Anbei einfach die gesamte Korrespondenz .. geht rückwärts, was ich zuerst geschrieben habe, also gleich nach dem Bescheid, steht unten.
Im Bescheid steht dabei, dass ein Rückforderungsbescheid erstellt werden muss, mit dem Sie mir den Eingang der Zahlung bestätigen müssten. Das haben sie aber nicht gemacht, sondern uns nichtmal mitgeteilt, dass sie einfach ohne uns was zu sagen, das Geld vom Telefonanbieter meines Lebensgefährten zurück gefordert haben, und das unter dem Paragraphen 118, dass Erben ja dazu verpflichtet wären, es zurückzuzahlen .. Jürgen ist ja aber gar nicht Erbe meiner Mutter, der ist nichtmal mit ihr verwandt und damals auch nicht verschwägert gewesen. Alleine seine Daten ausspioniert zu haben war meiner Meinung nach eine strafbare Handlung und Verstoß gegen das Datenschutzgesetz.
Also mal lesen ... bin ich wütend ... O2 war übrigens nett, die stellen uns nicht das Telefon ab und ich konnte heute zunächst einmal nur besagte 24,25 Euro überweisen und so erstmal unseren Anschluss aktiv halten.
So, der Schriftverkehr mit der Deutschen Rentenversicherung Nord siehe unten.
Gesendet: Freitag, 08. März 2013 um 13:49 Uhr
Von: Renate-Hafemann@gmx.com
An: info@drv-nord.de
Betreff: Fw: Frage, ob Sie die Unverschämtheit besessen haben, 24,25 Euro vom Telefonanbieter meines Lebensgefährten anzufordern
Versicherungnr. 26 300720 H 506 / 7950
z. H. Frau Boller
Laut Ihrem Call-Center haben Sie Feierabend, erreiche Sie also nicht mehr am Telefon.
Ich
habe Ihnen am 21.1.2012 mitgeteilt, dass meine Mutter zum Zeitpunkt
Ihres Todes auf dem Konto genau 122 Euro Haben hatte, wozu auch die
27,47 Euro Rentenanteil gehörten. Ich habe Ihnen auch mitgeteilt, dass
diese 122 Euro bereits das Sozialamt Preetz bestätigt durch das Urteil
des zuständigen Sozialgerichts von mir für die Dazuzahlung zu den
Beerdigungskosten für meine Mutter gefordert hat, was ich auch bezahlt
habe. Das überzahlte Geld war also anderweitig verfügt.
Das
Konto habe ich noch 3 Monate weiter genutzt, denn ich hatte darauf ja
eine Vollmacht und die Bank war damit auch einverstanden. Überwiesen
habe ich die Telefonrechnung am Alice O2 nicht von diesen 122 Euro,
sondern von der mir durchaus im Nachhinein durch eine gewonnene Klage
zustehenden Überzahlung der Barmer Ersatzkasse für damals noch die
Pflegestufe II. Das Geld ging nach dem Ersten ein wie immer und ich habe
auch diese Telefonrechnung erst nach Eingang dieser Zahlung davon
überwiesen und diese zunächst Überzahlung wurde mir später damit
verrechnet, dass im Nachhinein meiner Mutter die Pflegestufe III
zuerkannt worden ist.
Beides war mein Geld
.. sowohl die 122 Euro, die ich habe von meinem Konto an das
Beerdigungsinstitut bezahlen müssen, also ja dem Sozialamt erstattet
habe ..(von dort hätten Sie sich das also zurück holen können) .. und
das Geld von der Barmer Ersatzkasse war definitiv mein Geld, denn das
sind Auslagen, was man an Pflegegeld kriegt, das ist kein Lohn oder
Vermögen.
Sie haben das Geld unter der Begründung des folgenden Paragraphen zurück gefordert, das hätten Sie nicht gedurft:
Die
Bank hat Ihnen nichts zurück gezahlt und ich habe Ihnen mitgeteilt,
dass bereits anderweitig über die Restsumme verfügt wurde, nämlich vom
Sozialamt Preetz. Sie hätten sich allenfalls dorthin wenden können oder
müssen.
