sollen, die Umsätze unserer kleinen neuen Firma zu steigern, was wir ja erfolgreich getan haben und erfolgreicher hätten sein können, wenn sie uns dabei nicht im Wege gestanden hätte.

Fest verbuchte Zahlen liegen im Jobcenter bisher nur für die Zeit von Dezember 11 – März 12 vor. Unsere Abrechnung für April 12 – September 12 haben wir abgegeben.

Unseren zusätzlichen Kunden e-commerce ......., L........ W........, haben wir aber erst am 12.10.2012 kennen gelernt. Da berechnen wir in etwas größeren Abständen nachträglich, wenn ca. 100 Euro verdient wurden. Die Textportale zahlen zum Teil täglich aus. Das ist also etwas anders.

Im November hatten wir durch die Abwesenheit von Herrn Gilberg sehr gestört so mit seinen Aufträgen erst einmal 505,32 Euro Umsatz. Es war, da wir erst begonnen haben, für ihn zu arbeiten, viel Verwaltungsarbeit dabei. Das wäre bei zwei Leuten prozentual zum Texten viel effektiver gewesen. Wir wären gemeinsam auf mindestens 1.000 Euro, vermutlich aber mehr gekommen, wenn man uns denn gelassen hätte.

Der Dezember ist noch nicht rum.

Der aktuelle Abrechnungszeitraum bis Ende März 2013 lässt sich auch erst Anfang April endgültig belegen, weil uns erst dann alle Einnahmen und Betriebskosten genau vorliegen.

Die Leistungsabteilung will auch bewusst gefordert grundsätzlich nur Abrechnungen für volle 6 Monate eines Leistungszeitraums haben. Das hat man uns dort mehrfach gesagt und das lässt sich auch schlecht anders machen, weil manche Betriebskosten hier halbjährlich, vierteljährlich usw. anfallen.

Und es ist wirklich wahr, dass die FAW so gut wie nichts mit den Teilnehmern dort tut. Es werden dort nichtmal die berüchtigten Schrittzähler verteilt oder Bauchtanzkurse angeboten und der Fitnessraum wird als Lagerraum genutzt. Schulungen gibt es kaum und die Computer sind nicht voll funktionsfähig und es ist deshalb nicht möglich, die Arbeiten eines Texters von dort aus zu erledigen.

Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Gilberg/Renate Hafemann

Rosenkohl-Möhren-Suppe mit Salami


Weil es schnell geht, kommt hier erst einmal noch ein Rezept, denn das kocht gerade in der Küche vor sich hin .. wird heute wieder spät mit dem Essen, weil wir so viel zu tun hatten.

1,5 l Wasser und einen Teelöffel grobes Meersalz in einen Topf tun, noch mit Pfeffer und Kümmel würzen und je etwas Olivenöl und Rapsöl dazu geben. Einige Möhren in Scheiben dazu schneiden, dann ein Netz Rosenkohl pulen und auch in die Suppe geben, ein Stück Salami würfeln und mit rein und zuletzt eine kleine Portion Nudeln. Alles gar kochen, schon fertig.

LG
Renate


Chinakohl-Hack-Auflauf


Gestern gab es bei Lidl recht günstig Chinakohl zu kaufen. Ich habe deshalb mal einen Auflauf damit gemacht, der so ging:

2 Tassen Wasser und 1 Tasse Milch in einen breiten Topf geben und je etwas Olivenöl, Rapsöl, Salz, schwarzen Pfeffer, Kümmel, Piment und Nelke dazu geben. Danach habe ich unten eine Schicht Chinakohl ein Scheiben rein gelegt, darauf einige Kartoffeln in Scheiben, darauf dann ein Paket gemischtes Hack verteilt, 1 rote Zwiebel in Ringen darüber verteilt und oben drauf wieder eine Schicht Chinakohl in Scheiben. Dann habe ich noch eine große Tasse Milch mit Rapsöl und wieder etwas Salz, Pfeffer, Kümmel, Piment und Nelke drüber gegossen und das ganze ca. 1/2 Stunde mit Deckel drauf auf dem Herd schmoren lassen.

Kurz bevor es gar war, habe ich uns dazu noch zwei Baguette-Brötchen aufgebacken.

Guten Appetit
Renate

Mittwoch, 19. Dezember 2012

Nicht wundern, hat nen technischen Grund

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10 Jahre Hartz IV - nun ist es bald soweit


Am ersten Januar 2003 erlebte ich mit meiner Familie den Beginn der Hartz IV-Äera und damit begannen bereits die ersten Ungerechtigkeiten, auch wenn die Methoden der Ämter, die mich heute in ihren Auswüchsen sehr stark an die Methoden der Stasi oder der SS im Dritten Reich erinnern, waren ja noch vergleichsweise zahm.

Damals lebte ich noch nicht mit meinem neuen Partner, sondern meinem Ex-Mann und dem jüngsten Sohn zusammen, meine Mutter hatte bis Ende 2002 den vollen Satz Sozialhilfe zuerkannt bekommen, da die Grundsicherung für Alte das damals so eingeführt hatte.

Mit der Einführung von Hartz IV änderte sich das.

