Und zwar mit konkreten Fragen
Die guten Leute können einem ja zumindest mitteilen, was in so einem Fall wann auf einen zukomme, würde ich sagen.
Siehe unten
LG Renate
......
Gesendet: Sonntag, 15. September 2013 um 21:25 Uhr
Von: Renate-Hafemann@gmx.com
An: email@stadtwerke-kiel.de
Betreff: Ihre Mahnung/Sperrankündigung
Abs.: Renate Hafemann, Breslauer Str. 1 - 3, 24211 Preetz
Kundennr. 2281973
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihr Schreiben mit der Mahnung/Sperrankündigung und der Aufforderung, bis zum 16.9.13 zu bezahlen, war wie immer eine volle Woche an uns unterwegs, geschrieben am 6.9., eingegangen erst am 12.9.13. Wir sind damit sofort am selben Tag noch in ihre Außenstelle nach Preetz, um uns bestätigen zu lassen, was offen ist, damit wir damit zum Jobcenter gehen konnten, das erst am Morgen des 13.9.13.
Dort gibt es eine ganz Abteilung für Hartz-IV-Empfänger mit ähnlichen Problemen, es kann länger dauern, bis die komplett überlasteten Mitarbeiter dort es bearbeiten können, denn vor uns sind wohl noch viele andere Leute dran, denen man zum Teil schon den Strom abgestellt hat.
Die Mitarbeiterin dort hat uns empfohlen, beim Amtsgericht Plön eine einstweilige Verfügung gegen Sie einzureichen, weil es unverhältnismäßig wäre, uns einfach den Strom abzustellen, da wir ja im Prinzip zahlungsfähig seien und nur ein wenig Aufschub brauchen würden, um da wieder rauszukommen.
Laut Wikipedia muss auch mindestens ein Monat ins Land ziehen, bis man einem nach so einen Schrieb wirklich den Strom abstellen darf und es sollte bosher noch 3 Tage zuvor ein Schreiben eingehen, was ein konkretes Darum des Stromabstellens enthalten muss.
So ein Schreiben haben wir bisher nicht bekommen und wenn davor 4 Wochen ins Land ziehen müssen, dann kann ich ihnen versichern, dass ich am 30. dieses Geld und auch noch den Abschlag für September überweisen kann.
Ansonsten habe ich am Dienstag einen Termin bei der Diakonie in Preetz, die in solchen Fällen, wenn es wirklich sein muss, auch überbrücken helfen.
Des weiteren haben wir unserem besten Kunden geschrieben, ob vielleicht er uns einen Vorschuss zahlen kann. Ob er das kann, wissen wir nicht, der ist gerade umgezogen und hatte zurück liegend auch selbst einige Probleme, ist aber nun wieder mit Aufträgen da .. vielleicht kann er helfen.
Sollte er das nicht können, kann es eine gute Freundin von uns.
Bevor ich mir das Geld von ihr leihe und es Ihnen überweise oder sie es direkt an Sie überweist, habe ich allerdings die konkrete Frage .. ich kann es sicher am 30.9. auch selbst bezahlen ...es wäre also das Sinnvollste, uns so lange Zeit zu lassen.
Wir arbeiten nach wie vor von zu Hause aus als Werbetexter. Das ist ein harter Job und alles nicht so einfach, aber Sie werden wissen, dass diese Probleme in Deutschland Millionen von Menschen haben.
Ich muss also konkret wissen, was Sie tun werden und ein Datum haben, wann Sie uns wirklich den Strom abstellen würden, damit ich entsprechend handeln kann.
Das Geld von meiner Freundin nehme ich nur, wenn es wirklich keine andere Lösung gibt. Bitte deshalb sofort um Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Renate Hafemann
Von: Renate-Hafemann@gmx.com
An: email@stadtwerke-kiel.de
Betreff: Ihre Mahnung/Sperrankündigung
Abs.: Renate Hafemann, Breslauer Str. 1 - 3, 24211 Preetz
Kundennr. 2281973
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihr Schreiben mit der Mahnung/Sperrankündigung und der Aufforderung, bis zum 16.9.13 zu bezahlen, war wie immer eine volle Woche an uns unterwegs, geschrieben am 6.9., eingegangen erst am 12.9.13. Wir sind damit sofort am selben Tag noch in ihre Außenstelle nach Preetz, um uns bestätigen zu lassen, was offen ist, damit wir damit zum Jobcenter gehen konnten, das erst am Morgen des 13.9.13.
Dort gibt es eine ganz Abteilung für Hartz-IV-Empfänger mit ähnlichen Problemen, es kann länger dauern, bis die komplett überlasteten Mitarbeiter dort es bearbeiten können, denn vor uns sind wohl noch viele andere Leute dran, denen man zum Teil schon den Strom abgestellt hat.
Die Mitarbeiterin dort hat uns empfohlen, beim Amtsgericht Plön eine einstweilige Verfügung gegen Sie einzureichen, weil es unverhältnismäßig wäre, uns einfach den Strom abzustellen, da wir ja im Prinzip zahlungsfähig seien und nur ein wenig Aufschub brauchen würden, um da wieder rauszukommen.
Laut Wikipedia muss auch mindestens ein Monat ins Land ziehen, bis man einem nach so einen Schrieb wirklich den Strom abstellen darf und es sollte bosher noch 3 Tage zuvor ein Schreiben eingehen, was ein konkretes Darum des Stromabstellens enthalten muss.
So ein Schreiben haben wir bisher nicht bekommen und wenn davor 4 Wochen ins Land ziehen müssen, dann kann ich ihnen versichern, dass ich am 30. dieses Geld und auch noch den Abschlag für September überweisen kann.
Ansonsten habe ich am Dienstag einen Termin bei der Diakonie in Preetz, die in solchen Fällen, wenn es wirklich sein muss, auch überbrücken helfen.
Des weiteren haben wir unserem besten Kunden geschrieben, ob vielleicht er uns einen Vorschuss zahlen kann. Ob er das kann, wissen wir nicht, der ist gerade umgezogen und hatte zurück liegend auch selbst einige Probleme, ist aber nun wieder mit Aufträgen da .. vielleicht kann er helfen.
Sollte er das nicht können, kann es eine gute Freundin von uns.
Bevor ich mir das Geld von ihr leihe und es Ihnen überweise oder sie es direkt an Sie überweist, habe ich allerdings die konkrete Frage .. ich kann es sicher am 30.9. auch selbst bezahlen ...es wäre also das Sinnvollste, uns so lange Zeit zu lassen.
Wir arbeiten nach wie vor von zu Hause aus als Werbetexter. Das ist ein harter Job und alles nicht so einfach, aber Sie werden wissen, dass diese Probleme in Deutschland Millionen von Menschen haben.
Ich muss also konkret wissen, was Sie tun werden und ein Datum haben, wann Sie uns wirklich den Strom abstellen würden, damit ich entsprechend handeln kann.
Das Geld von meiner Freundin nehme ich nur, wenn es wirklich keine andere Lösung gibt. Bitte deshalb sofort um Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Renate Hafemann
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