Montag, 23. September 2013

Wer denken kann, ist klar im Vorteil ...

... und versteht sogar Hartz IV in Bezug auf die Steuerprogression


Wir haben hier einen Beitrag über die Zusammenarbeit mit Helpster und die Probleme vieler Autoren dort, der seit Monaten viele Kommentare bekommt.

Gestern stellte dort jemand unter "Anonym" einen Kommentar ein, der mir einfach die Schuhe auszog, weil ich mir dachte, wie dumm muss eigentlich ein Mensch sein, um zu glauben, wer Hartz IV-Leistungen bezieht, kann unbegrenzt dazu verdienen und wäre dann nebenbei sogar steuerpflichtig.

Er meinte damit die Regelung beim Finanzamt, die ich von früher auch kenne, dass selbstverständlich der Fall eintreten kann, dass Menschen, die steuerpflichtiges Einkommen erzielen, aber vorübergehend andere Einkünfte hatten, wozu auch ALG II gehören kann, in einer speziellen Rubrik diese Einkünfte mit angeben müssen, was auch dazu führen kann, dass diese eine eventuelle Steuerrückerstattung senken oder sogar zu einer Steuernachzahlung führen können, was aber selten der Fall sein wird, jedenfalls dann, wenn man nicht selbständig ist, sondern einen steuerpflichtigen Job bekommt oder hatte, denn dann sind erfahrungsgemäß die Abzüge hoch genug, dass sowas nicht passiert.

Es mag sein, dass eine wirklich lukrative selbständige Geschäftsidee und keine Vorauszahlungen an das Finanzamt dazu führen mögen, dass man wirklich trotz einer Weile Hartz IV Steuern nachzahlen muss, aber ganz sicher nicht, solange man Hartz IV-Leistungen bezieht und gleichzeitig Nebeneinkünfte als Freiberufler erzielt .. Erklärungen später. Zunächst einmal möchte ich Euch diesen Text hier rein kopieren, damit Ihr auch einmal lachen könnt, denn lachen ist ja gesund.
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Um mal ein paar steuerliche Dinge richtigzustellen:

Erstmal meldet man ein Gewerbe beim Ordnungsamt an und nicht beim Finanzamt. Dieses wird lediglich über die Aufnahme eines Gewerbes in Kenntnis gesetzt, ebenso wie man es über die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit in Kenntnis setzen würde.

Man muss übrigens das FA auf jeden Fall informieren, wenn es sich um eine auf Dauer angelegte Tätigkeit handelt. Wer also nicht nur einmalig sondern öfter für Textbroker und Co. schreibt, der muss diese Tätigkeit anmelden. Helpster kontrolliert das eben, was ich gar nicht so verkehrt finde. Letztlich bestätigst du jeder dieser Textbörsen, dass du die Tätigkeit angemeldet hast, das reicht denen aus. Schwierigkeiten bekommst du, wenn es dann nicht so ist.

Den Finanzbeamten hast du übrigens auch entweder falsch verstanden oder er hatte keine Ahnung (was auch nicht auszuschließen ist). Hartz IV unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Verdienst du also mit deinem Mann zusammen 16.000 Euro dazu, bist du bereits bei einem Steuersatz angelangt, bei dem du mit einer vierstelligen Steuerbelastung rechnen kannst. Und auch bei nur 2.000 oder 3.000 Euro im Jahr, läufst du Gefahr Steuern zahlen zu müssen.

Alles in allem kann ich nur dazu raten, sich, bevor man sowas anfängt, zu informieren. Und zwar nicht im Internet, sondern beim Steuerberater. Denn was man im Internet für Halbwahrheiten findet, das sieht man hier...

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Als erstes irrt der gute Mann oder die gute Frau sich damit, dass Freiberufler ein Gewerbe beim Ordnungsamt anmelden müssen. Der Job, den ein Texter ausübt, ist nämlich kein Gewerbe.

Das oben ist ein Link von der IHK, da kann man das genau nachlesen, was für einen Blödsinn dieser Kommentator da bezüglich der Gewerbeanmeldung von sich gibt.
Aber noch drolliger finde ich seine Rechenbeispiele.

