Samstag, 29. Juli 2017

Wie sich die Natur verändert - Teil 28

Acker-Minze, Beifuß und einiges mehr




LG
Renate

Rechtsherzinsuffizienz

- wie ich persönlich damit momentan zurechtkomme -


Siehe Gesundheits-Blog, wo ich auch noch was zur Schlafposition verlinkt habe, was ich selbst für mich persönlich aber nicht bestätigen kann.


LG
Renate

Boomer, unser Wackeldackel

Hab ihn mal so fotografiert, wie wir ihn oft erleben


Mehr Fotos im Geschichten-Blog.


LG
Renate

Wetter gestern von Sonne bis Prasselregen

- alles aus der Zeit, wo wir bei den Pferden waren -



LG
Renate

Wahlprogramm-Link zum Ganz-viel-Lesen ...

... wer mag

Ich habe da einen Link gefunden, wo sämtliche Wahlprogramm drauf sind .. von allen Parteien, die ne Chance haben, in den Bundestag zu kommen und sogar noch vielen mehr .. für alle, die das auch noch lesen möchten.

Ich selbst werde mir nur alles von den Grünen, der SPD, CDU, FDP, den Linken und auch wenn ich die nicht vor habe zu wählen interessehalber von der AfD durchlesen .. mehr schaffe ich bestimmt nicht.

Bin jetzt bei den Grünen .. 248 lange Seiten ... die zuerst, weil ich mich bei der letzten Landtagswahl hier bei uns oben für diese Partei entschieden habe und es mich nun besonders interessiert, was die bundesweit vorhaben.

Aber die anderen schaue ich mir auch alle vorher noch durch und entscheide auch erst danach, was mir davon am besten gefällt.

Ich notiere dann immer später auch im Armuts-Blog, wie die einzelnen Parteien für mich persönlich rüberkommen ... aber bitte nicht beeinflussen lassen .. das ist eben dann nur mein Gefühl bei dieser aktuellen Wahl.

Aber erstmal hier alle Links ... für alle, die vorhaben, das auch alles mal selbst von vorne bis hinten durchzulesen.


LG
Renate

Donnerstag, 27. Juli 2017

Nur mal so ...

... ein ganz normaler Tag bei den Hüs


Siehe Pferde-Blog:






LG
Renate

Wie sich die Natur verändert - Teil 27

War so lang, deshalb zwei Beiträge hintereinander


Siehe Hufrehe-Blog:










LG
Renate

Was ich gekocht habe ...

... die letzten 3 Tage


Siehe Koch-Blog:














LG
Renate

Die Wetterlage in Preetz

Text von gestern .. heute ist es so ähnlich :)


Siehe Geschichten-Blog:






LG
Renate

Montag, 24. Juli 2017

Manche Stalker sehen sich selbst in der Opferrolle

Was sind eigentlich die Gründe dafür?

Mit dem Thema kennen Jürgen und ich uns ja leider gut aus. Aber es interessiert mich jetzt mal, ob es darüber eigentlich Informationen gibt, wie oft und warum das so ist.

Ich suche dazu mal einige Texte raus, um mich ein wenig in das Thema reinzulesen.


Da hat ein Stalker sein Opfer fast umgebracht, mit 8 Messerstichen auf die Frau eingestochen, sieht sich aber dennoch nach wie vor als ihr Opfer.

Zitat aus dem Link oben:

Vor Gericht stellt sich der Angeklagte selbst als Opfer dar. Er jammert, wie sehr er darunter leiden musste, dass ihn Janine M. nie erhörte, obwohl sie ihm angeblich private Massagen versprochen hatte. Auch die Tat sei völlig übertrieben dargelegt worden. Peter R.: „Ich habe nur zweimal zugestoßen. Mit dem Lauf des abgebrochenen Messers habe ich dann auf ihre Augenbraue gehauen. Sie trug eine dünne Jacke, die nicht einmal den Stich einer Stecknadel aufgehalten hätte.“

Und noch eins:

“ Selbst die Schuld für die Messerstiche will Peter R. nicht auf sich laden. „Die Polizei hatte mich schon am Vortag verwarnt. Wenn man mir dabei das Messer abgenommen hätte, wäre es zu der Tat nicht gekommen.“

 Das Prinzip, auch wenn das, was wir erleben, nun so schlimm nicht ausgeartet ist, kennen wir gut. Alle sind schuld, nur diese Stalkerin nicht. Genauso stellt auch sie das dar .. nicht nur uns gegenüber, sondern auch bei den Personen, die sie dann so verhetzt hat, dass sie in ihrem Auftrag manche Attacken auf uns sozusagen für sie erledigt haben ohne zu ahnen, was ihnen da für ein Bär aufgebunden worden ist.


