Freitag, 14. November 2014

Wir müssen leider auch umziehen

Mein Termin beim Jobcenter Preetz heute ging doch um die Mieterhöhung


Ich hatte ja schon sonstwas befürchtet, als ich den Schrieb bekommen habe, dass ich heute früh zum Jobcenter Preetz kommen soll, da die angegebene Nummer meine eigene und nicht die unserer Bedarfsgemeinschaft war.

Aber das war nur ein Irrtum, es sollte schon an unsere Bedarfsgemeinschaft gehen, der ich ja vorstehe und ging doch um die Mieterhöhung und die nunmal nötige Aufforderung an uns, innerhalb des kommenden Halbjahres umzuziehen.

Wenn wir danach nicht mit Kürzungen rechnen wollen, müssen wir ab da dann zusätzlich zur Jobsuche auch noch intensive Aktititäten der Wohnungssuche nachweisen.

Ach ja .. und irgendwann soll man dann dabei auch noch seinem Job nachgehen, aber man gönnt sich ja sonst nichts.

Es ist nicht möglich, dagegen zu klagen, denn dieses Schreiben, was wir dann mitbekommen haben, ist kein Verwaltungsakt, und da es kein Verwaltungsakt ist, kann man dagegen auch nicht klagen, um eventuell zu bewirken, dass für den Kreis Plön vom Sozialgericht Kiel bewirkt wird, die gängige Praxis der Berechnung der Bruttokaltmiete generell einmal zu überprüfen oder sogar zu ändern, weil sie einfach nur ungerecht und für die Ämter sogar teuer ist, denn sie verhilft nur Vermietern, die das ausnutzen, zu höheren Gewinnspannen und belastet die Ämter mit Umzugskosten für unzählige betroffene Mieter.

Aber das werde ich Euch gleich in einem neuen Beitrag genauer erklären.

Ein Verwaltungsakt ist es erst dann, wenn einem das Geld gekürzt wird, weil man sich nicht bemüht, und nur dann wäre eine Klage möglich. Leider.

Tja ... es trifft also die Rentner oder anderen Sozialhilfe-Bezieher oder Sozialhilfe-Aufstocker hier und ebenfalls die ALG-II-Empfänger und ALG-II-Aufstocker, und das nicht nur wie ich anfangs dachte die alten Mieter, sondern ebenfalls alle neuen, die hier einziehen.

Warum das geht, erkläre ich Euch im nächsten Beitrag.

