Samstag, 14. Februar 2015

Die gleiche Fruchtsoße für zwei Gerichte

Heute mit Fisch - übermorgen mit Geflügel


Ich habe heute eine große Portion einer recht fruchtigen Soße gekocht, die gut zu Reis passt. Die gab es heute mit panierten Seelachsfilets, die ich einfach nur gebraten und mit etwas Zitrone beträufelt habe.

Übermorgen gibt es die wieder zu Reis, aber dann mit Hähnchenmedaillons Surpreme von Aldi .. das sind die mit Preisselbeeren und Käse, die man nur im Backofen aufbacken muss.

Die Soße geht so:

Ein wenig Olivenöl und Rapsöl in einen Topf geben und eine Packung passierte Tomaten dazu tun, dann eine Dose Mandarinorangen rein und danach 3/4 Dose Ananasstücke (Rest bekommen wie immer bei solchen Sachen oft meine Pferde), dann habe ich 3 rote Spitzpaprikaschoten klein geschnitten und auch dazu gegeben, eine rote Zwiebel gewürfelt und dazu gegeben und einen Apfel geschält und gewürfelt und auch dazu gegeben, einen Moment durchkochen lassen und dann mit einem Mix aus Vollkornhaferflocken, Buchweizenmehl und hellem Soßenbinder andicken.

Guten Appetit
Renate

Wann kann man bei zu hohen Heizkosten die Miete mindern?

Mal ein paar Links,die dabei hilfreich sein können



Alles im Link .. daraus mal das Wichtigste:

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Der Bundesgerichtshof hat zu dieser Problematik in mehreren Entscheidungen Stellung genommen. Dennoch lässt sich die Frage nicht pauschal beantworten. Es kommt auf die Facetten des Einzelfalls an.
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Solange die Heizungsanlage dem bei der Errichtung der Immobilie maßgeblichen technischen Standard entspricht und fehlerfrei arbeitet, ist kein Mietmangel begründet (BGH Urt.v. 18.12.2013 – XII ZR 80/12, Fundstelle: openJur 2014, 3591). Der Mieter hat unter diesen Gegebenheiten die Wohnung angemietet. Sie entspricht dem vertragsgemäßen Gebrauch.
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Der Mieter kann sich auch nicht darauf berufen, dass der Vermieter gegen den Wirtschaftlichkeitsgrundsatz des Nebenkostenrechts verstoße. Denn es wäre dem Eigentümer nicht zuzumuten, die Anlage technisch so aufzurüsten oder zu ersetzen, um einen wirtschaftlichen Betrieb zu gewährleisten. Das Gesetz verpflichtet den Vermieter grundsätzlich nicht, die Heizungsanlage zu modernisieren (Ausnahme Modernisierungspflicht nach Energieeinsparverordnung).
Ein Mietmangel wurde jedoch angenommen, wenn die Heizungsanlage aufgrund technischer Überalterung nur noch extrem unwirtschaftlich arbeitet (LG Berlin MM 1996, 125). Die Unwirtschaftlichkeit kann auch darauf zurückzuführen sein, dass die Heizungsanlage bedienungsintensiv ist und die Lohnkosten für die Wartung zu vergleichsweise unverhältnismäßig hohen Gesamtkosten führen. Eventuelle Mehrkosten führen dann zur Mietminderung (LG Berlin MM 1996, 125).
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Diese Grundsätze gelten auch dann, wenn der Eigentümer das Gemälde mehrfach modernisiert hat. Erst wenn diese Modernisierung mit einem Neubau oder einer grundlegenden Veränderung des Gebäudes vergleichbar ist, kann der Mieter die Einhaltung der zum Zeitpunkt des Modernisierungszeitpunkts maßgeblichen DIN-Standards erwarten.
Eine Modernisierungspflicht des Vermieters bei einem Bestandsgebäude kann sich aber aus der EnEV 2014 ergeben (siehe dazu Ziffer).
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5. Modernisierungspflicht des Vermieters nach EnEV 2014

Veraltete Öl- und Gaskessel, die bis 1985 eingebaut und somit im Jahr 2015 älter als 30 Jahre sind, müssen bis 2015 außer Betrieb genommen. Der Vermieter muss diese gegen neue sparsamere Heizkessel austauschen.
Heizungsanlagen die nach dem 1. Januar 1985 eingebaut wurden, müssen nach 30 Jahren ersetzt werden. Bisher galt die Pflicht zum Umrüsten nur für vor 1978 eingebaute Heizkessel. Grundlage ist die EnEV 2014.
Ausgenommen bleiben Niedertemperatur- und Brennwertkessel. Ebenfalls befreit bleiben Hauseigentümer in Ein- und Zweifamilienhäusern, die bis zum Stichtag 1. Februar 2002 in ihrem Haus wohnten. Sollten die Immobilie verkauft werden, muss der neue Eigentümer dann innerhalb von zwei Jahren eine neue Heizung einbauen.

6. Mietminderung bei Verstoß gegen EnEV

Allerdings begründet die EnEV keinen direkten Rechtsanspruch des Mieters gegen den Vermieter, eine neue Heizungsanlage einzubauen. Die EnEV dürfte aber dann einen Mietmangel begründen, wenn die veraltete Heizungsanlage unwirtschaftlich arbeitet und dadurch eine zu hohe Heizkostenabrechnung verursacht. Würde der Vermieter seiner gesetzlichen Verpflichtung nachkommen, hätte der Mieter geringere Heizkosten. Dem Argument, die Heizungsanlage entspreche dem vertragsgemäßen Zustand bei Einzug, ist damit der Boden entzogen. Ein dazu passendes Urteil ist derzeit nicht ersichtlich (Stand 1.9.2014).
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http://www.nebenkostenabrechnung.com/nebenkosten-weichen-stark-vom-durchschnitt-ab/

 

Nebenkosten weichen stark vom Durchschnitt ab – Rechte des Mieters?



Nebenkostenabrechnungen haben oft Schockwirkung. Wurden für die Hausmeistertätigkeit in den Vorjahren vielleicht noch 125,77 € berechnet, rechnet der Vermieter jetzt plötzlich das Doppelte ab. Weichen einzelne Nebenkosten stark vom Durchschnitt ab, fragt sich der Mieter, welche Rechte er denn hat? Ähnlich ist die Situation, wenn der Heizungsverbrauch im Verhältnis zu dem, was in anderen Immobilien abgerechnet wird, so stark abweicht, dass sich der Mieter fragt, was er tun kann.
Angriff und Verteidigung beider Parteien richtet sich danach, wer für was beweispflichtig ist. Hierbei zählen vielfältige strategische Erwägungen, die sich ohne anwaltliche Beratung im Einzelfall kaum pauschal darstellen lassen. Der Beitrag gibt einen Überblick, wo mögliche Ansätze liegen.

