Ich mach mich mal schlau
Ich suche am besten mal einige Links zusammen, damit wir eine Vorstellung davon kriegen, was mit der geplanten Hartz IV Reform 2015 wieder alles auf uns zukommen kann.
Erstmal aus der Bild-Zeitung:
Bis Herbst sollen die Gesetzesänderungen stehen, über die sich Fachleute von Bund und Ländern im Kern geeinigt haben. Voraussichtlich 2015 soll die Reform in Kraft treten.
Der Vize-Chef der Bundesagentur für Arbeit, Heinrich Alt (64), sagte BILD, Ziel der Reform sei der Bürokratie-Abbau: „Wir neigen in Deutschland dazu, jedem Einzelfall gerecht werden zu wollen. Das macht Hartz IV viel zu bürokratisch. Wir wollen Probleme lösen und sie nicht bescheiden.“
Ziel müsse es sein, das Leistungsrecht zu vereinfachen, „um mehr Zeit dafür zu haben, die Menschen in Ausbildung und Beschäftigung zu bringen“. Alt: „Wenn wir es einfacher machen wollen, wird es sicher auch wieder etwas ungerechter werden. Aber wenn wir nicht bereit sind zu etwas mehr Ungleichheit, wird das System so komplex bleiben.“
► Hartz-Empfänger sollen in der Regel nur noch alle 12 Monate einen Antrag auf Stütze stellen müssen (derzeit alle 6 Monate).
► Ziehen Hartz-Empfänger in Wohnungen um, die zwar nicht größer, aber teurer sind, soll nur die alte Miete weiter gezahlt werden.
► Bei Stütze-Empfängern, die z. B. die vom Jobcenter überwiesene Miete nicht an den Vermieter weiterleiten, sondern das Geld für andere Dinge ausgeben, hilft der Staat künftig nicht mehr aus der Klemme. Bislang mussten Jobcenter oft trotzdem nachzahlen.
► Härtere Strafen: Die Bundesagentur für Arbeit will die Zahlung an Hartz-Bezieher künftig komplett einstellen, wenn sie Termine sausen lassen oder sich nicht beim Jobcenter melden
► Beträge, die Jobcenter an verstorbene
Empfänger irrtümlich weiter zahlen (z. B. an den Ehepartner), müssen
künftig von den Banken zurücküberwiesen werden. Bisher versuchten die
Jobcenter, das Geld von Hinterbliebenen zurückzubekommen – oft
vergeblich.
► Bei dringendem Bedarf sollen Hartzer einen Vorschuss
auf den nächsten Monat ohne Darlehensvertrag erhalten können. Bisher
müssen sie immer einen Darlehensvertrag mit dem Jobcenter abschließen.► Bei zu viel gezahlten Leistungen sollen Jobcenter Beträge von bis zu 50 Euro künftig nicht mehr zurückfordern.
Die Jobcenter begrüßen die Hartz-Reform. Matthias Schulze-Böing, Sprecher des „Bundesnetzwerks Jobcenter“, zu BILD: „Wenn die Vorschläge jetzt umgesetzt werden, wäre das ein Licht am Ende des Tunnels.“
Der rheinland-pfälzische Sozialminister Alexander Schweitzer (SPD), Sprecher der Arbeits- und Sozialministerkonferenz, rechnet damit, dass die Hartz-Reform bis Ende des Jahres beschlossen werden könnte.
„Die konkreten Vorschläge der Arbeitsgruppe werden der Arbeits- und Sozialministerkonferenz spätestens im November 2014 vorgelegt. Dann könnte schließlich eine gesetzliche Umsetzung erfolgen.“
......
Und als nächstes von RTL
http://www.rtl.de/cms/news/rtl-aktuell/hartz-iv-reform-schnellere-strafen-haertere-regeln-3a713-51ca-63-1881475.html
Das ändert sich
Hartz-IV-Empfänger sollen künftig deutlich härter bestraft werden können, wenn sie sich nicht an bestimmte Regeln halten. Erste Details zu der seit langem geplanten Hartz-IV-Reform sind nun durchgesickert.Schon länger haben die Arbeitsagenturen Hartz-IV-Empfänger auf dem Kieker, die die Termine versäumen oder sich nicht beim Jobcenter melden. Nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums trägt die gemeinsame Arbeitsgruppe von Bund und Ländern seit vergangenem Jahr Vorschläge zur Rechtsvereinfachung bei Hartz IV zusammen. An der Expertenrunde, die ihre Arbeit in diesem Jahr abschließen wolle, seien auch die Bundesagentur und Kommunen beteiligt.
