Widerspruch gegen die beiden Erstattungsbescheide
So .. das ganze WE sinnlos mit Geschreibe verplempert und wie ich die Abteilung für Widersprüche in Plön kenne, vermutlich sinnlos, denn ich habe noch nie erlebt, dass die freiwillig und ohne Klage vorm Sozialgericht was geändert hätten ... ach ja.
Brief ans Gericht ist schon im Kasten und das hier kommt morgen alles bei der ARGE Preetz in den Briefkasten und per mail an meine Fallmanagerin ist es schon unterwegs.
Stöhn ... und die Schwarzen haben ein viel zu gutes Wahlergebnis .. nicht so nett wie das von Raab gestern Abend ... als dass viel Hoffnung besteht, dass sich was ändert in diesem Land.
Son Mist
Renate
Die Textritter GbR
Eheleute Renate Hafemann
und Jürgen Gilberg
Vertreterin der
Bedarfsgemeinschaft Renate Hafemann
Breslauer Str. 1 – 3,
24211 Preetz
22.09.13
Jobcenter Kreis Plön
Behler Weg 23
24306 Plön
Widerspruch gegen die
beiden Erstattungsbescheide vom 16.09.2013 für den
Bewilligungszeitraum vom 1.10.12 – 31.3.13
Nr. BG 13106BG0000064,
einzeln an jeden von uns gerichtet mit außerdem unseren
entsprechenden Kundennummern
Dieser Widerspruch hat
aufschiebende Wirkung, das Sozialgericht Kiel wurde darüber von uns
bereits unterrichtet
Sehr
geehrte Damen und Herren
gegen
die beiden o. a. Erstattungsbescheide sowie die angedrohte
Aufrechnung mit unseren laufenden Leistungen legen wir hiermit
Widerspruch ein.
Diese
Erstattung ist so nicht richtig, weil beim dafür zugrunde gelegten
Änderungsbescheid diverse Berechnungsfehler zu unseren Ungunsten
gemacht wurden.
Dazu
gehört nur auch die Streichung der Raumkosten für unser Büro mit
vollkommen falsch gemachten Angaben über unser Gespräch mit Herrn
Naeve am 30.5.2013. Es wurden aber noch mehr Fehler gemacht.
Warum
die Neuberechnung so lange dauert, ist uns sowieso unklar. Es ist
fast 4 Monate her, dass wir Herrn Nxxxxx damals die Angaben gemacht
haben und die Änderungen wurden von uns nicht durchgeführt, sondern
von ihm und wir waren alles andere als einverstanden damit.
Im
Widerspruchsbescheid gegen den Änderungsbescheid haben wir das genau
erklärt.
Wir
machen Sie darauf aufmerksam, dass dieser Widerspruch aufschiebende
Wirkung hat, und zwar so lange, bis das alles endgültig geklärt
ist, gegebenenfalls auch vor dem Sozialgericht, falls nötig.
Wir
machen Sie außerdem darauf aufmerksam, dass nach dem Gespräch mit
Herrn Nxxxx und den uns in unserer Eingliederungsvereinbarung
gemachten Auflagen wir ganz sicher nicht damit einverstanden sein
werden, dass in Zukunft irgend eine Nachforderung sofort und ohne mit
uns von uns selbst zu zahlende Raten verrechnet wird, weil diese
Eingliederungsvereinbarung ausschließt, dass wir garantieren können,
über einen gesamten Abrechnungszeitraum von ja jedes Mal 6 Monaten
gleichmäßig hohe Einkünfte zu haben.
Wir
haben auch dieses Thema einmal beim Sozialgericht angesprochen, auch
wenn wir vermuten, das es sich so nicht wird klären lassen. Ohne
Sicherheiten und Möglichkeiten, uns Rücklagen bilden zu können
oder ohne zu fragen auch einen neuen PC anzuschaffen tut es uns leid,
aber unter solchen Umständen zuzustimmen, dass uns automatisch Geld
abgezogen wird, obwohl wir gar nicht wissen können, ob wir ohne
Krankheit und defekte Geräte und dann kein Geld als Rücklage über
so einen langen Zeitraum kommen, zumal Sie auch noch anschließend
wieder Monate brauchen, um überhaupt zu berechnen, wenn man Ihnen so
eine Abrechnung eingereicht hat, damit sind wir nicht einverstanden.
Auf so
etwas werden wir uns auch grundsätzlich nicht einlassen und machen
Sie darauf aufmerksam, dass wir selbst bei einer irgendwann
vielleicht berechtigten Rückforderung ganz sicher keine automatische
Aufrechnung dulden werden, solange man uns die Bildung von Rücklagen
für nötige Reparaturen oder Neuanschaffungen und eventuelle
Krankheiten und so weiter nicht gestattet.
Mit
freundlichen Grüßen
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