Inhalt: Was tun bei stark abweichenden Nebenkosten?
  1. Mieter hat Recht, Einwendungen vorzutragen
  2. Zahlung unter Vorbehalt
  3. Einsichts- und Prüfungsrecht des Mieters
  4. Inhalte und Ausgestaltung des Einwendungsrechts
  5. Ursachenforschung betreiben!
  6. Stimmt der Abrechnungszeitraum?
  7. Leerstandsbedingte Nebenkosten sind Vermieterrisiko
  8. Berufung auf Betriebskostenspiegel genügt nicht
  9. Berufung auf mangelhaften technischen Standard genügt nicht
  10. Vermieter hat keine Modernisierungspflicht (Grundsatz)
  11. Modernisierungspflicht des Vermieters nach EnEV 2014
  12. Eventueller Schadensersatzanspruch des Mieters
  13. Klage des Mieters auf Nebenkostenerstattung
  14. Fazit

1. Mieter hat Recht, Einwendungen vorzutragen

Der Mieter hat das Recht, Einwendungen gegen die Nebenkostenabrechnung spätestens bis 12 Monate nach Zugang der Abrechnung dem Vermieter mitzuteilen (§ 556 III S. 5 BGB). Danach ist sein Vortrag verfristet.

2. Zahlung unter Vorbehalt

Der Mieter kann eine Nachforderung des Vermieters unter Vorbehalt zahlen. Er behält sich damit das Recht vor, die Abrechnung noch zu prüfen und eventuell zu viel bezahlte Beträge zurückzufordern.

3. Einsichts- und Prüfungsrecht des Mieters

Der Mieter hat ferner das Recht, die Abrechnung samt der dafür maßgeblichen Abrechnungsunterlagen einzusehen und zu prüfen (§ 259 BGB: Rechenschaftspflicht bei einer mit Einnahmen und Ausgaben verbundenen Verwaltung). Das Prüfungsrecht ist Voraussetzung, um Einwendungen geltend machen zu können. Der Mieter kann und muss sein Einsichtsrecht in den Geschäftsräumen des Vermieters oder der Hausverwaltung ausüben (BGH ZMR 2006, 358). Dort kann er Einsicht in die der Nebenkostenabrechnung zu Grunde liegenden Abrechnungsunterlagen nehmen.
Nur der Mieter von preisgebundenem Wohnraum hat Anspruch auf die Überlassung von Kopien (§ 29 I NMV). Er muss sich aber bereit erklären, die dem Vermieter entstehenden Kosten zu tragen (§ 29 II NMV). Der Vermieter kann für die Überlassung von Kopien eine Kostenerstattung von ci. 0,25 € je Kopie verlangen (LG Berlin GE 2002, 1563). Mieter von preisfreiem Wohnraum haben im Gegensatz zu Mietern von preisgebundenem Wohnraum allerdings keinen rechtlichen Anspruch auf Überlassung von Kopien (BGH DWW 2006, 279). Ein Anspruch besteht allenfalls dann, wenn die Einsichtnahme aufgrund der örtlichen, zeitlichen oder persönlichen Umstände für den Mieter nicht zumutbar ist (BGH ZMR 2006, 361).

4. Inhalte und Ausgestaltung des Einwendungsrechts

Einwendungen des Mieters müssen substantiiert vorgetragen werden. Einwendungen “ins Blaue hinein“ genügen nicht. Wenn die Nebenkosten stark vom Durchschnitt abweichen, muss der Mieter vortragen, aufgrund welcher Gegebenheiten er diese Abweichung behauptet.

5. Ursachenforschung betreiben!


Der Vermieter ist verpflichtet, eine Nebenkostenposition detailliert darzustellen. Eine Abrechnungsposition „Dienstleistungen“ ist ohne weitere Erläuterungen nicht nachvollziehbar (LG Berlin NZM 2001, 707). Oder: Stellt der Vermieter die Lohnkosten für den Hausmeister in Rechnung, kann er dessen Dienste für Schneeräumen nicht noch einmal zusätzlich abrechnen. Oder: Der Vermieter rechnet 200 € Müllgebühren ab, obwohl diese laut städtischer Auskunft nur 120 € betragen dürften. Da die Nebenkosten auch für den Vermieter nur durchlaufende Posten sind und der Vermieter keinen Gewinnaufschlag vornehmen darf, kann der Vermieter ihm zugehende Gebührenbescheide nicht beliebig erhöhen.
Weicht eine Position im Verhältnis zu den Abrechnungen der Vorjahre ungewöhnlich ab, ist der Vermieter aufzufordern, die Abweichung zu erklären. Ein Grund kann auch darin bestehen, dass als Umlageschlüssel die Personenzahl in der Mieterwohnung vereinbart ist. Heiratet der Mieter und bekommt Drillinge, erhöht sich zwangsläufig auch seine Nebenkostenabrechnung.
Der Einwand, eine bestimmte Nebenkostenposition sei unwirtschaftlich, ist allenfalls relevant, wenn der Abschluss des Vertrages, der die Höhe der vom Mieter zu tragenden Nebenkosten beeinflusst, in die Zeit des jeweiligen Mietverhältnisses fällt (BGH VIII ZR 107/08). Vereinbarungen vor Beginn des Mietverhältnisses kann der Mieter nicht beanstanden.

6. Stimmt der Abrechnungszeitraum?

Zunächst ist der Vermieter verpflichtet bei vereinbarten Nebenkostenvorauszahlungen jährlich eine Nebenkostenabrechnung zu erstellen (§ 556 III BGB). Dabei ist darauf zu achten, dass die Nebenkostenabrechnung sich auf den gesetzlich vorgegebenen Abrechnungszeitraum von maximal einem Jahr bezieht. Rechnet der Vermieter beispielsweise 20 Monate ab, ergibt sich zwangsläufig ein höherer Nebenkostenansatz. Eine solche Abrechnung werde jedoch gesetzeswidrig.

7. Leerstandsbedingte Nebenkosten sind Vermieterrisiko

Ein Ansatzpunkt kann darin bestehen, dass der Vermieter leerstandsbedingte Nebenkosten auf die anderen Mieter umlegt. Da dann ein Mieter ausfällt, erhöhen sich die Nebenkosten für die anderen Mieter. Nach dem Gesetz muss der Vermieter das Leerstandsrisiko selbst tragen. Es ist seine Aufgabe, die durch Leerstand bedingten Betriebskosten so weit wie möglich zu senken (Heizkörper auf Forstschutz stellen; Stilllegung von Gebäudeteilen; Reduzierung von Fixkosten durch Verringerung der Zahl der Mülltonnen; Antrag auf Erlass der Grundsteuer nach § 33 GrStG).

