Erstes Rentenkuddelmuddel und Ungerechtigkeit hoch drei in einem Forum gefunden
Verlinke Euch das mal.
LG Renate
Dieter65
- öfter hier
- Beiträge: 34
Hallo, ich bin neu hier und fand bisher keine Antwort bezüglich meines Problems.
Ich bin seit August 2012 Altersrentner und in der Bedarfsgemeinschaft mit meiner Ehefrau. Da meine Rente (800 €)voll auf die Hartz IV-Leistungen angerechnet werden, bekommt meine Frau nur noch 60 €/ Monat u. ab April 2013 ganze 0,00 €. Von den gegenwärtigen 860 € gehen 380 € Krankenversicherungbeitrag ab, sodass für 2 Personen nur noch 480 € für alle weiteren Ausgaben verbleiben. Vor meiner Rente erhielt ich einen anteiligen Zuschuss zur KV. Mein Antrag auf Grundsicherung im Alter wurde abgelehnt, da wir zusammen angeblich 17,00 € zuviel haben. Alle schriftlichen Anfragen beim Jobcenter, der Rentenversicherung bzw. der Kündigungsversuch meiner PKV blieben erfolglos. Ich erhielt lediglich ab Januar eine weitere Beitragserhöhung. Kann mir jemand einen Rat geben, was unternommen werden kann, um wenigstens etwas Unterstützung zu bekommen? Vielen Dank!
Ich bin seit August 2012 Altersrentner und in der Bedarfsgemeinschaft mit meiner Ehefrau. Da meine Rente (800 €)voll auf die Hartz IV-Leistungen angerechnet werden, bekommt meine Frau nur noch 60 €/ Monat u. ab April 2013 ganze 0,00 €. Von den gegenwärtigen 860 € gehen 380 € Krankenversicherungbeitrag ab, sodass für 2 Personen nur noch 480 € für alle weiteren Ausgaben verbleiben. Vor meiner Rente erhielt ich einen anteiligen Zuschuss zur KV. Mein Antrag auf Grundsicherung im Alter wurde abgelehnt, da wir zusammen angeblich 17,00 € zuviel haben. Alle schriftlichen Anfragen beim Jobcenter, der Rentenversicherung bzw. der Kündigungsversuch meiner PKV blieben erfolglos. Ich erhielt lediglich ab Januar eine weitere Beitragserhöhung. Kann mir jemand einen Rat geben, was unternommen werden kann, um wenigstens etwas Unterstützung zu bekommen? Vielen Dank!
Hallo Dieter65
Bundessozialgericht
Urteil vom 10. 11. 2011 - B 8 SO 21/10 R
Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter - Übernahme angemessener Beiträge für eine private Kranken- und Pflegeversicherung - keine Begrenzung durch § 12 Abs 1c S 6 Halbs 2 VAG bzw § 110 Abs S 4 Halbs 2 SGB 11 : >>> http://lexetius.com/2011,7009
Bundessozialgericht
Urteil vom 10. 11. 2011 - B 8 SO 21/10 R
Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter - Übernahme angemessener Beiträge für eine private Kranken- und Pflegeversicherung - keine Begrenzung durch § 12 Abs 1c S 6 Halbs 2 VAG bzw § 110 Abs S 4 Halbs 2 SGB 11 : >>> http://lexetius.com/2011,7009
Dieter65
- öfter hier
- Beiträge: 34
Vielen Dank für die Antwort,
aber darauf habe ich bereits verwiesen. Es folgte die Ablehnung weil ich
nicht bedürftig bin und mit 17 € über den Bedarf liege. Werde aber im
neuen Jahr weiter bohren, sonst kann ich die PKV nicht bezahlen.
Dieter65
- öfter hier
- Beiträge: 34
Da ich bereits Altersrentner
bin, ist ein Wechsel leider nicht möglich. Das JC begründet seine
Entscheidung ja mit der Feststellung, dass meine Rente 17 € über den
Grundbedarf beider Personen liegt und ich damit kein Leistungsempfänger
mehr bin.
