Ich mach mich mal schlau
Ich suche am besten mal einige Links zusammen, damit wir eine Vorstellung davon kriegen, was mit der geplanten Hartz IV Reform 2015 wieder alles auf uns zukommen kann.
Erstmal aus der Bild-Zeitung:
Berlin –
Schnellere Bestrafung, strengere Regeln – aber auch mehr Leistungen: Bei Hartz IV steht eine große Reform bevor!
Bis
Herbst sollen die Gesetzesänderungen stehen, über die sich Fachleute
von Bund und Ländern im Kern geeinigt haben. Voraussichtlich 2015 soll
die Reform in Kraft treten.
Der Vize-Chef der
Bundesagentur für Arbeit, Heinrich Alt (64), sagte BILD, Ziel der Reform
sei der Bürokratie-Abbau: „Wir neigen in Deutschland dazu, jedem
Einzelfall gerecht werden zu wollen. Das macht Hartz IV viel zu
bürokratisch. Wir wollen Probleme lösen und sie nicht bescheiden.“
Ziel
müsse es sein, das Leistungsrecht zu vereinfachen, „um mehr Zeit dafür
zu haben, die Menschen in Ausbildung und Beschäftigung zu bringen“. Alt:
„Wenn wir es einfacher machen wollen, wird es sicher auch wieder etwas
ungerechter werden. Aber wenn wir nicht bereit sind zu etwas mehr
Ungleichheit, wird das System so komplex bleiben.“
► Hartz-Empfänger sollen in der Regel nur noch alle 12 Monate einen Antrag auf Stütze stellen müssen (derzeit alle 6 Monate).
►
Ziehen Hartz-Empfänger in Wohnungen um, die zwar nicht größer, aber
teurer sind, soll nur die alte Miete weiter gezahlt werden.
► Bei
Stütze-Empfängern, die z. B. die vom Jobcenter überwiesene Miete nicht
an den Vermieter weiterleiten, sondern das Geld für andere Dinge
ausgeben, hilft der Staat künftig nicht mehr aus der Klemme. Bislang
mussten
Jobcenter oft trotzdem nachzahlen.
►
Härtere Strafen: Die Bundesagentur für Arbeit will die Zahlung an
Hartz-Bezieher künftig komplett einstellen, wenn sie Termine sausen
lassen oder sich nicht beim Jobcenter melden
► Beträge, die Jobcenter an verstorbene
Empfänger irrtümlich weiter zahlen (z. B. an den Ehepartner), müssen
künftig von den Banken zurücküberwiesen werden. Bisher versuchten die
Jobcenter, das Geld von Hinterbliebenen zurückzubekommen – oft
vergeblich.
► Bei dringendem Bedarf sollen Hartzer einen Vorschuss
auf den nächsten Monat ohne Darlehensvertrag erhalten können. Bisher
müssen sie immer einen Darlehensvertrag mit dem Jobcenter abschließen.
► Bei zu viel gezahlten Leistungen sollen Jobcenter Beträge von bis zu 50 Euro künftig nicht mehr zurückfordern.
Die
Jobcenter begrüßen die Hartz-Reform. Matthias Schulze-Böing, Sprecher
des „Bundesnetzwerks Jobcenter“, zu BILD: „Wenn die Vorschläge jetzt
umgesetzt werden, wäre das ein Licht am Ende des Tunnels.“
Der
rheinland-pfälzische Sozialminister Alexander Schweitzer (SPD),
Sprecher der Arbeits- und Sozialministerkonferenz, rechnet damit, dass
die Hartz-Reform bis Ende des Jahres beschlossen werden könnte.
„Die
konkreten Vorschläge der Arbeitsgruppe werden der Arbeits- und
Sozialministerkonferenz spätestens im November 2014 vorgelegt. Dann
könnte schließlich eine gesetzliche Umsetzung erfolgen.“
......