8. Berufung auf Betriebskostenspiegel genügt nicht

Der Mieter kann sich auch nicht auf den vom deutschen Mieterbund herausgegeben Betriebskostenspiegel für Deutschland berufen. Der Zusammenstellung komme im Hinblick auf die nach Region und Gemeinde unterschiedlichen Kostenstrukturen keine hinreichende Aussagekraft im Einzelfall zu. Die Pauschalierung von Betriebskosten ohne Berücksichtigung technischer, objektbezogener, jahreszeitlicher oder regionaler Besonderheiten sei ohne Aussagekraft (BGH VIII ZR 340/10 in NJW 2011, 3028).

9. Berufung auf mangelhaften technischen Standard genügt nicht

Auch wenn die Heizungsanlage unwirtschaftlich arbeitet, kann der Mieter dies nicht beanstanden. Er kann nur erwarten, dass die Heizungsanlage denjenigen technischen Standard aufweist, der maßgeblich war, als das Gebäude gebaut wurde (BGH VIII ZR 287/12 in WuM 2013, 481).
Solange die Heizungsanlage dem bei der Errichtung der Immobilie maßgeblichen technischen Standard entspricht und fehlerfrei arbeitet, ist kein Mietmangel begründet (BGH Urt.v. 18.12.2013 – XII ZR 80/12, Fundstelle: openJur 2014, 3591). Der Mieter hat unter diesen Gegebenheiten die Wohnung angemietet. Sie entspricht dem vertragsgemäßen Gebrauch.
Siehe dazu: „Sehr hohe Heizkosten – ist eine Mietminderung möglich?
Der Eigentümer braucht die Anlage auch nicht technisch so aufrüsten, um einen wirtschaftlichen Betrieb zu gewährleisten. Das Gesetz verpflichtet den Vermieter grundsätzlich nicht, die Heizungsanlage zu modernisieren (Ausnahme Modernisierungspflicht nach Energieeinsparverordnung).
Ein Mietmangel wurde jedoch angenommen, wenn die Heizungsanlage aufgrund technischer Überalterung nur noch extrem unwirtschaftlich arbeitet (LG Berlin MM 1996, 125). Die Unwirtschaftlichkeit kann auch darauf zurückzuführen sein, dass die Heizungsanlage bedienungsintensiv ist und die Lohnkosten für die Wartung zu vergleichsweise unverhältnismäßig hohen Gesamtkosten führen. Eventuelle Mehrkosten führen dann zur Mietminderung (LG Berlin MM 1996, 125). Die Nebenkostenabrechnung selbst lässt sich damit aber nicht beanstanden.

10. Vermieter hat keine Modernisierungspflicht (Grundsatz)

Der Vermieter ist zur Vermeidung überdurchschnittlicher Nebenkosten nicht verpflichtet, das Gebäude zu modernisieren. Ausnahme: EnEV 2014.

11. Modernisierungspflicht des Vermieters nach EnEV 2014

Veraltete Öl- und Gaskessel, die bis 1985 eingebaut und somit im Jahr 2015 älter als 30 Jahre sind, müssen bis 2015 außer Betrieb genommen und ersetzt werden. Heizungsanlagen die nach dem 1. Januar 1985 eingebaut wurden, müssen nach 30 Jahren ersetzt werden. Grundlage ist die EnEV 2014. Die EnEV begründet keinen direkten Rechtsanspruch des Mieters gegen den Vermieter, eine neue Heizungsanlage einzubauen und damit den Energieverbrauch zu reduzieren.

12. Eventueller Schadensersatzanspruch des Mieters


Überdurchschnittlich hohe Nebenkosten können auch entstehen, wenn der Vermieter das Haus unsachgemäß modernisiert. Dies kann der Fall sein, wenn im Winter die Türen offen stehen, in den Wohnungen die Fenster ausgetauscht werden oder der Vermieter den Strombedarf für die Renovierungsarbeiten über die Miete abrechnet. Da der Vermieter damit den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache beeinträchtigt, kann der Mieter Minderungsansprüche geltend machen. Denkbar sind auch Schadensersatzansprüche, mit denen gegen die Nebenkostenabrechnung aufgerechnet wird. Auch hier ist die Nebenkostenabrechnung als solche eigentlich nicht zu beanstanden, da der Mieter genau vortragen müsste, inwieweit einzelne Nebenkosten überdurchschnittlich hoch angefallen sind.
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Das sind die Neuerungen der EvEV 2014:

http://www.enev-2014.info/neue-enev-2014.php

LG Renate

Freitag, 13. Februar 2015

Paragraphensalat Mietrecht laut BGB

Für uns und andere zum Wiederfinden oder neu finden


Titel 5
 Mietvertrag, Pachtvertrag
Untertitel 1
 Allgemeine Vorschriften für Mietverhältnisse
  § 535 Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags
  § 536 Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln
  § 536a Schadens- und Aufwendungsersatzanspruch des Mieters wegen eines Mangels
  § 536b Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsschluss oder Annahme
  § 536c Während der Mietzeit auftretende Mängel; Mängelanzeige durch den Mieter
  § 536d Vertraglicher Ausschluss von Rechten des Mieters wegen eines Mangels
  § 537 Entrichtung der Miete bei persönlicher Verhinderung des Mieters
  § 538 Abnutzung der Mietsache durch vertragsgemäßen Gebrauch
  § 539 Ersatz sonstiger Aufwendungen und Wegnahmerecht des Mieters
  § 540 Gebrauchsüberlassung an Dritte
  § 541 Unterlassungsklage bei vertragswidrigem Gebrauch
  § 542 Ende des Mietverhältnisses
  § 543 Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
  § 544 Vertrag über mehr als 30 Jahre
  § 545 Stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses
  § 546 Rückgabepflicht des Mieters
  § 546a Entschädigung des Vermieters bei verspäteter Rückgabe
  § 547 Erstattung von im Voraus entrichteter Miete
  § 548 Verjährung der Ersatzansprüche und des Wegnahmerechts
Untertitel 2
 Mietverhältnisse über Wohnraum
Kapitel 1
 Allgemeine Vorschriften
  § 549 Auf Wohnraummietverhältnisse anwendbare Vorschriften
  § 550 Form des Mietvertrags
  § 551 Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten
  § 552 Abwendung des Wegnahmerechts des Mieters
  § 553 Gestattung der Gebrauchsüberlassung an Dritte
  § 554 (weggefallen)
  § 554a Barrierefreiheit
  § 555 Unwirksamkeit einer Vertragsstrafe
Kapitel 1a
 Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen
  § 555a Erhaltungsmaßnahmen
  § 555b Modernisierungsmaßnahmen
  § 555c Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen
  § 555d Duldung von Modernisierungsmaßnahmen, Ausschlussfrist
  § 555e Sonderkündigungsrecht des Mieters bei Modernisierungsmaßnahmen
  § 555f Vereinbarungen über Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen
Kapitel 2
 Die Miete
Unterkapitel 1
 Vereinbarungen über die Miete
  § 556 Vereinbarungen über Betriebskosten
  § 556a Abrechnungsmaßstab für Betriebskosten
  § 556b Fälligkeit der Miete, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
  § 556c Kosten der Wärmelieferung als Betriebskosten, Verordnungsermächtigung
Unterkapitel 2
 Regelungen über die Miethöhe
  § 557 Mieterhöhungen nach Vereinbarung oder Gesetz
  § 557a Staffelmiete
  § 557b Indexmiete
  § 558 Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete
  § 558a Form und Begründung der Mieterhöhung
  § 558b Zustimmung zur Mieterhöhung
  § 558c Mietspiegel
  § 558d Qualifizierter Mietspiegel
  § 558e Mietdatenbank
  § 559 Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen
  § 559a Anrechnung von Drittmitteln
  § 559b Geltendmachung der Erhöhung, Wirkung der Erhöhungserklärung
  § 560 Veränderungen von Betriebskosten
  § 561 Sonderkündigungsrecht des Mieters nach Mieterhöhung
Kapitel 3
 Pfandrecht des Vermieters
  § 562 Umfang des Vermieterpfandrechts
  § 562a Erlöschen des Vermieterpfandrechts
  § 562b Selbsthilferecht, Herausgabeanspruch
  § 562c Abwendung des Pfandrechts durch Sicherheitsleistung
  § 562d Pfändung durch Dritte
Kapitel 4
 Wechsel der Vertragsparteien
  § 563 Eintrittsrecht bei Tod des Mieters
  § 563a Fortsetzung mit überlebenden Mietern
  § 563b Haftung bei Eintritt oder Fortsetzung
  § 564 Fortsetzung des Mietverhältnisses mit dem Erben, außerordentliche Kündigung
  § 565 Gewerbliche Weitervermietung
  § 566 Kauf bricht nicht Miete
  § 566a Mietsicherheit
  § 566b Vorausverfügung über die Miete
  § 566c Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter über die Miete
  § 566d Aufrechnung durch den Mieter
  § 566e Mitteilung des Eigentumsübergangs durch den Vermieter
  § 567 Belastung des Wohnraums durch den Vermieter
  § 567a Veräußerung oder Belastung vor der Überlassung des Wohnraums
  § 567b Weiterveräußerung oder Belastung durch Erwerber
Kapitel 5
 Beendigung des Mietverhältnisses
Unterkapitel 1
 Allgemeine Vorschriften
  § 568 Form und Inhalt der Kündigung
  § 569 Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
  § 570 Ausschluss des Zurückbehaltungsrechts
  § 571 Weiterer Schadensersatz bei verspäteter Rückgabe von Wohnraum
  § 572 Vereinbartes Rücktrittsrecht; Mietverhältnis unter auflösender Bedingung
Unterkapitel 2
 Mietverhältnisse auf unbestimmte Zeit
  § 573 Ordentliche Kündigung des Vermieters
  § 573a Erleichterte Kündigung des Vermieters
  § 573b Teilkündigung des Vermieters
  § 573c Fristen der ordentlichen Kündigung
  § 573d Außerordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist
  § 574 Widerspruch des Mieters gegen die Kündigung
  § 574a Fortsetzung des Mietverhältnisses nach Widerspruch
  § 574b Form und Frist des Widerspruchs
  § 574c Weitere Fortsetzung des Mietverhältnisses bei unvorhergesehenen Umständen
Unterkapitel 3
 Mietverhältnisse auf bestimmte Zeit
  § 575 Zeitmietvertrag
  § 575a Außerordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist
Unterkapitel 4
 Werkwohnungen
  § 576 Fristen der ordentlichen Kündigung bei Werkmietwohnungen
  § 576a Besonderheiten des Widerspruchsrechts bei Werkmietwohnungen
  § 576b Entsprechende Geltung des Mietrechts bei Werkdienstwohnungen
Kapitel 6
 Besonderheiten bei der Bildung von Wohnungseigentum an vermieteten Wohnungen
  § 577 Vorkaufsrecht des Mieters
  § 577a Kündigungsbeschränkung bei Wohnungsumwandlung
Untertitel 3
 Mietverhältnisse über andere Sachen
  § 578 Mietverhältnisse über Grundstücke und Räume
  § 578a Mietverhältnisse über eingetragene Schiffe
  § 579 Fälligkeit der Miete
  § 580 Außerordentliche Kündigung bei Tod des Mieters
  § 580a Kündigungsfristen

Denken ist beim Jobcenter Glückssache

Und sowas dann bei dieser Hausverwaltung hier !


Was ich meine, das ergibt sich, wenn Ihr mal unser heutiges Schreiben an die Hausverwaltung hier lest .. wobei mir aufgefallen ist, dass auch das Amtsgericht Plön oder aber unsere Anwältin, die wir damals hatten, uns noch immer nicht den Gerichtsbeschluss von der Verhandlung von Ende September zugeschickt haben, obwohl ja inzwischen Februar des folgenden Jahres ist.

Ich wollte gerade ziemlich ungehalten auf eine Mahnung unserer Hausverwaltung schreiben, als mir aufgefallen ist .. teilweise haben die nämlich recht .. es ist doch alles zum K...... hier. Na ja .. Jobcenter life .. lest das mal.