Mein Sohn, damals über 18, noch Schüler mit Ansprüchen auf Schüler-Bafög, bekam zunächst gar nichts, weil er Bafög-Ansprüche hatte. Ich konnte mit viel Sucherei dann erreichen, dass das Amt einsah, dass Schüler-Bafög, wo der Satz ja viel niedriger liegt als beim Studentenbafög und auch keinen Mietzuschuss enthält, wenn Kinder zu Hause leben, nur auf seinen Hartz IV-Anspruch angerechnet wurde. Und er hatte damals den vollen Anspruch auf einen Haushaltsvorstand, weil er volljährig war.

Heute ist ein Hartz IV-Kind, obwohl es mit 18 volljährig ist, ja in Bezug auf die ihm zustehende Leistung laut Hartz IV erst mit 25 sozusagen regelbedarfs-volljährig.

Meine Mutter wurde schon damals, das allerdings vom örtlichen Sozialamt, auf den Regelbedarf eines Kindes runtergestuft, bekam nur 80 %. Ich begann zu klagen. Nach 9 Jahren habe ich diese Klage gewonnen, was uns nur kurzfristig half, denn mit der Anpassung der Regelsatzstufen wurden Alte und Behinderte laut Gesetz den Kindern gleich gestellt und die erneute Prüfung soll nun wohl Mitte 2013 endlich stattfinden und wie ich befürchte, sicher nicht zu gunsten der Alten und Behinderten.

Die Einführung von Hartz IV hatte uns nur Nachteile gebracht.

Gerhard Schröder, nach dessen Verbleib ich als nächstes suchen werde, hat dem Volk versprochen, Hartz IV würde mehr Gerechtigkeit bringen. Das war aber nicht der Fall.

Hartz IV brachte eine Zunahme von schlecht bezahlten Jobs, immer mehr Menschen, die von der Arbeit nicht mehr leben können und aufstocken müssen, eine rasante Zunahme von mit Menschen handelnden Firmen, die die Situation natürlich sofort ausgenutzt haben, dass ein Hartz IV-Empfänger anders als es früher der Fall war, jeden noch so schlecht bezahlten und berufsfremden Job auch annehmen muss.

Wenn ich heute sage, in der EX-DDR oder dem Dritten Reich kann es nicht schlimmer gewesen sein, dann spreche ich aus Erfahrung und weil ich Hartz IV mit meiner Familie und auch jetzt mit meinem neuen Partner so wie in meinem gesamten Umfeld selbst erlebt habe.

Wir haben also bald ein trauriges Jubiläum zu feiern, nämlich am Neujahrstag 10 Jahre Hartz IV und damit 10 Jahre Not und Angst, Ungerechtigkeit und maßlose Wut bei allen Menschen, die davon betroffen sind und maßlose Angst aller anderen, selbst einmal dazu zu gehören zur Hartz IV-Gemeinde, von der sich alle, die noch können, schnell abwenden, um nicht mit hinein gezogen zu werden.

Ich habe dazu, weil der Beschluss zur Einführung von Hartz IV schon im Sommer erfolgte, einen schönen Text im Stern gefunden, den ich hier gern dazu setzen möchte, denn besser könnte ich das sicher auch nicht mehr sagen.

16. August 2012, 11:20 Uhr

Das System der Hart(z)herzigkeit 

 Hartz IV hat Deutschland verändert. Die Schwachen dürfen jetzt öffentlich verhöhnt werden und bekommen nur das Nötigste. Solidarität und Hilfe werden von Amts wegen unterbunden. Eine Abrechnung von Gernot Kramper


Über Hartz IV kann man viel sagen, über die Berechnung von Bedarfssätzen, über die Struktur der Verwaltung, über Niedriglohngruppen und Minijobs. Ich kann das nicht, ich habe nur ein Gefühl und das ist Zorn. Hartz IV ist ein System der organisierten sozialen Kälte und der Herzlosigkeit. Engagement, Mitgefühl und Solidarität, diese Werte, die Berliner Spitzenpolitiker stets beim Bürger einfordern, versagt dieses System den Schwachen oder es gewährt sie nur in minimalen, bürokratisch abgemessen Dosen. Und schlimmer noch, Hartz IV unternimmt alles, um menschliche Werte in der Gesellschaft auszurotten.


Weniger als die Hunde

Wenn ich höre, dass ein Kind zwischen sechs und 14 Jahren 3,02 (zuvor 2,29) Euro am Tag für Nahrungsmittel bekommen soll, weiß ich nur, dass mein Hund mehr konsumiert. Ein Rinderohr - sein Lieblingssnack - kostet nämlich 1,50 Euro. Kein Wunder, dass es inzwischen Hinweise auf ernährungsbedingten Minderwuchs bei Hartz-Kindern in Deutschland gibt. Mickerkinder gab es in der Geschichte schon häufiger, etwa damals, als die Indianer Südamerikas unter die Herrschaft der Konquistadoren geprügelt wurden.
Das Hartz-Geld reicht vielleicht zum Überleben, aber nicht einmal zu einem Hundeleben. Schon ein Luxusgut wie eine Limonade ist für Hartz-Kinder nicht vorgesehen - und zwar jahrelang. Wenn bestens abgesicherte Spitzenpolitiker im Fernsehen erklären, Coca-Cola sei ohnehin Gift fürs Kind und Leitungswasser nicht nur billiger, sondern auch gesünder, bekomme ich Schnappatmung. Neben den Geiz gesellt sich regelmäßig die Diffamierung der Schwachen. Bei jeder Leistung für die Armen meldet sich ein Berliner Hinterbänkler zu Wort, der befürchtet, die Hartzer würden das gute Steuergeld am Ende doch versaufen. Dabei weiß jeder, dass es überhaupt nicht um den Nährwert von Cola und Schoko geht, sondern um Lebensfreude. Um ein Eis im Park und darum, auch mal dabei zu sein. Und "dabei sein" ist in unser Konsumgesellschaft fast immer mit Kosten verbunden.