LG
Renate

6 Kommentare:

  1. Hallo Renate,

    ich hoffe, Du siehst mir mein neugieriges Interesse nach, aber: Wurdest Du von Deinem Fallmanager tatsächlich aufgefordert, innerhalb der nächsten sechs Monate mit „Deiner Bedarfsgemeinschaft“ umzuziehen, oder wurdet Ihr aufgefordert, die Kosten der Unterkunft zu senken? Ich denke, die Frage ist insoweit von Interesse, als Jürgen und du doch wohl einen Anspruch auf die Übernahme angemessener Unterkunftskosten habt, wenn ich mich nicht irre. Bedingt dies dann nicht, dass Ihr in der Wohnung bleiben könnt, sofern es Euch gelingt, die Mehrkosten – wie auch immer – aus eigener Tasche zu zahlen?
    Daneben wäre wohl auch ganz interessant zu wissen, ob der festgelegten Mietobergrenze ein schlüssiges Konzept zugrunde liegt, mit dem eine schlüssige und nachvollziehbare Festlegung dieser Grenze nachgewiesen werden kann. Vielleicht wurden ja auch zugunsten der öffentlichen Finanzen willkürlich zu niedrige Grenzen festgelegt.
    Dies wiederum könnte doch möglicherweise bedeuten, dass Eure derzeitigen Kosten der Unterkunft tatsächlich gar nicht unangemessen sind. Wäre also vielleicht ein „Antrag auf Überprüfung der angemessenen Unterkunftskosten“ ein gangbarer Weg – auch, um an einen neuen, rechtmittelfähigen Bescheid zu kommen?
    Darüber hinaus wäre auch von Interesse, wie das von Dir geführte Gespräch mit Deinem Fallmanager verlaufen bzw. rechtlich einzuordnen ist. War dies eine Anhörung nach § 24 SGB X? Hattest du die Möglichkeit darzulegen, warum es dir nicht möglich oder nicht zumutbar ist, die Unterkunftskosten zu senken? Sollte dies eine Anhörung gewesen sein, könnte es ratsam sein, dir vom Jobcenter schriftlich mitteilen zu lassen, wie es denn gedenkt, mit dir individuell weiter zu verfahren und wie sie dich umfassend beraten kann (vgl. § 14 SGB I). Dabei könnte man vielleicht dann auch die Frage aufwerfen, inwieweit es im Falle eines Umzuges von Bedeutung wäre, dass mit großer Wahrscheinlichkeit das jetzt noch genutzte und nutzbare Mobiliar zu Sperrmüll würde.
    Also, Renate, Fragen über Fragen – und vielleicht doch der eine oder andere Ansatzpunkt, sich gegen die nicht immer ganz nachvollziehbaren Maßnahmen des Jobcenters zur Wehr zu setzen. Und wahrscheinlich gibt‘ noch mehr. Vielleicht ja nachdenkenswert..?

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  2. Moin,

    wir haben auch vor, uns zu wehren. Das sieht noch etwas anders aus, als Du schreibst, aber schon so, dass man uns klar erstmal auffordert, die Kosten zu senken.

    Es ziehen laufend neue Leute hier ein, und zwar mit Genehmigung von Sozialamt und Jobcenter, die obwohl die Kaltmiete in den renovierten Wohnungen höher ist, dann mit künstlich runter gerechneten Nebenkostenabschlägen exakt genau die zugelassene Bruttokaltmiete bezahlen.

    Die alten Mieter, die aufstocken, sowohl bei Rente übers Sozialamt als auch über ALG II oder es auch pur kriegen, werden nun aufgefordert, die Kosten zu senken, also es selbst zu bezahlen oder aber auszuziehen.

    Selbst bezahlen wird das auf Dauer aber keiner können, denn dann läuft man Gefahr, zwangsgeräumt zu werden, weil dann nämlich auch Nebenkostennachzahlungen nicht mehr übernommen werden müssen .. und dieser Vermieter ist da eiskalt, den haben wir ja nun zur Genüge kennengelernt.

    Außerdem sind wir zwei ja nicht kerngesund .. Du hast Recht, unsere Möbel wären dann reif für den Sperrmüll, denn die waren schon uralt, als wir hier eingezogen sind und wir haben manches damals zerlegt, zersägt und irgendwie hier eingebaut .. das ließe sich gar nicht wieder woanders aufbauen .. weil wir von einer Riesenwohnung in diese kleine umgezogen sind, wo nichts rein passte.

    Unser Büro ist fest an einer Wand installiert .. auch alles alte Regalsysteme, die wir damals zerlegt haben.

    Das heißt, ohne zusätzliche Hilfe verlören wir unseren Job.

    Wie ich das alles formuliere, da muss ich erstmal drüber nachdenken .. wirst Du lesen, ich werde es bloggen.

    Beides, sowohl der vorläufige Bescheid als auch dieses Schreiben, sind keine Verwaltungsakte. Ich bin unsicher, ob ich dagegen überhaupt Widerspruch einlegen kann, werde es aber mal tun .. falls es so nicht geht, warte ich auf den endgültigen nächsten Bewilligungsbescheid und werde gegen den Widerspruch einlegen.

    Irgendwie denke ich, kriegen wir das schon hin.

