Klage wegen einstweiligem Rechtsschutz vorm Sozialgericht
Text siehe unten.
LG Renate
Bedarfsgemeinschaft
sowie Eheleute Renate Hafemann und Jürgen Gilberg
Breslauer
Str. 1 – 3, 24211 Preetz
Sozialgericht
Kiel
Kronshagener
Weg 107a
24116
Kiel
21.09.13
Bitte
um Bearbeitung im einstweiligen Rechtsschutz bezüglich unseres
vorläufigen Bewilligungsbescheides vom 01.10.2013 – 31.03.2014,
weil dieser Bewilligungsbescheid uns aufgrund der Kürzungen in
unserer Exsistenz bedroht
Klage
gegen das Jobcenter Kreis Plön, Behler Weg 23, 24306 Plön auf
Änderung, uns den vollen Regelsatz anzuerkennen, da unser kleines
Nebeneinkommen eine derartige Kürzung nicht rechtfertigt, weil bei
den Voraussetzungen für diesen Bescheid diverse Fehler gemacht
wurden und sich auch Änderungen in unserer Arbeitssituation ergeben
haben
Nummer
unserer Bedarfsgemeinschaft: 13106BG0000064
Sehr
geehrte Damen und Herren,
weil
man uns bereits Mitte September beinahe seitens der Stadtwerke Kiel
den Strom abgestellt hätte und wir keine Hilfe beim Jobcenter
midnmang 50 plus Plön sowie über die Weiterleitung von der
entsprechenden Abteilung des Jobcenter Preetz erhalten haben, ist es
uns gelungen, durch eigene Verhandlungen mit den Stadtwerken Kiel
abzusprechen, dass wir alle rückständigen Zahlungen bis spätestens
zum 9.10.13 aufholen dürfen und so der Strom doch noch nicht
abgestellt wird.
Passiert
ist uns das nur deshalb, weil uns im Juli 2013 nach dem großen
Stromausfall wegen des Brandes nach einem Kurzschluss bei den
Stadtwerken Kiel durch Überspannungen beim Wiedereinstellen und/oder
Ausfall des Stroms nur einer von zwei unserer Computer kaputt
gegangen ist. Es war uns, da wir nicht die Erlaubnis haben, Rücklagen
zu bilden und die auch absetzen zu können, nicht möglich, sofort
ein teures Ersatzteil für diesen Computer bei Conrad direkt zu
kaufen, sondern wir mussten ein günstigeres im Internet bestellen,
das 10 Tage unterwegs war, bis wir den 2. PC wieder in Betrieb nehmen
konnten. Wir haben selbst das Geld für die Bestellung erst auf einem
PC erarbeiten müssen.
Als
Erklärung für den Richter oder die Richterin sei gesagt, dass wir
zwei alte Leute sind, die keine Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben
und uns so gut wir können etwas Geld als freiberufliche Autoren für
Online-Texte im Internet von zu Hause aus an zwei PCs verdienen, von
denen einer bereits uralt ist. Wir werden Ihnen in der Anlage zur
Erklärung, was wir eigentlich machen, ein Berufsbild dieser
Tätigkeit mitschicken, von dem wir den Eindruck haben, dass niemand
im Fallmanagement auch nur eine vage Vorstellung davon hat, wie
mühsam es ist, sich in diese Tätigkeit allmählich einzuarbeiten.
Wir
haben für das Jahr 2012 eine recht hohe Rechnung für
Stromnachzahlungen erhalten. Grund war, dass nach dem Tod eines
Pflegefalls in unserem Haushalt unser Verbrauch neu eingeschätzt
wurde und auf 50 Euro monatlich der Abschlag eingestellt, wir dann
noch im Dezember 2011 mit der neuen Tätigkeit begonnen haben und so
an 365 Tagen im Jahr von morgens bis abends 2 PCs liefen und wir so
natürlich doch mehr Strom als normal verbraucht haben, um arbeiten
zu können.
