Widerspruch gegen den aktuellen vorläufigen Bewilligungsbescheid
Auch dabei hat die Frau alles mögliche vergessen abzuziehen, was uns zusteht .. und geht klar noch von falschen Zahlen aus dem Zeitraum davor aus sowie zieht was ab, was so nicht abzuziehen wäre, weil sie sich da ja auch verrechnet hat. Die anderen Widersprüche folgen noch.
LG Renate
Die Textritter GbR
Eheleute und
Bedarfsgemeinschaft Renate Hafemann und Jürgen Gilberg
Vertreterin der
Bedarfsgemeinschaft Renate Hafemann
Breslauer Str. 1 – 3,
24211 Preetz
22.09.13
Jobcenter Kreis Plön
Behler Weg 23
24306 Plön
Widerspruch gegen Ihren
vorläufigen Bewilligungsbescheid vom 17.09.13 mit der Forderung, gar
nichts zu kürzen, weil unsere Freibeträge unter der Grenze liegen,
wo etwas gekürzt werden kann
Nr. BG 13106BG0000064
Mitteilung, dass dieser
Widerspruch aufschiebende Wirkung hat und wir deshalb auch Klage und
Eilantrag bei mSozialgericht Kiel eingereicht haben
Sehr geehrte Damen und
Herren,
gegen den vorläufigen
Bewilligungsbescheid vom 17.09.13 legen wir hiermit Widerspruch ein.
Der Grund ist, dass bereits bei der Berechnung unserer Angaben in der
Anlage EKS für den Zeitraum vom 1.10.12 – 31.3.13 diverse Fehler
gemacht worden sind und außerdem davon ausgegangen wurde, dass wir
am 30.5.13 mit dem Fallmanager Herrn Nxxxxx angeblich ein
einvernehmliches Gespräch über diverse Kürzungen unserer
Betriebskosten geführt hätten und damit einverstanden gewesen
seien. Das ist nicht der Fall, wir haben lediglich wahrgenommen, was
er gesagt hat und dem auch vehement widersprochen, weil es zum Teil
auch nicht mit den Absprachen übereingestimmt hat, die wir vorher
wegen der Abrechnung unserer Betriebsausgaben sowohl mit Frau Kxxxxx
von der Leistungsabteilung, die uns als Ansprechpartnerin genannt
worden ist als auch einer anderen Mitarbeiterin aus Lütjenburg, wo
wir vorher einen Termin hatten, um unsere Einkommensvoreinschätzung
zu machen ,verbindlich getroffen haben.
Die Betriebseinnahmen gegen
davon aus, dass die Berechnung im Änderungsbescheid für dem
Zeitraum vom 1.10.12 – 31.3.13 richtig sei enund davon wird ein
Durchschnittseinkommen von 380 Euro zugrunde gelegt. Da bei diesem
Bescheid aber weder die Raumkosten in voller Höhe noch die
Kfz-Kosten und einiges mehr berücksichtigt wurden, war unser Gewinn
in diesem Zeitraum niedriger. Wie hoch unser Gewinn wirklich war,
sollte später festgestellt werden, wenn der falsch berechnete
Änderungsbescheid erneut und endgültig abgerechnet wurde. Sollte
hier eine gerichtliche Klärung erforderlich sein, hat die
aufschiebende Wirkung so lange Gültigkeit.
Selbst bei der
Voraussetzung, die Betriebseinnahmen von 380 Euro seien richtig, sind
dennoch wieder Fehler gemacht worden.
Es wurde uns nur jedem ein
Grundfreibetrag von 100 Euro anerkannt.
Uns stehen aber vom
Einkommen über 100 Euro bei angenommenen 380 Euro von den
verbleibenden 280 Euro 20 % zu, das wären dann 56 Euro geteilt durch
2 = 28 Euro pro Person an Freibetrag, die bei der Berechnung
vergessen worden sind.
Außerdem haben wir ein
Auto. Auch wenn wir das Auto nicht als Firmenwagen angegeben haben,
weil wir überwiegend privat damit unterwegs sind, so haben wir das
Recht, die Kfz-Haftpflichtversicherung abzusetzen und das auch
angegeben. Diese Kfz-Haftpflichtversicherung ist uns auch nicht als
abzusetzen angerechnet worden, obwohl wrsie angegeben und den Beleg
mitgeschickt haben.
Des weiteren ziehen sie uns
monatlich 69 Euro für die angebliche Überzahlung ab, bei der noch
nicht einmal die Widerspruchsfrist abgelaufen ist.
Diese angebliche Überzahlung
basiert aber auf genauso falschen Berechnungsgrundlagen. Wir haben
dem Rückforderungsbescheid genauso wie dem Änderungsbescheid
widersprochen. Das Ergebnis dieses Widerspruchs und einer
möglicherweise folgenden klärenden Klage vor dem Sozialgericht Kiel
ist abzuwarten.
Solange das läuft gilt,
dass Widersprüche und Klagen aufschiebende Wirkung haben.
Sie dürfen uns deshalb hier
gar nichts abziehen.
Solange das nicht alles
geklärt ist, erwarten wir eine Änderung dieses vorläufigen
Bescheids mit Anhebung auf die volle Regelsatzleistung, weil nach
unseren Berechnungen unser Gewinn im Bereich der uns zustehenden
Freibetragsgrenze liegt.
Mit freundlichen Grüßen
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