Helfen ist unerwünscht

Diese Lebensfreude ist den Hartzern verboten, selbst wenn sie von anderen und nicht vom Staat finanziert wird. Der nette Peter Hartz hat seinen Hartz-Kids nämlich ein Schild mit der Aufschrift "Füttern streng verboten!" umgehängt. Einem Hartzer-Kind können Sie nämlich gar nicht helfen, selbst wenn Sie wollten. Außer Sie belassen es wie die Politiker bei schlauen Sprüchen. Das ist natürlich erlaubt, alles andere wird in einen geldwerten Vorteil umgerechnet und von der nächsten Amtsüberweisung abgezogen. Sie sollen schließlich nicht einer Familie in Not helfen, sondern das Amt entlasten. Sollte die Großtante ein bisschen Geld zum Kindergeburtstag überweisen, kann man der Mutter nur empfehlen, die Gabe sofort zu konfiszieren und in die Haushaltskasse zu packen, sonst kommt sie nämlich nicht durch den nächsten Monat.
Zum Glück ist der Geizstaat noch nicht allwissend. Was bar zugesteckt wird, merkt niemand. Zumindest, wenn sich die Kinder nicht verplappern. Sonst dürfte selbst eine verschenkte, gebrauchte Waschmaschine noch mit 150 Euro taxiert und von der nächsten Rate abgezogen werden. Jede Wette, dass sich hochbezahlte Beamte in Berlin den Kopf zerbrechen, wie sie den Wildwuchs bislang unkontrollierter Mittelzuflüsse doch noch erfassen und in Abzug bringen können.

Hartz hat Armut ansteckend gemacht

Dabei sind das nur Bagatellen, viel tiefgreifender verändert die Neuschöpfung der sogenannten "Bedarfsgemeinschaft" in der Folge von Hartz IV unsere Gesellschaft. Die "Bedarfsgemeinschaft" macht innerfamiliären Beistand und Hilfe im Freundeskreis fast unmöglich. Ein Beispiel: Keine Mutter kann ihre erwachsene Tochter und die Enkel in Not noch aufnehmen. Denn bevor der Staat auch nur einen Cent Hilfe überweist, wäre zunächst die gute Frau dran. Und zwar nicht ein bisschen, sondern total - ganz so, als ob sie selbst um Stütze nachsuchen würde.
Die Idee dahinter: Die Kosten der Jugendarbeitslosigkeit sollten so elegant auf die Familien umgelegt werden. Das Resultat: Einem Hartzer im Umfeld muss man meiden wie einen Leprakranken und darf ihn auf keinen Fall in die Wohnung lassen.
Kosten werden durch diese Gemeinheiten am Ende vermutlich nicht eingespart. Die einen weisen den Bedürftigen nun beruhigt die Tür. Die Begründung für Hartherzige gibt es ja jetzt vom Amt, die anderen sind gezwungen zu tricksen und zu täuschen, um Hilfe leisten zu können, ohne sich selbst total zu ruinieren. Mit einem Bein stehen sie dann wegen Beihilfe zum Sozialbetrug im Gefängnis.
Nein, das ist keine Vision einer Gesellschaft, mit der ich mit anfreunden will. Nach zehn Jahren Hartz IV schäme ich mich zutiefst für diesen Staat.

...

Ja ... so ist es nunmal, wer einem Hartz-IV-Empfänger hilft, ist selbst auch dran, und genauso will es dieser Staat.

Habe ich so unrecht, wenn ich sage, die Stasi oder SS sind nicht schlimmer gewesen?

Hier noch die direkten Fakten über Wikipedia für alle, die es da noch einmal genau nachlesen möchten.


LG
Renate



Dienstag, 18. Dezember 2012

Jobs, bei denen man eigentlich nur halb selbständig ist


Ein Thema, das ich auch einmal aufgreifen möchte ist es, dass jeder Empfänger von Hartz IV-Leistungen ja auf Biegen und Brechen nach Arbeit suchen muss, egal ob er das nun gelernt hat oder nicht und keinen Berufsschutz hat.

Als ich mich damals als freiberufliche Texterin selbständig gemacht hatte und mein Freund Jürgen später auch, haben wir anfänglich gar nicht gewusst, dass wir auf diese Weise sozusagen eine Firma gründen.

Wir haben damals in unseren Augen schlicht einen Online-Job angenommen, so wie uns das die ARGE ja oft empfohlen hat, auch sowas zu versuchen. Versucht, bekommen und zack waren wir Freiberufller, obwohl wir uns eigentlich in einer Firma auf die Mitarbeit dort hin beworben haben, denn so arbeitet man ja in Texter-Portalen.

Man bewirbt sich und wird Teil eines Teams von tausenden von anderen Textern, die genau genommen nur statt eines Stundenlohns in Festanstellung oder einer Provision eine selbst zu versteuernde und nicht sozialversicherungspflichtige Vergütung je nach Einsatz erhalten.

