Freitag, 27. September 2013

Selbst Peter Hartz dachte bei Hartz IV nicht an so wenig Geld

Die niedrigen Regelsätze haben nichts mit den Ideen von Peter Hartz zu tun


Ich suche gerade, was Peter Hartz wirklich vorgeschlagen hat in Bezug auf die Hartz-Gesetze, die ja nach ihm benannt wurden und für die er auch ständig die Schuld kriegt.

Also wenn das, was er damals vorgeschlagen hat, auch durchgezogen worden wäre .. und Schröder hatte versprochen, das eins zu eins umzusetzen, was ja nie passiert ist ... dann wäre heute alles in Ordnung und man würde auch mit Hartz IV überleben und noch halbwegs menschenwürdig leben können.

LG Renate


Daraus:

Wie schon Mitte Dezember berichtet, hat die BAG Hartz IV eine Studie zur Diskussionsgrundlage erstellt und als Mittelwert aus verschiedenen Berechnungsgrundlagen, mindestens 1050 Euro für eine alleinstehende Person errechnet. Zugrunde lagen Warenkorb- und Statistikmodelle sowie die europäischen Armutsrisikogrenzen. Wenn man dann noch die Pfändungsfreigrenze hinzunimmt, - schließlich wird da ja festgelegt was der Mensch zum Leben braucht und was ihm/ihr noch nicht einmal GläubigerInnen wegnehmen dürfen, - dann wird klar, dass wir derzeit eine Unterversorgung haben, die unerträglich ist. 
Mindestens 1050 Euro, soviel ist notwendig, um ein einigermaßen existenssicherndes Leben, entsprechend des Sozialstaatsgebots zu führen, bei dem Teilhabe auch wirklich möglich ist.
Das gilt für alle Lebensbereiche. Ob Mindestsicherung oder Mindestrente,- darunter ist ein menschenwürdiges Leben nicht möglich. 


Die offiziellen Regelsatzberechnungen der Bundesregierung, weit unter 1000 Euro, sind verfassungswidrig und jeder weiß, dass sie nach Kassenlage passend gerechnet worden sind.
Selbst die Rot/Grüne Regierung hat das schon so gemacht. Ihr waren die 511 Euro Regelsatz, die die Hartz-Kommission 2002 errechnet und vorgeschlagen hatte zu hoch. Sie wollten Druck auf die Löhne ausüben, was ihnen dann ja auch hervorragend gelungen ist. Glückwunsch an dieser Stelle nochmal an Rot/Grün, namentlich an die Schröder/Fischer – Regierung - Sie haben damit Millionen Menschen in Armut getrieben, ihre Menschenrechte verletzt und sie dauerhaft von der Teilhabe an der Gesellschaft ausgeschlossen. Das war selbst von dem neoliberalen Vertreter Peter Hartz so nicht gedacht, der sich in der ARD-Sendung “Peter Hartz“ davon distanzierte und darauf hinwies, dass schon im Jahr 2002 (wenn es dann schon ALG2 gegeben hätte) der Regelsatz 511 Euro hätte betragen müssen. 10 years later - mit Preissteigerungen und Inflation sind wir noch lange nicht bei oben genanntem Satz angekommen. 




Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt[6]
  • Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt) für Erwerbsfähige zum Arbeitslosengeld II (ALG II) zum Teil auf ein Niveau unterhalb der bisherigen Sozialhilfe. Die laufenden Leistungen der alten Sozialhilfe waren zwar nominell niedriger als die Regelleistung des neu eingeführten ALG II, wurden aber im Bedarfsfall durch diverse Einmalleistungen ggf. auch über den Satz des entsprechenden ALG II aufgestockt. Der monatliche Regelsatz der Sozialhilfe für einen Alleinstehenden hatte vor der Einführung des ALG II in den westlichen Bundesländern bis Ende 2004 zwischen 287 € und 297 €, in den östlichen Ländern zwischen 282 € bis 285 € gelegen, während die Regelleistung des ALG II ab 1. Januar 2005 345,00 € im Westen und 331 € im Osten[7] betrug. Die neben dem Regelsatz der Sozialhilfe im Bedarfsfall gewährten einmaligen Beihilfen[8] wurden beim ALG II nunmehr weitgehend in die Regelleistung einberechnet, so dass daneben insoweit keine einmalige Beihilfen mehr beansprucht werden konnten.[9] Die ursprünglich vorgesehene Höhe der Regelleistung des ALG II lag laut Aussage von Peter Hartz bei 511 Euro monatlich und damit weit über dem Sozialhilfesatz.[10]Anfangs wurde für Hilfebedürftige, deren Arbeitslosengeldanspruch erschöpft war, ein Zuschlag gezahlt, der im ersten Jahr des ALG-II Bezugs bis 160 €, im zweiten Jahr bis 80 € betrug[11]. Dieser Zuschlag wurde zum 1. Januar 2011 ersatzlos abgeschafft.[12]
  • Beide Sozialleistungen sollen bei erwerbsfähigen Arbeitslosen direkt bei der Agentur für Arbeit verwaltet werden. Allerdings erhalten 69 Kreise und Gemeinden die Möglichkeit, die Betreuung von Langzeitarbeitslosen eigenverantwortlich zu übernehmen (so genannte kommunale Option oder Optionsmodell).
  • Die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes aus der Arbeitslosenversicherung wird ab 1. Februar 2006 auf maximal 18 Monate reduziert. Nach einem Beschluss der Großen Koalition von 2007 sollen über 58-jährige 24 Monate lang Arbeitslosengeld erhalten, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Wer keine Ansprüche (mehr) auf Arbeitslosengeld I hat, erhält dann Arbeitslosengeld II, wobei die Bewilligung von Arbeitslosengeld II die Vermögens- und Einkommenslage des Antragstellers und bestimmter Angehöriger berücksichtigt.
  • Ab 2005 wurde der Regelsatz von Kindern zwischen sieben und dreizehn Jahren in Hartz-IV-Familien auf 60 % (zuvor: 65 %) des Regelsatzes eines alleinstehenden Erwachsenen festgelegt, für Jugendliche zwischen 14 und 17 ab 2005 auf 80 % (zuvor seit 1955 90 %) des Regelsatzes eines alleinstehenden Erwachsenen. Jugendliche zwischen 14 und 17 erhalten somit ebenso viel wie erwachsene Haushaltsangehörige; zuvor erhielten sie 12,5 % mehr als diese, da ihnen als Heranwachsende ein höherer Bedarf („Wachstumsbedarf“) anerkannt wurde als erwachsenen Haushaltsangehörigen.[13]

Abweichungen

Der damalige Bundeskanzler Gerhard Schröder hatte im Bundestagswahlkampf 2002 zugesagt, die Vorschläge aus dem Hartz-Konzept „eins zu eins“ umzusetzen, dies wurde jedoch nicht verwirklicht.[14]
Abweichungen gab es in Detailfragen wie den Bemessungsgrenzen oder der Höhe von Krankenversicherungsbeiträgen sowie Instrumenten wie Midi-Jobs, die im Hartz-Konzept nicht explizit erwähnt werden. 2006 wurden Ich-AGs ganz zurückgenommen und Personal-Service-Agenturen funktional grundlegend verändert .
Daneben gibt es kontinuierliche Modifikationen im Bereich des Zugangsvoraussetzungen und des Leistungsrechts (SGB-II-Änderungsgesetz und Fortentwicklungsgesetz); siehe dazu Arbeitslosengeld II.

Auswirkungen

Die Bundesagentur für Arbeit deutete den Rückgang der kurzzeitigen Arbeitslosigkeit im Mai 2006 als positive Auswirkung des Hartz-Konzeptes. Die Bundesagentur führt diesen Rückgang unter anderem auf eine intensivere Betreuung der Arbeitslosen zurück.[15] Die Anzahl der Langzeitarbeitslosen ging in den folgenden zwei Jahren um 700.000 auf 2,3 Millionen zurück.[16]
Infolge der Hartz-IV-Reformen kam es zu Protesten von Gewerkschaften, Wohlfahrtsverbänden und der PDS; in der Mehrheit trugen die Gewerkschaften jedoch die Reformen mit. Auch die Wohlfahrtsverbände schwenkten nach Inkrafttreten der Reformen teilweise um und treten als Träger von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung („Ein-Euro-Jobs“) auf.[17]

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