Und als nächstes von RTL
http://www.rtl.de/cms/news/rtl-aktuell/hartz-iv-reform-schnellere-strafen-haertere-regeln-3a713-51ca-63-1881475.html
Das ändert sich
Hartz-IV-Empfänger sollen künftig deutlich härter bestraft werden
können, wenn sie sich nicht an bestimmte Regeln halten. Erste Details zu
der seit langem geplanten Hartz-IV-Reform sind nun durchgesickert.
Schon länger haben die Arbeitsagenturen Hartz-IV-Empfänger auf dem
Kieker, die die Termine versäumen oder sich nicht beim Jobcenter melden.
Nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums trägt die gemeinsame
Arbeitsgruppe von Bund und Ländern seit vergangenem Jahr Vorschläge zur
Rechtsvereinfachung bei Hartz IV zusammen. An der Expertenrunde, die
ihre Arbeit in diesem Jahr abschließen wolle, seien auch die
Bundesagentur und Kommunen beteiligt.
Nach Abschluss der Arbeit werde die Regierung entscheiden, welche der
Vorschläge umgesetzt werden. Wenn Leistungsbezieher ihre Termine nicht
einhalten, will die Agentur die Zahlungen sogar komplett einstellen.
....
Prinzipiell steht da das gleiche drin wie in der Bildzeitung.
Mal sehen, ob es woanders noch was anderes zu finden gibt.
....
Aus Zeit online, sehr aktuell .. erst ein paar Stunden alt
http://www.zeit.de/gesellschaft/2014-04/hartz-iv-reform-mieten-leistungen-kritik
Wohlfahrtsverband warnt vor geplanter Hartz-IV-Reform
Die Regierung will die Regeln für Hartz-IV-Bezieher
ändern und spricht dabei von Bürokratieabbau. Kritiker befürchten aber,
dass Leistungen gekürzt werden könnten.
Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat davor gewarnt, dass die
geplante Hartz-IV-Reform die Situation der Leistungsempfänger
verschlechtern könnte. Wenn künftig die Miete auf einem bestimmten
Niveau gedeckelt werde oder bei Terminversäumnissen die Zahlungen
komplett gestrichen würden, sei das "eine unzumutbare Verschärfung",
sagte der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, Ulrich
Schneider. Wer wirklich
etwas für die Menschen tun wolle,
müsse die Regelsätze auf ein bedarfsgerechtes Niveau anheben und
insbesondere endlich die Teilhabe von Kindern sicherstellen. Die
Reformpläne seien "menschenfern".
Das Bundesarbeitsministerium will die Sanktionsregeln für
Hartz-IV-Empfänger überprüfen. Eine gemeinsame Arbeitsgruppe von Bund
und Ländern trage seit vergangenem Jahr Vorschläge zur
Rechtsvereinfachung in diesem Bereich zusammen, teilte das Ministerium
mit. An der Expertenrunde, die ihre Arbeit in diesem Jahr abschließen
wolle, seien auch die Bundesagentur für Arbeit (BA) und Kommunen
beteiligt.
Nach Abschluss der Arbeit werde die Regierung entscheiden, welche der
Vorschläge umgesetzt werden sollen. "Zurzeit gibt es noch keine
Festlegungen", hieß es weiter. Grundsätzlich solle durch die Überprüfung
auch "weniger Bürokratie und mehr Zeit für die Betreuung der
Hilfebedürftigen" erreicht werden.
"Hartz IV viel zu bürokratisch"
Der Vorstand der Bundesagentur für Arbeit, Heinrich Alt, plädiert für
Vereinfachungen der Hartz-IV-Regeln. "Wir neigen in Deutschland dazu,
jedem Einzelfall gerecht werden zu wollen", sagte Alt der
Bild-Zeitung.
"Das macht Hartz IV viel zu bürokratisch." Ziel müsse es sein, das
Leistungsrecht zu vereinfachen, um mehr Zeit dafür zu haben, die
Menschen in Ausbildung und Beschäftigung zu bringen.
"Wenn wir es einfacher machen wollen, wird es sicher auch wieder
etwas ungerechter werden", sagte Alt. Aber wenn man dazu nicht bereit
sei, werde das System so komplex bleiben.