Die Adresse der Hausverwaltung habe ich ausgeixt .. haben wir ja in den beiden anderen Verhandlungen wegen dem Blog mal so abgemacht

LG Renate

 
Abs.: Renate Hafemann und Jürgen Gilberg
Breslauer Str. 1 – 3, 24211 Preetz

13.02.15

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Ihre Mahnung vom 11.02.2015
Unser Widerspruch vom 23.01.15 gegen Ihre Betriebskostenabrechnung 2013 sowie Erhöhung der Heizkostenpauschale ab Februar 2015
Zahlung der Betriebskostennachzahlung für 2013 durch uns
Ergebnis unserer Überprüfung der Leistungsbescheide sowie sonstigen Nachrichten des Jobcenters bezüglich der Mieterhöhung ab November 2014
Nachricht bezüglich eines bisher noch nicht rechtskräftigen Gerichtsurteils wegen unseres Vergleichs

Sehr geehrte Damen und Herren,

als wir Ihre Mahnung bekommen haben, wollten wir zunächst antworten, dass wir die Zusammensetzung dieser Summe nicht verstehen, da das Jobcenter ja die Miete direkt an Sie überweist. Sicherheitshalber haben wir den gesamten Papierkram noch einmal überprüft, da das Jobcenter uns ja sogar aufgefordert hat auszuziehen,eben weil wir diese Mieterhöhung bekommen haben, nebst vielen anderen Nachbarn, was denen, die als Rentner oder Behinderte über das Sozialamt aufstocken, ja genauso geht.

Im Bedarf wird auch die ab November 2014 erhöhte Miete richtig aufgeführt, aber Sie haben Recht, am Ende steht bei den Zahlungsempfängern der einzelnen Summen tatsächlich, dass das Jobcenter an Sie seit November trotz der Mieterhöhung nur 490,-- Euro überwiesen hat.
Es wurde uns seinerzeit mitgeteilt, wenn wir ein Verhandlungsprotokoll der Vergleichsverhandlung vorlegen, dann ginge das so in Ordnung und als wir einen Änderungsbescheid bekommen haben, wo die Miethöhe auch richtig drin aufgeführt ist und sogar die Aufforderung hier auszuziehen, ist es leider unserer Aufmerksamkeit entgangen, dass sie es nicht in der richtigen Höhe an Sie überwiesen haben, da das Jobcenter ja seit Jahren die Miete immer direkt an den Vermieter überweist, und zwar bisher auch immer in der Höhe, die auch in der Berechnung unseres Bedarfs aufgeführt ist.

Es tut uns leid, dass wir das übersehen haben, dass sie es nicht getan haben.

Wir sollen ja noch den Gerichtsbeschluss nachreichen. Ob es was damit zu tun hat, wissen wir nicht, denn der liegt uns bisher immer noch nicht vor.

Können wir den Fehlbetrag von 206,12 Euro in 4 Raten an Sie abstottern? Das wäre sehr nett und würde uns etwas leichter fallen, weil wir nicht wissen, wie lange es dauert, diese Sache, warum das nicht bezahlt worden ist, mit dem Jobcenter zu klären.


Nun zu den nachzuzahlenden Betriebskosten für das Jahr 2013. In diesem Fall können wir Ihnen mitteilen, dass wir erst vor ein paar Tagen vom Jobcenter Bescheid bekommen haben, dass sie diesen Betrag in voller Höhe übernehmen. Das Geld ist hier auch kurz danach eingegangen und wir haben die Summe von 791,77 Euro sofort an Sie weiter überwiesen.

Wenn Sie dieses Schreiben hier finden, sollte die Betriebskostennachzahlung für 2013 sicherlich auf Ihrem Konto eingegangen sein, wir haben das online raus geschickt. Das geht erfahrungsgemäß sehr schnell.

….

Als nächsten nun zu unserem Widerspruch bezüglich der Heizkostenpauschale und der Bitte, doch auch die Pauschale für die kalten Betriebskosten anzupassen, da Sie selbst schreiben, die kalten Nebenkosten werden sich demnächst senken.

Ein Widerspruch hat aufschiebende Wirkung und Sie haben uns auf unseren Widerspruch noch gar keine Antwort gegeben, den wir ja begründet haben.

Das Jobcenter hat deshalb folgendes an uns geschrieben:

Wir zitieren wörtlich:

„Die Erhöhung der Heizkosten ab dem 01.02.2015 wurde vorerst auf Grund Ihres Widerspruchs gegen die Erhöhung der Heizkosten vom 23.01.2015 nicht berücksichtigt.

Bitte informieren Sie mich nach Abschluss des Widerspruchsverfahrens unaufgefordert über die Entscheidung seitens der Hausverwaltung.“

In beiderseitigem Interesse wäre eine schnelle Bearbeitung unseres Widerspruchsverfahrens deshalb wünschenswert.

Das wäre alles.

Mit freundlichen Grüßen


Aus dem Gehaltsreport von Step Stone

Nur mal auszugsweise einige Beispiele


Ich lese gerade im meinen E-mails den Gehaltsreport von Step Stone für 2015 ... mal Durchschnittszahlen bundesweit ... sie haben es auch nach Bundesländern aufgeschlüsselt, wenn man mag. Verlinken kann ich das nicht, ist in einer mail versteckt .. vielleicht kann man es ergoogeln, weiß es nicht.

Ich will nur mal einige Beispiele hier festhalten.

Ein junger Ingenieur, Berufsanfänger verdient jährlich durchschnittlich 45.004 Euro, also monatlich 3750,33 Euro.

Ein IT-Fachmann, auch Berufsangänger verdient etwas mehr, nämlich 40597 Euro, also monatlich 3.799,75 Euro.

Eine Pflegekraft zum Vergleich kriegt als Berufsanfänger jährlich nur 24.351 Euro, also monatlich 2.029,25 Euro.

Auch ein junger Arzt kriegt als Berufsanfänger, wenn man dieses Studium bedenkt, für das dieser Mensch eine glatte 1 im Abitur gebraucht und endlos lange ein sauschweres Studium absolviert hat, bitter wenig dafür, nämlich jährlich als Berufsanfänger nur 43.823 Euro, monatlich dann 3.651,92 Euro.

Dolle war das mit dem Input über das, was man verdienen kann, eigentlich nicht .. die meisten Berufe, die man so kennt, waren da gar nicht auggeführt ... nur eine Hand voll, von denen ich Euch bei den meisten davon das Anfangsgehalt inklusive Extrazahlungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Tantiemen usw. genannt habe.

Es wäre interessant gewesen, mal im Vergleich außer den Pflegekräften genau zu sehen, wo der Unterschied zwischen einer Krankenschwester und einer Altenpflegerin liegt, was Leiharbeiter kriegen, Mitarbeiter im Callcenter, Aushilfen in Supermärkten, die Beschäftigten an Tankstellen oder in Restaurants, ein Gärtner oder Handwerker, eine Friseuse und was man sonst noch so für Berufe hat, die da alle vergessen wurden.

LG
Renate
 


Fotos vom ersten Schnee in diesem Winter

Teil 2 der ersten Schneefotos



Bevor ich uns heute Kaffee koche und es dann in den Stall geht .. denn heute ist mal wieder ausmisten dran ... will ich Euch noch schnell den Rest der ersten Schneefotos von diesem Winter zeigen.

