Haben zunächst einmal abwartend reagiert.
Siehe mail von uns ... müssen mal sehen, was denn eigentlich das Jobcenter dazu sagt.
LG Renate
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Gesendet: Dienstag, 29. Oktober 2013 um 23:29 Uhr
Von: Renate-Hafemann@gmx.com
An: "unser Vermieter" <fxxxxxx@fxxxxxxx-gmbh.com>
Betreff: Vorab-Info wegen der Mieterhöhung zum 1. Januar 2014
Abs.: Renate Hafemann und Jürgen Gilberg, Breslauer Str. 1 - 3, 24211 Preetz
Betr.: Mieternummer xxxxxxx
Von: Renate-Hafemann@gmx.com
An: "unser Vermieter" <fxxxxxx@fxxxxxxx-gmbh.com>
Betreff: Vorab-Info wegen der Mieterhöhung zum 1. Januar 2014
Abs.: Renate Hafemann und Jürgen Gilberg, Breslauer Str. 1 - 3, 24211 Preetz
Betr.: Mieternummer xxxxxxx
Ihre Mieterhöhung zum 1. Januar 2014
Wir bitten um Bestätigungs-mail, das diese Nachricht bei Ihnen eingegangen und auch verstanden worden ist.
Sehr geehrter Herr Dr. Dxxxxxxxxx,
Ihr Schreiben mit der Mieterhöhung vom 28.10.2013 haben wir erhalten und bestätigen hiermit zunächst einmal den Eingang.
Erneut teilen wir Ihnen hiermit noch einmal mit, dass Frau Elisabeth Hafemann schon vor über 2 Jahren verstorben ist, dass es hier keine Renate Gilberg gibt, sondern nur eine Renate Hafemann und Jürgen Gilberg. Wir sind zwar ein Ehepaar, aber haben deshalb dennoch jeder unsere ursprünglichen Nachnamen behalten, als wir geheiratet haben. Nur damit es keine Verwechslungen gibt.
Wir sind hier zum 1.3.2008 vom Jobcenter hin geschickt worden, um eine Hartz-IV-fähige Wohnung zu bekommen. Damit die Hausverwaltung Mxxxxxxx uns überhaupt eine Wohnung vermieten durfte, brauchten wir einen Berechtigungsschein über die Bedürftigkeit für eine Sozialwohnung, den wir uns damals extra von unserer damaligen Amtsverwaltung nach Vorlage der Unterlagen vom Jobcenter (bzw. für Frau Elisabeth Hafemann dem damals für sie noch zuständigen Sozialamt) haben ausstellen lassen müssen, da uns gesagt wurde, diese Wohnungen seien mit Fördergeldern für den sozialen Wohnungsbau errichtet worden, deshalb könnten hier nur Menschen einziehen, die auch bedürftig seien.
Wir beide selbst waren damals wie heute auch nicht direkt arbeitslos, sondern haben lediglich ergänzende ALG-Zahlungen erhalten. Das ist auch immer noch so. Unsere inzwischen verstorbene Mutter Elisabeth Hafemann war ein schwerer Pflegefall und hat neben einer kleinen Rente Sozialhilfe dazu bekommen.
Da hier im Haus einige andere Mieter bereits vor etlichen Wochen auch eine Mieterhöhung erhalten haben, haben wir uns bereits gewundert, warum das hier nicht grundsätzlich bei jedem Mieter so ist.
Wir selbst haben uns deshalb auch etwas verwundert, was hier eigentlich los ist, an die Leistungsabteilung des für uns zuständigen Jobcenters gewandt und von dort die Nachricht bekommen, dass die Kreisverwaltung Plön derzeit Überlegungen anstellen würde, die Vergleichsmieten für Hartz-IV-fähigen Wohnraum im Kreis Plön neu zu berechnen.
Zahlen liegen der Leistungsabteilung derzeit aber noch nicht vor, die Sachbearbeiterin sagte lediglich am Telefon, dass sie sich natürlich nicht vorstellen könnte, dass die Vergleichsmieten gesenkt würden, sie würden vermutlich der Logik nach wohl etwas angehoben werden. Wie hoch, darüber können wir Ihnen keine Auskunft geben.