Daraus auch mal ein Zitat:

Durch ihre Psychose leiden die Täter unter einem Verlust des Realitätssinns. Stalker fühlen sich von ihrem Opfer meist gedehmütigt, bewerten dessen Verhalten falsch, sehen sich selbst als Opfer oder wollen über andere Macht ausüben.


Daraus auch mal zitiert:

  1. Er sammelt Informationen über das Opfer, um sich seiner zu bemächtigen:
    • indem er dessen Gewohnheiten beobachtet.
    • durch Aushorchen Dritter oder Internet-Recherche; vor allem in sozialen Netzwerken.
  2. Er versucht, das soziale Umfeld des Opfers in seinem Sinne zu steuern:
    • indem er manipulative Informationen streut, Dritte zu bestimmten Handlungen anstiftet oder den Ruf des Opfers zu schädigen versucht.
Typ hiernach wohl am ehesten  - Zitat:

Krimineller
Zum Beispiel Triebtäter, der ein zukünftiges Opfer ausspioniert


3.2. Täter
Das Selbstwertgefühl des Stalkers ist brüchig. Es hängt von der Bestätigung durch andere ab, besonders von der durch enge Bezugspersonen. Zurückweisung erlebt er als Entwertung. Diese Eigenschaften treffen auf viele Menschen zu, ohne dass die meisten davon bei Zurückweisung jedoch mit dem konkreten Problemverhalten reagieren.
Zur Psychologie des Stalkers gehört darüber hinaus eine offensive Grundhaltung, die den Anderen aus narzisstischen Motiven fordernd vereinnahmt. Hinter dem Dominanz­streben des Stalking-Täters steckt oft eine unreife Selbstwertregulation, die sich des Abwehrmechanismus der projektiven Identifikation bedient. Stalker gehen davon aus, dass andere für die Besorgung ihrer Bedürfnisse zuständig sind.

4.2. Täter
Stalking-Täter leiden unter dem Zwang, Kränkungen ihres Selbstwertempfindens durch Manipulation und Vereinnahmung anderer abzuwehren. Dabei kann auch für den Täter ein erheblicher Leidensdruck entstehen...
  • weil er seinem Tun zwiespältig gegenübersteht und er sich für sein Unvermögen, loszulassen, schämt.
  • weil ihn die ständige Beschäftigung mit der Frage, was das Opfer gerade tut und wie er es kontrollieren könnte, an der Besorgung weiterer Angelegenheiten hindert.
  • weil er selbst dann, wenn er es schafft, sich seines Opfers zu bemächtigen, unter der Angst leidet, dass ihm seine Beute jederzeit wieder entgleiten kann.
...
 

Daraus mal:

 
Von Wolfgang Degen
„Vergessen Sie das Appellieren an Einsicht, Empathie oder
Mitgefühl“, sagt Jens Hoffmann. „Stalken wird aufseiten der
Täter begleitet von einer sehr starken Realitätsverzerrung.
Sie glauben, dass sie das eigentliche Opfer sind.“ Der
Kriminalpsychologe leitet das Institut für Psychologie und
Bedrohungsmanagement in Darmstadt, mit dem Phänomen
der Nachstellung ist er seit Jahren befasst.
 
Dabei belassen wir das dann mal. Scheint wohl eher die Regel als die Ausnahme zu sein, dass sich Stalker selbst als Opfer sehen und deshalb auch keine Einsicht zeigen können, dass sie den Fehler machen.
 
LG
Renate
 

War mal wieder bei Serenity Horses stöbern

Hab ein schönes Video übers Reiten mit oder ohne Sattel gefunden



Das findet Ihr wie immer unter dem Link zum Pferde-Blog.

Viel Spaß beim Zuschauen.


LG
Renate

Wie sich die Natur verändert - heute zwei Teile auf einmal

Die Teile 25 und 26 aus dem Hufrehe-Blog









LG
Renate

Was zu Essen für fast kein Geld

Ideen, wenn Ihr mal völlig pleite seid













Guten Appetit
Renate

Wieder ein Text an meine verstorbene Mama

Ich verlinke mal aus dem Geschichten-Blog




LG
Renate

Die nächsten Preiserhöhungen bei Billiglebensmitteln

- Und das soll angeblich immer noch die Mini-Regelsatzerhöhung auffangen ??? -


Siehe Armuts-Blog, was schon wieder teurer geworden ist.