Wenn man damit anfängt, weiß man das vorher gar nicht und schliddert so rein.

Ich durfte mir später von der ARGE irgendwann mal anhören, ich hätte mich ja einfach ohne zu fragen und ohne Erlaubnis der ARGE selbständig gemacht. Ich habe hart empört geantwortet, ob ich nun schon ein kleines Kind sei, das bei einer Bewerbung jedesmal vorher um Erlaubnis fragen müsste, wenn ich nach Arbeit suche, was ich ja muss, denn das muss ja jeder in seiner Eingliederungsvereinbarung unterschreiben.

Im Laufe meiner Arbeitssuche und auch der von Jürgen bei ihm sind uns genau genommen schon häufiger Tätigkeiten begegnet, die ähnlich wie die Texterei in Portalen eine Art Halbselbständigkeit sind.

Solche Jobs sind auch Stellen, wo man als Babysitter, Haushaltshilfe, Gärtner, mobiler Altenpfleger und dergleichen von reinen Vermittlungsbüros aus dann je nach Auftragslage hin geschickt wird und dann, obwohl man sich für so eine Mitarbeit dort hat bewerben müssen, ja auch zwar wie wir von dort aus bezahlt wird, aber nicht direkt wirklich Lohn erhält. Auch Dozenten, die rum geschickt werden, gehören dazu. Und es gibt sicher noch sehr viel mehr dieser Jobs.

Wenn man sich auf solche Tätigkeiten bewirbt, weiß man das meistens noch gar nicht.

Leiharbeit liegt dazwischen, da ist man ja noch bei der Leiharbeitsfirma angestellt und wird auch über die sozialversichert.

Ich denke, die Jobcenter sollten sich auch einmal die Mühe machen sich zu überlegen, wie sich der Job-Wald für die Arbeitssuchenden eigentlich verändert hat.

Ich denke, dass solche Formen von Selbständigkeit eine Folge der allgemeinen Wirtschaftslage sind, weil es nur so geht, Aufträge so zu verteilen, dass es auch bezahlbar ist, denn Leute bei diesen geringen Einnahmen einstellen können diese Firmen nicht, also suchen sie sich sozusagen sowas wie kleine Subunternehmer, und das eben meistens auf einem Dienstleistungssektor, denn diese halbselbständigen Jobs sind zumindest oft Tätigkeiten im Dienstleistungsbereich.

LG
Renate


Hartz IV - Betriebsausgaben für Selbständige


Der mit Abstand bisher am meisten gelesene Beitrag von mir in diesem Blog ist mit bisher fast 1.000 Klicks der über die Absetzbarkeit von Werbungskosten für die Empfänger von ergänzenden Hartz IV-Leistungen, die beispielsweise einen Nebenjob auf 400-Euro-Basis ausüben, Leiharbeit oder einen Rund-um-die-Uhr-Job im Altenheim oder Callcenter machen und dabei auch noch hohe Fahrkosten haben. Den hänge ich Euch einmal unten dran, denn da könnt Ihr Euch ausrechnen, wann Ihr bei ergänzenden Hartz IV-Leistungen mit Glück von Euren Freibeträgen etwas übrig habt und wann mit Pech, wenn Ihr nicht sehr genau aufpasst, was bei Leiharbeit regelmäßig fast immer so ist, weniger übrig behaltet als ohne diesen Job, weil die Freibeträge niedriger ausfallen als es Eure realen Werbungskosten sind.

Heute möchte ich über meine ersten Erfahrungen mit einer selbständigen Tätigkeit und den Betriebsausgaben, die das Jobcenter einen absetzen lässt, weiter machen, denn auch hier ist die Vorgehensweise mit der des Finanzamtes nicht vergleichbar und benachteiligt definitiv Selbständige gegenüber solchen, die steuerpflichtig sind.
Jürgen und ich brauchen für unsere Arbeit zwei schnelle und funktionsfähige Computer, selbst ein Auto und ein Fotoapparat ist nützlich. Auch wenn unser Blog momentan mehr Hobby als Verdienst ist, sollten die Einnahmen über google Adsense einmal höher werden, wird das Jobcenter sie abziehen, denn das Geld wird uns ja überwiesen. Aber wir können selbstverständlich Fahrkosten, um Fotos zu machen, die dazu gehörende Kamera oder das Auto, das auch dafür sorgt, dass wir mehr Zeit hier zu Hause zum Arbeiten haben statt zu Fuß einkaufen zu gehen und so weiter, natürlich nicht absetzen.
Selbst wenn wir hohe Fahrkosten hätten, man kann immer nur so viel in einem Monat absetzen, wie man auch eingenommen hat.
Das heißt, größere Anschaffungen, die man in dem Monat, an dem man sie getätigt hat .. das könnte auch einen neuen PC betreffen, der ja ersetzt werden muss, sollte er einmal kapputt gehen, nicht vollständig absetzen kann, weil die Kosten den Verdienst übersteigen, kann man danach gar nicht mehr absetzen.
Das ist mit bestimmten Zahlungen, die nicht monatlich anfallen, genauso. Wir brauchen zum Beispiel beide ein gutes e-mail-Postfach mit Platz, da wir ständig mit den Textportalen und unserem Kunden korrespondieren, die Gebühren fallen halbjährlich an, ob wir sie haben absetzen können, weiß ich nicht genau, denn viel ist an Betriebsausgaben bei uns nicht anerkannt worden.
Telefon und DSL sind Fixkosten, die monatlich anfallen und für unseren Beruf unerlässlich sind. Ich glaube nicht, dass das Jobcenter uns viel davon anerkannt hat.
Die Miete zahlt momentan die ARGE, so dass ich Raumkosten bisher nicht eingetragen habe, sondern gesagt, das hebt sich dann auf. Ob und wie das anerkannt würde, weiß ich deshalb aus Erfahrung noch nicht, werde es aber vermutlich bald feststellen, wenn wir unten den Zuzahlungssatz kommen, dass die Miete noch voll übernommen wird, die das Jobcenter immer als erstes drin hat. Ich vermute, das wird dann im März oder April 13 das erste Mal der Fall sein.
Wir können Stromkosten absetzen. Ich habe von unseren Stromkosten deshalb für das Büro, weil ich ja nur eine Stromleitung habe, 25 % gerechnet. Ich weiß auch in diesem Fall nicht, ob das voll anerkannt wurde.

