Was sich da geändert hat
Tja, vor Hartz IV war es wesentlich einfacher, mit dem Partner umzuziehen, wenn es einen Grund dafür gab oder auch zum Partner zu ziehen, wenn man sich verliebt hatte und sicher war, das könnte etwas für's Leben werden.
Früher vor Hartz IV
Da konnte man auch im höheren Alter noch problemlos seinen Job kündigen und hatte zunächst einmal recht lange Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn man vorher lange gearbeitet hat. Das war zwar weniger, aber nicht so wenig, dass man zu zweit nicht hätte dennoch leben können. Selbst die anschließende Arbeitslosenhilfe stellte kein so großes Problem dar. Da musste zwar der Partner dann schonmal ein Formular ausfüllen und sein eigenes Einkommen eintragen, aber wenn das kein Vermögen war, was er bekommen hat, dann wurde die Arbeitslosenhilfe dem anderen dennoch ausgezahlt. Das war zwar noch weniger als Arbeitslosengeld, aber selbst das ging noch als Ergänzung zum Einkommen des anderen. Und vor allen Dingen war daran nicht geknüpft, nun jeden x-beliebigen Job annehmen zu müssen, denn man hatte Berufsschutz und konnte in Ruhe suchen, dass man Arbeit im erlernten Beruf findet. Und wenn man im Alter halt keine mehr gefunden hat, dann hat man unbegrenzt ohne Repressalien und Druck seine Arbeitslosenhilfe bekommen und gut.
Heute nach Hartz IV
Man hat auch heute noch das Recht, seinen Job aufzugeben und mit dem Partner mitzuziehen, wenn der weit weg einen neuen Job annimmt, aber das erste Problem ist dann schonmal, dass aufgrund der Bedarfsgemeinschaft der kein Vermögen verdienen muss, um den anderen voll zu unterstützen, denn sein Einkommen wird voll in die Regelsatzberechnung einbezogen, auch wenn es normal und nicht extrem hoch ist wie früher. Beide können nicht mehr wohnen, wo sie wollen, sondern müssen sich dann eine Sozialwohnung anmieten, denn sonst bekommt der andere seinen Mietanteil nicht. Bei einem Haus oder einer Eigentumswohnung ist das relativ. Es gibt zwar die Regelung, dass so etwas behalten werden darf, aber in der Praxis muss wohnen beim Hartz-IV-Bezug angemessen sein und das sieht dann meistens schon so aus, dass das Eigentum verkauft werden muss, denn sonst kriegt der andere kein Arbeitslosengeld II. Der Partner, der seinen Job gekündigt hat, darf auch nicht mehr lange nach einem gleichwertigen Job suchen. Das darf er nur so lange, wie er Arbeitslosengeld I kriegt, und das ist nicht länger als ein Jahr, danach fällt er in Arbeitslosengeld II, also Hartz IV, und muss dann jeden Hilfsarbeiterjob annehmen und nachweisen, dass er Arbeit sucht, egal welche. Tut er das nicht, wird das Geld durch Sanktionen gekürzt. Bei einer Weigerung, diese blöden "Weiterbildungsmaßnahmen" mitzumachen, die in meinen Augen nur statistischen Zwecken oder der Einschüchterung von Menschen dienen, die noch nach Arbeit in ihrem erlernten Beruf suchen oder zumindest nach anständig bezahlter, gibt es auch Sanktionen und schickt tatsächlich das Jobcenter ein Stellenangebot,egal ob es passt oder nicht, muss man sich darauf natürlich auch bewerben. Tut man das nicht oder nicht so, wie das Jobcenter sich das vorstellt, gibt es auch Sanktionen. Tja ... da überlegt man dann schon genauer als Paar, ob der andere Arbeit an einem anderen Ort annimmt, selbst wenn sie verlockend ist oder ob man den Schritt des Zusammenlebens wagen sollte, wenn der andere Partner weit weg ist und man selbst noch anständige Arbeit hat.
In diesem Land hat sich für Paare vieles extrem verschlechtert, das kann man anders nicht sagen.
LG
Renate
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