Freitag, 28. August 2020

Entwarnung: In Schleswig-Holstein wird einiges bei den Corona-Regeln besser

 Ich hatte ja eher das Gegenteil befürchtet

Dass alles verlängert wird, und das sicher auch noch sehr lange, das dürfte jedem inzwischen klar sein.

Das die Corona-Krise nur ein paar Wochen dauert, haben wir sicher nur mal vor Ostern vermutet, heute dürfte das keiner mehr tun.

https://schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/III/_startseite/Artikel_2020/08_August/200827_schnupfenplan_neu.html

 

Entlastung für Eltern

Datum 27.08.2020

In Zukunft müssen Kinder mit einem leichten Schnupfen nicht mehr zuhause bleiben – das hat die Landesregierung nun beschlossen.

 

Erleichterung bei Eltern im echten Norden: Die Landesregierung passt den sogenannten "Schnupfenplan" an. Danach sollen Kinder ab sofort auch mit leichten Erkältungssymptomen die Schule oder den Kindergarten besuchen dürfen. Bildungsministerin Karin Prien betonte, in den ersten Wochen nach den Sommerferien habe das Land den Fokus darauf gelegt, Verdachtsfälle durch Erkältungssymptome zu minimieren.

"Die Eltern sollen das Signal bekommen, das einfache Schnupfensymptome, wie sie im Herbst vermehrt auftreten, kein Grund sein müssen, dass Kinder nicht am Präsenzunterricht in Schulen teilnehmen können", sagte die Ministerin. Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg appellierte an die Eltern, besonders aufmerksam zu sein und sich im Zweifel an den behandelnden Kinderarzt oder die -ärztin zu wenden.

Neue Regelungen

Die angepassten Empfehlungen sehen vor, dass Kinder mit leichtem Schnupfen ohne weitere Krankheitszeichen nicht mehr zwangsläufig zuhause bleiben müssen. Dies gilt auch für gelegentlichen schwachen Husten sowie Halskratzen oder Räuspern. Die Eltern entscheiden dies auch abhängig vom allgemeinen Befinden ihres Kindes. Liegen jedoch Symptome vor, die auf eine Covid-19-Erkrankung hindeuten, dürfen sie die Schule oder Kita nicht besuchen. Zu den häufigsten Symptomen zählen

  • Fieber ab 38 °C,
  • Muskel- und Gliederschmerzen,
  • trockener Husten/Halsschmerzen,
  • Verlust des Geruchs- bzw. Geschmackssinns.

Liegen entsprechende Anzeichen vor, ohne dass auf das Virus getestet wird, muss das Kind mindestens 24 Stunden wieder fieberfrei und in gutem Allgemeinzustand sein, bevor es wieder in Kita oder Schule gehen darf. Gesunde Geschwisterkinder, die derzeit nicht in Quarantäne sind, können grundsätzlich ihre Einrichtung weiter besuchen – sie sollten allerdings darauf achten, den Abstand zu den Erkrankten einzuhalten.

Weitere Informationen

Empfehlungen zum Umgang mit Erkältungssymptomen (Aktualisierte Fassung, Stand 26.08.2020)

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https://schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/I/_startseite/Artikel2020/200828_verlaengerung_landesverordnung_corona.html 

Landesverordnung verlängert

 
Datum 28.08.2020

Am Dienstag will die Landesregierung neue Regelungen im Umgang mit dem Coronavirus beschließen. Im Gespräch sind auch Erleichterungen für Amateur-Chöre.

 

Die Verlängerung der derzeit gültigen Regelungen um wenige Tage war notwendig geworden, um eventuelle Änderungen im Nachgang zur Ministerpräsidentenkonferenz in den neuen Verordnungen umsetzen zu können. Durch die veröffentlichte Änderungsverordnung gelten die aktuellen Coronaregeln bis einschließlich Dienstag weiter. Bis dahin will die Landesregierung weitere Anpassungen beraten und beschließen, die ab Mittwoch gelten sollen. Angesichts des andauernden Infektionsgeschehens sind keine größeren Änderungen vorgesehen, in einigen Teilbereichen sind jedoch Anpassungen geplant.

Chorproben unter Auflagen möglich

So sollen ab Mittwoch auch Amateur-Chöre wieder ohne Publikum proben dürfen. Voraussetzung dafür ist ein entsprechender Mindestabstand von 2,5 Metern. Damit will die Landesregierung die bestehenden Regelungen mit denen anderer Bundesländer harmonisieren. Weiterhin gilt, dass Aktivitäten mit einer erhöhten Freisetzung von Tröpfchen in Innenräumen – wie Singen – nur unter strengen Regelungen stattfinden dürfen, um das Infektionsrisiko zu minimieren.  

Quarantäne-Regelungen gelten weiterhin

Im Nachgang zur gestrigen Ministerpräsidentenkonferenz erinnert die Landesregierung zudem erneut nachdrücklich an die bestehenden Regelungen für Reiserückkehrende: In Schleswig-Holstein gilt bereits eine mindestens fünftägige Quarantänepflicht für Reiserückkehrende aus Risikogebieten, ähnlich wie sie nun auch bundesweit eingeführt werden soll. Reiserückkehrende aus Risikogebieten müssen sich unverzüglich bei ihrem Gesundheitsamt melden und können die Quarantänepflicht in Schleswig-Holstein frühestens fünf Tage nach der Rückkehr beenden, sofern sie einen negativen Corona-Test vorlegen. Damit berücksichtigt die Landesregierung die übliche Inkubationszeit entsprechend dem Rat führender Mediziner.

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LG

Renate

 

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