Dabei erzähle ich wieder ein bisschen, was alles so privat anliegt.





Mit den vielen Pferdetexten über Pferdefutter und Firmen, die welches anbieten, sind wir am Dienstag nun erstmal fertig geworden .. als nächstes ist was mit Spanien und dann bei Content Gartenbereich und Babys und Bücher dran. Aber nicht so schrecklich viel, sondern überschaubar.

Ich hatte heute Nacht schon einen Pferdefutter-Traum .. echt krass, erzähle ich gleich mal.




Ich träumte, ich hätte vom Raiffeisenverband zwei mittelgroße Kisten Futter zugeschickt bekommen, eine mit Müsli und eine mit einer Kräutermischung für Pferde. Die hätten mir das unaufgefordert geschickt und dabei geschrieben, sie würden meine Pferde umsonst mit Futter versorgen, wenn ich diese beiden Futtersorten immer in diesem Blog bewerben würde ... und ich hatte denen im Traum geantwortet, nee der Blog ist ja privat und keine Werbeplattform, aber ich kann es mal testen und schreiben, wie das Futter so ist .. aber sonst hätte ich schon bestimmte Sorten an Lieblingsfutter und möchte da auch dabei bleiben, weil ich das nicht rundlos verfüttern täte .. wurde dann wach und wollte in der Kammer nachsehen, wie die beiden Futtersorten denn eigentlich zusammengesetzt wären, damit ich mal berichten könnte .. die Kisten sahen sehr praktisch aus .. echt brauchbar ... dann wurde mir klar, allmählich verfolgt mich der Job schon bis in meine Träume ...es war wirklich überreichlich mit dem Getexte über Pferdefutter, glaube ich, ich brauche mal ne Pause .. lach.
Von der Wohnung, die wir in der Ostlandstraße gern hätten, haben wir immer noch nichts gehört. Aber unsere Freundin Ela meint ja, die Sekretärin braucht immer sehr lange, also abwarten. Ich habe trotzdem, weil wir das ja müssen, mal bei ebay geschaut und auf eine Wohnung in Preetz Innenstadt geschrieben, da aber gar keine Antwort bekommen .. da war unklar, wie die Nebenkosten aufgeteilt sind und stand auch nicht bei, ob Tierhaltung erlaubt ist .. deshalb habe ich gefragt. Aber wie gesagt, keine Reaktion bekommen.



Dann sah ich noch, dass jemand für bis zu 350 Euro kalt zwischen 1 - 3 Zimmer auf einem Bauernhof zwischen Schwentinental und Preetz gelegen vermieten wollte .. Hunde und Katzen wären willkommen, sogar ein Platz für ein Pony in einem Offenstall vorhanden, was bei uns wegen Prima ja auch noch aber nicht passen würde .. aber so hätte es ja näher am Stall dran sein können .. also habe ich gefragt, aber die Antwort bekommen, das wäre ein Häuschen und auch nichts mit nur 2 Zimmer und dann Hartz-IV-fähig .. also zu teuer .. war irgendwie recht unverständlich formuliert in der Anzeige. Na ja .. war ne Aktivität.

Dann sah ich ein Stück unter oder über der Anzeige wegen der Wohnung auf dem Bauernhof noch die von einem jungen Mädchen, 15 Jahre, die bei uns auf der Ecke eine Tüdelbeteiligung, also Pferde zum Liebhaben, suchte. Ich dachte spontan, der schreibe ich mal .. sie kennt auch unseren Hof, hat sich früher mit um Camilla gekümmert, aber darf es nun nicht mehr, weil sie ja nun jemand anderem gehört .. und kümmert sich auch noch um Djark mit ... aber auf dem traut sie sich nicht zu reiten. Na ja .. schaun wir mal .. hab gefragt, sie soll zuverlässig sein. Werde erzählen, ob es gut läuft.

Wo ich diese Bilder hier so sehe, war oben Jürgen den Tag schon volle verzweifelt oben an die Straße gelaufen um zu schauen, wo unser Schmied denn bleibt. Ich berichte also mal weiter, was aus der Schmied-Geschichte wurde.
Nach dem 4. geplatzten Termin und dann auch null Antwort auf Jürgens sms, wann er denn überhaupt Zeit hätte, fingen wir an zu suchen und fanden unseren Schmied bei Facebook .. also Freundschaftsanfrage geschickt, alle beide. Nächsten Tag kriegten wir beide eine mail, er hätte die auch angenommen, also rein, hallo sagen, aber er war nicht in unserer Freundesliste .. weder bei mir noch bei Jürgen ... es kann ja mal was schief gehen .. aber gleich zwei Mal hintereinander ???? Mein Bauch sagte mir, der hat spontan ja gesagt und es wieder gelöscht, weil er vielleicht zu viele Kunden hat und welche wieder los werden will .. also nervt man die alten so lange, bis die von selbst abhauen oder so ... hab ihm bei Facebook dann ausführlich alles erklärt .. dass wir in der Schneephase wegen Saili, wo sich der Schnee immer unter die Reheeisen setzte, besonders dolle gedrängelt hätten, weil er so kaum noch laufen konnte .. aber auch alle Pferde allmählich mehr als dran seien, denn die waren ja Anfang Januar dran gewesen und es sei nun schon eine volle Schmiedephase drüber, da Pferde normal ja ca. alle 6 - 8 Wochen den Schmied brauchen .. es würde echt Zeit und er soll doch mal ehrlich sagen, was denn eigentlich los wäre. Jürgen schickte auch nochmal ne nächste sms raus, ob und wann er uns denn einen neuen Termin geben und den auch einhalten könnte.
Was uns an Sascha und seinem Mitarbeiter Wolfgang immer so gut gefallen hat, war ihre Art, mit Pferden umzugehen. Beide waren zwar nicht ängstlich, sondern selbstgewusst, aber sehr sanft zu den Pferden, also optimal für unsere beiden Stuten, bei denen man mit Gewalt nicht weiter käme, aber wenn jemand nun Angst hat .. was ich mal bei einer Hufpflegerin erlebt habe, die auch sanft war, aber echt feige .. dann klappt es halt auch nicht, weil Pferde sowas merken.