    Oder ich beantrage, dass sie uns nach dem Umzug helfen müssen, sowohl Umzugshelfer zu kriegen (bin nachweislich krank, war ja beim Amtsarzt und werde auch für meinen Mann eine solche Untersuchung beantragen) und wir auch Zuschüsse für ein Bett, einen Kleiderschrank, Badezimmermöbel, eventuell eine Küche .. denn unsere müssen wir ja hier lassen ...ne Waschmaschine (ist ist ein Münzautomat im Keller), einen Wohnzimmerschrank brauchen, denn nichts davon überlebt den nächsten Umzug.

    Schaun wir mal ... Du kriegst es sicher mit.

    Es trifft hier viele und die wehren sich zum Teil halt auch, jeder auf seine Art.

    Das absolute Unding ist, dass offenbar im Kreis Plön derzeit die Bruttokaltmiete nach den Abschlagszahlungen berechnet wird .. das kann ja wohl nicht wahr sein, denn die wird ja von jedem Vermieter willkürlich festgesetzt und ist bei uns logischerweise im Laufe der Jahre mal angepasst worden.

    Und das trifft eben in erster Linie auf alle alten Mieter hier zu.

    Das Sozialamt handelt aber genauso.

    Eine Klage vorm Sozialgericht könnte deshalb viel Sinn machen, um diese Problematik da mal zu zeigen.

    Und die reiche ich dann nicht im Eilverfahren ein ... das verschafft uns auch einiges an Zeit.

    LG
    Renate

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  3. Ach Rhab . ..den Zettel mit der Einladung hat der Typ im Empfang behalten, ich kann nachsehen, ob es eine Anhörung nach § 24 SGB X war .. aber danke für die genannten Paragraphen .. war eben noch einkaufen, werde mir die gleich mal genauer anschauen.

    Es war eine ganz komische Einladung ohne Rechtsbelehrung oder den HInweis, dass man mich sanktionieren könnte, wenn ich nicht komme.

    Und das war auch nicht bei unserem Fallmanager, der ja bei 50plus in Plön sitzt, sondern jemand im Jobcenter Preetz in ter unteren Etage, also nicht der Ecke, wo dort die Fallmanager ihren Arbeitsbereich haben.

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  4. Danke für den schönen Paragraphen. Ich stelle den mal in voller Länger hier rein. Auch das Schreiben, das wir mitbekommen haben, ist noch kein Verwaltungsakt .. das steht ganz hinten. Ich würde sagen, dann haben wir auch nach diesem Gespräch, in dem uns eine fröhlich trällernde Person erklärte, sie könne uns die erfreuliche Mitteilung machen, dass wir umziehen dürften ... und bla bla bla ....

    Ich hatte ja vorher verzweifelt gefragt, als uns eine Räumungsklage ins Haus stand, da uns das Jobcenter ja auch nicht erlaubt hatte, der Mieterhöhung zuzustimmen, ob wir umziehen dürften und da wurde uns das nicht erlaubt bzw. es wäre keine Umzugskosten übernommen worden.

    Ich habe schon bei diesem Gespräch gesagt, dass die Sache jetzt, da wir nicht zwangsgeräumt werden können, wieder ganz anders aussieht.

    Auf das Gespräch irgendwie vorbereiten konnten wir uns nicht, die Frau hatte wie immer keine Zeit und hat uns binnen Minuten wieder raus befördert.

    Also werde ich jetzt erstmal damit beginnen, dass es schon Tatsache gibt, wegen denen man eine Härtefallregelung anwenden könnte .. denn es steht da, es seien solche Tatsachen bisher nicht bekannt.

    Eigentlich sind die bekannt ... das Jobcenter weiß, dass wir hier arbeiten .. das Jobcenter weiß auch, dass Jürgen die Scheuermannsche Krankheit hat und dass ich eine Rechtsherzinsuffizienz habe, wissen sie auch .. was sie wohl noch nicht wissen, ist die zusätzliche Diagnose des Amtsarztes, dass ich auch noch ein Lipödem habe, was er an meinen Armen gesehen hat, die mir eigentlich so keine Beschwerden machen .. jedenfalls nicht so krass wie die Beine.

