Sonntag, 23. August 2020

Wie Adolf Hitler über das Ermächtigungsgesetz 1933 schaffte, aus dem demokratischen Deutschland eine Diktatur zu machen

 Unser Grundgesetz soll uns eigentlich davor schützen, sowas noch einmal zu erleben und müsste uns auch vor übertriebenen Corona-Regeln schützen

Und wie sieht nun die Realität aus?

Viele Menschen finden inzwischen, dass unser Grundgesetz schon lange nicht mehr wirklich ernst genommen wird und man vor lauter Schutz, Schutz, Schutz und Panikmache vollkommen an jedem Ziel vorbeischießt und das alles komplett unverhältnismäßig ist. Andere finden das nicht.

Das Grundgesetz darf aber selbst mit einer parlamentarischen Mehrheit nicht ausgehebelt werden.

Deshalb nur mal zur Weiterbildung etwas Input zur Machtübernahme von Adolf Hitler.

Auch wenn ich schon alt bin, ich habe das persönlich nicht mehr miterlebt und kenne diese alten Geschichten auch nur noch von meiner Mutter und meinen Gro0eltern. Jüngere Leute dürften sie gar nicht mehr kennen.

Es mal aufzufrischen kann also nicht schaden.

Hier der Link zu Wikipedia mit den wichtigsten Aspekten dabei.

https://de.wikipedia.org/wiki/Erm%C3%A4chtigungsgesetz

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Mit einem Ermächtigungsgesetz erteilt das Parlament der Regierung außergewöhnliche Vollmachten. In der deutschen Geschichte gab es seit 1914 eine Reihe von Ermächtigungsgesetzen. Sie widersprachen zwar der Weimarer Verfassung, die keine solche Übertragung von Rechten eines Organs an ein anderes Organ vorsah, doch die damalige Staatsrechtslehre akzeptierte diese Gesetze; sie kamen in Krisenzeiten und mit Zweidrittelmehrheit zustande. Die gleiche Mehrheit wäre auch für eine Verfassungsänderung nötig gewesen. Man sprach von einer zulässigen Verfassungsdurchbrechung.

Das weitaus bekannteste Ermächtigungsgesetz ist das Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich. Am 23. März 1933 wurde darüber heftig debattiert, bis der am 5. März gewählte Reichstag das von der Hitlerregierung eingebrachte Gesetz in namentlicher Abstimmung mit den Stimmen der Regierungskoalition aus NSDAP und DNVP sowie von Zentrum, Bayerischer Volkspartei (BVP) und Deutscher Staatspartei annahm. Es trat am darauffolgenden Tag, dem 24. März 1933, mit seiner Verkündung in Kraft.[1][2] Das Ermächtigungsgesetz diente nicht dazu, die Republik handlungsfähig zu machen, sondern – ganz im Gegenteil – sie abzuschaffen. Zusammen mit der Reichstagsbrandverordnung gilt es als rechtliche Hauptgrundlage der nationalsozialistischen Diktatur, weil damit das die elementare Grundlage des materiellen Verfassungsstaates bildende Prinzip der Gewaltenteilung durchbrochen wurde.[3]

Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland von 1949 hat deutlicher als die Weimarer Reichsverfassung geregelt, welche Ermächtigungen erlaubt sind. Eine etwas vergleichbare Übertragung von Rechten eines Verfassungsorgans ermöglicht das Grundgesetz ausschließlich im Gesetzgebungsnotstand. Überdies verbietet das Grundgesetz ausdrücklich das Abweichen von der Verfassung, selbst wenn eine verfassungsändernde Mehrheit dafür stimmen würde. Die Verfassung kann nur durch eine ausdrückliche Veränderung des Verfassungstextes verändert werden. 

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 LG

Renate


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