Wir
wurden so höher gestuft und mussten gleichzeitig noch Raten für
2012 zahlen. Das war schon so nicht einfach und als uns dann noch ein
PC kaputt ging und wir ca. 10 Tage nicht mehr zu zweit arbeiten
konnten, waren wir nicht fähig, allen unseren
Zahlungsverpflichtungen, die wichtig gewesen wären nachzukommen.
Schadensersatz haben wir nicht erhalten, weil die Stadtwerke sich
bezüglich des Stromausfalls nicht schuldhaft verhalten haben, wie
uns deren Versicherung mitteilte.
Als
wir nun nach fast einem halben Jahr Bearbeitungsdauer (beim
Fallmanager für Selbständige am 30.5.13 bereits eingereicht und
jetzt erst zurück bekommen) auch noch plötzlich einen
Rückforderungsbescheid des Jobcenters für den zurück liegenden
Bewilligungszeitraum bekommen haben, bei dem sehr viele Fehler
gemacht wurden und dann darauf aufbauend den vorläufigen
Bewilligungsbescheid für den kommenden Bewilligungszeitraum und mit
der Aufforderung zur Abgabe der genauen Berechnung für den Ende
September endenden Bewilligungszeitraum noch eine Erklärung, die uns
die Gründe dieser Falschberechnung erahnen lässt, haben wir sofort
gegen alle diese Bescheide Widerspruch eingelegt.
Diese
Widersprüche haben aufschiebende Wirkung.
Wir
bitten deshalb das Sozialgericht Kiel, dem Jobcenter mitzuteilen,
dass diese aufschiebende Wirkung auch in Kraft tritt, denn sonst
gehen wir hier unter.
Es
gibt aber auch noch weitere Gründe, die wir hier in dieser Klage
einmal deutlich nennen möchten.
Bis
zu dem Gespräch mit Herrn Nxxxxx bei midnmang 50 plus durften wir
beide laut Eingliederungsvereinbarung uns dem Aufbau unserer kleinen
Texter-Firma voll widmen. Danach nicht mehr, obwohl wir durchaus
Umsatzsteigerungen zu verzeichnen hatten.
Herr
Nxxxxxxxx, der uns zu Beginn dieses Gespräches erklärt hat, er hätte
eigentlich keine Ahnung von der Materie, weil er ganz neu und ohne
Erfahrung für den Bereich der Selbständigen über 50 eingesetzt
worden wäre, hat uns einerseits untersagt, auch bei einem Defekt
notwendige Geräte für die Firma anzuschaffen. Das heißt, selbst
wenn wir es bezahlen könnten, wir dürfen es nachträglich nicht
absetzen. Außerdem hat er uns genötigt, eine
Eingliederungsvereinbarung zu unterschreiben, die uns verpflichtet,
wieder aktiv nach Arbeit zu suchen, was bei Menschen, die teils weit
über 50 sind oder die 60 bereits überschritten haben, keinen Sinn
machen wird, denn damit haben wir Erfahrung genug gemacht und diese
Geschäftsidee als bisher beste Alternative für uns gefunden.
Durch
diese Nebentätigkeit sind wir zumindest aus der
Arbeitslosenstatistik raus und haben auch im letzten
Bewilligungszeitraum dem Jobcenter Plön zumindest 56 Euro pro Monat
gespart.
Wir
haben die nicht sehr hohen Umsätze nur erreichen können, indem wir
vom 18.12.2011 an nur am 1.3.13, als wir geheiratet haben, einen
einzigen Tag nicht gearbeitet haben, sonst immer. Am Wochenende und
an allen zurück liegenden Feiertagen ebenfalls.
Aufgrund
der Bewerbungspflicht sind unsere Umsätze noch niediger geworden.
Leider hat eine Woche nur 7 Tage und ein Tag nur 24 Stunden und
aktive Jobsuche erfordert viel Zeit, unabhängig davon ob es Sinn
macht oder nicht.
Dass
unsere Geräte, die wir einmal privat angeschafft haben und die teils
uralt sind, immer halten, ist nicht zu erwarten. Ohne Rücklagen
bilden zu können, können wir die aber dann nicht ersetzen.