Dann besteht noch diese Möglichkeit ( Wohngeldgesetz (WoGG) )>>> http://www.buzer.de/gesetz/8380/index.htm
Dieter65
- öfter hier
- Beiträge: 34
Da war ich auch schon. Die
beziehen noch weniger Wohnnebenkosten ein, da würde meine Frau sofort
auf 0-Leistung fallen u. müsste sich noch freiwillig krankenversichern.
Alles ein Teufelskreis, aber ich gebe die Hoffnung nicht auf! Vieleicht
kommt noch eine Rettung.
Giftzwiebel
- Vielschreiber
- Beiträge: 629
Mal von der KV ganz
abgesehen, halte ich es eher für unwahrscheinlich, dass euch mit zwei
Personen nur 860 € zustehen sollen. Der Bescheid dazu würde mich mal
interessieren.
Dieter65
- öfter hier
- Beiträge: 34
Mit den Bescheiden kenne ich
mich eigentlich gut aus. Die rechnen als Bedarf pro Person 345 € +
Wohnnebenkosten (Heizkosten 130 €). Da keine Miete wegen eigenem
Grundstück anfällt u. die PKV als Ausgabe keine Rolle spielt, liegt der
errechnete Bedarf nur bei diesem Betrag. Wohneigentum = die beste
Altersvorsorge für den Staat, aber nicht für den Rentner u.
ALG-II-Bezieher. Leider!
Giftzwiebel
- Vielschreiber
- Beiträge: 629
OK, dann bin ich wieder weg
Quinky
- Urgestein
- Beiträge: 2217
1. Die Rente von 860€ ist eine BRUTTORENTE.
Von einer Bruttorente MÜSSEN laut Gesetz die Krankenversicherungskosten abgezogen werden. Alle Rentner, auch die die keine PKV haben sondern eine gesetzliche KV haben, zahlen diese KV von der Rente. Das diese KV-Kosten lediglich nicht expliziet auf Abrechnungen erscheinen, ist nebensächlich. Diese Kosten entstehen und müssen gezahlt werden, da eine Krankenversicherungspflicht in Deutschland besteht. Das hier das Jobcenter die PKV verweigert vom eigenen Einkommen zu zahlen, ist eine sogar eine vorsetzliche Körperverletzung. Hier würde dann praktisch gefordert, eine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung nicht zu zahlen und sich strafbar zu machen!.
Weiterhin:
Auch wenn die Regelsätze 2 x 345€ und Heizkosten 130€ lediglich 820€ ergeben, hinzu kommen Grundsteuer, Müllabfuhr, Wasserkostren usw. nämlich ALLE Kosten, die Mieter bei Miete zahlen müssen. Bei Eigentum fällt lediglich die Kaltmiete weg, nichts anderes.
Weiterhin:
Von dem Einkommen 860(ohne jetzt die PKV des Rentners zu berücksichtigen zu berücksichtigen) MÜSSEN 30€ Versicherungspauschale abgesetzt werden. Lediglich 830€ können maximal Als Einkommen gerechnet werden.
Weiterhin:
Die KV der Ehefrau, die selbst gezahlt werden muß muß ebenfalls entweder vom Einkommen abgesetzt werden, sofern überhaupt noch rechnerisches Einkommen vorhanden ist (was ja nicht der Fall ist) bzw. wenn zuwenig Einkommen besteht (was hier der Fall ist)., muß eine große Summe ALGII und die KV der Ehefrau vom Jobcenter übernommen werden.
Die rechnerischen 17€ sind absolut lächerlich, da KEINE gesetzliche Möglichkeit besteht, auf diese 17€ zu kommen
Hier ist eine gesonderte rechnung erforderlich, die Bedarfsanteilsmethode ist nicht anwendbar, da ein Rentner nicht ALGII-berechtigt ist.
hier muß zuerst der rechnerische Bedarf des Rentners ermittelt werden und dem anrechenbaren Einkommen gegenübergestellt werden.
rechnerische Bedarf:
345€ Regelsatz
65€ heizkostenanteil
60€ restlicher Hauskostenanteil (müssabfuhr, Wasser, Grundsteuer usw. usw.) = dieser Betrag ist von mir geschätzt!!!
