Mittwoch, 14. August 2013

Klage gegen die Barmer Pflegekasse wegen der Rentenbeiträge

Haben langsam genug von leeren Versprechungen und sinnlosen Telefonaten


Meine Mutter ist jetzt fast 2 Jahre tot und die Pflegestufe III längst anerkannt, aber wegen der Rentenversicherung für die Pflege nichts als heiße Luft .. jetzt reicht es uns! Haben heute Klage eingereicht!

Siehe unten!

LG Renate 
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Abs.: Eheleute Renate Hafemann und Jürgen Gilberg
Breslauer Str. 1 – 3, 24211 Preetz

14.08.13

Sozialgericht Kiel
Kronshagener Weg 107a

24116 Kiel


Klage gegen die Barmer GEK, Hopfenstr. 1c, 24114 Kiel auf Beitragszahlung an unsere Rentenversicherung für unsere gemeinsam ausgeführte Pflegetätigkeit von Elisabeth Hafemann aufgrund Erhöhung der Pflegestufe I auf die Pflegestufe III nach einem Beinbruch mit Klinikaufenthalt sowie weiterer Komplikationen in der Zeit von Oktober 2010 bis September 2011 aufgrund mangelnder freiwilliger Mitwirkung seitens der Barmer Ersatzkasse

Unterlagen sind beim Az. L 10 P 1/11 beim Landessozialgericht Schleswig einzusehen

Sehr geehrte Damen und Herren,

unsere Mutter Elisabeth Hafemann hatte lange die Pflegestufe I und wurde zunächst nur von Renate Hafemann allein gepflegt. Das ging bis zu ihrem Unfall im September 2010, als sie auf dem Flur stürzte und sich den Oberschenkel brach. In der Klinik wurde aus für uns unverständlichen Gründen und zunächst nicht bemerkt (wir vermuten, sie ist aus dem Bett gefallen oder es hat sie jemand fallen lassen und aus Angst einfach wieder ins Bett gelegt, um seinen Job nicht zu verlieren) eine Trümmerfraktur dieses Oberschenkels. Unsere Mutter wurde aus uns auch unverständlichen Gründen trotz vermutlich unbeschreiblicher Schmerzen so auch noch in der Reha-Klinik Middelburg bei Eutin beturnt, bis uns eine ältere Dame darüber aufklärte, dass unsere Mutter laufend vor Schmerzen schrie. Des weiteren bekamen wir sie mit einer chronischen Blasenentzüngung und einer Krampfblase zurück nach Hause und die Folge dieser verschleppten Blasenentzündung wegen des Katheters im Krankenhaus war dann ein Jahr später ihr Tod durch Nierenversagen, da danach ihre Nieren leider nicht mehr richtig gearbeitet haben. Des weiteren wurde unsere Mutter gegen unseren Willen in der Klinik mit Psychopharmaka .. teils Opiaten zum Ruhigstellen, damit sie nicht schreien sollte, was sie ja wegen der Schmerzen tat … behandelt.

Es war sehr schwer, im Laufe des letzten Jahres Frau Elisabeth Hafemann zu pflegen. Wir mussten sie sehr mühsam zunächst monatelang nur im Bett aufsetzen, waschen und versorgen und wieder hinlegen. Wir mussten die Krampfblase wieder in den Griff kriegen, weil sie lange Harn grundsätzlich wegen entsetzlicher Schmerzen immer zurückgehalten hat, haben das im Laufe der Zeit auch geschafft. Wir mussten ihr dann später das Laufen am Gehwagen beibringen, sie gemeinsam baden und sie ununterbrochen beaufsichtigen, weil sie psychisch am Ende war, denn diesen Krankenhaus- und Reha-Aufenthalt hat die alte Frau psychisch bis zu ihrem Tod nicht mehr verarbeitet.

Die Barmer erkannte ihr zunächst nur die Pflegestufe II zu und weil wir wahrheitsgemäß angaben, dass wir Frau Hafemann nur gemeinsam haben pflegen können, denn bei 90 kg Gewicht wurde fast bei allen Tätigkeiten mit ihr auch eine 2. Person gebraucht, und zwar nicht abwechselnd, sondern gleichzeitig tätig, weigerte sich die Barmer, Renate Hafemann die Rentenanteile für die höhere Pflegestufe anzuerkennen und des weiteren, Herrn Gilberg auch einen Rentenanteil zu bezahlen, der ja an der gemeinsamen Pflege beteiligt war.