In der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Hartz-Reform soll es Einigkeit
darüber geben, dass der Bewilligungszeitraum für Hartz-IV-Anträge von
sechs auf zwölf Monate verdoppelt werden soll. Dadurch würde die Zahl
der Anträge deutlich sinken. Außerdem sollen Jobcenter bei zu viel
gezahlten Leistungen Bagatellbeträge bis 50 Euro nicht mehr von
Hartz-IV-Empfängern zurückfordern. Zieht ein Hartz-IV-Empfänger in eine
Wohnung um, die zwar nicht größer, aber teurer ist, soll nur die
bisherige Miete weiter gezahlt werden.
Nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums ist noch keine
Entscheidung zu der geplanten Reform gefallen. Die Arbeitsgruppe werde
ihre Arbeit in diesem Jahr abschließen, sagte ein Ministeriumssprecher.
Die Bundesregierung werde dann entscheiden, welche der Vorschläge in
einem Gesetzgebungsverfahren umgesetzt werden sollen. Keineswegs solle
der Leistungsbezug restriktiver gestaltet werden.
....
Zeit online .. Nachschlag .. erst vier Stunden alt
http://www.zeit.de/politik/deutschland/2014-04/hartz-iv-reform-jobcenter-ideen-arbeitslose
Die Hartz-IV-Reform ist halb so schlimm
Die Ideen zur Reform der Hilfe für
Langzeitarbeitslose sorgen für Aufregung. Werden nun pauschal Leistungen
gekürzt und Bedürftige gegängelt? So einfach ist es nicht.
Schon wieder eine Hartz-IV-Reform? "Strengere Strafen, härtere Regeln",
titelte am Mittwoch die BILD.
Die Bundesagentur für Arbeit wolle weg von der aufwendigen
Einzelfallprüfung, die Jobcenter sollten bald nach noch pauschaleren
Kriterien als bisher urteilen. So drohe einem Langzeitarbeitslosen, der
dreimal nicht zum Termin beim Sachbearbeiter erscheine, eine Kürzung der
Hartz-Leistungen – auf null Euro.
Der
Paritätische Wohlfahrtsverband protestiert, die
Linkspartei spricht von Verfassungsbruch.
Plant die Bundesregierung eine heimtückische Attacke auf die
Langzeitarbeitslosen und hat das bisher geheim gehalten? Oder ist es so,
wie der Sprecher von Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) dagegen
hielt: Die Reform wolle lediglich die überlasteten Jobcenter von
unnötiger Bürokratie befreien, damit sie tun können, wofür sie doch
eigentlich da sind: Langzeitarbeitslose in Jobs vermitteln. Es gehe
keinesfalls darum, Hartz-IV härter zu machen.
Was klar ist: Verheimlicht hat die Bundesregierung nichts. Die
Reform-Ideen hatten bisher nur nicht viel Aufmerksamkeit erregt. Seit
2012 berät eine von den Sozialministern der Länder gemeinsam mit dem
Bund eingesetzte Arbeitsgruppe über Rechtsvereinfachungen im Zweiten
Sozialgesetzbuch, im September 2013 legte sie einen Zwischenbericht vor.
In der Arbeitsgruppe sitzen auch Vertreter der Kommunen, es wurden
Experten angehört. Im kurz darauf von Union und SPD ausgehandelten
Koalitionsvertrag heißt es, dass die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe
"intensiv geprüft und gegebenenfalls gesetzgeberisch umgesetzt werden
sollen". Konkrete Projekte werden nicht benannt. Denn die Gruppe hatte
bisher wenig Interesse, ihre Ideen und Kontroversen öffentlich zu
diskutieren.
Sanktionen noch nicht beschlossen
Heute, knapp sechs Monate später, betont das Arbeitsministerium, es
sei noch nichts beschlossen, die Arbeitsgruppe werde noch bis in den
Herbst weiter tagen. Dann entscheidet die Bundesregierung, welche
Vorschläge sie in Gesetzesform gießt. Eine mögliche Hartz-IV-Reform
solle dann erst 2015 in Kraft treten.
