Samstag, 28. September 2013

Bei uns haben die ersten Mieter krasse Mieterhöhungen bekommen

Mieterhöhung für so schlechten Wohnraum überhaupt zulässig?


Als wir eben mit Boomer draußen waren, erzählten und die ersten Mieter hier, sie hätten eine Erhöhung ihrer Grundmiete um 20 % bekommen, und zwar mit der Begründung auf Anhebung auf die allgemeinen Vergleichsmieten hier im Umkreis.

Das sind zum Teil auch Hartz-IV-fähige Wohnungen oder die von armen Rentnern hier, die an der Armutsgrenze liegen. Bei manchen der Mieter, die hier noch nicht lange wohnen, liegt der Preis für die Grundmiete damit 20 % über dem Satz für Hartz-IV-fähige Wohnungen, denn deren Miete war bereits bis zur Obergrenze ausgereizt.

Wir selbst haben  noch keine Mieterhöhung bekommen, unsere Miete liegt allerdings auch bisher nicht an der Obergrenze, die wir ausgeben dürften. Was da nun kommen wird, muss man sehen.

Es haben nur manche Mieter so ein Schreiben bekommen, andere nicht.

Der eigentliche Besitzer dieser Wohnungen hier ist ein Rechtsanwalt, ein Dr. Thomas Dreyer aus Hamburg, der auch zu dieser Gesellschaft gehört, die uns mitteilte, dass die Wohnungen verkauft worden wären, diese Fidus Verwaltungsgesellschaft.

Dieser Rechtsanwalt hat als Spezialgebiet in der Kanzlei, wo er arbeitet, unter anderem auch Immobilienrecht angegeben.

Vermutlich deshalb dieser permanente Krach hier, er wird sich damit auskennen, wie man was von den Steuern absetzen und vom Staat irgendwie absahnen kann.

Aber Lärm gemacht wird ja nur in den Wohnungen, die leer stehen. Bei keinem von uns wurde was verbessert, auch draußen nicht, wir erleben nur seit mittlerweise ca. einem halben Jahr Krach ohne Ende, weil ständig wo was hämmert, bohrt, schleift und lärmt und dass uns so spät die Heizung angestellt wurde, die ja nicht defekt war, es war der reine Geiz, das haben wir bisher unter der vorgerigen Verwaltung auch noch nie erlebt.

Also man muss zunächst einmal so eine Mieterhöhung gar nicht freiwillig anerkennen, dann muss der Vermietet nämlich einklagen, ob es überhaupt zulässig ist, auf diese angebliche Vergleichsmiete anzuheben und das muss das Gericht nicht genauso sehen.

Steht in Wikipedia.


Diese 20 % sind das absolute Maximum, was innerhalb von 3 Jahren überhaupt möglich ist und weil eine Nachbarin, die hier höchstens 1 Jahr oder kürzer wohnt, so ein Schreiben auch bekommen hat, würde ich sagen, bei ihr ist das auf jeden Fall schonmal nicht zulässig, gleich wieder die Miete zu erhöhen.

Also es dürfte hier viel in jedem Einzelfall rechtlich anders sein.

Auf jeden Fall steht fest .... der neue Typ ist nicht nett .. der hat nur so getan, als er sich damals hier vorstellte.

Aber nach der Art und Weise, wie der hier mit uns umgeht, war das auch zu erwarten.

In Bezug auf uns persönlich müssen wir mal abwarten, was da die Tage an Post kommt, vermutlich wird er ja nicht nur manchen Leuten eine Mieterhöhung geschickt haben.

Ansonsten habe ich mal im Rathaus nachgefragt, ob es für Preetz überhaupt einen Mietspiegel gibt, denn wenn man auf der Homepage der Stadt Preetz nachschaut und unter Suche Mietspiegel eingibt, kommt gar nichts. Es scheint also gar keinen Mietspiegel zu geben, aber mal sehen, was die antworten.

Ich werde auch gleichzeitig mal an das Jobcenter schreiben, denn die müssen ihre Zahlen für die Hartz-IV-Fähigkeit der Mieten hier in Preetz ja irgendwo her haben und auch die Standards kennen, die eine Wohnung überschreiten muss, um von der Ausstattung her nicht mehr Hartz-IV-fähig zu sein. Mal schauen, was die antworten.

LG
Renate

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