= 470€ rechnerischer Bedarf
davon ist das Einkommen abzuziehen:
Nettorente 480€ (860-380€)
Das Einkommen eines Rentners ist immer die Nettorente (nach Abzuf von Pflege- und Krankenversicherung = keine andere Möglichkeit)
minus 30€ Versicherungspauschale (die bei JEDEM Einkommen zusteht)
ergibt 450€ anrechenbares Einkommen.
Nach dieser Rechnung kann der Rentner Grundsicherung beantragen und bekommt 20€ Grundsicherung ausgezahlt laut SGB XII, da selbst sein eingener Bedarf nicht komplett gedeckt ist.
Die Ehefrau bekommt als ALGII den kompletten Regelsatz plus ihren Mietanteil vopmn 125€ = 470€ UND MUSS zusätzlich vom Jobcenter Krankenversichert werden.
Was das Jobcenter macht ist einwandfrei Betrug, da so unbewandert kein Leistungssachbearbeiter sein kann, insbesondere da schon auf die KV hingewiesen worden ist.
Hier ist angeraten, den Teamleiter auf diesen Bescheid hinzuweisen und ihm eine Anzeige wegen Amtsanmassung bei Nichtbeachtung der Gesetzlichen Vorschriften hinzuweisen und auch ein Veröffentlichung solcher rechtswidrigen Handlungsweise im ortansässigen "Käseblättchen" anzudrohen.
Bei einem solchen Verhalten sind nur volle Geschütze möglich!
Gruß
Ernie
Von einer Bruttorente MÜSSEN laut Gesetz die Krankenversicherungskosten abgezogen werden. Alle Rentner, auch die die keine PKV haben sondern eine gesetzliche KV haben, zahlen diese KV von der Rente. Das diese KV-Kosten lediglich nicht expliziet auf Abrechnungen erscheinen, ist nebensächlich. Diese Kosten entstehen und müssen gezahlt werden, da eine Krankenversicherungspflicht in Deutschland besteht. Das hier das Jobcenter die PKV verweigert vom eigenen Einkommen zu zahlen, ist eine sogar eine vorsetzliche Körperverletzung. Hier würde dann praktisch gefordert, eine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung nicht zu zahlen und sich strafbar zu machen!.
Weiterhin:
Auch wenn die Regelsätze 2 x 345€ und Heizkosten 130€ lediglich 820€ ergeben, hinzu kommen Grundsteuer, Müllabfuhr, Wasserkostren usw. nämlich ALLE Kosten, die Mieter bei Miete zahlen müssen. Bei Eigentum fällt lediglich die Kaltmiete weg, nichts anderes.
Weiterhin:
Von dem Einkommen 860(ohne jetzt die PKV des Rentners zu berücksichtigen zu berücksichtigen) MÜSSEN 30€ Versicherungspauschale abgesetzt werden. Lediglich 830€ können maximal Als Einkommen gerechnet werden.
Weiterhin:
Die KV der Ehefrau, die selbst gezahlt werden muß muß ebenfalls entweder vom Einkommen abgesetzt werden, sofern überhaupt noch rechnerisches Einkommen vorhanden ist (was ja nicht der Fall ist) bzw. wenn zuwenig Einkommen besteht (was hier der Fall ist)., muß eine große Summe ALGII und die KV der Ehefrau vom Jobcenter übernommen werden.
Die rechnerischen 17€ sind absolut lächerlich, da KEINE gesetzliche Möglichkeit besteht, auf diese 17€ zu kommen
Hier ist eine gesonderte rechnung erforderlich, die Bedarfsanteilsmethode ist nicht anwendbar, da ein Rentner nicht ALGII-berechtigt ist.
hier muß zuerst der rechnerische Bedarf des Rentners ermittelt werden und dem anrechenbaren Einkommen gegenübergestellt werden.
rechnerische Bedarf:
345€ Regelsatz
65€ heizkostenanteil
60€ restlicher Hauskostenanteil (müssabfuhr, Wasser, Grundsteuer usw. usw.) = dieser Betrag ist von mir geschätzt!!!
= 470€ rechnerischer Bedarf
davon ist das Einkommen abzuziehen:
Nettorente 480€ (860-380€)
Das Einkommen eines Rentners ist immer die Nettorente (nach Abzuf von Pflege- und Krankenversicherung = keine andere Möglichkeit)
minus 30€ Versicherungspauschale (die bei JEDEM Einkommen zusteht)
ergibt 450€ anrechenbares Einkommen.