Nach Abschluss der Arbeit werde die Regierung entscheiden, welche der Vorschläge umgesetzt werden. Wenn Leistungsbezieher ihre Termine nicht einhalten, will die Agentur die Zahlungen sogar komplett einstellen.
....
Prinzipiell steht da das gleiche drin wie in der Bildzeitung.
Mal sehen, ob es woanders noch was anderes zu finden gibt.
....
Aus Zeit online, sehr aktuell .. erst ein paar Stunden alt
http://www.zeit.de/gesellschaft/2014-04/hartz-iv-reform-mieten-leistungen-kritik
Wohlfahrtsverband warnt vor geplanter Hartz-IV-Reform
Die Regierung will die Regeln für Hartz-IV-Bezieher
ändern und spricht dabei von Bürokratieabbau. Kritiker befürchten aber,
dass Leistungen gekürzt werden könnten.
Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat davor gewarnt, dass die
geplante Hartz-IV-Reform die Situation der Leistungsempfänger
verschlechtern könnte. Wenn künftig die Miete auf einem bestimmten
Niveau gedeckelt werde oder bei Terminversäumnissen die Zahlungen
komplett gestrichen würden, sei das "eine unzumutbare Verschärfung",
sagte der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, Ulrich
Schneider. Wer wirklich etwas für die Menschen tun wolle,
müsse die Regelsätze auf ein bedarfsgerechtes Niveau anheben und
insbesondere endlich die Teilhabe von Kindern sicherstellen. Die
Reformpläne seien "menschenfern".Das Bundesarbeitsministerium will die Sanktionsregeln für Hartz-IV-Empfänger überprüfen. Eine gemeinsame Arbeitsgruppe von Bund und Ländern trage seit vergangenem Jahr Vorschläge zur Rechtsvereinfachung in diesem Bereich zusammen, teilte das Ministerium mit. An der Expertenrunde, die ihre Arbeit in diesem Jahr abschließen wolle, seien auch die Bundesagentur für Arbeit (BA) und Kommunen beteiligt.
Nach Abschluss der Arbeit werde die Regierung entscheiden, welche der Vorschläge umgesetzt werden sollen. "Zurzeit gibt es noch keine Festlegungen", hieß es weiter. Grundsätzlich solle durch die Überprüfung auch "weniger Bürokratie und mehr Zeit für die Betreuung der Hilfebedürftigen" erreicht werden.
"Hartz IV viel zu bürokratisch"
Der Vorstand der Bundesagentur für Arbeit, Heinrich Alt, plädiert für Vereinfachungen der Hartz-IV-Regeln. "Wir neigen in Deutschland dazu, jedem Einzelfall gerecht werden zu wollen", sagte Alt der Bild-Zeitung. "Das macht Hartz IV viel zu bürokratisch." Ziel müsse es sein, das Leistungsrecht zu vereinfachen, um mehr Zeit dafür zu haben, die Menschen in Ausbildung und Beschäftigung zu bringen."Wenn wir es einfacher machen wollen, wird es sicher auch wieder etwas ungerechter werden", sagte Alt. Aber wenn man dazu nicht bereit sei, werde das System so komplex bleiben.
In der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Hartz-Reform soll es Einigkeit darüber geben, dass der Bewilligungszeitraum für Hartz-IV-Anträge von sechs auf zwölf Monate verdoppelt werden soll. Dadurch würde die Zahl der Anträge deutlich sinken. Außerdem sollen Jobcenter bei zu viel gezahlten Leistungen Bagatellbeträge bis 50 Euro nicht mehr von Hartz-IV-Empfängern zurückfordern. Zieht ein Hartz-IV-Empfänger in eine Wohnung um, die zwar nicht größer, aber teurer ist, soll nur die bisherige Miete weiter gezahlt werden.
Nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums ist noch keine Entscheidung zu der geplanten Reform gefallen. Die Arbeitsgruppe werde ihre Arbeit in diesem Jahr abschließen, sagte ein Ministeriumssprecher. Die Bundesregierung werde dann entscheiden, welche der Vorschläge in einem Gesetzgebungsverfahren umgesetzt werden sollen. Keineswegs solle der Leistungsbezug restriktiver gestaltet werden.
....