Da Sie laut Aussagen in der Nachbarschaft alle Blocks, die vormals die Hausverwaltung Mxxxxxxx verwaltet hat, gekauft haben sollen, wissen Sie das vermutlich besser als wir Mieter hier.
Ob die drei uns genannten Wohnungen in unserem Fall wirklich als Vergleichsobjekte genommen werden können, wagen wir allerdings zu bezweifeln.
Wenn Sie einmal die Seite des Jobcenters Plön im Internet aufrufen, werden Sie dort eine Tabelle über die Mietobergrenzen für Sozialwohnungen im Kreis Plön finden.
Die Vergleichsmieten für Wohnungen bis 60 m² liegen zur Zeit über 5 Euro .. vermutlich weil es meistens 2-Zimmer-Wohnungen sein werden. Das ist hier im Haus ja auch so, dass die 2-Zimmer-Wohnungen ca. 10 m² kleiner sind als unsere 2 1/2-Zimmer-Wohnung.
Die Vergleichsmieten für Wohnungen über 60 - 75 m² liegen allerdings niedriger und bleiben bei unter 5 Euro, würden allerdings noch im Rahmen von 4,79 Euro/m² liegen, sogar ein bisschen darüber.
Sie vergleichen damit eine Wohnungsgröße, die sich in unseren Augen nicht im selben Rahmen befindet, den der Kreis Plön nun einmal zum Vergleichen so festgelegt hat.
Ob man die genannten Wohnungen von der Ausstattung her mit unserer vergleichen kann, entzieht sich unserer Kenntnis. Wir kennen diese Wohnungen ja nicht.
Wir bewohnen hier eine Wohnung, in der die Fliesen im Bad mit Wandfarbe übermalt worden sind, in der im Waschbecken im Bad noch nicht einmal warmes Wasser ist, sondern nur am Wasserhahn in der Badewanne, in der Warmwasser generell mit Boilern gemacht werden muss, auch in der Küche und Comfort sicherlich ein Fremdwort ist. Wir waren natürlich damals froh und sind es heute noch, überhaupt ein Dach über dem Kopf zu haben, aber mehr ist das hier nun einmal auch nicht.
Wir sind hier im Haus in der Zeit, in der wir hier wohnen, immer wieder mit Polizeieinsätzen konfrontiert worden, weil wir Nachbar hatten oder haben, die vorbestraft, drogensüchtig, alkoholabhängig und zuweilen nicht ungefährlich waren. Ruhiges Wohnen wäre etwas anderes. Viele unserer Nachbarn stehen unter Betreuung oder sprechen nicht einmal unsere Sprache.
Das ist vermutlich aber in der als Vergleichsobjekt genannten Ostlandstraße nicht anders. Wir wohnen hier nun einmal im Ghetto der Armen von Preetz.
Wir beide sind alte Leute und werden trotz Arbeit und auch später, wenn wir ins Rentenalter kommen, vermutlich nie mehr ohne ergänzende ALG-II- oder Sozialhilfeleistungen auskommen.
Aus diesem Grund können wir nicht einfach ohne zu fragen etwas unterschreiben, auch wenn uns bekannt ist, dass es in Preetz sicherlich kaum andere günstige Wohnungen als diese hier gibt.
Wir wären damals fast obdachlos geworden, weil wir keine Hartz-IV-fähige Wohnung finden konnten und so wie die hier renovierten Wohnungen aussehen, werden es danach noch viel weniger Wohnungen werden, die den Armen in dieser Gegend hier übrig bleiben.
Generell erkennt zur Zeit das Jobcenter unsere Wohnung für uns an, auch wenn wir hier nur noch zu zweit wohnen.
Der Quadratmeterpreis läge wie gesagt noch im Rahmen, aber ohne zu fragen können wir nicht einfach ja dazu sagen, vermutlich dürfen wir das gar nicht.