Nach dieser Rechnung kann der Rentner Grundsicherung beantragen und bekommt 20€ Grundsicherung ausgezahlt laut SGB XII, da selbst sein eingener Bedarf nicht komplett gedeckt ist.
Die Ehefrau bekommt als ALGII den kompletten Regelsatz plus ihren Mietanteil vopmn 125€ = 470€ UND MUSS zusätzlich vom Jobcenter Krankenversichert werden.
Was das Jobcenter macht ist einwandfrei Betrug, da so unbewandert kein Leistungssachbearbeiter sein kann, insbesondere da schon auf die KV hingewiesen worden ist.
Hier ist angeraten, den Teamleiter auf diesen Bescheid hinzuweisen und ihm eine Anzeige wegen Amtsanmassung bei Nichtbeachtung der Gesetzlichen Vorschriften hinzuweisen und auch ein Veröffentlichung solcher rechtswidrigen Handlungsweise im ortansässigen "Käseblättchen" anzudrohen.
Bei einem solchen Verhalten sind nur volle Geschütze möglich!
Gruß
Ernie
Dieter65
- öfter hier
- Beiträge: 34
Vielen Dank für die umfassende Erläuterung. Das werde ich so angehen und umsetzen. Ich hoffe es hat nun Erfolg! Danke!
Dieter65
- öfter hier
- Beiträge: 34
Hallo Ernie! Nach Sichtung des neuen Bewilligungsbescheides ab Januar habe ich ein anrechenbares Einkommen von
739 € + Vermerk: Leistungsauschluss § 7 SGB II (Altersrente) - Widerspruchsfrist bis 05.01.2013
Der Bedarf pro Person wurde mit je 409 € ermittelt.
Ehefrau ich
409 € 409 € festgesetzter Bedarf
0,00 € 749 € einsetzbares Einkommen
0,00 € 340 € max. übertragbares Einkommen (auf Ehefrau)
Anspruch der Ehefrau 409 € - 340 € = 69 € Leistungsbezug
Die PKV findet keinerlei Berücksichtigung, da angeblich Leistungsausschluss!
Die Grundsicherung im Alter berücksichtige nach SGB XII noch weniger Anspruch und lehnte wegen 17 € zuviel Einkommen ab.
Vielleicht hat jemand ähnliche Erfahrungen. Würde mich gerne darüber austauschen
739 € + Vermerk: Leistungsauschluss § 7 SGB II (Altersrente) - Widerspruchsfrist bis 05.01.2013
Der Bedarf pro Person wurde mit je 409 € ermittelt.
Ehefrau ich
409 € 409 € festgesetzter Bedarf
0,00 € 749 € einsetzbares Einkommen
0,00 € 340 € max. übertragbares Einkommen (auf Ehefrau)
Anspruch der Ehefrau 409 € - 340 € = 69 € Leistungsbezug
Die PKV findet keinerlei Berücksichtigung, da angeblich Leistungsausschluss!
Die Grundsicherung im Alter berücksichtige nach SGB XII noch weniger Anspruch und lehnte wegen 17 € zuviel Einkommen ab.
Vielleicht hat jemand ähnliche Erfahrungen. Würde mich gerne darüber austauschen
Quinky
- Urgestein
- Beiträge: 2217
Meiner Meinung nach haben wir hier zwei unterschiedliche Kriterien:
1.) Der Leistungsausschluss des Rentners nach SGBII § 7 ist ganz logisch, ein Rentner hat kein Anrecht auf ALGII
aber
2.) In einer Misch-BG, Rentner und arbeitsfähige Person muß zuerst der Bedarf des Rentners aus seinem Einkommen gedeckt werden.
Das der Rentner krankenversichert sein MUSS!! = Krankenversicherungspflicht in Deutschland hat mit dem Leistungsausschluss nicht die "Bohne" zu tun. Gesetzliche Versicherungen reduzieren das anrechenbare Einkommen, die Krankenversicherung ist eine gesetzliche Versicherung in dem Sinne, das gesetzlich vorgeschrieben. Hier ist gesetzliche KV und PKV völlig "wurscht", weil mindesdtens eine bestehen MUSS.