Uns wurden im letzten Bescheid pauschal ohne irgendeine konkrete Berechnung seitens des Jobcenters 25 Euro, also pro Person 12,50 Euro an Betriebskosten im Monat anerkannt.

Ca. 10 Euro im Monat fallen rund gerechnet für uns für gmx an, ca. 30 Euro für Telefon/DSL und beim Strom habe ich von den 50 Euro Pauschale, die wir momentan bezahlen, für das Büro 12,50 Euro gerechnet. Ab und zu war noch Papier, Druckpatrone und dergleichen dabei, denn wir müssen ja alleine wegen der ARGE ständig bergeweise Kopien von unseren Kontoauszügen und dergleichen machen. Ich glaube also nicht, dass sie alles anerkannt haben. Noch ist es eine Pauschale.

Obwohl ich ja bereits einmal eine konkrete Abrechnung zum Jobcenter geschickt habe, nämlich für die Zeit von Dezember 11 bis einschließlich März 12, haben wir damals nie einen konkreten Änderungsbescheid und eine genauso Abrechnung vom Jobcenter bekommen.

Für die Zeit von April 12 - einschließlich September 12 habe ich die genaue Abrechnung nun inzwischen auch eingereicht, aber es wäre vielleicht zu früh, da schon eine Antwort drauf zu erwarte, denn das waren ja auch wieder Papierberge.

Aber von mir erwartet man das ja auch, dass ich mich damit rum plage. Insofern bin ich wirklich gespannt, was dabei heraus kommen wird.

Was sehr wichtig ist. Man kann keine Abschreibungen für Betriebsvermögen machen. Ich kann also nichts für die Neuanschaffung von beispielsweise einem neuen PC zurück legen. Ich kann, wenn ich einen kaufe, nur in dem Monat was absetzen, wo ich ihn kaufe ... es nicht aufteilen lassen.
Ich könnte Darlehen absetzen.
Nur zeige doch mal jemand einem Hartz IV-Empfänger einer die Bank, die einem ein Darlehen für die Anschaffung von neuen Geräten für einen solchen Betrieb geben würde.

Das ist doch wieder schlau gemacht, nicht?

Eigentlich genauso wie bei Jobs, die unterm Strich so schlecht bezahlt werden, dass man ergänzende Hartz IV-Leistungen braucht.

Andererseits ist es gerade das Jobcenter, das einen ja zwingt, für so wenig Geld zu arbeiten, egal ob nun angestellt oder selbständig, denn wenn man sich weigert, bekommt man gar kein Geld mehr, weil man sanktioniert wird.

Und wenn man es tut .. das haben wir ja nun auch noch erlebt .. muss man trotzdem zu sogenannten Fortbildungsmaßmen, die keinen Sinn machen und darf seinen Job irgendwie noch nebenbei machen .. wie, das interessiert diese Leute nicht.

Sie haben ja ihre Richtlinien und eine Abteilung hat mit der anderen im übrigens nichts zu tun, wenn man da anruft und sich darüber beschwert.

LG
Renate


Sonntag, 16. Dezember 2012

Hundesteuer in Preetz - falsche Argumentation des Bürgermeisters


Auch wenn der Bürgermeister der Stadt Preetz sich in Bezug auf die Pferdesteuer auf die Seite der Pferdehalter stellt, so muss ich doch sagen, dass das Argument der Stadt Preetz für die Hundesteuer, das ich in diesem Zusammenhang zum ersten Mal gehört habe, genauso falsch ist.

Es ist erwiesen, dass ein Hund dazu beitragen kann, die Lebenszeit von Menschen zu verlängern und die Gesundheit zu verbessern. Selbst ein anderes Haustier kann das, aber ein Hund kann das noch mehr, denn er ist ein Grund für seinen Besitzer, regelmäßig Spaziergänge mit dem Tier zu machen, die nachweislich gut für die Gesundheit und lebenserhaltend sind.

Die Stadt Preetz argumentiert aber bezüglich der Hundesteuer laut Artikel in den Kieler Nachrichten folgendermaßen:

"Schneider entkräftet Argumente der Antragssteller: „Die Pferdesteuer ist nicht mit der Hundesteuer vergleichbar, die eine Lenkungssteuer ist, um die Hundehaltung einzudämmen.“ Reiter schaffen sich hingegen Pferde an, um einen förderungswürdigen Sport zu betreiben."