Aber dieses einen zu versetzen, das haben wir wiederum mit Sascha und Wolfgang von Anfang an laufend erlebt und gerade bei Chiwa deswegen auch schon mehrfach, dass sie kaum noch laufen konnte und wir das eine Mal direkt zu Weihnachten schon einmal eine Aushilfe da hatten, der ihr hat helfen müssen .. trotzdem haben wir dann nicht dort hin gewechselt, sondern Sascha und Wolfgang gern behalten wollen.
Unser Bauer meinte gestern, wenn wir eine ganze Schmied-Phase übersprungen hätten, hätten wir ja einmal Geld gespart .. aber eigentlich kann man so nicht rechnen.
Wenn ich einen Schmied-Termin mache, nehme ich für die Zeit keine Aufträge an und Jürgen auch nicht, also verdienen wir dann nichts, auch wenn er nicht kommt .. minimum 20 - 40 Euro .. und wenn er viermal nicht kommt, sind das schon 80 - 160 Euro Verlust, Hufemachen kostet aber nur 60 Euro .. also macht man bei einem Schmied, der einen laufend versetzt, nämlich ziemlich Minus ... und falls man sich deshalb Urlaub nehmen muss, weil man anders als wir wo angestellt ist, ist das noch problematischer, würde ich sagen .. und meistens ist es ja so, dass Menschen mit Pferden auch Urlaubstage für die Schmied-Termine nehmen.
Wo ich oben Salis Nase so sehe .. mit seinem Frauchen läuft es jetzt inzwischen doch sehr gut mit unserem Stall-Team, seit Jürgen mal sehr ernst mit ihr geredet hat. Das hat sich also zum Positiven hin verbessert.

Und einen neuen Schmied haben wir auch gefunden, denn als wir dann doch eine sms von Sascha kriegten, er hätte keine Ahnung, wo er uns reinschieben sollte .. also immer noch nicht .. haben wir dann einen jungen Schmied aus Preetz gefragt, ob er kommen könnte, und der hat sofort ja gesagt und kommt am Montag.

Wenn der junge Schmied so ist, wie er sich darstellt, sollte das auch passen. Er sagt, Gewalt wäre etwas, was er verabscheut .. er würde sich immer viel Zeit für die Pferde nehmen, das sei ihm wichtig und in aller Ruhe arbeiten .. teurer ist er trotzdem nicht ...ich hoffe, er ist nicht ängstlich, denn das würde ein sensibles Pferd wie Prima beunruhigen .. bei Chiwa reicht sanft eigentlich aus.

Und Saili hat mit groben Männern schlechte Erfahrungen gemacht, der kommt aber mit Jürgen, der ja auch sanft ist, gut klar. Also hoffen wir mal, es geht alles gut, werde berichten.

LG Renate

Donnerstag, 12. Februar 2015

Noch ein Rezept mit Rotwein

Dieses Mal mit Würstchen, Kartoffeln und buntem Gemüse


Der liebliche Rotwein zum Kochen von Netto war in einer 2-l-Packung, also sehr reichlich, selbst wenn man noch gelegentlich ein Glas davon zum Essen trinkt. Es war nun immer noch was übrig, obwohl ich schon zweimal damit gekocht habe, deshalb musste er dringend verbraucht werden und so gab es heute wieder eine Rotweinpfanne.

Ca. 1/2 l lieblichen Rotwein in eine Pfanne geben, etwas Olivenöl, Rapsöl, 1 Becher saure Sahne und 1 Tube Tomatenmark dazu geben und alles mit einem Schneebesen verquirlen. Dann habe ich 6 mittelgroße Kartoffeln, 1 gehackte rote Zwiebel, 1 klein geschnittene Tomate, 2/3 von einer grünen Gurke gewürfelt und 3 klein geschnittene Paprikaschoten (= orange, grün und rot) sowie 7 Würstchen in Scheiben dazu gegeben und alles so lange gekocht, bis die Kartoffeln, die von diesen Sachen am längsten brauchen, auch gar waren.

Guten Appetit
Renate

Mittwoch, 11. Februar 2015

Kartoffelauflauf mit Rucola und Hähnchenfleisch

Mal wieder ein Rezept .. gab es vorgestern bei uns


Eine Auflaufform mit Olivenöl und Rapsöl einpinseln, dann einige Kartoffeln schälen und in Scheiben schneiden und als unterste dünne Schicht in die Auflaufform legen. Oben rauf kommt eine recht dicke Schicht Rucola (der kocht beim Aufbacken ganz zusammen). Dann habe ich vier Tomaten in Stücke geschnitten und auf dem Rucola verteilt, ebenso eine gewürfelte mittelgroße Zuccini. Danach habe ich dann eine Portion Hähnchengeschnetzeltes auf dem Auflauf verteilt und alles mit einer Schicht Kartoffelcreme (die hatte ich von Netto, Geschmacksrichtung Quark-Joghurt mit Gurke und Zwiebel) zugedeckt. Dann habe ich eine dicke Möhre gerieben und auf der Kartoffelcreme verteilt und oben rauf noch eine Schicht Reibekäse Sorte Gouda verteilt und alles eine halbe Stunde bei 200 Grad im Backofen garen lassen.

Guten Appetit

Falls Euch interessiert, was in Rucola so drin ist, hier der Wikipedia-Link dazu:


LG
Renate

Montag, 9. Februar 2015

Gerste als Hufrehe-Auslöser in der Antike

Und der Bewuchs der Steppe am kaspischen Meer, in Sibirien und der Mongolei


Auf das Thema, was ich heute bearbeiten möchte, kam ich über eine tolle Idee, die mir bei der Arbeit begegnet ist, von der ich aber denke, dass sie noch kleine Fehler hat, die ich ergänzen könnte.

Das Vorbild des Tierarztes, der ein sicherlich hilfreiches Spezialfutter erdacht hat, zur Fütterung antiker Pferde war Bucephalos, das legendäre Pferd von Alexander dem Großen, der nach seinen Forschungen mit Hafer, Luzerne und Hanf gefüttert wurde.

Hier der Link zu dieser Futterseite und der speziellen Erklärung dazu:


Ich hatte ja nun früher über 10 Jahre lang ein Hufrehe-Forum, desse Admin ich war und wir haben da über sonstwas geschrieben. Ich kann es nicht finden, erinnere mich aber daran, dass der Leibarzt von Alexander dem Großen, der auch Bucephalos behandelt hat, wenn er krank war, etwas darüber geschrieben hat, dass er einmal wie viele Pferde damals von zu viel Gerste einen Hufreheschub bekommen hat. Deshalb hat Bucephalos später keine ganze Gerste mehr bekommen, sondern Hafer. Das war aber nicht bei allen Pferden so, denn damals wurde Gerste in dieser Gegend angebaut und die Militärpferde sind oft an der Gerstenkrankheit erkrankt, was Hufrehe war, die sich damals irgendwie so ähnlich wie Critera oder vergleichbar nannte .... ich suche noch, ob ich das finden kann.

