Nun der Widerspruch gegen den Änderungsbescheid
Ich mache heute nichts anderes, dabei hätte ich jede Menge gute Aufträge zu bearbeiten, es ist zum K ......, aber Jobcenter life. Sobald man was verdient, geht es los, dass die Bescheide, die man kriegt, fehlerhaft sind. Das war früher ja auch schon immer so.
LG Renate
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Die Textritter GbR
Eheleute Renate Hafemann
und Jürgen Gilberg
Vertreterin der
Bedarfsgemeinschaft Renate Hafemann
Breslauer Str. 1 – 3,
24211 Preetz
22.09.13
Widerspruch gegen den
Änderungsbescheid vom 17.09.2013 für den Bewilligungszeitrum vom
1.10.12 – 31.3.13
Dieser Widerspruch hat
aufschiebende Wirkung für Erstattungen daraus, das Sozialgericht
Kiel wurde darüber von uns bereits unterrichtet
Sehr geehrte Damen und
Herren,
diesem Änderungsbescheid
widersprechen wir. Es sind dort Fehler bei der Berechnung unserer
Betriebskosten, beim Abzug unserer Kfz-Haftpflicht-Versicherung und
bei der Festsetzung der uns zustehenden Freibeträge sowie auch einer
Pauschale gemacht worden. Das ist zu ändern Nähere Erläuterungen,
was das ist, in Folge.
Fehler bei den
Betriebskosten:
Wie wir Ihren beiden
Erstattungsbescheide entnehmen konnten, behaupten Sie, wir hätten
uns bei unserem Gespräch mit Herrn Nxxxxx damit einverstanden
erklärt, dass unsere Betriebskosten um die von uns angegebenen
Raumkosten gekürzt werden dürften.
Wir erklären hiermit beide
einvernehmlich, dass wenn da etwas gegengezeichnet wurde, wir nicht
von Herrn Nxxxxxx darüber aufgeklärt worden sind, dass dies einer
Einverständniserklärung entsprechen würde, sondern lediglich
bedeutet, dass wir ihm gegengezeichnet haben, dass er auf unserem
Beleg etwas geändert hat.
Was er da geändert hat,
entsprach aber nicht unserer Meinung, auch nicht unserem freien
Willen und erst recht nicht der Absprache mit Frau Kxxxxx von der
Leistungsabteilung sowie auch einer Vertretung in Lütjenburg, bei
der wir wegen der Einkommensvoreinschätzung Ende März 2013 gewesen
sind, weil Herr Nxxxxx krank war.
Ob man uns Handykosten
streichen darf, wissen wir nicht. Die waren aber nicht sehr hoch. Wir
haben das Handy nur, weil wir einen Kunden haben, der zuweilen darauf
anruft und wenn es sehr wichtig ist, wir auch mal zurückrufen
können, was nur sehr selten der Fall ist, was man sicher auch an der
Höhe der angegeben Kosten sehen kann. Privat brauchen wir kein
Handy.
Wir wollten gerne wissen,
damit wir besser rechnen können, wie viel die Leistungsabteilung
denn von den Telefon- und DSL-Kosten für privat abzieht. Herr Nxxxxxx
sagte, das sind 50 %, das ist in Ordnung, das macht das Finanzamt
auch so.
Bei den Stromkosten sind wir
mit den 25 % davon auch einverstanden und wollten nur von ihm wissen,
ob denn das so anerkannt werden würde, weil uns das Frau Kxxxxx vorher
noch nicht hatte sagen können.
Nicht einverstanden sind wir
mit den Mietkosten für den Büroraum.
Dass wir nur die Hälfte
dieses Raums abgesetzt haben, hat einen Grund, der in einem Gespräch
mit Ihrer Frau Kxxxx zu Beginn unserer Tätigkeit als Freiberufler
liegt. Unsere beiden Arbeitsplätze befinden sich in einem
Regalsystem, das hier fest eingebaut ist und auch nicht in einen
anderen Raum übertragen werden könnte. Es gibt hier in dieser
Wohnung drei Zimmer. Eins ist unser Privatraum, eins ist das
ehemalige Zimmer unserer am 29.9.11 verstorbenen Mutter, in dem sich
noch heute das Esszimmer befindet, was wir einmal so eingerichtet
haben, weil sie zuletzt so schwer krank war.
Dieses Zimmer ist 10 qm groß
und würde als Büro auch reichen. Wir hatten deshalb Frau Kxxxx
gefragt, ob das Jobcenter, um dadurch Raumkosten sparen zu können,
uns dann bezahlen würde, unser Büro dort einzurichten. Das würde
heißen, das Jobcenter bezahlt 2 neue Schreibtische, diverse Regale
für die Aktenordner, eine kleinere Sitzecke für eventuelle
Kundenkontakte, denn die jetzige würde da nicht rein passen, und die
gesamte Neuverkabelung unserer technischen Anlagen.
Frau Kxxxxx hat gemeint, das
muss nicht sein und wir haben gemeint, es würde uns genügen,
trotzdem nur diese Raumfläche abzusetzen.
Herr Nxxx hat uns nun
erklärt, dass nur ganze Räume abgesetzt werden dürfen.