Der Zwischenbericht von September,
der online einzusehen ist,
identifiziert einige Punkte, die bereits Konsens zwischen Bund, Ländern
und Kommunen sind. Die harten Strafen für versäumte Termine gehören
bisher ausdrücklich nicht dazu. Das fordert nur die Bundesagentur für
Arbeit (BA).
Aus deren Sicht ist das verständlich: Eine Million Sanktionen gegen
Hartz-IV-Empfänger verhängten die deutschen Jobcenter allein im
vergangenen Jahr,
mehr als 700.000 davon
wegen versäumter Termine. Bisher erhält, wer einmal unentschuldigt
fehlt, eine Leistungskürzung von zehn Prozent. Beim zweiten Mal sind es
20 Prozent und beim dritten Mal 30 Prozent, jedes Mal muss ein
rechtssicherer Sanktionsbescheid verfasst und versandt werden. Das, so
ist aus der BA zu hören, verursacht einen enormen Aufwand in den
Jobcentern. Lieber wäre es der Agentur für Arbeit, nur drei Termine zu
vergeben und nach dem dritten Nichterscheinen direkt hart strafen zu
können.
Ob diese Idee wirklich durchsetzbar ist, ist unklar. Das
Arbeitsministerium selbst möchte zu dem Vorschlag nichts sagen. Und im
Zwischenbericht der Arbeitsgruppe taucht er noch nicht mal auf – auch
nicht unter den Maßnahmen, auf die man sich nicht verständigen konnte.
Vielleicht hat das damit zu tun, dass der öffentliche Protest groß wäre.
Den Geldhahn für Hartz-IV-Empfänger komplett abzudrehen, wäre wohl kaum
vereinbar mit dem Grundrecht auf Menschenwürde. Über diesen Punkt
dürfte also heftig diskutiert werden. Vielleicht hat schon die Aufregung
der vergangenen 24 Stunden den Vorschlag beerdigt.
Die Hartz-IV-Reform ist halb so schlimm
Seite 2/2:
Mehr Geld und mehr Sicherheit
Was im lauten Protest untergeht: Die Gruppe hat sich bereits auf
Maßnahmen geeinigt, die Hartz-IV-Empfängern das Leben erleichtern
dürften. Höchstwahrscheinlich sollen die Leistungen bald direkt für
längere Zeiträume bewilligt werden – für zwölf statt sechs Monate. Für
die Jobcenter hat das den Vorteil, dass die Zahl der zu bearbeitenden
Anträge sinkt, für die Hartz-IV-Empfänger den, dass sie ihre Leistungen
länger sicher haben. Das hatten auch die Grünen schon lange gefordert.
Vom Jobcenter versehentlich zu viel überwiesene "Bagatellbeträge" bis
zu 50 Euro sollen künftig nicht mehr von den Empfängern zurückgefordert
werden – auch das spart (kostenträchtigen) Verwaltungsaufwand.
Langzeitarbeitslose sollen sich außerdem leichter Geld vom Jobcenter
leihen können; beispielsweise, um eine kaputte Waschmaschine zu
ersetzen. Und Alleinerziehende sollen künftig ihrem Jobcenter etwa im
Krankheitsfall keine Krankmeldung mehr vorlegen müssen, wenn sie einen
Termin haben.
Widersprüche und Auslassungen
Die Bund-Länder-Gruppe setzt sich außerdem für eine Art
Sanktionsobergrenze ein. "Keine Absenkung des Arbeitslosengeldes II um
mehr als 30 Prozent der Regelleistung", heißt es in dem Zwischenbericht,
diese Passage wurde von allen Beteiligten in der Arbeitsgruppe
unterstützt – auch der BA, die damit ja ihrer Forderung widerspricht,
bei Nichterscheinen auf dem Amt auf null kürzen zu dürfen.
