Montag, 1. Juli 2013

Man darf eine zu lange sinnlose Maßnahme laut Sozialgericht ohne Sanktionen abbrechen


Yeah .... ein sehr interessantes Urteil ... Link ist dabei.

Jedes Praktikum, das länger als 6 Wochen und jede Maßnahme für Menschen über 25, die länger als 8 Wochen und jede Maßnahme für Jugendliche, die länger als 12 Wochen dauert, ist laut Sozialgericht zu lang und darf ohne dass Sanktionen verhängt werden dürfen, vom Teilnehmer abgebrochen werden.

Mehr im Link:


LG Renate

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