Samstag, 25. Januar 2014

Nettokaltmiete und Bruttokaltmiete für ALG II-Empfänger im Kreis Plön

Wieso ist es soooo schwer für das Jobcenter, aktuelle Zahlen zu nennen !!!


Gestern rief mich eine Freundin an, bei der gerade ein Paar, bestehend aus Mutter und Sohn war, die Sozialhilfe bekommen und nun ein Schreiben gekriegt haben, dass sie aus ihrer Wohnung, in der sie bisher wohnen bleiben durften, nun ausziehen sollen, die Miete wäre zu hoch.

Schon im November hat der Kreis plön darüber verhandelt, dass sich was ändern soll in Sachen der Mietkosten und Mietobergrenzen für Sozialhilfeempfänger und Hartz IV-Empfänger im Kreis Plön.

Es war eine Firma damit beauftragt, Zahlen zu ermitteln, haben die auch gemacht, generell die Nettokaltmieten auch angehoben, aber dadurch, dass nun die bisher immer voll übernommenen kalten Nebenkosten mit der Nettokaltmiete zu einer sogenannten Bruttokaltmiete zusammengefasst werden, kann es auch sein, dass sich das zum Nachteil der Mieter auswirkt.

Bei uns ist das auch so. Die Mieterhöhung unseres neuen Vermieters lässt die Nettokaltmiete durchaus noch im Rahmen bleiben, weil aber die kalten Nebenkosten jetzt mit dazu genommen werden und die bei uns sehr hoch sind, liegen wir so schon jetzt ein paar Euro unter diesen Werten. Was Genaues geschrieben hat uns das Jobcenter bisher dazu noch nicht, sondern nur, dass sie noch am Überlegen wären.

Nur konnten Jürgen und ich so natürlich der Mieterhöhung hier nicht zustimmen und haben jetzt schon Ärger mit dem Vermieter.

Gestern nun wollte ich dem Besuch von meiner Freundin helfen und ging auf die Seite des Jobcenters, die nach wie vor die alte Tabelle da stehen haben. Das ist diese hier:

Die ist aber von 2008 und total veraltet.


Die Tabelle mit der Bruttokaltmiete, die vermutlich jetzt zugrunde gelegt wird, das ist diese hier:


daraus mal ein Stück, das wichtig ist:

 Außerdem wird bei der Beurteilung, welche Kosten angemessen sind, nun von der Bruttokaltmiete ausgegangen. Die Referenzwerte berücksichtigen also zusätzlich zur angemessenen Kaltmiete bereits eine Pauschale für die kalten Betriebskosten (z.B. Grundsteuern, Abwasser, Abfallentsorgungskosten). Bisher wurde von der Nettokaltmiete ausgegangen und die tatsächlich zu zahlenden kalten Betriebskosten wurden zusätzlich übernommen. Die neue Verfahrensweise führt zu mehr Flexibilität bei der Auswahl einer angemessenen Wohnung. Als Maßstab der Angemessenheit können nun die Faktoren „Wohnungsgröße“ und „Quadratmetermiete“ sowie als weitere Komponente der Pauschalwert der „kalten Betriebskosten“ berücksichtigt werden. Dieses Verfahren verbessert die Möglichkeit des Ausgleichs zwischen den Komponenten, so kann z.B. eine etwas größere Wohnfläche als angemessen wäre, durch eine niedrigere Quadratmetermiete oder niedrigere kalte Betriebskosten kompensiert werden.
 Ein weiteres Ergebnis der Erhebung ist auch, dass die neuen Mietwerte in der Regel über den alten Beträgen liegen, eine Entwicklung, die den in den letzten Jahren gestiegenen Wohnungspreisen und Mieten geschuldet ist.  Am deutlichsten fällt die Erhöhung für die Bereiche der Stadt Schwentinental und das Amt Schrevenborn aus.
 Die einzelnen Wohnungsmärkte und die aktuellen Mietobergrenzen sind auf der Internetseite des Kreises einzusehen: www.kreis-ploen.de, Stichwort „Mietobergrenzen“.

Die Tabelle, die dann verlinkt wird, ist diese hier .. aber die findet man nicht beim Jobcenter unter Mietkosten, obwohl dieses Schreiben des Kreises Plön schon vom 26.11.13 ist und heute der 25.1.14 ist.

http://www.kreis-ploen.de/media/custom/2158_864_1.PDF?1385025506

Da schreibt bereits Anfang Dezember die KN was darüber.

http://www.kn-online.de/Lokales/Ploen/Jobcenter-Ploen-Kreis-bessert-bei-Hartz-IV-Empfaengern-nach

Und das ist nun die 16 Seiten lange Mietwerterhebung:

http://sozialberatungkiel.files.wordpress.com/2013/10/2013_047_anlage-2.pdf

Mich interessiert nämlich, wie sich diese neue Bruttokaltmiete zusammensetzt, es muss ja zwei Werte geben, nämlich die Nettokaltmiete plus der kalten Nebenkosten, um sich mit einem Vermieter darüber auseinandersetzen zu können.

Ab Seite 9 geht es da los mit den Tabellen, wo zuerst die Nettokaltmiete für die einzelnen Bezirke im Kreis Plön genannt werden. Die Tabelle für die Stadt Preetz findet man auf der Seite 12 (alle anderen, die es interessiert, bitte sonst nachsehen.).

Da steht dann auch bei, dass 2 Personen zu der Nettokaltmiete in Preetz, die beispielsweise 306 Euro hoch sein darf (vorher waren das übrigens 321 Euro, von wegen mehr zugelassen, es ist weniger geworden !!!) noch 1,63 Euro pro Quadratmeter an kalten Nebenkosten ausgeben dürfen .

Die Bruttokaltmiete für Preetz und andere Orte findet man auf der Seite 15. Auch hier sieht es so aus, dass vorher für 2 Personen in Preetz 478,50 Euro erlaubt waren und man 2 Personen-Haushalten in Preetz nun 16 % weniger an Bruttokaltmiete erlaubt, nämlich nur noch 403,80 Euro.

Insgesamt ist das unterschiedlich, um wieviel im Kreis Plön die Bruttokaltmieten gesenkt wurden, aber sie wurden alle gesenkt, keine wurde angehoben, obwohl alles teurer geworden ist. Echt klasse.

Das ist doch wieder mal Hartz IV life.

Dazu kam gestern die Stromrechnung bei uns, klar wieder eine Nachzahlung von 220 Euro und da im Frühling die nächste Stromerhöhung fällig wird, wird das nächstes Jahr nicht anders werden.

Armes Deutschland, kann ich da nur sagen.

LG
Renate
 

 

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