LG
Renate
 

Sonntag, 23. Juli 2017

Noch zwei hilfreiche Links in Bezug auf Stalking

Einordnung der Tätertypen .. Empfehlungen der Vorgehensweise und mehr



Das oben sind Empfehlungen des Bundesregierung.


Der Link ist auch gut .. ist vom Justizministerium, wo es um die neuen Änderungen beim Stalking geht, das ja seit ein paar Monaten viel leichter bestraft werden kann, auch wenn man als Opfer nicht sofort in die Knie geht.

 „Stalking-Opfer werden besser geschützt. Denn in Zukunft gilt: Wer stalkt, muss schneller mit einer Verurteilung rechnen. Schon wenn die Tat geeignet ist, das Leben des Opfers schwerwiegend zu beeinträchtigen, können die Täter bestraft werden. Konkret: Stalking wird bereits dann strafbar sein, wenn das Opfer dem Druck nicht nachgibt und sein Leben nicht ändert. Eins ist klar: Stalking kann Leben zerstören. Es bedeutet eine schwere, oft jahrelange Belastung – das gilt umso mehr, je länger die Nachstellung anhält. Daher darf es nicht sein, dass man z.B. erst umziehen muss, damit ein Stalker strafrechtlich belangt werden kann. Denn: Nicht die Opfer sollen gezwungen werden, ihr Leben zu ändern, sondern die Stalker.“
Bundesminister Heiko Maas



Nachstellungen

§ 238 des Strafgesetzbuches (StGB) wurde durch das Gesetz zur Strafbarkeit beharrlicher Nachstellungen vom 22. März 2007 (BGBl. I S. 354) zum 31. März 2007 in das Strafgesetzbuch eingefügt. Ziel des Gesetzgebers war es, einen besseren Opferschutz zu gewährleisten; ein Anspruch, dem die Norm in ihrer aktuellen Fassung jedoch nur eingeschränkt gerecht wird. Der Tatbestand ist nur dann erfüllt, wenn die Tat eine schwerwiegende
Beeinträchtigung der Lebensgestaltung des Opfers verursacht hat. Damit wird die Strafbarkeit weder von der Handlung des Täters noch von deren Qualität abhängig gemacht, sondern allein davon, ob und wie das Opfer auf diese Handlung reagiert.
 LG
Renate
 

Was Polizei und Justiz bei Stalking zu tun empfehlen

Mal schauen, was man da alles findet



In dem Link wird genau beschrieben, wie man das mit der einstweiligen Anordnung übers Familiengericht am besten machen sollte.

...

Das unten empiehlt die Polizei zu tun:


 Was die Polizei neben konsequentem immer wieder Anzeigen und Beantragung des Gewaltschutzverfahrens auch empfiehlt, ist konsequent alles festhalten und jeden Menschen zu informieren, der einem nahe steht wie Familie, Freunde, Nachbarn, Bekannte und mehr.


Hier ähnliche Tipps von der Kripo Bayern.

Hier noch was zum Thema Staling-Forschung


LG
Renate


Wie sollten Sie sich verhalten, wenn Sie Opfer eines Stalkers geworden sind?

Zum Schutz vor Stalkern sollten Sie nachfolgende Ratschläge beherzigen:
  • Machen Sie dem Stalker sofort und unmissverständlich klar, dass Sie keinerlei Kontakt mehr wünschen. Bleiben Sie konsequent!
  • Öffentlichkeit kann Sie schützen: Informieren Sie Ihr gesamtes Umfeld (z. B. Ihre Familie, Freunde, Arbeitskollegen und Nachbarn), wenn Sie Opfer eines Stalkers geworden sind.
  • Bei einer akuten Bedrohung (z. B. wenn der Stalker Sie verfolgt, in Ihre Wohnung eindringt, ein Angriff bevorsteht) alarmieren Sie die Polizei über den Notruf 110.
  • Verfolgt Sie ein Stalker im Auto, fahren Sie zur nächsten Polizeidienststelle.
  • Dokumentieren Sie alles, was der Stalker schickt, mitteilt oder unternimmt in einem Kalender, damit Sie, falls erforderlich, Fakten und Beweismittel haben.
  • Persönliche Daten gehören nicht in den Hausmüll! Gehen Sie sorgsam mit Unterlagen um, auf denen sich Ihre persönlichen Daten befinden (z. B. Briefpost, Katalogsendungen, Werbebroschüren, Zeitschriften-Abonnements).
  • Lassen Sie sich bei Telefonterror und anderen Stalking- Handlungen, z. B. via PC (sog. Cyber-Stalking), über technische Schutzmöglichkeiten (geheime Rufnummern, Fangschaltung, Anrufbeantworter, Handy, Zweitanschlüsse, E-Mail-Adresse etc.) beraten.
  • Wenden Sie sich an eine Opferhilfeeinrichtung.
  • Teilen Sie Personen Ihres Vertrauens Ihre Sorgen und Ängste mit. Scheuen Sie sich nicht, bei Gesundheitsproblemen ärztliche und/oder psychotherapeutische Hilfseinrichtungen aufzusuchen.
  • Es hilft, Anzeige bei der Polizei zu erstatten! Von wenigen Ausnahmen abgesehen, hat sich gezeigt, dass vor allem schnelles und konsequentes Einschreiten der Polizei gegen den Stalker Wirkung zeigt und die Belästigungen nach einer Anzeige häufig aufhören.
  • Um sich vor Stalking zu schützen, können Sie beim Familiengericht eine „Einstweilige Verfügung/Schutzanordnung“ nach dem Gewaltschutzgesetz beantragen.