Da geht er davon aus, dass es möglich wäre, bei vollen Hartz IV-Bezügen zu zweit 16.000 Euro dazu zu verdienen, wenn man neben Hartz IV als Texter jobbt und meint, auch bei 2.000 oder 3.000 Euro pro Person würde man ja schon sehr viel Geld nachzahlen müssen, wenn man das zusätzlich zu Hartz IV verdient.

Jürgen und ich haben ganz ohne alles noch nicht einmal ganz 1.200 Euro ALG II-Ansprüche. Ich nehme die mal voll, weil es mir zu kompliziert ist, mit 1.100 nochwas zu rechnen, was wir tatsächlich als Anspruch haben.

Wenn Jürgen und ich nur 200 Euro im Monat dazu verdienen, können wir die ganz behalten. Das wären dann für jeden 1.200 Euro im Jahr plus Hartz IV von nicht ganz 7.200 Euro pro Person. Rechne ich das jetzt zusammen, liege ich mit 8.400 Euro leicht über den 8.000 Euro, wo gesagt wird, man sollte anfangen, sich beim Finanzamt anzumelden.

Vermutlich kommen diese 400 Euro zustande, weil ich eben nicht volle 600 Euro ALG-II-Ansprüche habe, sondern etwas weniger.

Der Staat weiß sicher, was er tut.

Verdiene ich jetzt mehr als als 100 Euro, darf ich als Freibetrag nur 20 % davon behalten. Das wären bei 400 Euro dann 60 Euro mehr, also 160 Euro.

Aber ich bekomme dann auch nicht mehr 600 Euro ALG II im Monat, sondern weil ich ja 240 Euro weniger Anspruch habe, dann nur noch  360 Euro.

Das sind dann 4320 Euro und 4800 Euro = Euro 9120 Euro, also ein bisschen mehr.

Wenn ich jetzt .. dafür müsste ich mir als Texterin das Schlafen abgewöhnen ... auf 800 Euro pro Person kommen würde, hätte ich einen Freibetrag von 100 Euro + den 20 % aus 700 Euro = 140 Euro, also zusammen 240 Euro

Ich würde immer noch ein bisschen Geld vom Jobcenter kriegen, nämlich weil ich ja die 240 Euro von den verdienten 800 abziehen könnte und dann weniger als 600 Euro hätte noch 40 Euro im Monat.

Ich würde dann also meine 800 Euro und die 40 Euro = 840 Euro im Monat bekommen x 12 = 10.080 Euro.

Ein Gehalt von 840 Euro im Monat kann steuerpflichtig sein, zum Beispiel bei Steuerklasse 5 oder 6.

Normalerweise bei Steuerklasse IV, I, II oder III ist es das aber noch nicht.

Ich habe auch noch gar nichts von diesem Einkommen abgesetzt. Das darf ich aber immer, selbst wenn ich keine Fahrkosten zur Arbeit habe.

Solange ich Hartz-IV-Ansprüche habe, bin ich übrigens verpflichtet, auch Steuerrückerstattungen vom Finanzamt dem Jobcenter anzugeben, denn auch die werden mit den ALG-II-Ansprüchen verrechnet.

Wie der gute Mann darauf gekommen ist, man könnte bei Hartz IV auf den vollen Bedarf und zusätzlich zu zweit auf 16.000 Euro Verdienst kommen, entzieht sich meiner Kenntnis .. aber ich habe dennoch herzlich gelacht, zumal er sich doch sehr gepflegt ausgedrückt hat und es im ersten Moment doch sehr klug klingt.

Nicht zu vergessen ist bei Hartz IV ja immer, dass man in einer Bedarfsgemeinschaft den Partner mit ernähren muss .. und Unterhalt kann man steuerlich absetzen. Auch beim Finanzamt.

Fazit: Da hat zwar jemand gedacht, aber es scheint einer jener Menschen zu sein, die keine Ahnung von derPraxis haben, die jeder Hartz IV-Empfänger genau kennt, was sich aber die Menschen, die damit noch nie was zu tun hatten, vermutlich gar nicht vorstellen können.

Es kann auch eine Frau gewesen sein, die diesen Unsinn verzapft hat :)

LG
Renate


Link zu dem Beitrag, auf den sich dieser anonyme Autor oder diese anonyme Autorin bezogen hat.

http://pferde-tiere-gesundheit-soziales-zeit.blogspot.de/2012/06/schlechte-erfahrungen-als-autorin-bei.html

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