Die Argumente gegen die Pferdesteuer sind richtig, aber treffen sie nicht genauso auf Hundehaltung zu? Lest auch mal das.


"Schließlich fänden wöchentlich über 500 Kinder und Jugendliche den Weg in die Reitställe im Stadtgebiet, Dutzende würden „von der Straße“ geholt. Pferdeleute wie der Ehrensvorsitzende des Reitervereins Preetz, Ernst Först vom Reiterhof Gläserkoppel, sind mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet und dafür geehrt worden, dass sie den Namen der Stadt in die Republik tragen. „Und die Kommune musste nichts zuzahlen, denn die Pferdesportstätten werden alle von privater Hand oder von Vereinen mit engagiertem Ehrenamt getragen“, so Lamp. Außerdem sei, gerade im ländlichen Raum, das Pferd kein Luxusgut, „sondern ein Mitgeschöpf, das in den Familien einen hohen Stellenwert hat.“ Lamp erinnert an den „hochwertigen prägenden Einfluss“ des Pferdesports, „der sich vor allem im Verzicht in anderen Gebieten niederschlägt“. Der Umgang mit dem Pferd verkörpere seiner Meinung nach das, was die Gesellschaft möchte: Menschen mit Verantwortungsbewusstsein, sozialer Kompetenz, sinnvoller Freizeitgestaltung. „Ich bin entsetzt und enttäuscht, dass sich Vertreter ländlicher Kommunen gerade das Pferd aussuchen, um Geld in ihre Kassen zu bekommen.“"


Auch der Familienhund oder oft noch mehr der Hund einer einsamen Einzelperson ist auch ein Mitgeschöpf mit einem hohen Stellenwert. Auch ein Hund hält gesund und viele Menschen treiben auf ihre Art mit dem Hund Sport, auch dann wenn sie nicht in einem Hundesportverein Agility oder Dogdancing betreiben, sondern nur mit dem Tier spazierengehen und mit ihm in der Natur spielen. Auch ein Hund schafft Verantwortungsbewusstsein uns soziale Kompetent, auch bei Kindern, und ist etwas für sinnvolle Freizeitgestaltung .. und auch die Hundesteuer soll von der Stadt Preetz in 2013 schon wieder ohne entsprechende Gegenleistung hoch gesetzt werden, so dass viele arme Familien sie kaum noch werden bezahlen können.

Ich sage:

In Preetz ist die Hundesteuer genauso nur aus Geldgier so hoch wie die Pferdesteuer in Erwägung gezogen wird. Sie macht genauso keinen Sinn und ist sozial verantwortungslos den Menschen, die Hunde lieben, und auch den Tieren gegenüber, zumindest in der Höhe, in der sie jetzt erhoben wird.

Dass sich gegen die Hundesteuer niemand einsetzt, hat nur etwas damit zu tun, dass man sich an diese Methoden gewöhnt hat und dass es die Politiker nicht tun, hat nur etwas damit zu tun, dass Pferde in unserer Region Touristen anlocken, Hunde aber nicht, aber das darf kein Argument sein, Hundehalter gegenüber Pferdehaltern zu benachteiligen, denn die haben auch ein Recht darauf, sich ihr Haustier leisten zu können.

Mehr Infos findet Ihr hier:

LG
Renate

Pferdesteuer Preetz - Bürgermeister auf Seiten der Pferdehalter


Das hat doch schonmal was, der Bürgermeister von Preetz stellt sich auf die Seite der Pferdehalter und ist gegen die Pferdesteuer. Ich übernehme dazu mal den Artikel aus den Kieler Nachrichten dazu:


Pferdesteuer entzürnt Pferdefreunde

 Von Jessica Bunjes

Adventsgebäck für Pferde - Teil 2


Jetzt habe ich die Fotos online, die ich gestern gemacht habe, als ich für die Weihnachtsfeier im Stall etwas für die Pferde gebacken habe.
Das ist der Möhrenkuchen, den ich für die 13 Pferde in Klein-Kühren gemacht habe, wo ich die Möhren statt Kerzen drauf getan habe .. der Teil ist in diesem Fall einer mit Haselnussmehl. Den Grundteig kann man wie im unten stehenden Rezept beschrieben, ganz leicht varrieren und die Geschmacksrichtung ändern.
Von einem zweiten Kilo Vollkornmehlmix aus Roggenschrot und Weizenvollkornmehl und sonstigen Zutaten habe ich dann Rosinen-Leckerlis gemacht, die klein gebrochen und in Servietten verpackt.
Die Pferde mochten meine Leckerlis alle. Ich glaube, ich mache ihnen zu Weihnachten nochmal welche mit Kokosflocken.

Das ist der Link zu den Backrezepten für die beiden Backideen für Pferdekuchen und Pferdeleckerlis.

http://pferde-tiere-gesundheit-soziales-zeit.blogspot.de/2012/12/adventsgeback-fur-pferde-in-meinem.html

LG Renate

Änderungen bei Mini- und Midi-Jobs ab 1.1.2013


Ab 2013 ändert sich was bei den Minijobs und auch denen in der Gleitzone, die bisher von 401 Euro bis 800 Euro lagen. Ich suche mal raus, was ich dazu finden kann. Wie sich das auf die Empfänger von Hartz IV-Leistungen auswirken wird und ob das wieder noch nachteiliger auf Freibeträge und die Absetzbarkeit von Freibeträgen werden könnte, weil bei noch mehr Verdienst und möglicherweise keiner Erhöhung der Freibeträge noch weniger unterm Strich übrig bleibt oder man mit Pech sogar noch mehr an Minus macht, muss dann wohl die Zeit und die Erfahrung zeigen.

