Sonntag, 9. November 2014

Bedarfsgemeinschaft Rentner und arbeitsfähige Person - Teil 1

Man findet keine klar formulierten Berechnungsgrundlagen


Es ist ja nicht mehr lange hin, dass ich Rente kriege, aber Jürgen ist dann noch arbeitsfähig, bis ich über 72 bin, also recht lange. Solange sind wir eine Bedarfsgemeinschaft und ich muss ihn unterstützen. So viel habe ich gefunden.

Ein Bezieher von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII hat Ansprüche auf Alterszulage von 17 %, darf bis zu 450 Euro anrechnungsfrei dazu verdienen und natürlich auch seine Abzüge, die ich als Rentnerin ja auch haben werde, da ich wenn ich das richtig verstehe, Sozialabgaben und Steuern von meiner knapp über 800 Euro liegenden Rente (aktuell) bezahlen muss, als Werbungskosten wieder absetzen.

Die Mütterrente ist auch nicht mehr anrechnungsfrei, das war nur für die Jahrgänge ab 1920 und abwärts so. Es wird also alles, was ich kriege, angerechnet und wenn ich es richtig verstehe, gibt es auf Rente auch keine Freibeträge.

Ich habe aber auch gar keine Ansprüche, die irgendwie im Regelsatz Berücksichtigung finden könnten, denn ich bekomme laut der Angaben im Prospekt für ALG II-Empfänger weder ALG II noch Sozialgeld. Nun müssen sie es ja wohl irgendwie ausrechnen und ich frage mich wie.

Gehe also mal auf Tauchstation, auch wenn das noch 4 Jahre hin ist .. damit ich dann gerüstet und informiert bin und mich sofort zur Wehr setzen kann, wenn da was falsch sein sollte .. denn dass sie da wieder nicht mit klar kommen werden, ist sonnenklar, wenn schon ihre eigenen Zettelage keine Infos hergibt.

LG
Renate
 


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