Regierung hat die Regelsätze anders als versprochen Ende Juni 13 nicht neu berechnet!
Ich erinnere mich genau daran, dass die Regierung damals, als es nicht geschafft worden war, nach dem Urteil des Verfassungsgerichts die Regelsätze durchgängig genau zu überprüfen, gesagt hat, das würde bis spätestens zum 30.6.13 nachgeholt werden. Ich war damals nämlich noch Parteimitglied bei den Linken und habe die Regelsatzdebatte ja damals sehr genau mitbekommen.
Nun lese ist gerade, sie haben es nicht neu berechnet und begründen das auch noch irgendwie als richtig. Lest mal selbst.
daraus:
§ 10
RBEG bestimmt, dass die Sonderauswertung auf der Grundlage der
Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2013 bis zum 1. Juli 2013
vorzunehmen ist. Hierüber hat das Bundesministerium für Arbeit und
Soziales einen Bericht zu unterbreiten, in dem auch die
Weiterentwicklung der Auswertung im Einzelnen zu diskutieren sein wird.
§ 10 Weiterentwicklung der Regelbedarfs-Ermittlung
(1) Für die nach §
28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vorzunehmenden
Sonderauswertungen auf der Grundlage der Einkommens- und
Verbrauchsstichprobe 2013 hat das Bundesministerium für Arbeit und
Soziales dem Deutschen Bundestag bis zum 1. Juli 2013 einen unter
Mitwirkung des Statistischen Bundesamtes sowie von Sachverständigen zu
erstellenden Bericht über die Weiterentwicklung der für die Ermittlung
von Regelbedarfen anzuwendenden Methodik vorzulegen.
(2)
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat in dem Bericht
Vorschläge für Weiterentwicklungen in folgenden Teilbereichen der
Ermittlung von Regelbedarfen zu unterbreiten:
- 1.
- für die Abgrenzung der Referenzhaushalte nach § 3 Absatz 1 hinsichtlich der Bestimmung von Haushalten der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe, die nicht als Referenzhaushalte zu berücksichtigen sind, weil deren eigene Mittel nicht zur Deckung des jeweils zu unterstellenden Bedarfs nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch ausreichen;
- 2.
- für die Überprüfung und Weiterentwicklung der Verteilungsschlüssel hinsichtlich der Verteilung der Verbrauchsausgaben von Familienhaushalten nach § 2 Nummer 2 auf Kinder und Jugendliche als Grundlage für die Ermittlung von regelbedarfsrelevanten Verbrauchsausgaben nach § 6 und die danach vorzunehmende Bestimmung von Regelbedarfsstufen für Kinder und Jugendliche;
- 3.
- für die Ermittlung von regelbedarfsrelevanten Verbrauchsausgaben von Erwachsenen, die in einem Mehrpersonenhaushalt leben, als Grundlage für die Ermittlung von Regelbedarfen und die danach vorzunehmende Bestimmung von Regelbedarfsstufen für Erwachsene, die nicht in einem Einpersonenhaushalt leben.Da bin ich ja mal gespannt, wann sie denn nun anfangen zu rechnen, denn laut Gesetz sind sie dazu verpflichtet.LGRenate
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Dein Kommentar wird nach Prüfung durch einen Moderator frei gegeben.