Also erstmal die Gesetze ohne Auswirkungen auf Hartz IV-Empfänger einfach zur Info:


Freitag, 23. November 2012

Arbeitsmarkt

Höhere Verdienstgrenzen für Minijobber

Die Verdienstgrenzen für geringfügig Beschäftigte werden zum 1. Januar 2013 erhöht. Das bedeutet: sowohl Minijobber als auch Midijobber können mehr hinzu verdienen. Der Bundestag beschloss das Gesetz mit Mehrheit der Koalitionsfraktionen.
Die Entgeltgrenze für Minijobber steigt von 400 Euro auf 450 Euro. Für Midijobber, also die Beschäftigten in der so genannten Gleitzone, wird sie von 800 auf 850 Euro erhöht. Gleitzone bedeutet, dass die Arbeitnehmer-Beiträge zur Sozialversicherung gleitend von einem ermäßigten auf das reguläre Niveau ansteigen. Zudem müssen die Beschäftigten verpflichtend in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.
Minijobber können dadurch ihre soziale Absicherung verbessern. Sie erwerben einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrenten und Reha-Leistungen. Auf Antrag können sie von der Rentenversicherung befreit werden.

Erstmals Anpassung an die Lohnentwicklung

Die Entgeltgrenzen bestanden seit Einführung der Minijobs im Jahr 2003 unverändert. Nun werden sie erstmals an die seither erfolgte Lohnentwicklung angepasst.
Die Neuregelungen gelten für alle Minijob-Verhältnisse, die ab dem 1. Januar 2013 abgeschlossen werden. Für bereits bestehende Minijobverhältnisse werden Bestandsschutz- und Übergangsregelungen geschaffen.
Der Bundesrat hat die Anhebung der Verdienstgrenze am 23. November 2012 gebilligt.

...

http://www.bmas.de/DE/Themen/Soziale-Sicherung/400-Euro-Mini-Jobs/Fragen-und-Antworten/inhalt.html

In dem Link sind viele verschiedene andere Links mit Fragen rund um das Thema untergebracht, die von Fall zu Fall vermutlich interessant und wichtig sein können.

So .. dann ist noch viel Kuddelmuddel, weil diese neue Regelung nur für neu angefangene Mini- und Midijobs gilt, aber wer bereit so einen Job ausübt, der hat Bestandsschutz, jedenfalls eine Weile, das kopiere ich Euch mal von der AOK-Seite hier rein:

http://www.aok-business.de/niedersachsen/fachthemen/sozialversicherungsrecht/minijobs/verwandte-themen/neuregelungen-ab-2013/


Neue Regeln für Minijobs und Gleitzone

Rasenmäher
© iStockphoto/ Pureform Designs
Ab 1. Januar 2013 wird die Geringfügigkeitsgrenze von 400 EUR auf 450 EUR angehoben. Die Gleitzonenregelungen gelten dann bis zu einem Entgelt von 850 EUR. Darüber hinaus bringt die Reform der Minijobs Übergangsregelungen mit sich, die bis 2014 gelten.

Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze

Wer ab 1. Januar 2013 eine Beschäftigung mit einem regelmäßigen Entgelt von höchstens 450 EUR aufnimmt, ist geringfügig beschäftigt. Damit besteht Versicherungsfreiheit in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.

Einführung einer Rentenversicherungspflicht

Bislang sind geringfügig Beschäftigte in der Rentenversicherung versicherungsfrei. Arbeitnehmer haben aber die Möglichkeit, auf die Rentenversicherungsfreiheit zu verzichten („Opt-in“). Rund fünf Prozent der Beschäftigten haben davon Gebrauch gemacht.
Neu ist, dass ab 1. Januar 2013 grundsätzlich Rentenversicherungspflicht besteht, den Minijobbern aber ein Befreiungsrecht eingeräumt wird („Opt-out“).
Mit dem Wechsel von Opt-in zu Opt-out soll die soziale Absicherung der Minijobber erhöht werden, indem das Bewusstsein für die Entscheidung über die Alterssicherung gestärkt wird.
Der pauschale Arbeitgeberbeitragsanteil beträgt wie bisher 15 Prozent bzw. 5 Prozent in Privathaushalten. Die monatliche Mindestbeitragsbemessungsgrenze wird ab kommendem Jahr von 155 EUR auf 175 EUR angehoben
Bleibt es bei der Rentenversicherungspflicht, muss der geringfügig Beschäftigte seine Pauschalbeiträge zum vollwertigen Rentenversicherungsbeitrag aufstocken. Er trägt dann die Differenz zwischen dem Pauschalbeitrag des Arbeitgebers und dem Mindestbeitrag und kann damit Ansprüche auf eine Erwerbsminderungsrente erwerben sowie die Riester-Förderung in Anspruch nehmen.
Beispiel einer Beschäftigung ab 1. Januar 2013
Monatliches Arbeitsentgelt
150,00 EUR
Mindestentgelt
175,00 EUR
Mindestbeitrag zur Rentenversicherung 175,00 EUR x 18,9 %
33,08 EUR
Arbeitgeberanteil 150,00 EUR x 15 %
22,50 EUR
Arbeitnehmeranteil Differenz zum Mindestbeitrag
10,75 EUR