Beim anrechenbaren Einkommen MÜSSEN IMMER alle gesetzlich verpflichtenden Versicherungen berücksichtigt werden, es gibt keine Ausnahme, weil wie ich schon sagte, sonst eine Straftat gefordert würde (gesetzliche Pflichten zu verweigern).
2a.) Dein einsetzbares Einkommen kann nie und nimmer 749€ betragen. Die Berechnung habe ich ja schon in meinem Thread vorher aufgeführt, wie es richtig sein muß
3.)
Auch das allgemeine mit den Hauskosten habe ich schon angeführt, hier werden NUR die Heizkosten anerkannt nichts anderes. Das würde zum Beispiel bedeuten, das Jobcenter verbietet es Dir und Deiner Frau sich zu waschen, weil Wasserkosten nicht anerkannt werden.
Schaue mal hier im Forum nach angemessenen Mietkosten. Darunter steht was alles als Kosten bei Eigentümern alles anerkannt werden MUSS.
Bis zum Betrag einer vergleichbaren angemessenen Mietwohnung MÜSSEN alle Hauskosten anerkannt werden, selbst überhöhte Heizkosten müßten übernommen werden.
Ich widerhole, dieses Jobcenter betrügt!! bzw. völlig unfähige SB haben diese Bescheide erstellt. In der freien Wirtschaft würden Arbeitnehmer bei einer solchen Leistung fristlos entlassen wegen völliger Unfähigkeit.
In diesem Bescheid, auch ab Januar stimmt NICHTS!
Gruß
Ernie
1.) Der Leistungsausschluss des Rentners nach SGBII § 7 ist ganz logisch, ein Rentner hat kein Anrecht auf ALGII
aber
2.) In einer Misch-BG, Rentner und arbeitsfähige Person muß zuerst der Bedarf des Rentners aus seinem Einkommen gedeckt werden.
Das der Rentner krankenversichert sein MUSS!! = Krankenversicherungspflicht in Deutschland hat mit dem Leistungsausschluss nicht die "Bohne" zu tun. Gesetzliche Versicherungen reduzieren das anrechenbare Einkommen, die Krankenversicherung ist eine gesetzliche Versicherung in dem Sinne, das gesetzlich vorgeschrieben. Hier ist gesetzliche KV und PKV völlig "wurscht", weil mindesdtens eine bestehen MUSS.
Beim anrechenbaren Einkommen MÜSSEN IMMER alle gesetzlich verpflichtenden Versicherungen berücksichtigt werden, es gibt keine Ausnahme, weil wie ich schon sagte, sonst eine Straftat gefordert würde (gesetzliche Pflichten zu verweigern).
2a.) Dein einsetzbares Einkommen kann nie und nimmer 749€ betragen. Die Berechnung habe ich ja schon in meinem Thread vorher aufgeführt, wie es richtig sein muß
3.)
Auch das allgemeine mit den Hauskosten habe ich schon angeführt, hier werden NUR die Heizkosten anerkannt nichts anderes. Das würde zum Beispiel bedeuten, das Jobcenter verbietet es Dir und Deiner Frau sich zu waschen, weil Wasserkosten nicht anerkannt werden.
Schaue mal hier im Forum nach angemessenen Mietkosten. Darunter steht was alles als Kosten bei Eigentümern alles anerkannt werden MUSS.
Bis zum Betrag einer vergleichbaren angemessenen Mietwohnung MÜSSEN alle Hauskosten anerkannt werden, selbst überhöhte Heizkosten müßten übernommen werden.
Ich widerhole, dieses Jobcenter betrügt!! bzw. völlig unfähige SB haben diese Bescheide erstellt. In der freien Wirtschaft würden Arbeitnehmer bei einer solchen Leistung fristlos entlassen wegen völliger Unfähigkeit.
In diesem Bescheid, auch ab Januar stimmt NICHTS!
Gruß
Ernie
Dieter65
- öfter hier
- Beiträge: 34
Danke, so sehe ich das auch. Unser JC ist in der ganzen Region bekannt, da gibt es öfter mal Probleme. LG Dieter
Dieter65
- öfter hier
- Beiträge: 34
sebastian09
- Vielschreiber
- Beiträge: 562
Nun, du musst ja etwas machen.