    Was der Arzt jetzt genau schreiben wird, weiß ich ja selbst noch nicht, weil er sich noch einen Befund bei dem Internisten besorgen wollte, der mich zuletzt untersucht hat .. er sagte nur, dass er auf jeden Fall gesundheitliche Einschränkungen für mich bestätigen wird.

    Und Jürgen hat bisher nur mit unserem Fallmanager besprochen, dass der es für sinnvoll halten würde, Jürgen würde sich seine Rückenprobleme einmal über eine amtsärztliche Untersuchung bestätigen lassen .. und das werden wir jetzt auf jeden Fall dann mal in Angriff nehmen.

    Und ich denke, wenn wir mit dem Büro umziehen müssen, das ist nicht so gut.

    Wenn man uns die ca. 50 Euro als Büromietkosten anerkennen würde .. ich habe keine Ahnung, ob das geht, aber eine Büroecke brauchen wir ja, und zwar in jeder Wohnung ... wir das also zuzahlen, aber dann auch wieder absetzen können, das wäre auch eine Variante .. ich habe das übrigens schon angesprochen .. habe das so formuliert gehabt:

    "Wir möchten anmerken, dass wir hier nach wie vor einen Raum von ca. 19 Quadratmetern als Büro nutzen. Vielleicht lässt sich ja diesbezüglich etwas arrangieren, um uns einen Umzug, den unsere alten Möbel sicherlich zum größten Teil nicht mehr überleben würden, zu ersparen."

    Darauf ist bisher kein Mensch eingegangen.

    Das werde ich aber jetzt mal genauer ansprechen.

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  5. Den anderen Paragraphen werde ich auch mal hierher kopieren.

    Also die Beratung sah nur so aus, dass uns die Frau gesagt hat .. weil ich ihr gesagt habe, eine neue Wohnung für diesen Preis zu finden sei so gut wie unmöglich, denn wir hätten ja schon vorher, als wir Angst vor einer Zwangsräumung hatten, verzweifelt eine gesucht und das ohne jeden Erfolg .. und auf unsere Anzeige bei ebay, die da noch drin ist, hätte sich kein Vermieter auch nur gemeldet, und die steht da schon seit mehreren Monaten.

    Ich habe auch gesagt, dass eine Nachbarin von uns seit 4 Jahren eine andere Wohnung sucht, bzw. ihr Betreuer tut das erfolglos für sie, die alleine eine 3-Zimmer-Wohnung im Nachbarhaus bewohnt.

    Es wurde uns dann gesagt, wir müssen Bemühungen nachweisen .. das schreibe ich oben ja auch. Wenn wir das tun, kann die Frist verlängert werden, die wir suchen dürfen .... was mich an diesem Schrieb stört ist, es steht nichts davon drin, dass man dagegen generell von vornherein klagen kann.

    Konkret mit uns darüber zu reden .. speziell auch wegen unseres Büros und der Möglichkeit, einen Teil der Miete eventuell über die Anlage EKS abzudecken, denn man kürzt uns ja alles sofort vom Regelsatz ... nicht von den Mietkosten, die immer ganz unten stehen ... das hat keiner für nötig gehalten, obwohl ich das schon seit Monaten dort ja immer wieder angesprochen habe, und zwar schon so lange, wie wir von dieser Mieterhöhung wissen, und das ist seit Oktober 2013 der Fall.

    LG
    Renate

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  6. § 14
    Beratung

    Jeder hat Anspruch auf Beratung über seine Rechte und Pflichten nach diesem Gesetzbuch. Zuständig für die Beratung sind die Leistungsträger, denen gegenüber die Rechte geltend zu machen oder die Pflichten zu erfüllen sind.

    So ... der sollte hier auch mal im Wortlaut zu finden sein, denke ich .. danke nochmal Rhab.

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