Des weiteren haben Sie mir noch
nicht einmal mitgeteilt, dass sie sich Geld von Alice O2 zurück
gefordert haben, ich war bis gestern ahnungslos und habe auch von Alice
O2 darüber bis gestern keine Auskunft erhalten, weil das dort niemand
wirklich begriffen hat, bis gestern.
Sie
schulden mir inklusive der Mahngebühren von Alice O2 deshalb 192,64
Euro. Überweisen Sie mir die bitte auf der Stelle zurück.
Außerdem
erwarte ich eine Entschuldigung für Ihr Verhalten und den Verstoß gegen
das Datenschutzgesetz, der ja wohl offensichtlich ist.
m.f.g. auch im Namen meines Lebensgefährten
Renate Hafemann und Jürgen Gilberg
Gesendet: Freitag, 08. März 2013 um 13:17 Uhr
Von: Renate-Hafemann@gmx.com
An: info@drv-nord.de
Betreff: Fw: Frage, ob Sie die Unverschämtheit besessen haben, 24,25 Euro vom Telefonanbieter meines Lebensgefährten anzufordern
Versicherungnr. 26 300720 H 506 / 7950
Zu
Ihrer weiteren Info. Das Geld von der Rentenversicherungsanstalt, das
am 30.9.11, also einige Stunden nach dem Tod meiner Mutter in der Nacht
des 29.9.11 einging, wurde vollständig vom Sozialamt Preetz laut
Gerichtsbeschluss des Sozialgerichts damit verrechnet, dass ich davon
habe anteilig die sonst nicht von mir zu zahlenden Beerdigungskosten zu
bezahlen, weil mein Partner und ich zu dem Zeitpunkt beide so bedürftig
waren .... haben Mama über ein Jahr nach ihrem Sturz zu zweit gepflegt
... dass wir das gar nicht konnte.
Das Geld, von dem ich
die Telefonrechnung bezahlt habe, stand mir rechtmäßig zu, denn das war
Geld aus der damals auch Überzahlung der Barmer Ersatzkasse für die
Pflegestufe von zunächst II, wo ich in der Folgeklage auch gewonnen
habe, dass meiner Mutter die Pflegestufe III zugestanden hat, und diese
überzahlte Aufwandsentschädigung .. das ist kein Lohn, kein Vermögen
oder Einkommen, denn es wird für Auslagen erstattet, bei denen man in
Vorkasse geht .. meine Mutter gehörte nicht zu unserer
Bedarfsgemeinschaft ... wir sind also in Vorkasse gegangen gegenüber der
Verstorbenen, die man ja schlecht hätte im Stich lassen können.
Also
das Geld, von dem diese Telefonrechnung überwiesen wurde, war nicht das
Geld von der Rentenversicherungsanstalt, sondern Pflegegeld, das uns zu
dem Zeitpunkt zu wenig überwiesen worden ist und das später bei der
Berechnung der Nachzahlung zur uns zustehenden Pflegestufe III auch
verrechnet wurde.
Des weiteren fragen wir
uns nach wie vor, ob nicht Sie und die Stadtsparkasse Preetz damit gegen
das Datenschutzgesetz verstoßen haben.
Und außerdem hätten Sie uns das mitteilen müssen, denn wir waren ahnungslos, was Sie da gemacht haben.
Hochachtungsvoll
Renate Hafemann und Jürgen Gilberg
Gesendet: Freitag, 08. März 2013 um 12:34 Uhr
Von: Renate-Hafemann@gmx.com
An: info@drv-nord.de
Betreff: Fw: Frage, ob Sie die Unverschämtheit besessen haben, 24,25 Euro vom Telefonanbieter meines Lebensgefährten anzufordern
Ich habe in dieser Angelegenheit Versicherungnr. 26 300720 H 506
/ 7950 bisher von Ihnen keine Nachricht erhalten und gehe davon aus,
dass Sie sowie die Sparkasse und auch Alice O2 hier eklatant gegen das
Datenschutzgesetz verstoßen haben.