Zeit online .. Nachschlag .. erst vier Stunden alt
http://www.zeit.de/politik/deutschland/2014-04/hartz-iv-reform-jobcenter-ideen-arbeitslose
Die Hartz-IV-Reform ist halb so schlimm
Die Ideen zur Reform der Hilfe für
Langzeitarbeitslose sorgen für Aufregung. Werden nun pauschal Leistungen
gekürzt und Bedürftige gegängelt? So einfach ist es nicht.
Schon wieder eine Hartz-IV-Reform? "Strengere Strafen, härtere Regeln", titelte am Mittwoch die BILD.
Die Bundesagentur für Arbeit wolle weg von der aufwendigen
Einzelfallprüfung, die Jobcenter sollten bald nach noch pauschaleren
Kriterien als bisher urteilen. So drohe einem Langzeitarbeitslosen, der
dreimal nicht zum Termin beim Sachbearbeiter erscheine, eine Kürzung der
Hartz-Leistungen – auf null Euro.Der Paritätische Wohlfahrtsverband protestiert, die Linkspartei spricht von Verfassungsbruch. Plant die Bundesregierung eine heimtückische Attacke auf die Langzeitarbeitslosen und hat das bisher geheim gehalten? Oder ist es so, wie der Sprecher von Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) dagegen hielt: Die Reform wolle lediglich die überlasteten Jobcenter von unnötiger Bürokratie befreien, damit sie tun können, wofür sie doch eigentlich da sind: Langzeitarbeitslose in Jobs vermitteln. Es gehe keinesfalls darum, Hartz-IV härter zu machen.
Was klar ist: Verheimlicht hat die Bundesregierung nichts. Die Reform-Ideen hatten bisher nur nicht viel Aufmerksamkeit erregt. Seit 2012 berät eine von den Sozialministern der Länder gemeinsam mit dem Bund eingesetzte Arbeitsgruppe über Rechtsvereinfachungen im Zweiten Sozialgesetzbuch, im September 2013 legte sie einen Zwischenbericht vor. In der Arbeitsgruppe sitzen auch Vertreter der Kommunen, es wurden Experten angehört. Im kurz darauf von Union und SPD ausgehandelten Koalitionsvertrag heißt es, dass die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe "intensiv geprüft und gegebenenfalls gesetzgeberisch umgesetzt werden sollen". Konkrete Projekte werden nicht benannt. Denn die Gruppe hatte bisher wenig Interesse, ihre Ideen und Kontroversen öffentlich zu diskutieren.
Sanktionen noch nicht beschlossen
Heute, knapp sechs Monate später, betont das Arbeitsministerium, es sei noch nichts beschlossen, die Arbeitsgruppe werde noch bis in den Herbst weiter tagen. Dann entscheidet die Bundesregierung, welche Vorschläge sie in Gesetzesform gießt. Eine mögliche Hartz-IV-Reform solle dann erst 2015 in Kraft treten.Der Zwischenbericht von September, der online einzusehen ist, identifiziert einige Punkte, die bereits Konsens zwischen Bund, Ländern und Kommunen sind. Die harten Strafen für versäumte Termine gehören bisher ausdrücklich nicht dazu. Das fordert nur die Bundesagentur für Arbeit (BA).
Aus deren Sicht ist das verständlich: Eine Million Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger verhängten die deutschen Jobcenter allein im vergangenen Jahr, mehr als 700.000 davon wegen versäumter Termine. Bisher erhält, wer einmal unentschuldigt fehlt, eine Leistungskürzung von zehn Prozent. Beim zweiten Mal sind es 20 Prozent und beim dritten Mal 30 Prozent, jedes Mal muss ein rechtssicherer Sanktionsbescheid verfasst und versandt werden. Das, so ist aus der BA zu hören, verursacht einen enormen Aufwand in den Jobcentern. Lieber wäre es der Agentur für Arbeit, nur drei Termine zu vergeben und nach dem dritten Nichterscheinen direkt hart strafen zu können.
Ob diese Idee wirklich durchsetzbar ist, ist unklar. Das Arbeitsministerium selbst möchte zu dem Vorschlag nichts sagen. Und im Zwischenbericht der Arbeitsgruppe taucht er noch nicht mal auf – auch nicht unter den Maßnahmen, auf die man sich nicht verständigen konnte. Vielleicht hat das damit zu tun, dass der öffentliche Protest groß wäre. Den Geldhahn für Hartz-IV-Empfänger komplett abzudrehen, wäre wohl kaum vereinbar mit dem Grundrecht auf Menschenwürde. Über diesen Punkt dürfte also heftig diskutiert werden. Vielleicht hat schon die Aufregung der vergangenen 24 Stunden den Vorschlag beerdigt.
