Donnerstag, 27. August 2020

Die momentan herausgekommenen Ergebnisse der Corona-Gespräche zwischen Bund und Ländern

 Die Quelle dazu ist gmx

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Bund und Länder haben sich auf neue Corona-Regeln geeinigt. Weitere Öffnungssschritte werde es nicht geben, sagte die Kanzlerin. Die Kompromisse zwischen Angela Merkel und den Ministerpräsidenten im Überblick.

 

Bund und Länder haben ihr weiteres Vorgehen in der Coronakrise abgestimmt. Das gab die Kanzlerin auf einer Pressekonferenz zusammen mit dem bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder und dem Hamburger Bürgermeister Peter Tschentscher nach den Beratungen bekannt.

Merkel: Keine weitere Öffnung - Söder: Infektionszahlen zu hoch

Angela Merkel betonte, angesichts steigender Infektionszahlen seien größere Öffnungsschritte bei den Corona-bedingten Beschränkungen nicht zu rechtfertigen. "Wir nehmen diesen Anstieg in den Sommermonaten sehr ernst", sagte Merkel. Ursache seien unter anderem private Feiern und die gestiegene urlaubsbedingte Mobilität.

 

Auch laut Ansicht von Markus Söder seien die Fallzahlen derzeit mit Blick auf den anstehenden Herbst und Winter zu hoch: "Das Problem ist, es ist zu früh zu hoch." Es müsse daher jetzt das Ziel aller sein, "die Zahlen wieder runter zu kriegen und einen zweiten Lockdown zu verhindern". Derzeit sei nicht kalkulierbar, wie sich die Corona-Infektionen in den kommenden Monaten entwickeln würden, wenn wieder wegen der Witterung weniger Veranstaltungen im Außenbereich stattfinden müssten. Deswegen habe man sich auf diverse Maßnahmen geeinigt.

Diese Änderungen kommen in den nächsten Wochen und Monaten auf die Bürger zu. Ein Überblick:

Mindestbußgeld von 50 Euro für Maskenverweigerer

Bund und Länder haben sich darauf verständigt, bei Verstößen gegen die Maskenpflicht ein Bußgeld von mindestens 50 Euro zu erheben. Der Bund fordert die Länder zudem auf, die Quarantänepflichten vor Ort schärfer zu kontrollieren und bei Pflichtverstößen Bußgelder zu verhängen.

Allerdings wird es eine Ausnahme geben: Sachsen-Anhalts Regierungschef Reiner Haseloff (CDU) hatte in der Diskussion laut Informationen der Deutschen Presse-Agentur (dpa) ein Mindestbußgeld abgelehnt und erklärt, er werde die Regelung in seinem Land nicht mitmachen, was er in einer Protokollnotiz festhalten ließ. Merkel bestätige auf ihrer Pressekonferenz, dass Sachsen-Anhalt eine Ausnahme sein werde.

Änderungen für Reisende aus und in Risikogebiete sowie Rückkehrer aus Nicht-Risikogebieten

Weiter haben Bund und Länder Beschlüsse gefasst, die für Reisende aus Risiko- und Nicht-Risikogebieten wichtig sind: So sollen die kostenlosen Corona-Tests für Einreisende aus Nicht-Risikogebieten zum Ende der Sommerferien mit dem 15. September beendet werden.

 

Reiserückkehrer aus Risikogebieten sollen demnächst eine Corona-Quarantäne frühestens durch einen Test ab dem fünften Tag nach Rückkehr beenden können. Diese Regelung soll möglichst ab dem 1. Oktober 2020 gelten. Daneben soll geprüft werden, ob Reiserückkehrer aus Risikogebieten ihren Test selbst zahlen müssen.

