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LG Renate
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Rentner in Bedarfsgemeinschaft mit Arbeitslosem
Schönen guten Tag,
ich habe eine Frage zum Thema Bedarfsgemeinschaft und Anrechnung von Einkommen.
Ich selbst bin bereits Rentner, da ich Altersteilzeit gemacht habe. Meine Frau hat letztes Jahr ihren Job aus betrieblichen Gründen verloren. Noch bekommt sie ALG 1, das läuft allerdings bald aus und sie wird dann ALG 2 bekommen. Da sie auch schon ein gewisses Alter erreicht hat, ist es nicht leicht für sie eine neue Anstellung zu finden.
Meine Frage ist, ob ich als Rentner in unserer Bedarfsgemeinschaft dann für meine Frau mit aufkommen muss. Meine Rente ist in Ordnung, aber auch nicht übermäßig hoch. Bleibt die Rente davon unberührt oder wird sie angerechnet? Ich habe bisher verschiedenste Informationen dazu gelesen und wollte mich deshalb nun einmal selbst erkundigen.
Besten Dank vorab.
Norbert- 14.08.2013 14:12 #2
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AW: Rentner in Bedarfsgemeinschaft mit Arbeitslosem
Hallo Norb, ich glaube es wird genauso berechnet als wenn Du noch erwerbstätig wärst und Einkommen hättest, so wie es in einer Bedarfsgemeinschaft gehandhabt wird. Du hattest ja geschrieben, dass Deine Rente in Ordnung ist, also wird man es für zumutbar ansehen.
- 14.08.2013 14:56 #3
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AW: Rentner in Bedarfsgemeinschaft mit Arbeitslosem
Hallo Norb, zu Deiner Frage gab es hier schon ein ähnliches Thema, schau mal hier. Vielleicht findest Du da schon ein paar Antworten, die Dir weiter helfen.
- 15.08.2013 09:28 #4
- 15.08.2013 11:20 #5
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AW: Rentner in Bedarfsgemeinschaft mit Arbeitslosem
An sich wird die Rente angerechnet, ja. Ob deine Frau dann Alg 2-Leistungen erhält hängt im Endeffekt von der Höhe deiner Rente bzw. eures Gesamteinkommens ab.
Als Bedarfsgemeinschaft wird euer Gesamteinkommen herangezogen und überprüft, ob dieses ausreicht. Wenn ja, dann wird deine Frau keinerlei Leistungen bekommen. Wenn nein, dann bekommt sie je nachdem wie hoch euer Einkommen ist Leistungen, möglicherweise bis zum vollen Leistungssatz, wenn die Rente sehr gering wäre.
Außerdem wird auch euer Vermögen überprüft. Es gibt da bestimmte Sätze, die man haben darf, alles darüber muss verbraucht werden, bevor es Alg 2 gibt. - 15.08.2013 12:15 #61+
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AW: Rentner in Bedarfsgemeinschaft mit Arbeitslosem
Zitat von Norb
Wenn du z.B ein Rente von 1000€ hättest und ihr Warm-UkK von 550€ hättet, würde das BG-Mitglied einen Anspruch auf 240€ haben. Dies ohne Sonderbedarfsregelungen!Berechnung des Anspruchs Summe der Regelleistungen: 690.00 € + Summe der Unterkunftskosten: 550.00 € - Summe der Rente: 1000.00 € = vermutlicher Anspruch: 240.00 € x Hier einmal ein ALG2-Rechner, zur Eigenberechnung. Wenn deine Rente viel höher ist, gib es keinen Anspruch. Gleichfalls wäre zu bedenken, ob die Mühlen der ARGE es erfordern, diese zu betreten. -
Die folgenden Benutzer bedanken sich bei Prostan für diesen nützlichen Beitrag:
Oberbuxe (15.08.2013)
- 15.08.2013 14:33 #7
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AW: Rentner in Bedarfsgemeinschaft mit Arbeitslosem
Richtig, mit dem ALG2-Rechner könnt ihr dann genauer rausfinden, was Sache ist.
Das ist nichts, was man eben schnell zwischen Tür und Angel ausklamüsern kann, macht euch lieber richtig schlau. - 15.08.2013 16:59 #8
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AW: Rentner in Bedarfsgemeinschaft mit Arbeitslosem
Guten Abend,
erst einmal ging es mir darum zu wissen ob die Rente überhaupt angerechnet wird. Ich werde es nun aber auch einmal genau ausrechnen mit diesem Rechner.
Aber wenn ich das mmit dem Vermögen lese, dann klingt es fast so als wäre es besser kein ALG 2 zu bekommen und lieber das Ersparte zu haben um etwas als Rücklage zu haben, wenn wir beide in Rente sind. - 16.08.2013 10:52 #9
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- 17.08.2013 11:08 #10
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AW: Rentner in Bedarfsgemeinschaft mit Arbeitslosem
Guten Tag,
wir haben es mit dem Rechner jetzt einmal ausgerechnet. Laut dem Ergebnis würde sie etwa 150 Euro bekommen. Natürlich ist das auch Geld, aber wir sind uns jetzt wirklich nicht ganz sicher, ob es sich dafür lohnt unser Erspartes aufzubrauchen. Was denkt ihr darüber? Oder anders gefragt. Welche Vorteile würde es meiner Frau bieten ALG 2 zu beantragen abgesehen von den 150 Euro mehr?
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AW: Rentner in Bedarfsgemeinschaft mit Arbeitslosem
Naja, einmal ist es natürlich das Geld, das man mehr hat. Theoretisch sollte man durch das Jobcenter auch bei der Arbeitssuche unterstützt werden durch Jobvorschläge usw. Das ist in der Praxis leider nicht immer so, deshalb würde ich es mal als theoretischen Vorteil bezeichnen. Was aber in meinen Augen sehr wichtig ist sind ide Sozialversicherungen. Ist man arbeitslos gemeldet ist man krankenversichert, wenn man nihct arbeitslos gemeldet ist evtl. nicht bzw. muss man sich dann freiwillig pflichtversichern, wenn man nicht anderweitig abgesichert ist (Familienversicherung zum Beispiel).
Auf der anderen Seite stehen dann die Pflichten eines Arbeitslosen: Mitwirkung (Bewerbungen schreiben etc.), Teilnahme an Maßnahmen und solche Dinge. Ob man das als Nachteil oder orteil ansieht muss jeder slebst entscheiden.- 18.08.2013 12:35 #12
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AW: Rentner in Bedarfsgemeinschaft mit Arbeitslosem
Zitat von Karsten
Da sind die Nachteile schon gravierender wie: die Meldepflichten, Bewerbungspflicht. Auskunftspflicht, Sanktionsandrohung,,,,, das für 150€.
Dann lieber Wohngeld beantragen und sein eigener Herr sein, mit der Option den Arbeitsmarkt zwanglos zu durchforsten. - 19.08.2013 10:56 #13
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AW: Rentner in Bedarfsgemeinschaft mit Arbeitslosem
Guten Tag,
ich danke euch beiden für diese Informationen. Auf dem Gebiet Arbeitslosigkeit kennen wir uns bisher beide nicht wirklich aus, glücklicherweise. Es ist jetzt das erste Mal, dass meine Frau arbeitslos ist in ihrem Leben und gerade von ALG 2 haben wir keine Ahnung. Deshalb ist es gut, dass wir uns hier informieren können. Ich habe inzwischen auch einiges hier in anderen Themen gelesen und bin momentan eigentlich sehr dafür, dass meine Frau ALG 2 nicht beantragt.
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