Wir werden Ihnen mitteilen, was das Jobcenter dazu gesagt hat und bitten wie gesagt darum, uns so lange zunächst einmal zu bestätigen, dass diese e-mail bei Ihnen eingegangen ist. Außerdem wäre es nett, unsere Personaldaten zu ändern, denn eine Tote kann Ihnen nichts unterschreiben und Frau Hafemann auch nicht den Namen Gilberg als Unterschrift verwenden.
Mit freundlichen Grüßen
Renate Hafemann und Jürgen Gilberg
---------------------------------
Liebe Grüße
Eure Renate
Schaut doch mal in unseren Blog, den ich zusammen mit meinem Ehemann und Teampartner Jürgen als "Die Textritter" täglich mit neuen Inhalten fülle:
http://pferde-tiere-gesundheit-soziales-zeit.blogspot.de/
Wir bitten um Bestätigungs-mail, das diese Nachricht bei Ihnen eingegangen und auch verstanden worden ist.
Sehr geehrter Herr Dr. Dxxxxxxxxx,
Ihr Schreiben mit der Mieterhöhung vom 28.10.2013 haben wir erhalten und bestätigen hiermit zunächst einmal den Eingang.
Erneut teilen wir Ihnen hiermit noch einmal mit, dass Frau Elisabeth Hafemann schon vor über 2 Jahren verstorben ist, dass es hier keine Renate Gilberg gibt, sondern nur eine Renate Hafemann und Jürgen Gilberg. Wir sind zwar ein Ehepaar, aber haben deshalb dennoch jeder unsere ursprünglichen Nachnamen behalten, als wir geheiratet haben. Nur damit es keine Verwechslungen gibt.
Wir sind hier zum 1.3.2008 vom Jobcenter hin geschickt worden, um eine Hartz-IV-fähige Wohnung zu bekommen. Damit die Hausverwaltung Mxxxxxxx uns überhaupt eine Wohnung vermieten durfte, brauchten wir einen Berechtigungsschein über die Bedürftigkeit für eine Sozialwohnung, den wir uns damals extra von unserer damaligen Amtsverwaltung nach Vorlage der Unterlagen vom Jobcenter (bzw. für Frau Elisabeth Hafemann dem damals für sie noch zuständigen Sozialamt) haben ausstellen lassen müssen, da uns gesagt wurde, diese Wohnungen seien mit Fördergeldern für den sozialen Wohnungsbau errichtet worden, deshalb könnten hier nur Menschen einziehen, die auch bedürftig seien.
Wir beide selbst waren damals wie heute auch nicht direkt arbeitslos, sondern haben lediglich ergänzende ALG-Zahlungen erhalten. Das ist auch immer noch so. Unsere inzwischen verstorbene Mutter Elisabeth Hafemann war ein schwerer Pflegefall und hat neben einer kleinen Rente Sozialhilfe dazu bekommen.
Da hier im Haus einige andere Mieter bereits vor etlichen Wochen auch eine Mieterhöhung erhalten haben, haben wir uns bereits gewundert, warum das hier nicht grundsätzlich bei jedem Mieter so ist.
Wir selbst haben uns deshalb auch etwas verwundert, was hier eigentlich los ist, an die Leistungsabteilung des für uns zuständigen Jobcenters gewandt und von dort die Nachricht bekommen, dass die Kreisverwaltung Plön derzeit Überlegungen anstellen würde, die Vergleichsmieten für Hartz-IV-fähigen Wohnraum im Kreis Plön neu zu berechnen.
Zahlen liegen der Leistungsabteilung derzeit aber noch nicht vor, die Sachbearbeiterin sagte lediglich am Telefon, dass sie sich natürlich nicht vorstellen könnte, dass die Vergleichsmieten gesenkt würden, sie würden vermutlich der Logik nach wohl etwas angehoben werden. Wie hoch, darüber können wir Ihnen keine Auskunft geben.
Da Sie laut Aussagen in der Nachbarschaft alle Blocks, die vormals die Hausverwaltung Mxxxxxxx verwaltet hat, gekauft haben sollen, wissen Sie das vermutlich besser als wir Mieter hier.