Übergangsregelungen für bestehende Minijobs

Für Beschäftigungsverhältnisse, die bereits vor dem 1. Januar 2013 bestanden haben, greifen Bestandsschutz- und Übergangsregelungen.
Grundsätzlich ändert sich für bereits bestehende geringfügige Beschäftigungsverhältnisse nichts. Sie bleiben rentenversicherungsfrei. Auf Antrag können Minijobber die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung wählen.
Für bisher rentenversicherungspflichtig Beschäftigte mit einem Arbeitsentgelt zwischen 400,01 EUR und 450,00 EUR bleibt die Rentenversicherungspflicht bestehen, ohne dass eine Befreiungsmöglichkeit vorgesehen wäre.
In den übrigen Versicherungszweigen gilt: Für bislang kranken -, pflege- und arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse mit einem Entgelt zwischen 400,01 EUR und 450,00 EUR bleibt es bis längstens 31. Dezember 2014 bei der Versicherungspflicht. In dieser Zeit bleibt es auch bei der alten Gleitzonenregelung und der damit verbundenen Beitragslastverteilung.
Erst wenn das Arbeitsentgelt unter 400,01 EUR fällt oder – nur in der Krankenversicherung – die Voraussetzungen für eine Familienversicherung vorliegen, endet die Versicherungspflicht.
Die Betroffenen können sich allerdings gegen die Geltung der Übergangslösung entscheiden und sich von der Versicherungspflicht befreien lassen. Der Befreiungsantrag für die Kranken- und Pflegeversicherung muss bis 2. April 2013 bei der Krankenkasse gestellt werden. Er wirkt ab 1. Januar 2013, wenn keinen Leistungen in Anspruch genommen wurden. Anderenfalls entfaltet sich die Wirkung vom Beginn des nächsten Kalendermonats an. In der Arbeitslosenversicherung muss die Befreiung von der Versicherungspflicht mit denselben Fristen wie in der Kranken- und Pflegeversicherung bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden. Auch hier bleibt es ansonsten bei der alten Beitragslastverteilung nach der bis 31. Dezember 2012 geltenden Gleitzonenformel.

Entgelterhöhung in bestehenden Minijobs

Bei einer Entgelterhöhung in einer bisher geringfügigen Beschäftigung auf ein Entgelt von bis zu 450 EUR werden die ab 1. Januar 2013 geltenden Regelungen angewandt. Es bleibt also bei Versicherungsfreiheit in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, allerdings tritt Rentenversicherungspflicht ein mit der Möglichkeit der Befreiung (Opt-out).

Erhöhung der Gleitzonengrenze

Die Gleitzonengrenze wird ab 1. Januar 2013 von 800 EUR auf 850 EUR angehoben. Bei Arbeitsentgelten, die innerhalb der Gleitzone zwischen 450,01 EUR und 850,00 EUR liegen, wird der Arbeitnehmerbeitragsanteil von einem fiktiven, geringeren Ausgangswert berechnet.
Das Gleitzonenentgelt wird nach folgender Formel berechnet:
F x 450 + ([850 / (850 – 450)] – [450 / (850 – 450)] x F) x (AE – 450)
Dabei ist AE das Arbeitsentgelt. Der Faktor F wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales festgelegt und ergibt sich, wenn die Pauschalabgabe für geringfügig Beschäftigte, also 30 Prozent, durch den durchschnittlichen Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz (Summe aus Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung) geteilt wird. Unterstellt man, dass der Beitragssatz zur Rentenversicherung ab 1. Januar 2013 wie geplant auf 18,9 Prozent abgesenkt wird, ergibt sich für das kommende Jahr ein Faktor F von 0,7605.
Für Bestandsfälle wird nach wie vor die alte Gleitzonenformel angewandt: F x 400 + (2 − F) x (AE − 400).
Für bereits bestehende Beschäftigungen mit einem Entgelt zwischen 800,01 EUR und 850,00 EUR bleibt es bei der regulären Beitragslastverteilung. Der Beschäftigte kann allerdings die Anwendung der neuen Gleitzonenregelung beantragen.

Begleitende Änderungen

Flankierende Änderungen der Minijob-Reform betreffen unter anderem die Familienversicherung. Hier wird die Einkommensgrenze für Minijobber ab 1. Januar 2013 auf 450 EUR angehoben. Ein Gesamteinkommen maximal bis zu dieser Grenze ist Voraussetzung für das Zustandekommen einer Familienversicherung. Für Familienangehörige ohne Minijob gilt eine Einkommensgrenze von 385 EUR.

Gründe für die Minijob-Reform

Während die durchschnittlichen Löhne und Gehälter in den letzten zehn Jahren gestiegen sind, sind die Geringfügigkeitsgrenze und die Gleitzonengrenze seit 2003 unverändert geblieben. In Anlehnung an die allgemeine Lohnentwicklung werden daher die Grenzen für Mini- und Midijobs angepasst.
Stand: 15.11.2012


LG
Renate