Wir
beide haben auch bei Krankheit nirgends einen Anspruch auf
Lohnfortzahlung.
Wir
haben übrigens auch noch nie Urlaub gemacht außer den einen Tag bei
unserer Hochzeit am 1.3.2013.
Wir
sind deshalb beide gesundheitlich angeschlagen, weil das doch sehr
schwer ist. Wie lange wir das noch aushalten, können wir unter
diesen Umständen nicht sagen. Offene Beine plagen Frau Hafemann,
Herrn Gilberg der Rücken sehr und typische Burnout-Symptome haben
wir beide. Das kommt alles von zu langem Sitzen, denn in unserem
Alter bräuchten wir eigentlich mehr Bewegung und auch einmal Ruhe.
Sollte
uns noch der Strom abgestellt werden, können wir nicht nur nicht
mehr als Autoren arbeiten, wir könnten nicht einmal mehr unserer
Verpflichtung nachkommen, uns vernünftig zu bewerben, was wir laut
Eingliederungsvereinbarung aber unterschieben haben zu tun.
Verdienen
würden wir dann ohnehin nichts mehr, wovon dieser vorläufige
Bewilligungsbescheid vom 17.09.13 aber ausgeht.
Des
weiteren hatten wir eine Weile recht gute Einnahmen, weil wir neben
unserer Arbeit in zwei Texter-Portalen zwei Kunden so haben finden
können. Der eine davon hat uns aber nur eine Weile beschäftigt und
gut bezahlt, weil wir nur einen Auftrag hatten, seine Internetseiten
neu zu gestalten. Der andere betreibt zwar Blog-Werbung, was sich
e-commerce nennt, aber wir machen mit ihm neuerdings kaum noch
Umsätze und wissen auch nicht, ob das wieder besser werden wird. Wir
befürchten im Gegenteil, dass er irgendwann ganz pleite gehen wird,
auch wenn wir ihm das nicht wünschen, weil wir uns durch ein Jahr
Zusammenarbeit doch sehr gut kennengelernt haben. Das liegt daran,
weil sich erstens seine Geschäftspartnerin und Lebensgefährtin
unlängst von ihm getrennt hat, die sehr geschäftstüchtig gewesen
ist und zweitens außerdem daran, dass es bei 10 bisher gut laufenden
Blogs Klagen wegen des Namensrechts gibt und zu befürchten ist, dass
diese Blogs gelöscht werden.
Wir
haben deshalb in den letzten Monaten erheblich weniger verdient als
vorher, und zwar bereits seit Juni 13.
Gelegentlich
gibt es gute Kunden über die Portale, aber so etwas ist immer
vorübergehend. Das Geschäft der Suchmaschinenoptimierung ist ein
hart umkämpfter Berufszweig, wo Kunden für uns Texter kommen und
gehen, und die die gehen, gehen nicht selten für immer.
Uns
über so einen stark gekürzten Bescheid über Monate hinaus
aufzuzwingen, gute Umsätze zu machen, von denen wir gar nicht wissen
können, ob wir die überhaupt haben werden, gefährdet unsere nackte
Existenz.
Wir
bitten deshalb das Sozialgericht Kiel, dafür zu sorgen, dass man uns
seitens des Jobcenters Plön nicht den Boden unter den Füßen
wegzieht.
Und
wenn Sie es entscheiden dürfen, wären wir dem Gericht ergänzend
verbunden festzulegen, dass wir die Erlaubnis erhalten, gewisse
Rücklagen für mögliche Krankheiten, Urlaub, den jeder Mensch
einmal braucht und den Ersatz defekter Geräte für unsere Arbeit zu
bilden, damit wir mit unserer kleinen Firma überhaupt eine
Überlebenschance erhalten.
Alle
Widersprüche sind über das Jobcenter Preetz dem Jobcenter Plön
eingereicht worden.
Anbei
als Anlage unser Berufsbild, damit Sie sich in die Tätigkeit von
Online-Autoren einmal hinein denken können.
Mit
freundlichen Grüßen
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