Neue Steuern auf Suchmaschinenwerbung durch das Finanzamt ???
Liest sich so, als dass es für uns Online-Werbetexter sehr schädlich werden könnte, wenn das Schule macht.
Ich kopiere aus dem Text mal ein paar wichtige Passagen raus.
Jeder, der mit dem Thema überhaupt was anfangen kann und den das interessiert, kann dann ja den Rest im Link unten selbst ganz nachlesen.
https://www.wiwo.de/unternehmen/mittelstand/sondersteuer-fuer-online-werbung-findige-finanzbeamte-schrecken-online-haendler-auf/24018288.html
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Deutsche Mittelständler als Steuereintreiber bei Google? Mit diesem
Kniff wollen manche Finanzämter ran an die amerikanischen Online-Riesen –
stattdessen treffen sie heimische Firmen. Die Branche ist alarmiert.
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Thomas Fischer ist aufgebacht. Der Inhaber eines
Online-Versandhandels für Dach- und Fassadenbleche hat mitbekommen, dass
einige Finanzämter neuerdings eine Sonderabgabe für Online-Werbung von
verwandten Firmen einfordern. Dieses Vorgehen, über das zuerst die WirtschaftsWoche und dann das ZDF-Magazin Frontal21 berichteten, findet Fischer „unverschämt“ – und hat Angst, dass es bald auch seine Firma treffen könnte.
Mit seiner Sorge ist er nicht allein, und sie ist
berechtigt. Während Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) mit seinen
europäischen Kollegen vergeblich um eine EU-weite Digitalsteuer ringt,
die ausländische Internetkonzerne zur Steuerkasse bitten soll, schaffen
manche Finanzämter Fakten. Der Kniff: Die Steuerbeamten veranschlagen
auf Ausgaben für Suchmaschinenwerbung eine Quellensteuer in Höhe von 15
Prozent, und das rückwirkend für sieben Jahre. Zum Schrecken
verunsicherter Online-Händler macht diese Praxis made in Bayern offenbar
bereits bundesweit Schule.
Auf die Idee sind Betriebsprüfer des Finanzamts
München III gekommen. Was ein Unternehmen für Online-Werbung ausgibt,
deklarieren sie nicht länger als Betriebsausgaben. Stattdessen
betrachten sie es als Entgelt für die Nutzung von Googles Algorithmen,
die das Ausspielen von Werbung in den Suchmaschinen-Ergebnissen steuern.
Nach dieser Lesart greift Paragraf 50a des Einkommensteuergesetzes, der
ursprünglich dafür gedacht war, dass Konzertveranstalter die Gagen
ausländischer Künstler versteuern.
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Einen dieser folgenreichen Betriebsprüfungsbescheide hat die
Schoenberger Group aus Schäftlarn in der Nähe von München erhalten. 400
Mitarbeiter hat das Unternehmen, das Rollos, Jalousien und Markisen über
das Internet vertreibt. Bei Google
Werbung zu schalten hält Inhaber und Geschäftsführer Michael Mayer für
existenziell. Er befürchte eine Steuernachzahlung zwischen zwei und vier
Millionen Euro, sollte der Fiskus ernst machen, sagte er dem ZDF.
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Wie dem auch sei: Auf den Kosten, so stellen es sich die Urheber des
Steuer-Kniffs jedenfalls vor, sollen die Unternehmen ohnehin nicht
sitzen bleiben. Sie könnten sich das Geld ja von Google
und Co. zurückholen. Unternehmer Thomas Fischer hat dafür nur eine
Mischung aus Spott und Resignation übrig: „Wenn Europas Regierungen es
nicht hinkriegen, sie zu besteuern“, sagt Fischer, „wie sollen wir dann
rankommen?“
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Tja .. also das könnte der SEO-Texter-Branche einen ganz schlimmen Schlag versetzen und damit auch uns Autoren für solche Texte.
LG
Renate