Die Mini-Rente meiner Mutter, die überzahlt wurde, wurde alleine schon
durch die Kontoführungsgebühren und die Auflösungsgebühren des Kontos,
das noch 3 Monate nach dem Tod meiner Mutter bestand, aufgefressen. Die
besagten verbliebenen 122 Euro an überzahlter Sozialhilfe wurde bereits
durch das Sozialamt beziehungsweise Urteil des Sozialgerichts verfügt,
weil ich diesen Betrag als Eigenanteil der sonst nicht von mir zu
bezahlenden Beerdigungskosten habe zahlen müssen, und das habe ich von
meinem eigenen Konto aus getan, nicht vom Konto meiner Mutter. Insofern
habe ich besagte 122 Euro auch von ihrem Konto aus ausgeben können. Und
Sie hatten ganz sicher kein Recht, hier einen Verstoß gegen das
Datenschutzgesetz zu begehen, indem sie von der Stadtsparkasse Preetz
erfragt haben, wer der Inhaber des Telefonanschlusses ist, für den hier
eine Rechnung überwiesen worden ist.
Es war damals ja nichtmal klar, ob ich das Konto nicht als Zweitkonto
übernehme oder nicht, denn darüber hatte ich zu dem Zeitpunkt mit der
Stadtsparkasse Preetz gesprochen und es hieß anfänglich, das ginge und
erst später, das ginge doch nicht. Die Überweisung erfolge nach
Absprache mit der Bank, dass ich das Konto auf jeden Fall in den
nächsten Wochen nach dem Tod meiner Mutter weiterführen könnte, um alles
zu regeln, was zu regeln sei.
Anbei ein Urteil in ähnlicher Sache.
http://lexetius.com/1998,471
Sowie der entsprechende Paragraph, der zwar sagt, Sie hätten sich an
mich wenden können, aber nur wenn das Geld, was überzahlt wurde, nicht
bereits anderweitig verfügt wurde und das wurde anderweitig verfügt, und
zwar an vielen Stellen und mehr, als mir davon überhaupt übrig
geblieben ist, obwohl ich damals keinen Cent Einkommen hatte.
http://dejure.org/gesetze/SGB_VI/118.html
Wir erwarten Ihre Antwort, was Sie da gemacht haben!
m.f.g.
Renate Hafemann sowie mein Ehemann Jürgen Gilberg
Gesendet: Donnerstag, 07. März 2013 um 20:42 Uhr
Von: Renate-Hafemann@gmx.com
An: info@drv-nord.de
Betreff: Frage, ob Sie die Unverschämtheit besessen haben, 24,25 Euro vom Telefonanbieter meines Lebensgefährten anzufordern
Frage, ob Sie die Unverschämtheit besessen haben, 24,25 Euro vom Telefonanbieter meines damaligen Lebensgefährten anzufordern
Wir erbitten sofort Rückanwort, was Sie da gemacht haben!!!!
Versicherungnr. 26 300720 H 506 / 7950 der verstorbenen Elisabeth Hafemann
Sehr geehrte Damen und Herren,
bevor mein inzwischen Ehemann Jürgen Gilberg gegen Sie Anzeige
erstattet, habe ich als seine Ehefrau und ehemalige Pflegekraft mit
Kontovollmacht für meine verstorbene Mutter Elisabeth Hafemann folgende
Frage:
Hat die Rentenversicherung die Unverschämtheit besessen, ohne mir oder
dem Inhaber dieses Telefonanschlusses Jürgen Gilberg etwas darüber zu
sagen, einen Betrag von 25,24 Euro von der Telefonica Deutschland
einzuziehen, um das angeblich mit einer Rückforderung der überzahlten
Rente an meine verstorbene Mutter zu verrechnen?
