Heirat wegen Rentenansprüchen kann Sinn machen
Rente wegen Todes - was hat man für Ansprüche?
Ich war mal ein bisschen googeln, inwiefern sich eigentlich die Gesetzgebung inzwischen bezüglich der Rentenansprüche von Eheleuten gegeneinander geändert hat, weil ich das in der letzten Zeit nicht wirklich intensiv verfolgt habe.
Ich kam über die Rentendebatte darauf und weil sich Jürgen gerade mal wieder auf einen Job beworben hat, der echt toll wäre .. glaube ja nicht wirklich an Wunder, dennoch passieren sie immer wieder gelegentlich wie z. B. das, dass ich im Alter noch den richtigen Mann für's Leben fand ...und wir ja mal beschlossen haben, wenn einer von uns einen anständigen Job fände und die Steuerklasse 3 Sinn machen würde, täte man gut sparen, wenn man heiratet.
Dass wir uns lieben, wissen wir sowieso und wäre jetzt nicht unbedingt ein Grund, zumal wir in der aktuellen Situation das Geld, um wirkllich eine tolle Hochzeit zu feiern, gar nicht hätten. Dann käme dazu, dass unsere Kinder uns, als wir unlängst beide unsere Mütter begraben haben, mehr als deutlich gezeigt haben, dass sie nichts mehr mit uns zu tun haben wollen, selbst wenn es richtig hart kommt und die würden sowieso nicht zu unserer Hochzeit kommen, wenn wir sie einladen würden. Und sowas wäre nur ein Wehrmutstropfen zu heiraten und zu feiern und sich dabei zu denken, die eigenen Kinder haben keinen Bock zu kommen. Dann lieber nicht feiern, das tut weniger weh. Weihnachten und solche Feste sind unter diesen Umständen schon immer fies genug, auch wenn wir uns gegenseitig haben.
Aber andererseits habe ich mal nachgeschaut, was eigentlich passieren würde, wenn wirklich einer von uns stirbt. Es wäre doch besser für jeden von uns, wenn wir dann schon länger verheiratet wären, weil dann dem anderen erspart bleiben würde, auch noch aus der Wohnung raus zu müssen, und das ganz alleine, sondern der Verbleibende könnte jedenfalls in seinem sozialen Umfeld der Nachbarn, die man langsam kennen lernt, bleiben, weil wir dann schon über die eigene und besagte oben genannte Rente wegen Todes über dem Sozialhilfesatz liegen würden, wenn jeder seine eigene und den Anteil vom anderen auch noch bekommen würde. Es würde zumindest die finanzielle Seite dann ein bisschen erleichtern, die menschliche wäre sicher sowieso nicht auszudenken, weil wir außer uns gegenseitig ja sonst niemand mehr haben, nachdem uns unsere Familie einfach verstoßen hat.
Die Frage, wer eigentlich Trauzeuge sein könnte, da wir eben nur Nachbarn und ein wenig lockeren Kontakt und einige Bekannte im Internet und weit entfernte Familienkontakte über Jürgen haben, hat sich auch erledigt. Man braucht schon länger beim Standesamt in Deutschland keine Trauzeugen mehr, darf sie nur haben und falls wir denn sowas Romantisches wie kirchlich heiraten wollen sollten, brauchen wir, da evangelisch, hier in Schleswig-Holstein nichtmal da Trauzeugen.
Nun mal einige Fakten:
Ich habe den kompletten Wikipedia-Link, der sicher auch immer mal wieder aktualisiert werden wird, hier angehängt, falls Ihr mehr Fragen habt.
Ich suche jetzt alles raus, was Menschen betrifft, die aufgrund von längerer Arbeitslosigkeit, schlecht bezahlten Jobs wie Leiharbeit und so weiter und so fort schonmal keine hohen eigenen Rentenansprüche haben, auch nicht mehr kriegen werden und mit der eigenen Rente definitiv unter den Sozialhilfesatz kommen werden, falls der andere stirbt.
Zunächst mal, man sollte länger als ein Jahr verheiratet gewesen sein und falls nicht, begründen können, dass man nicht nur geheiratet hat, um an die Rente des anderen ran zu kommen.
Männer und Frauen sind inzwischen gleichgestellt, es gibt also die frühere reine Witwenrente nicht mehr, sondern für beide Witwer- und Witwenrente, die sich Hinterbliebenenrente nennt.
Wenn man nochmal heiratet, fällt so eine Hinterbliebenenrente weg.
Um eine kleine Witwen- oder Witwerrente bekommen zu können, muss der verstorbene Ehegatte die allgemeine Wartezeit für eine normale Rente erfüllt haben .. das sind 5 Jahre. Also das trifft auf Jürgen und mich nun jeden locker zu, dass wir mehr als 5 Jahre versicherungspflichtes Einkommen hatten und insofern einen regulären Rentenanspruch, kriegen ja schon beide ständig die Bescheide, wieviel Rente wir denn später mal kriegen täten.