Bei der Wohnungssituation wiederum kündigen sich Einschnitte an, bei
denen es auf die genaue Ausformulierung ankommen wird. Eine Idee ist,
dass Hartz-IV-Empfänger, die in eine neue Wohnung umziehen, die nicht
größer, aber teurer ist, den Aufpreis nicht mehr erstattet bekommen. Vor
allem in sich schnell verteuernden Großstadt-Vierteln könnte das
Hartz-IV-Empfänger empfindlich treffen. Auch die umstrittenen
Bedarfsgemeinschaften sollen bleiben – gemischtgeschlechtliche
Wohngemeinschaften müssen bisher nachweisen, dass sie keine
Paarbeziehung haben.
Kein Thema in der Reform-Gruppe ist die Höhe des Hartz-IV-Satzes und
dessen Berechnung. Dazu laufen weiterhin mehrere Klagen vor dem
Bundesverfassungsgericht.
So ist "die Hartz-IV-Reform" mehr ein Justieren im bestehenden System, bei dem es auf das Kleingedruckte ankommen wird.
....
Das hört sich nicht toll nach Verbesserungen .. aber immerhin nicht mehr ganz so schlimm an.
...
Aus dem Spiegel
http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/zu-viel-hartz-iv-bundesagentur-will-kleinbetraege-nicht-eintreiben-a-965354.html
Die greifen nur den einen Punkt auf.
Ich sende das mal und schau mal, was da an Vorschlägen online einzusehen ist .. vielleicht mache ich darüber dann noch einen neuen Beitrag.
LG
Renate
Mal sehen, ob es sonstNeuerungen ab nächstem Jahr
Weitere
Verschärfungen: Hartz-IV-Empfänger, die in teurere aber nicht größere
Wohnungen umziehen, bekommen nur die alte Miete weitergezahlt. Leitet
ein Leistungsempfänger die vom Jobcenter überwiesene Miete nicht an den
Vermieter weiter, springt der Staat nicht mehr ein.
Es soll aber auch Erleichterungen geben:
So
sollen bei dringendem Bedarf Vorschüsse auf den nächsten Monat auch
ohne Darlehensvertrag ausgezahlt werden dürfen. Zu viel gezahlte
Leistungen bis zu 50 Euro sollen nicht mehr zurückgefordert werden. Und:
Hartz-IV-Empfänger sollen nur noch alle zwölf Monate einen Antrag auf
'Stütze' stellen müssen statt wie bisher alle sechs Monate.
Alleinerziehende, die ohnehin von der Jobvermittlung befreit sind,
sollen künftig ihrem Jobcenter etwa im Krankheitsfall keine Krankmeldung
mehr vorlegen müssen. Zahlt das Jobcenter irrtümlich einem verstorbenen
Hartz-IV-Empfänger weiter Arbeitslosengeld II, müssen künftig die
Banken das
Geld zurücküberweisen. Bisher hatten sich die Jobcenter an die Hinterbliebenen gewandt.
Der Paritätische Wohlfahrtsverband bezeichnete die neuen Regeln, die
voraussichtlich nächstes Jahr in Kraft treten als "menschenfern". Durch
die angekündigte Verschärfung von Sanktionen sowie neue Restriktionen
bei der Übernahme von Wohnkosten würde sich die Situation für viele
Betroffene sogar noch verschlimmern. Wer wirklich etwas für die Menschen
tun wolle, müsse die Regelsätze auf ein bedarfsgerechtes Niveau anheben
und insbesondere endlich die Teilhabe von Kindern sicherstellen.
"Massenverwaltungs-Tauglichkeit steht vor dem Einzelschicksal. Die
wirklichen Probleme der Menschen greifen sie nicht auf", kritisiert
Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider.
Neuerungen ab nächstem Jahr
Weitere
Verschärfungen: Hartz-IV-Empfänger, die in teurere aber nicht größere
Wohnungen umziehen, bekommen nur die alte Miete weitergezahlt. Leitet
ein Leistungsempfänger die vom Jobcenter überwiesene Miete nicht an den
Vermieter weiter, springt der Staat nicht mehr ein.
