Sonntag, 9. November 2014

Bedarfsgemeinschaft Rentner und arbeitsfähige Person - Teil 5

Das sagt mir der Rechner bei einer überschlagenen Ca.-Berechnung


Ist ganz interessant .. ich weiß jetzt nicht wirklich, was ich später für Abzüge von der Rente habe, habe da mal geschätzt und was eingetragen .. bin dann davon ausgegangen, dass wir beide im Rentenalter noch so fit sind, dass wir zusammen 400 Euro durch Werbetexte dazu verdienen können, denn nur das bringt uns Freibeträge, auf die Rente gibt es nämlich keinen Cent an Freibetrag.

Ich muss demnach mindestens bis 72 so fit bleiben, dass ich arbeiten kann und sollte mir auch nicht noch kurz vor der Rente durch irgendeiner aufoktoierten Kurzfrist-Mist meinen Job kaputt machen lassen, denn ich auch noch nach der Rente ungehindert ausüben kann, denn dann wird es für uns erst richtig schwer, wenn ich diesen Job nicht mehr hätte, weil man mich vorher in irgendeinen Scheiß rein zwingt, der mich langfristig nicht weiterbringt.

Link zum Rechner:

http://www.sozialhilfe24.de/hartz-4-alg-2/alg2-ergebnis.html
  
Achtung !!!! Dieser Hartz-IV-Rechner rechnet nicht richtig .. ich kriege beim anzurechnenden Einkommen nämlich 70 Euro weniger raus .. schnappt Euch mal einen Taschenrechner und überprüft das .. es lässt sich sogar im Kopf ausrechnen, dass 1200 Euro Einkommen (400 Verdienst plus 800 Rente) minus 390 Euro Abzüge (Abzüge von der Rente für Steuern und Versicherungen sowie 240 Euro Freibetrag) 810 Euro Einkommen und nicht 800 Euro Einkommen ergibt .. also muss unten auch 70 Euro mehr an Bedarf rauskommen.

Leistungen Regelleistungen/Sozialgeld

Antragsteller (Schleswig-Holstein): 353.00 €

Ehepartner/in, Partner/in, Lebenspartner/in: 353.00 €

Summe der Leistungen: 706.00 €




Kosten für die Unterkunft

Kaltmiete: 470.00 €

Heizkosten: 80.00 €

Zuschuss Warmwasser: 16.00 €

Summe der Unterkunftskosten: 566.00 €




Einkommen

Erwerbseinkommen: 400.00 €

Abzüge (Steuern, Sozialvers., Werbungskosten, usw.) -150.00 €

Freibetrag Erwerbseinkommen: -240.00 €

Renten: 800.00 €

Summe der Einkünfte: 880.00 €




Berechnung des Anspruchs

Summe der Leistungen: 706.00 €
+ Summe der Unterkunftskosten: 566.00 €
- Summe der Einkünfte 880.00 €
= Ihr vermutlicher Anspruch: 392.00 €

   

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Dein Kommentar wird nach Prüfung durch einen Moderator frei gegeben.