Das war so, weil die Militärpferde wenig Raufutter bekommen haben, wenn sie unterwegs waren, da sich das ja sehr schlecht transportieren ließ .. für Bucephalos wurde da nur eine Ausnahme gemacht, denn Alexander der Große hat dieses Pferd so sehr geliebt, dass er sogar eine Stadt nach ihm benannt hat.

Einen Aspekt beim Bewuchs der Steppe am kaspischen Meer .. denn es wird ja heute vermutet, dass Bucephalos ein kaspisches Kleinpferd gewesen sein soll, einer Wildpferdeart der damaligen Steppenpferde, die es noch heute gibt, weil man sie wieder entdeckt hat .. hat dieser Doktor noch vergessen, den Dr. Eberhard Moll von St. Hippolyt bei der Entwicklung des Glucoguard aber berücksichtigt hat, indem er Buchweizenkraut mit hinein gemischt hat. Dieses besonders Rutin-haltige Kraut wächst nämlich auch in der Gegend wild, wo sich viele der Vorfahren unserer heutigen Hauspferde entwickelt haben, auch am kaspischen Meer, also der persischen Steppe, die er in seinem Link erwähnt.

Ich suche jetzt mal nach Gerstenkrankheit und hoffe, ich finde da etwas Brauchbares an Links für Euch.


Da habe ich schon was .. ist aber sicher eine endlos lange pdf, wo ich heute keine Zeit haben werde, die zu lesen .. muss noch Texte verfassen, die bis morgen fertig werden müssen.

PDF]a1_Diss, Titelblatt

www.diss.fu-berlin.de/diss/servlets/.../FUDISS_derivate.../04_altt.pdf?...
Wann und wo die Hufrehe des Pferdes erstmalig dokumentiert wurde, ist nicht ... und verwendeten spezifizierte Ausdrücke wie „Crithiasis“ für Gerstenkrankheit,.
 
Das ist der Link:
 
http://www.diss.fu-berlin.de/diss/servlets/MCRFileNodeServlet/FUDISS_derivate_000000002466/04_altt.pdf?hosts=

Es sind nur 8 Seiten ... nicht so schwer, das mal selbst zu lesen.


In der Cavallo wird das auch erwähnt, dass Gerste in der Antike als das älteste kultivierte und dann ganz verfütterte Getreide Hufrehe ausgelöst hat, die sich damals, wenn man das altgriechische Wort übersetzt Gerstenkrankheit nannte.


Beschrieben wird die Hufrehe schon seit tausenden Jahren. Die ersten Aufzeichnungen sind wohl auf 700-400 v. Chr. zu datieren. Homer, Xenophon und Aristoteles die grossen griechischen Schriftsteller damaliger Zeiten, haben die Rehe als „crithiasis oder podegra“ bezeichnet.

Apsyrtos 300-350 n. Chr. beschreibt die Krankheit folgendermassen:

cum podegra equum male habet, nec pedibus insistere nec inambulare potest, sed humi procumbit ut qui hordeatione laborat. Was so viel bedeutet, wenn ein Pferd an Podegra leidet, kann es weder stehen bleiben oder gehen, sondern wirft sich zu Boden, als ob es an der Gerstenkrankheit (hordeatione) leide.

Die Hufrehe ist also ein Problem, das uns schon lange beschäftigt.

In der Neuzeit wird weiter nach Ursachen und Behandlungsmöglichkeiten geforscht.
....
 
Ja .... früher in der Antike kam Hufrehe demnach oft davon, dass zu viel ganze Gerstenkörner verfüttert worden sind.
...
Nun zu Bucephalos:

Hier steht folgendes:

Das Rad | Vanaland

https://vanaland.wordpress.com/fruhgeschichte/die-bronzezeit/das-rad/
2500 BC erste Funde im Kaukasus und Griechenland, ab 2000 BC auch in Anatolien kurz ..... Von Alexander dem Großen (3. Jhd. v. Chr.) wird angenommen das sein berühmtes Pferd Bucephalus ein Kaspisches Pony war. ... Panjes (was „Herrchen“ heißt), also der unter diesem Sammelbegriff laufenden Kleinpferde.
 
Hier ein Link zum kaspischen Kleinpferd oder kaspischen Pony:
 
 
...
 
Zum Bewuchs:
 

Technik im Überblick: die bedeutendsten Daten, Fakten, ...

https://books.google.de/books?isbn=3817466889
Florian Breitsameter - 2009 - ‎Technik - Geschichte - Einführung
Karrc der Hanse Seit wann wird in Europa Buchweizen angebaut? Erst im 14. Jh. kam der Buchweizen vom Kaspischen Meer nach Mitteleuropa.
 

Hanf: Teufelszeug oder Heilpflanze? - Heilpflanzen-Welt

www.heilpflanzen-welt.de/2007-10-Hanf-Teufelsze...Diese Seite übersetzen
In den Mittelmeerraum brachte Herodot das Wissen vom Hanf (484-424 v.u.Z.). Er berichtete von den Skyten am Kaspischen Meer, die Hanfsamen zur ...
 
 
 Die Gegend, wo sich unsere Pferde entwickelt haben, ist noch heute ausgesprochen artenreich .. diese Gegend gehört auf jeden Fall auch dazu.



Geschichte - Bockshornsamen.de :: Bockshornklee ...

www.bockshornsamen.de/geschichte-des-bockshornklee-0004.htm
Vermutlich im westasiatischen Raum beginnt der Ursprung des Bockshornklees vom Iran bis Nordindien. Im alten Ägypten und in Vorderindien wurde er aus der 

Auch Bockshornklee kommt aus dieser Gegend.

So einfach ist das also nicht .. es kann unseren Pferden hier auf unseren Weiden und in unserem Heu so allerhand fehlen, was es in ihrer Urheimat gibt oder damals gegeben hat.

So .. gehe jetzt in die Heia ... es sind einige Grundbestandteile drin .. aber viele Kräuter und so könnten für die Pferde in dieser Steppengegend auch wichtig gewesen sein, die sie möglicherweise auch gegen Hufrehe geschützt haben .. darunter Bockshornklee und Buchweizen.

Luzerne kommt aber auch daher:


Colling Jean-Lou Beringen, 10.02.2012 - IBLA

www.ibla.lu/ibla/images/stories/pdf/Veranstaltungen/colling.pdf
Fruchtfolge mit Kleegras und Luzerne. Erfahrungen mit Luzerne. Ursprung: Iran und westliches Sibirien. Klimaverträglichkeit. Die Saat: Saatbett → Menge ...
 
Nachti
Renate