Es soll aber auch Erleichterungen geben:
So
sollen bei dringendem Bedarf Vorschüsse auf den nächsten Monat auch
ohne Darlehensvertrag ausgezahlt werden dürfen. Zu viel gezahlte
Leistungen bis zu 50 Euro sollen nicht mehr zurückgefordert werden. Und:
Hartz-IV-Empfänger sollen nur noch alle zwölf Monate einen Antrag auf
'Stütze' stellen müssen statt wie bisher alle sechs Monate.
Alleinerziehende, die ohnehin von der Jobvermittlung befreit sind,
sollen künftig ihrem Jobcenter etwa im Krankheitsfall keine Krankmeldung
mehr vorlegen müssen. Zahlt das Jobcenter irrtümlich einem verstorbenen
Hartz-IV-Empfänger weiter Arbeitslosengeld II, müssen künftig die
Banken das
Geld zurücküberweisen. Bisher hatten sich die Jobcenter an die Hinterbliebenen gewandt.
Der Paritätische Wohlfahrtsverband bezeichnete die neuen Regeln, die
voraussichtlich nächstes Jahr in Kraft treten als "menschenfern". Durch
die angekündigte Verschärfung von Sanktionen sowie neue Restriktionen
bei der Übernahme von Wohnkosten würde sich die Situation für viele
Betroffene sogar noch verschlimmern. Wer wirklich etwas für die Menschen
tun wolle, müsse die Regelsätze auf ein bedarfsgerechtes Niveau anheben
und insbesondere endlich die Teilhabe von Kindern sicherstellen.
"Massenverwaltungs-Tauglichkeit steht vor dem Einzelschicksal. Die
wirklichen Probleme der Menschen greifen sie nicht auf", kritisiert
Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider.
Neuerungen ab nächstem Jahr
Weitere
Verschärfungen: Hartz-IV-Empfänger, die in teurere aber nicht größere
Wohnungen umziehen, bekommen nur die alte Miete weitergezahlt. Leitet
ein Leistungsempfänger die vom Jobcenter überwiesene Miete nicht an den
Vermieter weiter, springt der Staat nicht mehr ein.
Es soll aber auch Erleichterungen geben: So
sollen bei dringendem Bedarf Vorschüsse auf den nächsten Monat auch
ohne Darlehensvertrag ausgezahlt werden dürfen. Zu viel gezahlte
Leistungen bis zu 50 Euro sollen nicht mehr zurückgefordert werden. Und:
Hartz-IV-Empfänger sollen nur noch alle zwölf Monate einen Antrag auf
'Stütze' stellen müssen statt wie bisher alle sechs Monate.
Alleinerziehende, die ohnehin von der Jobvermittlung befreit sind,
sollen künftig ihrem Jobcenter etwa im Krankheitsfall keine Krankmeldung
mehr vorlegen müssen. Zahlt das Jobcenter irrtümlich einem verstorbenen
Hartz-IV-Empfänger weiter Arbeitslosengeld II, müssen künftig die
Banken das Geld zurücküberweisen. Bisher hatten sich die Jobcenter an die Hinterbliebenen gewandt.
Der Paritätische Wohlfahrtsverband bezeichnete die neuen Regeln, die
voraussichtlich nächstes Jahr in Kraft treten als "menschenfern". Durch
die angekündigte Verschärfung von Sanktionen sowie neue Restriktionen
bei der Übernahme von Wohnkosten würde sich die Situation für viele
Betroffene sogar noch verschlimmern. Wer wirklich etwas für die Menschen
tun wolle, müsse die Regelsätze auf ein bedarfsgerechtes Niveau anheben
und insbesondere endlich die Teilhabe von Kindern sicherstellen.
"Massenverwaltungs-Tauglichkeit steht vor dem Einzelschicksal. Die
wirklichen Probleme der Menschen greifen sie nicht auf", kritisiert
Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider.
Neuerungen ab nächstem Jahr
Weitere
Verschärfungen: Hartz-IV-Empfänger, die in teurere aber nicht größere
Wohnungen umziehen, bekommen nur die alte Miete weitergezahlt. Leitet
ein Leistungsempfänger die vom Jobcenter überwiesene Miete nicht an den
Vermieter weiter, springt der Staat nicht mehr ein.
