Haben langsam genug von leeren Versprechungen und sinnlosen Telefonaten
Meine Mutter ist jetzt fast 2 Jahre tot und die Pflegestufe III längst anerkannt, aber wegen der Rentenversicherung für die Pflege nichts als heiße Luft .. jetzt reicht es uns! Haben heute Klage eingereicht!
Siehe unten!
LG Renate
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Abs.:
Eheleute Renate Hafemann und Jürgen Gilberg
Breslauer
Str. 1 – 3, 24211 Preetz
14.08.13
Sozialgericht
Kiel
Kronshagener
Weg 107a
24116
Kiel
Klage
gegen die Barmer GEK, Hopfenstr. 1c, 24114 Kiel auf Beitragszahlung
an unsere Rentenversicherung für unsere gemeinsam ausgeführte
Pflegetätigkeit von Elisabeth Hafemann aufgrund Erhöhung der
Pflegestufe I auf die Pflegestufe III nach einem Beinbruch mit
Klinikaufenthalt sowie weiterer Komplikationen in der Zeit von
Oktober 2010 bis September 2011 aufgrund mangelnder freiwilliger
Mitwirkung seitens der Barmer Ersatzkasse
Unterlagen
sind beim Az. L 10 P 1/11 beim Landessozialgericht Schleswig
einzusehen
Sehr
geehrte Damen und Herren,
unsere
Mutter Elisabeth Hafemann hatte lange die Pflegestufe I und wurde
zunächst nur von Renate Hafemann allein gepflegt. Das ging bis zu
ihrem Unfall im September 2010, als sie auf dem Flur stürzte und
sich den Oberschenkel brach. In der Klinik wurde aus für uns
unverständlichen Gründen und zunächst nicht bemerkt (wir vermuten,
sie ist aus dem Bett gefallen oder es hat sie jemand fallen lassen
und aus Angst einfach wieder ins Bett gelegt, um seinen Job nicht zu
verlieren) eine Trümmerfraktur dieses Oberschenkels. Unsere Mutter
wurde aus uns auch unverständlichen Gründen trotz vermutlich
unbeschreiblicher Schmerzen so auch noch in der Reha-Klinik
Middelburg bei Eutin beturnt, bis uns eine ältere Dame darüber
aufklärte, dass unsere Mutter laufend vor Schmerzen schrie. Des
weiteren bekamen wir sie mit einer chronischen Blasenentzüngung und
einer Krampfblase zurück nach Hause und die Folge dieser
verschleppten Blasenentzündung wegen des Katheters im Krankenhaus
war dann ein Jahr später ihr Tod durch Nierenversagen, da danach
ihre Nieren leider nicht mehr richtig gearbeitet haben. Des weiteren
wurde unsere Mutter gegen unseren Willen in der Klinik mit
Psychopharmaka .. teils Opiaten zum Ruhigstellen, damit sie nicht
schreien sollte, was sie ja wegen der Schmerzen tat … behandelt.
Es
war sehr schwer, im Laufe des letzten Jahres Frau Elisabeth Hafemann
zu pflegen. Wir mussten sie sehr mühsam zunächst monatelang nur im
Bett aufsetzen, waschen und versorgen und wieder hinlegen. Wir
mussten die Krampfblase wieder in den Griff kriegen, weil sie lange
Harn grundsätzlich wegen entsetzlicher Schmerzen immer
zurückgehalten hat, haben das im Laufe der Zeit auch geschafft. Wir
mussten ihr dann später das Laufen am Gehwagen beibringen, sie
gemeinsam baden und sie ununterbrochen beaufsichtigen, weil sie
psychisch am Ende war, denn diesen Krankenhaus- und Reha-Aufenthalt
hat die alte Frau psychisch bis zu ihrem Tod nicht mehr verarbeitet.
Die
Barmer erkannte ihr zunächst nur die Pflegestufe II zu und weil wir
wahrheitsgemäß angaben, dass wir Frau Hafemann nur gemeinsam haben
pflegen können, denn bei 90 kg Gewicht wurde fast bei allen
Tätigkeiten mit ihr auch eine 2. Person gebraucht, und zwar nicht
abwechselnd, sondern gleichzeitig tätig, weigerte sich die Barmer,
Renate Hafemann die Rentenanteile für die höhere Pflegestufe
anzuerkennen und des weiteren, Herrn Gilberg auch einen Rentenanteil
zu bezahlen, der ja an der gemeinsamen Pflege beteiligt war.