Wir reichten zunächst damals zu dritt Klage vorm Sozialgericht ein.

Dort wurde dann diese eine Klage in drei Teile gespalten, weil gesagt wurde, der Teil für Elisabeth Hafemann, wo es um die Pflegestufe an sich ging, müsse extra bearbeitet werden.

Wegen der in unseren Augen dazu gehörenden Klagen bezüglich der Rentenanpassung für die Pflege für uns beide wurde uns später vom Sozialgericht nahe gelegt, diese beiden Klagen zunächst zurückzuziehen.

Das hatte den Grund, dass die Barmer Ersatzkasse Kiel angegeben hatte, sie würden automatisch diese Rentenanpassung vornehmen, wenn vor Gericht geklärt sei, ob Frau Elisabeth Hafemann die Pflegestufe II oder doch die Pflegestufe III zustehen würde.

Die Bearbeitung dieser Klage zog sich so lange hin, dass unsere Mutter es nicht mehr erlebt hat, hier gewonnen zu haben.

Erst nach ihrem Tod wurde dann Renate Hafemann als einziger Tochter stellvertretend für Elisabeth Hafemann die Pflegestufe III zuerkannt.

Es liegen dort diverse Gutachten vor, die belegen, mit wie viel Mühe wir gemeinsam Frau Elisabeth Hafemann gepflegt haben.

Das Verfahren wurde beendet, weil die Barmer Ersatzkasse freiwillig einen Vergleich anbot, doch von selbst ohne abschließendes Urteil die Pflegestufe III anzuerkennen, als sich die Beweislast so auswirkte, dass klar war, dieser Prozess würde sonst gewonnen werden. Wir waren damit einverstanden, dann wir gingen selbstverständlich davon aus, dass die Barmer auch ihr ja vorher gegebenes Versprechen einlösen würde, dann unsere Rentenanteile anzupassen.

Das war aber nicht der Fall.

Im Gegenteil hat dann Frau Renate Hafemann mit Datum vom 08.12.12 von einer Jutta Neugebauer der Barmer Geschäftsstelle Kiel unter der Angabe der Nummer 146809219 / M 2772 sogar eine Stornierung der vormals gemeldeten Beitragszeiten für die Pflegetätigkeit in der Pflegestufe I für die Zeit vom 1.1.11 – 29.9.11 (das ist der Todestag von Elisabeth Hafemann) erhalten.

Abgabegrund: Abmeldung wegen Ende der Pflegetätigkeit

Wir haben dann an die Barmer geschrieben, was das zu bedeuten hätte und einen Anruf erhalten, das sei ein Irrtum.

Wir würden im Laufe des Frühlings 2013 dann sicherlich Bescheid bekommen, dass die Beitragszeiten zur Rentenversicherung bezüglich unserer Pflegetätigkeit dann auf die real stattgefundene und auch durch das Landessozialgericht Schleswig festgestellten Pflegezeiten angepasst worden seien.

Das ist nicht passiert.

Wir haben auch keine Lust mehr, noch einmal zu schreiben und wieder nur telefonisch abgespeist zu werden.

Es sollte nun doch in schriftlicher Form geschehen Wir schalten deshalb jetzt doch erneut das Sozialgericht ein, denn es war offensichtlich ein Fehler, damals diese Klage zurückzuziehen und sich darauf zu verlassen, dass die Barmer Ersatzkasse Wort halten und uns später aufgrund des abschließenden Urteils auch ordnungsgemäß rentenversichern würde.

Mit einem erneuten Vergleich wären wir einverstanden, aber ganz sicher nicht wieder mit einem vagen und später nicht zu beweisenden Telefonat seitens der Barmer, weil wir derartige Ankündigungen leider von dort als etwas erlebt haben, das nicht eingehalten wird.

Das wäre alles, was es dazu zu sagen gäbe.

Mit freundlichen Grüßen

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