Montag, 30. September 2013

Jobcenter-Rechnung zum besseren Verständnis

Mal rund gerechnet auf einen Monat bezogen


Ich habe dem Jobcenter bei unserer Einkommensvoreinschätzung meine konkreten Zahlen vom letzten fertig abgerechneten Bewilligungszeitraum als Grundlage mitgeschickt ohne zu ahnen, dass dieser Herr Nxxxxx, wo wir ja hin mussten, weil das angeblich der Experte für Selbständige nun sei, nun anders als mit vorher der Leistungsabteilung abgemacht sagen würde, ein halbes Zimmer kann er als Büro nicht anerkennen.

Nun wir nutzen hier schon immer das ganze Zimmer, habe das nur mal, weil es uns reichte, so mit der eigentlich Leistungsabteilung so abgesprochen.

Das sind ca. nicht ganz 20 Quadratmeter von etwas mehr als 62 Quadratmetern Wohnfläche, die wir hier als Büro nutzen.

Aber lassen wir das Geld, um das Büro abzusetzen, einfach mal außen vor.

Wir hatten rund gerechnet in dem Halbjahr, worauf ich mich bezogen habe, monatlich 420 Euro Verdienst, und zwar zu zweit, jeder also 210 Euro.

Zuerst nehme ich die mal voll, und zwar ohne das Büro oder sonst noch anfallende Kosten und ziehe davon ab, was uns definitiv sicher zusteht. Das ist die halbe Telefonrechnung von meistens mehr als 30 Euro .. also sagen wir 15 Euro ... ein Viertel der Stromkosten im Monat .. wir haben die Raten noch in diesem Halbjahr abzustottern geschafft, die für 2012 nachzuzahlen waren .. aber der Abschlag läuft noch 3 x bis Ende 2013 zu 88 Euro und das wird auch sicher in 2014 nicht weniger werden. Davon dürfen wir ein Viertel absetzen, sind also nochmal 22 Euro im Monat. Dazu kommen die Kosten für gmx, weil wir wegen der vielen Korrespondenz mit Anlage und so ein kostenpflichtiges E-mail-Postfach haben, sind nochmal ca. 5 Euro im Monat. .. Also gehen dann von den 420 Euro rund 40 Euro ab, selbst ohne das Büro oder dass sonst noch Kosten anfallen, die wir absetzen können .. und die fallen an, denn wir brauchen ja auch solche Sachen wie Druckpatronen, Papier, mal ein Ersatzteil usw.

Bleiben also rund 380 Euro übrig, sind dann für jeden von uns 190 Euro.

Jeder darf die ersten 100 Euro auf jeden Fall behalten.

Hat jeder noch 90 Euro.

Davon darf jeder nochmal 20 % auf jeden Fall behalten, das sind pro Person  18 Euro

Verbleiben noch 72 Euro für jeden.

Davon hat man aber noch einen Anspruch auf weitere Abzüge:

Jeder in der Bedarfsgemeinschaft, der ein Auto hat, darf die Kfz-Haftpflicht voll absetzen.

Bei uns sind das ca. 30 Euro im Monat, entweder bei einem von uns oder geteilt abzuziehen, weil wir uns unser Auto ja teilen .. sagen wir 15 Euro für jeden

Verbleiben noch 57 Euro pro Person

Wir dürfen aber auch noch jeder 30 Euro pauschal für jeden Volljährigen für sonstige notwendige Versicherungen absetzen.

Verbleiben noch für jeden 27 Euro

Dann gibt es noch eine weitere Pauschale für Gemischtes, die 15,33 Euro hoch ist, die jeder von uns absetzen kann.

Verbleiben dann noch für jeden, wenn wir das mal auf 15 Euro runden, um es einfacher zu machen

12 Euro für jeden übrig.

Wären also 24 Euro für uns alle beide unter der Voraussetzung, dass wir nicht einen Cent mehr an Ausgaben gehabt hätten .. was nicht so war, denn die Telefonrechnung liegt immer etwas über 30 Euro und auch sonst fällt ja immer mal was an Bürobedarf an, was über ein halbes Jahr gerechnet sicherlich mehr als 24 Euro ist.

Und es sind da .. weil wir uns deshalb ja sicher noch mit dem Jobcenter zanken müssen ...noch nicht die Kosten für den Büroraum drin, den wir ja definitiv hier wirklich nutzen, und das jeden Tag.

Dazu kommt, dass wir in diesem Abrechnungszeitraum noch nicht verpflichtet waren, uns ständig zu bewerben, sondern eine Eingliederungsvereinbarung hatten, wo drin stand, wir sollen versuchen, unsere Selbständigkeit auszubauen, was dieser Herr Nxxxx dann ja abgelehnt hat, dass wir das weiter versuchen dürfen.

Wie das Jobcenter also darauf kommt, uns jeden Monat über 200 Euro abzuziehen, steht in den Sternen, aber klar hat es wieder mal nicht geklappt, dass sie es jedenfalls sofort nachzahlen.

Typisch Jobcenter.

LG
Renate

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Dein Kommentar wird nach Prüfung durch einen Moderator frei gegeben.