Ich habe Ihnen damals mitgeteilt, dass meine Mutter ganze 122 Euro von
der noch zu Lebzeiten erhaltenen Sozialhilfe auf ihrem Konto hatte, das
ich erst einige Tage nach ihrem Tod habe auflösen können. Davon wurde
zwar auch die Telefonrechnung von Herrn Gilberg bezahlt, schließlich
waren wir eine Haushaltsgemeinschaft. Diese 122 Euro sind mir allerdings
als vermeintliches Erbe gleich mehrmals angerechnet worden, unter
anderem schon für die Bezahlung eines Teils der Beerdigungskosten meiner
verstorbenen Mutter.
Wie Sie allerdings dazu kommen, ohne Mitteilung bei Alice bzw. O2
irgendwann einen Betrag anzufordern, der noch nicht einmal der Höhe der
überzahlten Rente für den Oktober 2011 entspricht, und das beim
Telefonanbieter meines damaligen Lebensgefährten und heutigen Ehemannes,
das entzieht sich unserer Kenntnis.
Von O2 werden wir seit über einem Jahr nun wegen dieser Summe gemahnt
und haben dort unzählige Male hin geschrieben, angerufen und ständig
hieß es, ja die September-Telefonrechnung wäre bezahlt, aber die
Mahnungen hörten nicht auf.
Vor 14 Tagen nun meinte eine der Mitarbeiterinnen, es seien dort einige total merkwürdige Buchungen vorgenommen worden.
Und als ich heute noch einmal nachfragte, weil ich ein Schreiben
bekommen habe, man hätte uns den Telefonanschluss abgestellt, weil
inzwischen mit Mahnkosten für diese Summe aus den 25,24 Euro 192,65 Euro
geworden sind .. wir waren immer noch ahnungslos, weil uns ja auch
niemand mitgeteilt hat, was da los war ... meiner der Call-Center-Agent
am Telefon, dieser Betrag wäre von der Rentenversicherungsanstalt für
Elisabeth Hafemann vom Konto Jürgen Gilberg zurück gefordert worden.
Noch ist der Telefonanschluss nicht abgestellt und aktiv, aber wir
wissen nicht, wie lange noch. Es handelt sich um unseren
Firmenanschluss.
Wenn der abgestellt wird .. wir beide arbeiten seit dem Tod meiner
Mutter als freiberufliche Werbetexter ... dann haben wir hier nicht mehr
einen Cent zum Essen und können diese Summe so spontan auch nicht
aufbringen.
Ich bitte sofort !!!!!!!! um Auskunft, was Sie da gemacht haben.
Sie haben doch kein Recht, eine bereits bezahlte Rechnung von Geld, das
ihnen überhaupt nicht gehört, teilweise vom Empfänger zurückzufordern,
von jemand, der mit Elisabeth Hafemann nicht einmal verwandt und
verschwägert war, nur weil die Summe über ihr ehemaliges Konto, für das
ich schließlich Bankvollmacht hatte, denn ich habe ja alles auch für
meine Mutter bezahlt, einfach wieder zurückzuholen und dann noch nicht
einmal Bescheid zu sagen, dass Sie das gemacht haben.
Ich fasse es nicht, was in diesem Staat für Zustände herrschen.
Sollte ich nicht sofort Auskunft erhalten, erstatten mein Ehemann und ich gegen Sie Strafanzeige.
Mit freundlichen Grüßen
Renate Hafemann und Jürgen Gilberg
Gesendet: Samstag, 21. Januar 2012 um 10:05 Uhr
Von: Renate-Hafemann@gmx.com
An: info@drv-nord.de
Betreff: Rückforderung überzahlter Rente an meine Mutter
Abs.: Renate Hafemann, Breslauer Str. 1 - 3, 24211 Preetz
Sehr geehrte Damen und Herren,
es geht um die Versicherungnr. 26 300720 H 506 / 7950 und Ihre Rückforderung überzahlter Rente an meine verstorbene Mutter.