Es soll aber auch Erleichterungen geben: So
sollen bei dringendem Bedarf Vorschüsse auf den nächsten Monat auch
ohne Darlehensvertrag ausgezahlt werden dürfen. Zu viel gezahlte
Leistungen bis zu 50 Euro sollen nicht mehr zurückgefordert werden. Und:
Hartz-IV-Empfänger sollen nur noch alle zwölf Monate einen Antrag auf
'Stütze' stellen müssen statt wie bisher alle sechs Monate.
Alleinerziehende, die ohnehin von der Jobvermittlung befreit sind,
sollen künftig ihrem Jobcenter etwa im Krankheitsfall keine Krankmeldung
mehr vorlegen müssen. Zahlt das Jobcenter irrtümlich einem verstorbenen
Hartz-IV-Empfänger weiter Arbeitslosengeld II, müssen künftig die
Banken das Geld zurücküberweisen. Bisher hatten sich die Jobcenter an die Hinterbliebenen gewandt.
Der Paritätische Wohlfahrtsverband bezeichnete die neuen Regeln, die
voraussichtlich nächstes Jahr in Kraft treten als "menschenfern". Durch
die angekündigte Verschärfung von Sanktionen sowie neue Restriktionen
bei der Übernahme von Wohnkosten würde sich die Situation für viele
Betroffene sogar noch verschlimmern. Wer wirklich etwas für die Menschen
tun wolle, müsse die Regelsätze auf ein bedarfsgerechtes Niveau anheben
und insbesondere endlich die Teilhabe von Kindern sicherstellen.
"Massenverwaltungs-Tauglichkeit steht vor dem Einzelschicksal. Die
wirklichen Probleme der Menschen greifen sie nicht auf", kritisiert
Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider.
Neuerungen ab nächstem Jahr
Weitere
Verschärfungen: Hartz-IV-Empfänger, die in teurere aber nicht größere
Wohnungen umziehen, bekommen nur die alte Miete weitergezahlt. Leitet
ein Leistungsempfänger die vom Jobcenter überwiesene Miete nicht an den
Vermieter weiter, springt der Staat nicht mehr ein.
Es soll aber auch Erleichterungen geben: So
sollen bei dringendem Bedarf Vorschüsse auf den nächsten Monat auch
ohne Darlehensvertrag ausgezahlt werden dürfen. Zu viel gezahlte
Leistungen bis zu 50 Euro sollen nicht mehr zurückgefordert werden. Und:
Hartz-IV-Empfänger sollen nur noch alle zwölf Monate einen Antrag auf
'Stütze' stellen müssen statt wie bisher alle sechs Monate.
Alleinerziehende, die ohnehin von der Jobvermittlung befreit sind,
sollen künftig ihrem Jobcenter etwa im Krankheitsfall keine Krankmeldung
mehr vorlegen müssen. Zahlt das Jobcenter irrtümlich einem verstorbenen
Hartz-IV-Empfänger weiter Arbeitslosengeld II, müssen künftig die
Banken das Geld zurücküberweisen. Bisher hatten sich die Jobcenter an die Hinterbliebenen gewandt.
Der Paritätische Wohlfahrtsverband bezeichnete die neuen Regeln, die
voraussichtlich nächstes Jahr in Kraft treten als "menschenfern". Durch
die angekündigte Verschärfung von Sanktionen sowie neue Restriktionen
bei der Übernahme von Wohnkosten würde sich die Situation für viele
Betroffene sogar noch verschlimmern. Wer wirklich etwas für die Menschen
tun wolle, müsse die Regelsätze auf ein bedarfsgerechtes Niveau anheben
und insbesondere endlich die Teilhabe von Kindern sicherstellen.
"Massenverwaltungs-Tauglichkeit steht vor dem Einzelschicksal. Die
wirklichen Probleme der Menschen greifen sie nicht auf", kritisiert
Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider.