Ich hatte ja eher das Gegenteil befürchtet
Dass alles verlängert wird, und das sicher auch noch sehr lange, das dürfte jedem inzwischen klar sein.
Das die Corona-Krise nur ein paar Wochen dauert, haben wir sicher nur mal vor Ostern vermutet, heute dürfte das keiner mehr tun.
https://schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/III/_startseite/Artikel_2020/08_August/200827_schnupfenplan_neu.html
Entlastung für Eltern
Datum 27.08.2020
In Zukunft müssen Kinder mit einem leichten Schnupfen nicht mehr zuhause bleiben – das hat die Landesregierung nun beschlossen.
Erleichterung bei Eltern im echten Norden: Die Landesregierung passt den
sogenannten "Schnupfenplan" an. Danach sollen Kinder ab sofort auch mit
leichten Erkältungssymptomen die Schule oder den Kindergarten besuchen
dürfen. Bildungsministerin Karin Prien betonte, in den ersten Wochen
nach den Sommerferien habe das Land den Fokus darauf gelegt,
Verdachtsfälle durch Erkältungssymptome zu minimieren.
"Die Eltern sollen das Signal bekommen, das einfache
Schnupfensymptome, wie sie im Herbst vermehrt auftreten, kein Grund sein
müssen, dass Kinder nicht am Präsenzunterricht in Schulen teilnehmen
können
", sagte die Ministerin. Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg
appellierte an die Eltern, besonders aufmerksam zu sein und sich im
Zweifel an den behandelnden Kinderarzt oder die -ärztin zu wenden.
Neue Regelungen
Die angepassten Empfehlungen sehen vor, dass Kinder mit leichtem
Schnupfen ohne weitere Krankheitszeichen nicht mehr zwangsläufig zuhause
bleiben müssen. Dies gilt auch für gelegentlichen schwachen Husten
sowie Halskratzen oder Räuspern. Die Eltern entscheiden dies auch
abhängig vom allgemeinen Befinden ihres Kindes. Liegen jedoch Symptome
vor, die auf eine Covid-19-Erkrankung hindeuten, dürfen sie die Schule
oder Kita nicht besuchen. Zu den häufigsten Symptomen zählen
- Fieber ab 38 °C,
- Muskel- und Gliederschmerzen,
- trockener Husten/Halsschmerzen,
- Verlust des Geruchs- bzw. Geschmackssinns.
Liegen entsprechende Anzeichen vor, ohne dass auf das Virus getestet
wird, muss das Kind mindestens 24 Stunden wieder fieberfrei und in gutem
Allgemeinzustand sein, bevor es wieder in Kita oder Schule gehen darf.
Gesunde Geschwisterkinder, die derzeit nicht in Quarantäne sind, können
grundsätzlich ihre Einrichtung weiter besuchen – sie sollten allerdings
darauf achten, den Abstand zu den Erkrankten einzuhalten.
Weitere Informationen
Empfehlungen zum Umgang mit Erkältungssymptomen (Aktualisierte Fassung, Stand 26.08.2020)
...
https://schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/I/_startseite/Artikel2020/200828_verlaengerung_landesverordnung_corona.html
Landesverordnung verlängert
Datum 28.08.2020
Am Dienstag will die Landesregierung neue Regelungen im Umgang mit dem
Coronavirus beschließen. Im Gespräch sind auch Erleichterungen für
Amateur-Chöre.
Die Verlängerung der derzeit gültigen Regelungen um wenige Tage war
notwendig geworden, um eventuelle Änderungen im Nachgang zur
Ministerpräsidentenkonferenz in den neuen Verordnungen umsetzen zu
können. Durch die veröffentlichte Änderungsverordnung gelten die
aktuellen Coronaregeln bis einschließlich Dienstag weiter. Bis dahin
will die Landesregierung weitere Anpassungen beraten und beschließen,
die ab Mittwoch gelten sollen. Angesichts des andauernden
Infektionsgeschehens sind keine größeren Änderungen vorgesehen, in
einigen Teilbereichen sind jedoch Anpassungen geplant.
Chorproben unter Auflagen möglich
So sollen ab Mittwoch auch Amateur-Chöre wieder ohne Publikum proben
dürfen. Voraussetzung dafür ist ein entsprechender Mindestabstand von
2,5 Metern. Damit will die Landesregierung die bestehenden Regelungen
mit denen anderer Bundesländer harmonisieren. Weiterhin gilt, dass
Aktivitäten mit einer erhöhten Freisetzung von Tröpfchen in Innenräumen –
wie Singen – nur unter strengen Regelungen stattfinden dürfen, um das
Infektionsrisiko zu minimieren.
Quarantäne-Regelungen gelten weiterhin
Im Nachgang zur gestrigen Ministerpräsidentenkonferenz erinnert die
Landesregierung zudem erneut nachdrücklich an die bestehenden Regelungen
für Reiserückkehrende: In Schleswig-Holstein gilt bereits eine
mindestens fünftägige Quarantänepflicht für Reiserückkehrende aus
Risikogebieten, ähnlich wie sie nun auch bundesweit eingeführt werden
soll. Reiserückkehrende aus Risikogebieten müssen sich unverzüglich bei
ihrem Gesundheitsamt melden und können die Quarantänepflicht in
Schleswig-Holstein frühestens fünf Tage nach der Rückkehr beenden,
sofern sie einen negativen Corona-Test vorlegen. Damit berücksichtigt
die Landesregierung die übliche Inkubationszeit entsprechend dem Rat
führender Mediziner.
...
LG
Renate
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