Donnerstag, 4. Juli 2013

Zum Thema Regelsatz niedrig rechnen

Aus dem Newsletter der Linken


Ich kopiere das einfach einmal:

Arbeitsmarkt: Manipulationen bei Arbeitslosenzahlen und Hartz IV-Regelsatz

Nach der Debatte um die manipulierten der Zahlen zur Vermittlung von Arbeitslosen werden jetzt auch die ebenfalls von der Bundesagentur für Arbeit veröffentlichten monatlichen Arbeitslosenstatistiken öffentlich kritisiert. Schon seit Jahren weist DIE LINKE darauf hin, dass die Zahlen der Bundesagentur die reale Arbeitslosigkeit im Land beschönigen. Zuletzt, im Juni, waren fast 900.000 Menschen mehr ohne Beschäftigung als offiziell ausgewiesen. "Die monatlichen Arbeitslosenzahlen sind nicht mehr als rosarote Wunschzettel", erklärte der LINKEN-Vorsitzende Bernd Riexinger. Zur Aufklärung der jüngsten Ungereimtheiten in der Arbeitsagentur forderte er eine externe Untersuchungskommission.
Auch bei der Berechnung des Hartz IV-Regelsatz wird getrickst, wo es nur geht. Um den Regelsatz möglichst klein zu rechnen, hat die Bundesregierung dabei auch nicht davor zurückgeschreckt gegen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2010 zu verstoßen. Das wurde durch eine Studie jetzt erneut bestätigt. "Das bewusst manipulative Vorgehen der Bundesregierung ist nicht zu rechtfertigen", erklärte die LINKE-Vorsitzende Katja Kipping. "Die Leistungsansprüche von Millionen Menschen bleiben so ungedeckt und das Existenzminimum wird bewusst kleingerechnet."



Tatsächliche Arbeitslosigkeit im Juni 2013: 3.737.998
Offizielle Arbeitslosigkeit: 2.864.663
Nicht gezählte Arbeitslose: 873.335
Nicht gezählte Arbeitslose aufgeschlüsselt:
Älter als 58, beziehen Arbeitslosengeld I und/oder ALG II: 206.123
Ein-Euro-Jobs (Arbeitsgelegenheiten): 122.525
Förderung von Arbeitsverhältnissen: 6.519
Fremdförderung: 89.691
Beschäftigungsphase Bürgerarbeit: 28.037
berufliche Weiterbildung: 159.173
Aktivierung und berufliche Eingliederung (z.B. Vermittlung durch Dritte): 174.430
Beschäftigungszuschuss (für schwer vermittelbare Arbeitslose): 5.379
Kranke Arbeitslose (§126 SGB III): 81.458
Quellen: Bundesagentur für Arbeit: Arbeits- und Ausbildungsmarkt in Deutschland. Monatsbericht Juni 2013, Seite 66. Die dort aufgeführte Altersteilzeit sowie Gründungszuschüsse und sonstige geförderte Selbstständigkeit haben wir in der Tabelle nicht berücksichtigt. Die dort ebenfalls aufgeführten älteren Arbeitslosen, die aufgrund verschiedener rechtlicher Regelungen (§§ 428 SGB III, 65 Abs. 4 SGB II, 53a Abs. 2 SGB II u.a.) nicht als arbeitslos zählen, befinden sich in der Gruppe Älter als 58, beziehen Arbeitslosengeld I oder ALG II.
...


 

Im Wortlaut

Die Fraktion in den Medien


02.07.2013 Katja Kipping, linksfraktion.de

Täuschen, tricksen, sparen

Bundesregierung rechnet Regelsatz für Hartz IV klein

 

 Katja Kipping hält während ihrer Rede in der abschließenden Debatte über die neuen Hartz-Regelsätze am 3. Dezember 2010 eine Schautafel mit Symbolen, die zeigen, wo Union und FDP streichen

Von Katja Kipping, Vorsitzende der Partei und sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag

Ob im Familien-  oder im Sozialministerium, die Bundesregierung spinnt sich die Wirklichkeit so zu recht, bis sie ihr passt: Nach dem Skandal um den zensierten Armuts- und Reichtumsbericht liegt nun der neue Beleg für die unlautere Praxis im Hause von der Leyens vor. Die Bundesregierung hat nachweislich die Berechnungen für den Regelsatz bei Hartz IV manipuliert, um ihn möglichst klein zu rechnen, und dabei klar gegen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2010 verstoßen. Die Kritik der LINKEN am Verfahren wurde erneut über neue Studien bestätigt.

Und so wurde es gemacht:
Trick 1: Entgegen der Auflage des Bundesverfassungsgerichts hat die Bundesregierung die so genannten verdeckt armen Haushalte nicht aus der Ermittlung des Existenzminimums heraus gerechnet. Verdeckt Arme finden sich massenhaft auch in der so genannten Referenzgruppe zur Ermittlung der Hartz IV Leistungen. Die Ausgaben von Hartz-berechtigten Personen werden damit zugrundegelegt, um die Hartz IV Leistungen zu ermitteln. Dies ist ein klassischer Zirkelschluss, der laut Verfassungsgericht unbedingt vermieden werden muss.