Wie sollten Sie sich verhalten, wenn Sie Opfer eines Stalkers geworden sind?

Zum Schutz vor Stalkern sollten Sie nachfolgende Ratschläge beherzigen:
  • Machen Sie dem Stalker sofort und unmissverständlich klar, dass Sie keinerlei Kontakt mehr wünschen. Bleiben Sie konsequent!
  • Öffentlichkeit kann Sie schützen: Informieren Sie Ihr gesamtes Umfeld (z. B. Ihre Familie, Freunde, Arbeitskollegen und Nachbarn), wenn Sie Opfer eines Stalkers geworden sind.
  • Bei einer akuten Bedrohung (z. B. wenn der Stalker Sie verfolgt, in Ihre Wohnung eindringt, ein Angriff bevorsteht) alarmieren Sie die Polizei über den Notruf 110.
  • Verfolgt Sie ein Stalker im Auto, fahren Sie zur nächsten Polizeidienststelle.
  • Dokumentieren Sie alles, was der Stalker schickt, mitteilt oder unternimmt in einem Kalender, damit Sie, falls erforderlich, Fakten und Beweismittel haben.
  • Persönliche Daten gehören nicht in den Hausmüll! Gehen Sie sorgsam mit Unterlagen um, auf denen sich Ihre persönlichen Daten befinden (z. B. Briefpost, Katalogsendungen, Werbebroschüren, Zeitschriften-Abonnements).
  • Lassen Sie sich bei Telefonterror und anderen Stalking- Handlungen, z. B. via PC (sog. Cyber-Stalking), über technische Schutzmöglichkeiten (geheime Rufnummern, Fangschaltung, Anrufbeantworter, Handy, Zweitanschlüsse, E-Mail-Adresse etc.) beraten.
  • Wenden Sie sich an eine Opferhilfeeinrichtung.
  • Teilen Sie Personen Ihres Vertrauens Ihre Sorgen und Ängste mit. Scheuen Sie sich nicht, bei Gesundheitsproblemen ärztliche und/oder psychotherapeutische Hilfseinrichtungen aufzusuchen.
  • Es hilft, Anzeige bei der Polizei zu erstatten! Von wenigen Ausnahmen abgesehen, hat sich gezeigt, dass vor allem schnelles und konsequentes Einschreiten der Polizei gegen den Stalker Wirkung zeigt und die Belästigungen nach einer Anzeige häufig aufhören.
  • Um sich vor Stalking zu schützen, können Sie beim Familiengericht eine „Einstweilige Verfügung/Schutzanordnung“ nach dem Gewaltschutzgesetz beantragen.

Wie sollten Sie sich verhalten, wenn Sie Opfer eines Stalkers geworden sind?

Zum Schutz vor Stalkern sollten Sie nachfolgende Ratschläge beherzigen:
  • Machen Sie dem Stalker sofort und unmissverständlich klar, dass Sie keinerlei Kontakt mehr wünschen. Bleiben Sie konsequent!
  • Öffentlichkeit kann Sie schützen: Informieren Sie Ihr gesamtes Umfeld (z. B. Ihre Familie, Freunde, Arbeitskollegen und Nachbarn), wenn Sie Opfer eines Stalkers geworden sind.
  • Bei einer akuten Bedrohung (z. B. wenn der Stalker Sie verfolgt, in Ihre Wohnung eindringt, ein Angriff bevorsteht) alarmieren Sie die Polizei über den Notruf 110.
  • Verfolgt Sie ein Stalker im Auto, fahren Sie zur nächsten Polizeidienststelle.
  • Dokumentieren Sie alles, was der Stalker schickt, mitteilt oder unternimmt in einem Kalender, damit Sie, falls erforderlich, Fakten und Beweismittel haben.