Ich soll Ihnen mitteilen, ob ich Einwände gegen die Rückzahlung des Betrages habe.
Ja habe ich.
Ich kann Ihnen auch erklären warum.
Meine Mutter wurde von mir 11 Jahre lang bis zu ihrem Tod gepflegt. Das
Pflegegeld dafür fiel auf der Stelle weg, als sie tot war. Zu diesem
Zeitpunkt war ich 58 Jahre alt und stand vor folgendem Problem. ARGE pur
von heute auf morgen. Die ARGE erklärte mir .. ich bin dadurch erstens
zu alt, um noch anständige Arbeit zu finden und zweitens viel zu lange
aus dem Beruf raus und meine Familie hat mich schon während ich meine
Mutter pflegte, zu 100 % damit alleine gelassen. Nur mein Lebensgefährte
war bei mir und hat im letzten Jahr der Pflege auch nicht mehr arbeiten
können, weil wir Mama haben zu zweit pflegen müssen. Dennoch klage ich
noch heute wegen der Erhöhung auf die Pflegestufe 3, was die Barmer
abgelehnt hat trotz Rund-um-die-Uhr-Pflege, weil man sagt, Demenz wäre
ja nix. Demenz ist eine tödliche und extrem schlimme Krankheit, was
unser Staat nur bis heute nicht begriffen hat genauso wie dieser Staat
und seine wie man wieder an unserem Bundespräsidenten und seinem ganzen
Tross sieht, eine durch und durch bekommene, geldgierige und unehrliche
Institution, die die Menschen im Alter abschiebt und nicht mehr achtet
und in jungen Jahren wie Sklaven ausbeutet, von denen man sich wenn sie
nicht mehr fit genug zum Ausbeuten sind, wünscht, sie mögen so schnell
wie möglich sterben.
Das spricht nur selten jemand aus .. ich aber ja, bin so wütend auf dieses Land.
Als meine Mutter tot war, befanden sich auf ihrem Bankkonto noch genau
122 Euro .. von diesen 122 Euro will das Sozialamt wegen Überzahlung 345
Euro zurück haben und Sie ihre Pipifax-Minirente von 27,47 Euro.
Besagte 122 Euro habe ich aber alleine schon als angebliche Erbschaft
für die Beerdigungskosten meiner Mutter zahlen müssen, was das
Sozialgericht Kiel in der Abspaltung meiner ursprünglich zusammen
gehörenden Klage gegen das Sozialamt Preetz so bestimmt hat.
Dann habe ich noch mehr als das bisher für eine noch offene
Stromnachzahlung meiner Mutter aus 2010 zahlen müssen .. das waren noch
96 Euro .. die Stromrechnung für 2011 steht noch aus, wo aber das
Sozialamt gesagt hat, das zahlen sie nicht, sondern ich soll das auch
bezahlen, wovon auch immer ... man hat aber meiner Mutter den Satz
Sozialhilfe nach der doch vermeintlichen Erhöhung der Regelsätze, weil
ich sie gepflegt habe und sie ja nun angeblich nicht zurechnungsfähig
wäre .. man wollte sie zu Lebzeiten sogar daran hindern, dagegen zu
klagen, sondern ihr einen Betreuer aufzwingen, wogegen ich versucht habe
mich zu wehren und die Landrätin des Kreises Plön wegen Verstoß gegen
die Menschenrechte angezeigt habe .. wo natürlich nichts danach gekommen
ist, obwohl es in meinen Augen eine Menschenrechtsverletzung
schlimmster Form ist, wenn man jemand, der an Nierenversagen dabei ist
zu sterben und zuweilen nicht mehr klar in schlimmen Phasen zuletzt,
dann auch noch als geisteskrank abstempelt und ihm das Geld deshalb um
auf 80 statt 100 % kürzt und sagt, weil dieser Mensch Pflege braucht,
kann ja die Pflegekraft von der sowieso viel zu geringen
Aufwandsentschädigung für die Pflege auch noch dessen Generalkosten wie
Strom bezahlen .. toll nicht?