Ob die drei uns genannten Wohnungen in unserem Fall wirklich als Vergleichsobjekte genommen werden können, wagen wir allerdings zu bezweifeln.
Wenn Sie einmal die Seite des Jobcenters Plön im Internet aufrufen, werden Sie dort eine Tabelle über die Mietobergrenzen für Sozialwohnungen im Kreis Plön finden.
Die Vergleichsmieten für Wohnungen bis 60 m² liegen zur Zeit über 5 Euro .. vermutlich weil es meistens 2-Zimmer-Wohnungen sein werden. Das ist hier im Haus ja auch so, dass die 2-Zimmer-Wohnungen ca. 10 m² kleiner sind als unsere 2 1/2-Zimmer-Wohnung.
Die Vergleichsmieten für Wohnungen über 60 - 75 m² liegen allerdings niedriger und bleiben bei unter 5 Euro, würden allerdings noch im Rahmen von 4,79 Euro/m² liegen, sogar ein bisschen darüber.
Sie vergleichen damit eine Wohnungsgröße, die sich in unseren Augen nicht im selben Rahmen befindet, den der Kreis Plön nun einmal zum Vergleichen so festgelegt hat.
Ob man die genannten Wohnungen von der Ausstattung her mit unserer vergleichen kann, entzieht sich unserer Kenntnis. Wir kennen diese Wohnungen ja nicht.
Wir bewohnen hier eine Wohnung, in der die Fliesen im Bad mit Wandfarbe übermalt worden sind, in der im Waschbecken im Bad noch nicht einmal warmes Wasser ist, sondern nur am Wasserhahn in der Badewanne, in der Warmwasser generell mit Boilern gemacht werden muss, auch in der Küche und Comfort sicherlich ein Fremdwort ist. Wir waren natürlich damals froh und sind es heute noch, überhaupt ein Dach über dem Kopf zu haben, aber mehr ist das hier nun einmal auch nicht.
Wir sind hier im Haus in der Zeit, in der wir hier wohnen, immer wieder mit Polizeieinsätzen konfrontiert worden, weil wir Nachbar hatten oder haben, die vorbestraft, drogensüchtig, alkoholabhängig und zuweilen nicht ungefährlich waren. Ruhiges Wohnen wäre etwas anderes. Viele unserer Nachbarn stehen unter Betreuung oder sprechen nicht einmal unsere Sprache.
Das ist vermutlich aber in der als Vergleichsobjekt genannten Ostlandstraße nicht anders. Wir wohnen hier nun einmal im Ghetto der Armen von Preetz.
Wir beide sind alte Leute und werden trotz Arbeit und auch später, wenn wir ins Rentenalter kommen, vermutlich nie mehr ohne ergänzende ALG-II- oder Sozialhilfeleistungen auskommen.
Aus diesem Grund können wir nicht einfach ohne zu fragen etwas unterschreiben, auch wenn uns bekannt ist, dass es in Preetz sicherlich kaum andere günstige Wohnungen als diese hier gibt.
Wir wären damals fast obdachlos geworden, weil wir keine Hartz-IV-fähige Wohnung finden konnten und so wie die hier renovierten Wohnungen aussehen, werden es danach noch viel weniger Wohnungen werden, die den Armen in dieser Gegend hier übrig bleiben.
Generell erkennt zur Zeit das Jobcenter unsere Wohnung für uns an, auch wenn wir hier nur noch zu zweit wohnen.
Der Quadratmeterpreis läge wie gesagt noch im Rahmen, aber ohne zu fragen können wir nicht einfach ja dazu sagen, vermutlich dürfen wir das gar nicht.
Wir werden Ihnen mitteilen, was das Jobcenter dazu gesagt hat und bitten wie gesagt darum, uns so lange zunächst einmal zu bestätigen, dass diese e-mail bei Ihnen eingegangen ist. Außerdem wäre es nett, unsere Personaldaten zu ändern, denn eine Tote kann Ihnen nichts unterschreiben und Frau Hafemann auch nicht den Namen Gilberg als Unterschrift verwenden.
Mit freundlichen Grüßen
Renate Hafemann und Jürgen Gilberg
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Eure Renate
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