    Wie sollten Sie sich verhalten, wenn Sie Opfer eines Stalkers geworden sind?

    Zum Schutz vor Stalkern sollten Sie nachfolgende Ratschläge beherzigen:
    • Machen Sie dem Stalker sofort und unmissverständlich klar, dass Sie keinerlei Kontakt mehr wünschen. Bleiben Sie konsequent!
    • Öffentlichkeit kann Sie schützen: Informieren Sie Ihr gesamtes Umfeld (z. B. Ihre Familie, Freunde, Arbeitskollegen und Nachbarn), wenn Sie Opfer eines Stalkers geworden sind.
    • Bei einer akuten Bedrohung (z. B. wenn der Stalker Sie verfolgt, in Ihre Wohnung eindringt, ein Angriff bevorsteht) alarmieren Sie die Polizei über den Notruf 110.
    • Verfolgt Sie ein Stalker im Auto, fahren Sie zur nächsten Polizeidienststelle.
    • Dokumentieren Sie alles, was der Stalker schickt, mitteilt oder unternimmt in einem Kalender, damit Sie, falls erforderlich, Fakten und Beweismittel haben.
    • Persönliche Daten gehören nicht in den Hausmüll! Gehen Sie sorgsam mit Unterlagen um, auf denen sich Ihre persönlichen Daten befinden (z. B. Briefpost, Katalogsendungen, Werbebroschüren, Zeitschriften-Abonnements).
    • Lassen Sie sich bei Telefonterror und anderen Stalking- Handlungen, z. B. via PC (sog. Cyber-Stalking), über technische Schutzmöglichkeiten (geheime Rufnummern, Fangschaltung, Anrufbeantworter, Handy, Zweitanschlüsse, E-Mail-Adresse etc.) beraten.
    • Wenden Sie sich an eine Opferhilfeeinrichtung.
    • Teilen Sie Personen Ihres Vertrauens Ihre Sorgen und Ängste mit. Scheuen Sie sich nicht, bei Gesundheitsproblemen ärztliche und/oder psychotherapeutische Hilfseinrichtungen aufzusuchen.
    • Es hilft, Anzeige bei der Polizei zu erstatten! Von wenigen Ausnahmen abgesehen, hat sich gezeigt, dass vor allem schnelles und konsequentes Einschreiten der Polizei gegen den Stalker Wirkung zeigt und die Belästigungen nach einer Anzeige häufig aufhören.
    • Um sich vor Stalking zu schützen, können Sie beim Familiengericht eine „Einstweilige Verfügung/Schutzanordnung“ nach dem Gewaltschutzgesetz beantragen.
  • Persönliche Daten gehören nicht in den Hausmüll! Gehen Sie sorgsam mit Unterlagen um, auf denen sich Ihre persönlichen Daten befinden (z. B. Briefpost, Katalogsendungen, Werbebroschüren, Zeitschriften-Abonnements).
  • Lassen Sie sich bei Telefonterror und anderen Stalking- Handlungen, z. B. via PC (sog. Cyber-Stalking), über technische Schutzmöglichkeiten (geheime Rufnummern, Fangschaltung, Anrufbeantworter, Handy, Zweitanschlüsse, E-Mail-Adresse etc.) beraten.
  • Wenden Sie sich an eine Opferhilfeeinrichtung.
  • Teilen Sie Personen Ihres Vertrauens Ihre Sorgen und Ängste mit. Scheuen Sie sich nicht, bei Gesundheitsproblemen ärztliche und/oder psychotherapeutische Hilfseinrichtungen aufzusuchen.
  • Es hilft, Anzeige bei der Polizei zu erstatten! Von wenigen Ausnahmen abgesehen, hat sich gezeigt, dass vor allem schnelles und konsequentes Einschreiten der Polizei gegen den Stalker Wirkung zeigt und die Belästigungen nach einer Anzeige häufig aufhören.
  • Um sich vor Stalking zu schützen, können Sie beim Familiengericht eine „Einstweilige Verfügung/Schutzanordnung“ nach dem Gewaltschutzgesetz beantragen.