Die sogenannte Kleine Witwenrente kriegt man nur 2 Jahre.
Die große Witwenrente hängt davon ab, ob man entweder Kinder unter 18, Enkel oder kleine Geschwister erzieht oder aber älter als 47 Jahre alt ist oder aber erwerbsgemindert ist. Dann hat man einen Anspruch darauf.
Also das heißt, jeder der länger als ein Jahr verheiratet ist, kriegt mindestens 2 Jahre diese kleine Witwenrente, sofern der Partner Rentenansprüche gehabt hätte, das ist aber ein kleinerer Betrag. Einen höheren Betrag , also die große Witwenrente, kriegt man nur, wenn man entweder noch kleine Kinder erzieht, egal ob eigene oder vom Partner, Enkel oder kleine Geschwister, die unter 18 sind,
wenn man älter als 47 ist auch ohne Kinder
und wenn man erwerbsgemindert ist ebenfalls.
Also bei Jürgen und mir bedeutet das, wir haben beide Anspruch auf Rente und sind auch beide bereits jetzt älter als 47, aber wir sind noch kein Jahr verheiratet, darüber sollten wir dann mal nachdenken, um uns gegenseitig für das Alter ein bisschen das Leben alleine zu erleichtern, wenn einen von uns mal der Sensemann holt.
Jetzt zur Höhe:
Als erstes wird die Rente des Verstorbenen eventuell gekürzt, und zwar wenn er unter 63 stirbt. Das kann bis zu 10,8 % werden, wenn er unter 60 stirbt, sonst etwas weniger .. Abstufung siehe Wikipedia.
Kinderzuschläge, die dem überlebenen Ehegatten zustehen, werden ungekürzt weiter ausgezahlt.
Bei der kleinen Witwen/Witwer-Rente kriegt man 25 % auch noch vom Partner, bei der großen sogar 55 %.
Das würde bedeuten, dass wenn Jürgen oder ich nun so hoffe ich doch jeder älter als 63 werden, dass jeder vom anderen also 55 % von dessen Rente dazu kriegt, was doch einiges im Alter erleichtern würde.
Dann wird allerdings eigenes Einkommen angerechnet, aber nicht alles, das erkläre ich dann auch mal.
In den ersten 3 Monaten ist das nicht so, danach ja, und zwar kann bis zu 40 % des so genannten anrechenbaren Einkommens angerechnet werden.
So nun mal schauen, was ist denn das anrechenbare Einkommen?
Es gibt Ausnahmen für Altfälle .. steht in Wikipedia, was das bedeutet.
Gilt nicht für Jürgen und mich.
Bei uns wäre anrechenbar eventuelles Erwerbseinkommen oder Ersatzeinkommen.
Das wird dann vermutlich bei uns sein entweder die eigene Rente eines jeden von uns, Hartz IV und unsere Freibeträge für die Texterei oder halt, sollte einer von uns einen Job finden, ein eventuelles Gehalt oder Lohn.
Gehen wir mal davon aus, dass wir beide doch hoffentlich alt werden und es nur dann Rente wäre .. die läge bei mir aktuell bei knapp unter 700 Euro und bei Jürgen bei knapp unter 600 Euro.
Das eigene Einkommen wird zwischen 5 und 40 % gekürzt, je nachdem wie viele Abzüge man davon bezahlen muss oder nicht.
Bei Rente vermute ich dann mal 5 %.
Von diesem gekürzten Betrag wird dann noch ein Freibetrag abgezogen.
In Westdeutschland ist dieser Freibetrag zur Zeit 725,21 Euro hoch, in Ostdeutschland etwas niedriger, bei Waisenrenten ist das noch anders, da bitte in Wikipedia lesen.
Wir leben ja in Schleswig-Holstein.
Also bisher hat weder Jürgen noch ich mehr als 700 Euro eigenen Rentenanspruch und diese Zahlen werden ja auch sicher immer mal wieder angepasst. Wir liegen also unter dem Freibetrag.
Das interpretiere ich für uns beide nun so ...
Jeder von uns könnte als Rentner seine eigene Rente voll behalten, weil sie nicht gekürzt wird, da unter dem Freibetrag und würde noch 55 % vom anderen abkriegen .. also ich rund 300 Euro vom Jürgen und läge dann bei ca. 1.000 Euro und er um und bei 350 Euro von mir und wär dann auch bei ca. 950 Euro, was es doch jedem von uns zumindest finanziell ein bissel leichter machen würde, wenn schon einer eben irgendwann alleine zurück bleibt.
LG
Renate