Samstag, 21. September 2013

Zoff mit dem Jobcenter - die Erste

Klage wegen einstweiligem Rechtsschutz vorm Sozialgericht


Text siehe unten.

LG Renate

Bedarfsgemeinschaft sowie Eheleute Renate Hafemann und Jürgen Gilberg
Breslauer Str. 1 – 3, 24211 Preetz


Sozialgericht Kiel
Kronshagener Weg 107a

24116 Kiel

21.09.13



Bitte um Bearbeitung im einstweiligen Rechtsschutz bezüglich unseres vorläufigen Bewilligungsbescheides vom 01.10.2013 – 31.03.2014, weil dieser Bewilligungsbescheid uns aufgrund der Kürzungen in unserer Exsistenz bedroht

Klage gegen das Jobcenter Kreis Plön, Behler Weg 23, 24306 Plön auf Änderung, uns den vollen Regelsatz anzuerkennen, da unser kleines Nebeneinkommen eine derartige Kürzung nicht rechtfertigt, weil bei den Voraussetzungen für diesen Bescheid diverse Fehler gemacht wurden und sich auch Änderungen in unserer Arbeitssituation ergeben haben

Nummer unserer Bedarfsgemeinschaft: 13106BG0000064

Sehr geehrte Damen und Herren,

weil man uns bereits Mitte September beinahe seitens der Stadtwerke Kiel den Strom abgestellt hätte und wir keine Hilfe beim Jobcenter midnmang 50 plus Plön sowie über die Weiterleitung von der entsprechenden Abteilung des Jobcenter Preetz erhalten haben, ist es uns gelungen, durch eigene Verhandlungen mit den Stadtwerken Kiel abzusprechen, dass wir alle rückständigen Zahlungen bis spätestens zum 9.10.13 aufholen dürfen und so der Strom doch noch nicht abgestellt wird.

Passiert ist uns das nur deshalb, weil uns im Juli 2013 nach dem großen Stromausfall wegen des Brandes nach einem Kurzschluss bei den Stadtwerken Kiel durch Überspannungen beim Wiedereinstellen und/oder Ausfall des Stroms nur einer von zwei unserer Computer kaputt gegangen ist. Es war uns, da wir nicht die Erlaubnis haben, Rücklagen zu bilden und die auch absetzen zu können, nicht möglich, sofort ein teures Ersatzteil für diesen Computer bei Conrad direkt zu kaufen, sondern wir mussten ein günstigeres im Internet bestellen, das 10 Tage unterwegs war, bis wir den 2. PC wieder in Betrieb nehmen konnten. Wir haben selbst das Geld für die Bestellung erst auf einem PC erarbeiten müssen.

Als Erklärung für den Richter oder die Richterin sei gesagt, dass wir zwei alte Leute sind, die keine Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben und uns so gut wir können etwas Geld als freiberufliche Autoren für Online-Texte im Internet von zu Hause aus an zwei PCs verdienen, von denen einer bereits uralt ist. Wir werden Ihnen in der Anlage zur Erklärung, was wir eigentlich machen, ein Berufsbild dieser Tätigkeit mitschicken, von dem wir den Eindruck haben, dass niemand im Fallmanagement auch nur eine vage Vorstellung davon hat, wie mühsam es ist, sich in diese Tätigkeit allmählich einzuarbeiten.

Wir haben für das Jahr 2012 eine recht hohe Rechnung für Stromnachzahlungen erhalten. Grund war, dass nach dem Tod eines Pflegefalls in unserem Haushalt unser Verbrauch neu eingeschätzt wurde und auf 50 Euro monatlich der Abschlag eingestellt, wir dann noch im Dezember 2011 mit der neuen Tätigkeit begonnen haben und so an 365 Tagen im Jahr von morgens bis abends 2 PCs liefen und wir so natürlich doch mehr Strom als normal verbraucht haben, um arbeiten zu können.

Wir wurden so höher gestuft und mussten gleichzeitig noch Raten für 2012 zahlen. Das war schon so nicht einfach und als uns dann noch ein PC kaputt ging und wir ca. 10 Tage nicht mehr zu zweit arbeiten konnten, waren wir nicht fähig, allen unseren Zahlungsverpflichtungen, die wichtig gewesen wären nachzukommen. Schadensersatz haben wir nicht erhalten, weil die Stadtwerke sich bezüglich des Stromausfalls nicht schuldhaft verhalten haben, wie uns deren Versicherung mitteilte.

Als wir nun nach fast einem halben Jahr Bearbeitungsdauer (beim Fallmanager für Selbständige am 30.5.13 bereits eingereicht und jetzt erst zurück bekommen) auch noch plötzlich einen Rückforderungsbescheid des Jobcenters für den zurück liegenden Bewilligungszeitraum bekommen haben, bei dem sehr viele Fehler gemacht wurden und dann darauf aufbauend den vorläufigen Bewilligungsbescheid für den kommenden Bewilligungszeitraum und mit der Aufforderung zur Abgabe der genauen Berechnung für den Ende September endenden Bewilligungszeitraum noch eine Erklärung, die uns die Gründe dieser Falschberechnung erahnen lässt, haben wir sofort gegen alle diese Bescheide Widerspruch eingelegt.

Diese Widersprüche haben aufschiebende Wirkung.

Wir bitten deshalb das Sozialgericht Kiel, dem Jobcenter mitzuteilen, dass diese aufschiebende Wirkung auch in Kraft tritt, denn sonst gehen wir hier unter.

Es gibt aber auch noch weitere Gründe, die wir hier in dieser Klage einmal deutlich nennen möchten.

Bis zu dem Gespräch mit Herrn Nxxxxx bei midnmang 50 plus durften wir beide laut Eingliederungsvereinbarung uns dem Aufbau unserer kleinen Texter-Firma voll widmen. Danach nicht mehr, obwohl wir durchaus Umsatzsteigerungen zu verzeichnen hatten.

Herr Nxxxxxxxx, der uns zu Beginn dieses Gespräches erklärt hat, er hätte eigentlich keine Ahnung von der Materie, weil er ganz neu und ohne Erfahrung für den Bereich der Selbständigen über 50 eingesetzt worden wäre, hat uns einerseits untersagt, auch bei einem Defekt notwendige Geräte für die Firma anzuschaffen. Das heißt, selbst wenn wir es bezahlen könnten, wir dürfen es nachträglich nicht absetzen. Außerdem hat er uns genötigt, eine Eingliederungsvereinbarung zu unterschreiben, die uns verpflichtet, wieder aktiv nach Arbeit zu suchen, was bei Menschen, die teils weit über 50 sind oder die 60 bereits überschritten haben, keinen Sinn machen wird, denn damit haben wir Erfahrung genug gemacht und diese Geschäftsidee als bisher beste Alternative für uns gefunden.

Durch diese Nebentätigkeit sind wir zumindest aus der Arbeitslosenstatistik raus und haben auch im letzten Bewilligungszeitraum dem Jobcenter Plön zumindest 56 Euro pro Monat gespart.

Wir haben die nicht sehr hohen Umsätze nur erreichen können, indem wir vom 18.12.2011 an nur am 1.3.13, als wir geheiratet haben, einen einzigen Tag nicht gearbeitet haben, sonst immer. Am Wochenende und an allen zurück liegenden Feiertagen ebenfalls.

Aufgrund der Bewerbungspflicht sind unsere Umsätze noch niediger geworden. Leider hat eine Woche nur 7 Tage und ein Tag nur 24 Stunden und aktive Jobsuche erfordert viel Zeit, unabhängig davon ob es Sinn macht oder nicht.

Dass unsere Geräte, die wir einmal privat angeschafft haben und die teils uralt sind, immer halten, ist nicht zu erwarten. Ohne Rücklagen bilden zu können, können wir die aber dann nicht ersetzen.

Wir beide haben auch bei Krankheit nirgends einen Anspruch auf Lohnfortzahlung.

Wir haben übrigens auch noch nie Urlaub gemacht außer den einen Tag bei unserer Hochzeit am 1.3.2013.

Wir sind deshalb beide gesundheitlich angeschlagen, weil das doch sehr schwer ist. Wie lange wir das noch aushalten, können wir unter diesen Umständen nicht sagen. Offene Beine plagen Frau Hafemann, Herrn Gilberg der Rücken sehr und typische Burnout-Symptome haben wir beide. Das kommt alles von zu langem Sitzen, denn in unserem Alter bräuchten wir eigentlich mehr Bewegung und auch einmal Ruhe.

Sollte uns noch der Strom abgestellt werden, können wir nicht nur nicht mehr als Autoren arbeiten, wir könnten nicht einmal mehr unserer Verpflichtung nachkommen, uns vernünftig zu bewerben, was wir laut Eingliederungsvereinbarung aber unterschieben haben zu tun.

Verdienen würden wir dann ohnehin nichts mehr, wovon dieser vorläufige Bewilligungsbescheid vom 17.09.13 aber ausgeht.

Des weiteren hatten wir eine Weile recht gute Einnahmen, weil wir neben unserer Arbeit in zwei Texter-Portalen zwei Kunden so haben finden können. Der eine davon hat uns aber nur eine Weile beschäftigt und gut bezahlt, weil wir nur einen Auftrag hatten, seine Internetseiten neu zu gestalten. Der andere betreibt zwar Blog-Werbung, was sich e-commerce nennt, aber wir machen mit ihm neuerdings kaum noch Umsätze und wissen auch nicht, ob das wieder besser werden wird. Wir befürchten im Gegenteil, dass er irgendwann ganz pleite gehen wird, auch wenn wir ihm das nicht wünschen, weil wir uns durch ein Jahr Zusammenarbeit doch sehr gut kennengelernt haben. Das liegt daran, weil sich erstens seine Geschäftspartnerin und Lebensgefährtin unlängst von ihm getrennt hat, die sehr geschäftstüchtig gewesen ist und zweitens außerdem daran, dass es bei 10 bisher gut laufenden Blogs Klagen wegen des Namensrechts gibt und zu befürchten ist, dass diese Blogs gelöscht werden.

Wir haben deshalb in den letzten Monaten erheblich weniger verdient als vorher, und zwar bereits seit Juni 13.

Gelegentlich gibt es gute Kunden über die Portale, aber so etwas ist immer vorübergehend. Das Geschäft der Suchmaschinenoptimierung ist ein hart umkämpfter Berufszweig, wo Kunden für uns Texter kommen und gehen, und die die gehen, gehen nicht selten für immer.

Uns über so einen stark gekürzten Bescheid über Monate hinaus aufzuzwingen, gute Umsätze zu machen, von denen wir gar nicht wissen können, ob wir die überhaupt haben werden, gefährdet unsere nackte Existenz.

Wir bitten deshalb das Sozialgericht Kiel, dafür zu sorgen, dass man uns seitens des Jobcenters Plön nicht den Boden unter den Füßen wegzieht.

Und wenn Sie es entscheiden dürfen, wären wir dem Gericht ergänzend verbunden festzulegen, dass wir die Erlaubnis erhalten, gewisse Rücklagen für mögliche Krankheiten, Urlaub, den jeder Mensch einmal braucht und den Ersatz defekter Geräte für unsere Arbeit zu bilden, damit wir mit unserer kleinen Firma überhaupt eine Überlebenschance erhalten.

Alle Widersprüche sind über das Jobcenter Preetz dem Jobcenter Plön eingereicht worden.

Anbei als Anlage unser Berufsbild, damit Sie sich in die Tätigkeit von Online-Autoren einmal hinein denken können.

Mit freundlichen Grüßen

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