Das ist kein Problem. Dieser
Raum, wo unser Büro sich befindet, ist unser Arbeitsraum. Er misst 4
– 4,80 m, das sind dann 19,.2 m² von unserer Gesamtwohnfläche,
die wir beruflich nutzen.
Wir sind nicht damit
einverstanden, dass uns hier im Nachhinein trotz gegenteiliger
Absprache mit Frau Kxxxx von der Leistungsabteilung, die uns als
Ansprechpartnerin genannt wurde, etwas gestrichen wurde, wo wir auch
hätten das Doppelte absetzen können, nur weil wir so nett waren,
nur den halben Raum anzugeben wie abgemacht.
Ob Sie nun doppelt so viele
Raumkosten eintragen, ist uns egal … mit gar keinen Raumkosten und
nur den Stromkosten sind wir nicht einverstanden und würden deshalb
auch vom Sozialgericht klagen, wenn die Leistungsabteilung das nicht
einsehen möchte.
Ob man Kontoführungsgebühren
absetzen kann oder nicht, konnten wir nicht feststellen. Dieses Konto
wird nicht nur für die Firma, sondern alles genutzt und wegen der 10
Euro im Monat möchten wir uns nicht streiten es sei denn, die
Angelegenheit ginge vor Gericht, dann könnte das Sozialgericht das
gleich mit klären.
Man konnte die
Kontoführungsgebühren dort eintragen, also haben wir sie
eingetragen, denn es entstehen uns ja welche und ohne Konto wäre
eine Firma wie unsere, wo das Geld nur online kommt, gar nicht
machbar.
Fehler bei unseren
Freibeträgen:
Sie haben uns auch in diesem
Änderungsbescheid nur einen Freibetrag von 100 Euro pro Person
eingetragen. Das ist falsch. Bei einem von Ihnen zugrunde gelegten
Einkommen von vermeintlich 327,38 Euro, das aufgrund der Fehler bei
der Berechnung der Betriebsausgaben bereits falsch berechnet wurde,
würden uns vom Rest noch einmal 20 % zustehen, das wären 25,48
Euro, also für jeden von uns noch einmal 12,74 Euro.
Möglicherweise hat Ihre
Mitarbeiterin die falsch eingetragen, weil dieser Betrag für jeden
von uns in dem Feld auftaucht, in den eigentlich die Pauschale von
15,33 Euro für notwendige Ausgaben gehört, die an anderer Stelle
auch nirgends sonst auftaucht, uns aber jedem zusteht.
Fehler bei der
Kfz-Haftpflichtversicherung:
Des weiteren haben Sie uns
nicht die uns zustehenden Kosten für die Kfz-Haftpflichtversicherung
eingetragen.
Unser Wagen läuft zwar
nicht als Firmenwagen, weil wir überwiegend zu Hause arbeiten. Wir
nutzen ihn übrigens durchaus für die Arbeit, aber das lässt sich
schlecht berechnen, weil Fotos von unterwegs von uns oft, aber nicht
grundsätzlich für die Arbeit genutzt werden, für die wir durchaus
oft mit dem Auto fahren. Außerdem hilft uns ein Auto, viele Touren
kürzer zu halten und so mehr Zeit für die Arbeit hier zu Hause zu
haben. Das Auto ist deshalb sehr nützlich für diese Tätigkeit und
bei eigenem Einkommen hat jeder von uns einen Anspruch darauf, die
Kosten für die Kfz-Haftpflichtversicherung abzusetzen. Da wir nur
ein Auto haben, wäre das einmal der Fall. Bei wem sie das abziehen
oder ob sie es teilen, ist uns egal, aber es gar nicht abzuziehen,
ist ein Fehler, den wir zu korrigieren bitten.
Die Unterlagen, wie viel wir
für die Kfz-Haftpflicht bezahlen, liegen Ihnen vor, bitte ändern.
Wir haben am 30.5.13 diese
Unterlagen persönlich bei Herrn Nxxxx vorgelegt und er hatte 4
Stunden Zeit, sich damit auseinanderzusetzen, hat allerdings nur 1,5
Stunden davon genutzt, um es wirklich zu tun. Unser damaliger Termin
ging von 8 – 12 Uhr, wir wurden aber bereits um 9.30 Uhr nach Hause
geschickt.
Wenn Sie das alles
berücksichtigen, dürfte es für uns keine Nachzahlungsverpflichtung
geben, sondern im Gegenteil, für den Folgezeitraum, den wir erst
nach Ende September 13 bearbeiten können, weil das Halbjahr ja noch
läuft, vermutlich für diesen Zeitraum, wo wir gekürzte Zahlungen
erhalten habe, einen Nachzahlungsanspruch zu unseren Gunsten.
Das hat den Grund, dass wir
aufgrund der durch Herrn Nxxxxx festgelegten Verpflichtung, statt zu
arbeiten ständig nach anderer Arbeit zu suchen, weniger Zeit zum
Arbeiten hatten und so auch weniger verdienen konnten.
Hier geht es aber um den
oben genannten Zeitraum und die falschen Berechnungen und falschen
Angaben dort.
Mit freundlichen Grüßen
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