Wir
reichten zunächst damals zu dritt Klage vorm Sozialgericht ein.
Dort
wurde dann diese eine Klage in drei Teile gespalten, weil gesagt
wurde, der Teil für Elisabeth Hafemann, wo es um die Pflegestufe an
sich ging, müsse extra bearbeitet werden.
Wegen
der in unseren Augen dazu gehörenden Klagen bezüglich der
Rentenanpassung für die Pflege für uns beide wurde uns später vom
Sozialgericht nahe gelegt, diese beiden Klagen zunächst
zurückzuziehen.
Das
hatte den Grund, dass die Barmer Ersatzkasse Kiel angegeben hatte,
sie würden automatisch diese Rentenanpassung vornehmen, wenn vor
Gericht geklärt sei, ob Frau Elisabeth Hafemann die Pflegestufe II
oder doch die Pflegestufe III zustehen würde.
Die
Bearbeitung dieser Klage zog sich so lange hin, dass unsere Mutter es
nicht mehr erlebt hat, hier gewonnen zu haben.
Erst
nach ihrem Tod wurde dann Renate Hafemann als einziger Tochter
stellvertretend für Elisabeth Hafemann die Pflegestufe III
zuerkannt.
Es
liegen dort diverse Gutachten vor, die belegen, mit wie viel Mühe
wir gemeinsam Frau Elisabeth Hafemann gepflegt haben.
Das
Verfahren wurde beendet, weil die Barmer Ersatzkasse freiwillig einen
Vergleich anbot, doch von selbst ohne abschließendes Urteil die
Pflegestufe III anzuerkennen, als sich die Beweislast so auswirkte,
dass klar war, dieser Prozess würde sonst gewonnen werden. Wir waren
damit einverstanden, dann wir gingen selbstverständlich davon aus,
dass die Barmer auch ihr ja vorher gegebenes Versprechen einlösen
würde, dann unsere Rentenanteile anzupassen.
Das
war aber nicht der Fall.
Im
Gegenteil hat dann Frau Renate Hafemann mit Datum vom 08.12.12 von
einer Jutta Neugebauer der Barmer Geschäftsstelle Kiel unter der
Angabe der Nummer 146809219 / M 2772 sogar eine Stornierung der
vormals gemeldeten Beitragszeiten für die Pflegetätigkeit in der
Pflegestufe I für die Zeit vom 1.1.11 – 29.9.11 (das ist der
Todestag von Elisabeth Hafemann) erhalten.
Abgabegrund:
Abmeldung wegen Ende der Pflegetätigkeit
Wir
haben dann an die Barmer geschrieben, was das zu bedeuten hätte und
einen Anruf erhalten, das sei ein Irrtum.
Wir
würden im Laufe des Frühlings 2013 dann sicherlich Bescheid
bekommen, dass die Beitragszeiten zur Rentenversicherung bezüglich
unserer Pflegetätigkeit dann auf die real stattgefundene und auch
durch das Landessozialgericht Schleswig festgestellten Pflegezeiten
angepasst worden seien.
Das
ist nicht passiert.
Wir
haben auch keine Lust mehr, noch einmal zu schreiben und wieder nur
telefonisch abgespeist zu werden.
Es
sollte nun doch in schriftlicher Form geschehen Wir schalten deshalb
jetzt doch erneut das Sozialgericht ein, denn es war offensichtlich
ein Fehler, damals diese Klage zurückzuziehen und sich darauf zu
verlassen, dass die Barmer Ersatzkasse Wort halten und uns später
aufgrund des abschließenden Urteils auch ordnungsgemäß
rentenversichern würde.
Mit
einem erneuten Vergleich wären wir einverstanden, aber ganz sicher
nicht wieder mit einem vagen und später nicht zu beweisenden
Telefonat seitens der Barmer, weil wir derartige Ankündigungen
leider von dort als etwas erlebt haben, das nicht eingehalten wird.
Das
wäre alles, was es dazu zu sagen gäbe.
Mit
freundlichen Grüßen
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