Dann hieß es von der Stadt Preetz, dass die Nachforderungen für
Nebenkosten für die Wohnung meiner Mutter, die noch für 2010 und 2011
ausstehen, ja nicht übernommen werden, sondern dass das auch ich
bezahlen soll.
Ich mußte das Konto auflösen und dafür 14 Euro Gebühren bezahlen.
Ich habe 30 Euro Krankenhaustagegeld für das Essen bezahlen müssen,
obwohl meine Mutter gar nichts mehr essen konnte, die sich aufgrund des
Nierenversagens nur noch übergeben hat und die letzten 3 Tage ihres
Lebens unter Morphium ohne Essen gestorben ist.
Ich mußte auch den Krankentransport in die Klinik bezahlen.
Ich mußte die Blumendekoration in der Friedhofskapelle selbst bezahlen,
die ich nicht hätte abbestellen können ... und vom Rest noch weitere 122
Euro jetzt, bei den übrigen Beerdigungskosten habe ich nur insofern
gewonnen,dass die Stadt Preetz es erstmal als Darlehen übernehmen mußte.
Die Hauptverhandlung steht noch aus.
Bis dato schaut es so aus .. mir liegen ja einige Rechnungen wie die
Stromnachzahlung 2011 und die Nebenkosten 2011 noch gar nicht vor und
über die Nebenkosten 2010, was ich dann auch der ARGE eingereicht habe,
um zu sehen, ob die das übernehmen statt der Stadt Preetz, wurde noch
nicht entschieden.
Die Schreiberei, die Ordner füllt und mich viel Geld für Druckpatronen und Porto und sonstwas kosten, kommt dazu.
Wenn ich sage, das ich von besagten 122 Euro vermeintlicher Erbschaft,
wovon ich aber ja auch noch 372,47 Euro zurück zahlen soll, mindestens
800 aber bezahlen muss, wovon ich einen Teil bereits bezahlt habe und
wie das gehen soll, dann fasse ich mich an den Kopf.
Wer denkt in diesem Staat eigentlich noch nach?
Das Sozialgericht hat meine Klage gegen die Stadt Preetz, weil es so ja
doch alles viel einfacher wäre ... dann in drei Teile gesplittet ... so
ist es für die vielleicht einfacher .. oder auch billiger für den Staat,
weil man so den Menschen, der mit den Kosten an den Hacken zurück
bleibt, obwohl er schon vorher sich den Arsch aufgerissen hat, um einen
alten Menschen davor zu bewahren, in unseren unterbesetzten Pflegeheimen
absolut unwürdig zu verrecken .. was ja eine absolute Realität ist ...
weil nach dem Geteile und dem Vertrösten auf eine Hauptverhandlung ...
was nach meiner Erfahrung erst in 5 Jahren oder später sein wird, denn
einige Klagen gegen die ARGE von meinem Partner und mir laufen bereits
seit über 4 Jahren, ohne dass sich was getan hätte .. die Sozialgerichte
gehen doch vor Klagen über ... ja hoffentlich nichts mehr passiert und
der Staat so das Geld nicht zahlen muss oder der Klager inzwischen nicht
mehr weiß, worum es geht, vielleicht auch endlich tot ist ... spart
diesem Land ja Geld oder sich, weil er die Nerven verloren hat in einem
Land wie diesem, so hoffen sie endlich das Leben genommen hat.
Sorry .. mußte das mal los werden.
Nein ... ich werde nichts zurück zahlen, was ich gar nicht habe ausgeben
können, weil man es mit sonstwas verrechnet hat, das alles noch für
meine Mutter ausgegeben worden ist.
Ich hab nix und kann es nicht, tut mir leid.
Und ich erkenne es auch nicht an, denn ich habe von meiner Mutter nichts
als offene Rechnungen und Schulden geerbt und besagte 122 Euro waren
längst weg für sonstwas.
m.f.g.
Renate
Hafemann