Zudem habe man sich auf schärfere Regeln für Reisen in Corona-Risikogebiete verständigt. Für die Zeit der Pflicht-Quarantäne nach einer "vermeidbaren Reise" in ein solches Gebiet solle den Rückkehrern künftig kein Verdienstausfall gezahlt werden, sagte die Bundeskanzlerin. Dies solle aber nur gelten, wenn etwa ein Land bereits zum Reiseantritt zum Risikogebiet erklärt worden war. Dafür werde man das Infektionsschutzgesetz ändern. Bund und Länder seien sich einig, dass Reisen in Risikogebiete wegen der hohen Infektionsgefahr "eingeschränkt werden" müssten.

 

Eltern bekommen fünf Tage mehr bei krankem Kind - Einheitliche Regeln für Schulen geplant

Auch für Eltern soll sich etwas ändern: Kanzlerin und Ministerpräsidenten haben sich darauf verständigt, dass in diesem Jahr gesetzlich Versicherten mit Anspruch auf Kinderkrankengeld fünf zusätzliche Tage zur Betreuung eines kranken Kindes gewährt werden.

Alleinerziehende sollen zehn zusätzliche Tage dafür bekommen. Der Bund solle das entsprechend gesetzlich regeln.

In Deutschlands Schulen sollen künftig einheitliche Regeln zum Schutz gegen Corona-Infektionen gelten. Zunächst gibt es damit aber keine bundesweite Linie bei der Maskenpflicht für Schüler und Lehrer. Die Hygienevorschriften im Schulbetrieb sollen aber künftig nach einheitlichen Maßstäben erfolgen. An den Schulen in Nordrhein-Westfalen gibt es eine weitgehende Maskenpflicht auch im Unterricht, in vielen anderen Ländern im Klassenraum nicht.

 

Die digitalen Lehr-, Lern- und Kommunikationsmöglichkeiten für Schulen, Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer sollen verbessert werden. Hierzu werde der Bund unter anderem mit einem Sofortausstattungsprogramm mit einem Volumen von weiteren 500 Millionen Euro die Länder unterstützen.

Großveranstaltungen werden bis Ende des Jahres verboten - Keine Einigung bei Privatfeiern

Eine Absage erteilen Bund und Länder hingegen Großveranstaltungen: Events, bei denen eine Kontaktverfolgung und die Einhaltung von Hygieneregelungen nicht möglich ist, werden bis mindestens Ende Dezember 2020 nicht stattfinden.

Zum einheitlichen Umgang mit Zuschauern bei bundesweiten Sportveranstaltungen wird eine Arbeitsgruppe auf Ebene der Chefs der Staatskanzleien eingesetzt, die bis Ende Oktober einen Vorschlag vorlegen soll.

 

Damit haben sich die Hoffnungen des Fußballs und der anderen Sportarten auf eine nennenswerte Zuschauer-Rückkehr in die Arenen zerschlagen. Der Profisport in Deutschland wird als Folge der Corona-Pandemie bis mindestens Ende Oktober im Grundsatz ohne Besucher auskommen müssen.

Die Entscheidung wird neben den Fußballclubs von der Bundesliga bis zur Regionalliga auch die Spitzenvereine im Handball, Basketball und Eishockey sowie weitere stark von Zuschauer-Einnahmen abhängige Sportarten empfindlich treffen.

Auf eine bundesweit geltende Obergrenze für Teilnehmerzahlen bei umstrittenen Feierlichkeiten im Familien- und Freundeskreis konnte man sich indes nicht einigen. Das sagte der bayerische Ministerpräsident Markus Söder auf der Pressekonferenz nach den Beratungen zwischen Bund und Ländern. Die Bürger werden gebeten, in jedem Einzelfall kritisch abzuwägen, ob, wie und in welchem Umfang private Feierlichkeiten nötig und vertretbar seien.

 Ursprünglich hatte das Bundeskanzleramt vorgeschlagen, die Zahl der Teilnehmer an Privatfeiern auf 25 zu begrenzen - dagegen gab es aber Widerstand auf Seiten der Ministerpräsidenten. (mgb/dpa/afp)

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LG

Renate

 

 

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