Eine Expertise des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der BA zeigt nun: Es gibt massenhaft verdeckt Arme in der Referenzgruppe. Hochgerechnet auf die Gesamtbevölkerung sind dies bis zu 4,9 Millionen Menschen, die unterhalb des offiziellen Existenzminimums leben.
Dem Bericht des Ministeriums zur Ermittlung des Regelbedarfs bei Hartz IV, der seit Ende Juni vorliegt, ist nun zu entnehmen, dass die Bundesregierung den Regelsatz bewusst klein rechnet: So sei es kein Problem, wenn von den Ausgaben von Hartz IV berechtigten Personen auf das menschenwürdige Existenzminium geschlossen wird, denn ansonsten käme es zu einer „Verlagerung der Referenzgruppe in den mittleren Einkommensbereich“. Übersetzt heißt dies: Folgte man den Auflagen des Bundesverfassungsgerichts, wäre der Regelsatz für Hartz IV höher.
Wenn die verdeckt armen Haushalte aus der Referenzgruppe heraus gerechnet werden, so ändert sich die soziale Zusammensetzung der Referenzgruppe. Die korrekte Referenzgruppe hat mehr Einkommen und gibt folglich mehr aus - der durchschnittliche Konsum der Referenzgruppe stiege von 843 Euro auf 864 Euro; die Einkommensobergrenze von 901 Euro auf 945 Euro (S. 32). Damit müssten systematisch nach den Regeln des Bedarfsermittlungsgesetzes auch die Regelbedarfe – sprich die Grundsicherungsleistungen (SGB II / Hartz IV und Grundsicherung im Alter und Sozialhilfe nach SGB XII) - angehoben werden. Die Tatsache, dass die Bundesregierung ein Einkommen von Alleinstehenden von 945 Euro als „mittleren Einkommensbereich“ bezeichnet, kann nur noch als zynisch bezeichnet werden.

 Trick 2: Die Bundesregierung hat willkürlich die Referenzgruppe verkleinert -statt der untersten 20% der Haushalte wurden nun die untersten 15% zugrunde gelegt. Eine ärmere Referenzgruppe bedeutet geringere Regelbedarfe.

Trick 3: Schließlich hat die Bundesregierung zahlreiche Ausgaben als nicht regelsatzrelevant erklärt, die ehemals in die Berechnungsgrundlage einflossen. So wurden u. a. Ausgaben für Blumen, Weihnachtsbäume und Urlaube nicht mehr in die Ausgangberechnung einbezogen.

Das bewusst manipulative Vorgehen der Bundesregierung ist nicht zu rechtfertigen: Ein unmissverständlicher Auftrag des Verfassungsgerichts wird ignoriert, die Leistungsansprüche von Millionen Menschen bleiben ungedeckt und das Existenzminimum wird bewusst kleingerechnet. 
DIE LINKE fordert daher, dass sich die Bundesregierung zumindest an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts hält und den Hartz-IV Regelsatz entsprechend seinen Vorgaben zum menschenwürdigen Existenzminimum grundgesetzkonform berechnet. Die LINKE hat plausibel vorgerechnet, dass der Regelbedarf nach konsequenter Anwendung des etablierten Berechnungsverfahrens mindestens 500 Euro betragen muss. Deshalb fordert die LINKE in ihrem Wahlprogramm auch die sofortige Anhebung des Regelsatzes auf 500 Euro sowie sie Streichung aller Sanktionen im Hartz IV-System. In der kommenden Legislaturperiode werden wir zudem ein Konzept für eine sanktionsfreie Mindestsicherung entwickeln, die sicherstellt, dass niemand unter 1.050 Euro fällt.

linksfraktion.de, 2. Juli 2013

.....

Bei dem Link, den ich noch nicht wirklich durchgearbeitet habe, ist mir übrigens eines bereits aufgefallen.

Es sind dort Aufstocker nicht aus der Referenzgruppe raus genommen worden, weil die ja angeblich aufgrund des Freibetrages mehr Geld haben als die Bezieher von Hartz IV pur.

Das stimmt aber oft gar nicht, denn davon müssen ja auch die Werbungskosten bestritten werden, die gerade bei Leiharbeit oft höher sind als die Freibeträge.

Es ist mir aufgefallen, dass diese Menschen auch laut deren Statistik oft sogar weniger ausgegeben haben als die Empfänger von Hartz IV pur. Das ist auch kein Wunder. Wenn sie die oft höheren Werbungskosten bezahlen müssen, um zur Arbeit zu kommen, die aber nur zum Teil angerechnet werden und Kann-Leistungen seitens der Jobcenter so gut wie nie gewährt werden, bleibt ja unterm Strich sogar weniger als Hartz IV in der Kasse.

Das war bei Jürgen auch so, als er noch Leiharbeiter war und wir konnten das nur mit dem Pflegegeld für Mama überhaupt auffangen. Wenn wir das nicht gehabt hätten, wären wir eiskalt untergegangen, weil Jürgen damals Arbeit hatte und nicht, weil er keine gehabt hätte.

Nur mal dazu.

LG
Renate
 

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