Erstmal Widerspruch, schrifltich und nachweisbar.
Gleichzeitig eine einstweilige Anordnung an das Sozialgericht schreiben.
Euch fehlen ja einige Hundert Euro jedem Monat.
So, falls du es noch nicht beantragt hast, die sonstigen Nebenkosten wie Wasser, Müll etc schriflich und nachweisbar beantragen.
Die Nebenkosten auch in der einstweiligen Anordnung auführen.
Und dringend Überprüfungsantrag für 2011 stellen, da ihr seit August zu wenig bekommen habt.
Erstmal Widerspruch, schrifltich und nachweisbar.
Gleichzeitig eine einstweilige Anordnung an das Sozialgericht schreiben.
Euch fehlen ja einige Hundert Euro jedem Monat.
So, falls du es noch nicht beantragt hast, die sonstigen Nebenkosten wie Wasser, Müll etc schriflich und nachweisbar beantragen.
Die Nebenkosten auch in der einstweiligen Anordnung auführen.
Und dringend Überprüfungsantrag für 2011 stellen, da ihr seit August zu wenig bekommen habt.
Dieter65
- öfter hier
- Beiträge: 34
Heute zum Sprechtag alles
eingereicht, nun bin ich mal gespannt auf das Resultat. Wie ich das
sehe, zähle ich bestimmt für die Grundsicherung zu den Reichen und es
wird alles wieder abgelehnt. Was ist, wenn ich angeblich erneut 17 €
zuviel Rente habe? Kann ich dann trotzdem beim Sozialgericht auf
Übernahme der anteiligen Beiträge zur PKV u. Pflegeversicherung klagen?
sebastian09
- Vielschreiber
- Beiträge: 562
Nun, du musst ja etwas machen.
Erstmal Widerspruch, schrifltich und nachweisbar.
Gleichzeitig eine einstweilige Anordnung an das Sozialgericht schreiben.
Euch fehlen ja einige Hundert Euro jedem Monat.
So, falls du es noch nicht beantragt hast, die sonstigen Nebenkosten wie Wasser, Müll etc schriflich und nachweisbar beantragen.
Die Nebenkosten auch in der einstweiligen Anordnung auführen.
Und dringend Überprüfungsantrag für 2011 stellen, da ihr seit August zu wenig bekommen habt.
Das solltest du machen.
Also keine Anträge stellen o.ä. beim Jobcenter oder Grundsicherungsamt, sondern beim Sozialgericht.
Wie schon geschrieben, muss deine Krankenversicherung abgezogen werden bei der Berechnung.
Dieter65
- öfter hier
- Beiträge: 34
Danke! Da meine Anträge und
Bescheide über SGB II und SGB XII liefen, muss ich auch beim Amt einen
Überprüfungsantrag für 2012 stellen, so wie bereits vorher schon
empfohlen wurde. Also ich bleibe am Ball! Muss ja auch, denn lange halte
ich das mit den geringen Finanzen nicht mehr durch. Aber meine
Erfahrung aus der Vergangenheit - die Amtsmühlen arbeiten langsam.
Dieter65
- öfter hier
- Beiträge: 34
Hallo, da bin ich wieder mit
einem Lagebericht. Überprüfungsantrag - Sozialamt SGB XII
zurückgewiesen, geht nur bei SGB II angeblich. Neuantrag gestellt - noch
immer 9,00 € zu viel. Jetzt noch 1x Widerspruch gemacht bei
Grundsicherung, weil die PKV nicht vom Einkommen abgezogen wurde. Da ich
in der BG meiner Frau bin, hätte ich gern gewusst, ob bei der
Berechnung der Nettoeinnahmen der volle PKV-Beitrag abgezogen werden
muss oder nur 50% des Basistarifes.
Tja .... was dann weiter wurde, findet man hier leider nicht mehr .. aber genauso ein Theater stelle ich mir schon vor, wenn ich auch soweit bin, dass ich Rente kriege .... denn zur Bedarfsgemeinschaft gehöre ich .. aber was mir selbst an Regelsatzleistung und so weiter zusteht, darüber schweigt sich das Jobcenter geflissentlich aus.
Toll .. freue mich schon riesig ... oder auch nicht .. grübel :(.
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