Die Hartz-IV-Reform ist halb so schlimm
Seite 2/2:
Mehr Geld und mehr Sicherheit
Was im lauten Protest untergeht: Die Gruppe hat sich bereits auf Maßnahmen geeinigt, die Hartz-IV-Empfängern das Leben erleichtern dürften. Höchstwahrscheinlich sollen die Leistungen bald direkt für längere Zeiträume bewilligt werden – für zwölf statt sechs Monate. Für die Jobcenter hat das den Vorteil, dass die Zahl der zu bearbeitenden Anträge sinkt, für die Hartz-IV-Empfänger den, dass sie ihre Leistungen länger sicher haben. Das hatten auch die Grünen schon lange gefordert.
Vom Jobcenter versehentlich zu viel überwiesene "Bagatellbeträge" bis zu 50 Euro sollen künftig nicht mehr von den Empfängern zurückgefordert werden – auch das spart (kostenträchtigen) Verwaltungsaufwand. Langzeitarbeitslose sollen sich außerdem leichter Geld vom Jobcenter leihen können; beispielsweise, um eine kaputte Waschmaschine zu ersetzen. Und Alleinerziehende sollen künftig ihrem Jobcenter etwa im Krankheitsfall keine Krankmeldung mehr vorlegen müssen, wenn sie einen Termin haben.
Widersprüche und Auslassungen
Die Bund-Länder-Gruppe setzt sich außerdem für eine Art Sanktionsobergrenze ein. "Keine Absenkung des Arbeitslosengeldes II um mehr als 30 Prozent der Regelleistung", heißt es in dem Zwischenbericht, diese Passage wurde von allen Beteiligten in der Arbeitsgruppe unterstützt – auch der BA, die damit ja ihrer Forderung widerspricht, bei Nichterscheinen auf dem Amt auf null kürzen zu dürfen.Bei der Wohnungssituation wiederum kündigen sich Einschnitte an, bei denen es auf die genaue Ausformulierung ankommen wird. Eine Idee ist, dass Hartz-IV-Empfänger, die in eine neue Wohnung umziehen, die nicht größer, aber teurer ist, den Aufpreis nicht mehr erstattet bekommen. Vor allem in sich schnell verteuernden Großstadt-Vierteln könnte das Hartz-IV-Empfänger empfindlich treffen. Auch die umstrittenen Bedarfsgemeinschaften sollen bleiben – gemischtgeschlechtliche Wohngemeinschaften müssen bisher nachweisen, dass sie keine Paarbeziehung haben.
Kein Thema in der Reform-Gruppe ist die Höhe des Hartz-IV-Satzes und dessen Berechnung. Dazu laufen weiterhin mehrere Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht.
So ist "die Hartz-IV-Reform" mehr ein Justieren im bestehenden System, bei dem es auf das Kleingedruckte ankommen wird.
....
Das hört sich nicht toll nach Verbesserungen .. aber immerhin nicht mehr ganz so schlimm an.
...
Aus dem Spiegel
http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/zu-viel-hartz-iv-bundesagentur-will-kleinbetraege-nicht-eintreiben-a-965354.html
Die greifen nur den einen Punkt auf.
Ich sende das mal und schau mal, was da an Vorschlägen online einzusehen ist .. vielleicht mache ich darüber dann noch einen neuen Beitrag.
LG
Renate
Mal sehen, ob es sonstNeuerungen ab nächstem Jahr
Weitere Verschärfungen: Hartz-IV-Empfänger, die in teurere aber nicht größere Wohnungen umziehen, bekommen nur die alte Miete weitergezahlt. Leitet ein Leistungsempfänger die vom Jobcenter überwiesene Miete nicht an den Vermieter weiter, springt der Staat nicht mehr ein.Es soll aber auch Erleichterungen geben: So sollen bei dringendem Bedarf Vorschüsse auf den nächsten Monat auch ohne Darlehensvertrag ausgezahlt werden dürfen. Zu viel gezahlte Leistungen bis zu 50 Euro sollen nicht mehr zurückgefordert werden. Und: Hartz-IV-Empfänger sollen nur noch alle zwölf Monate einen Antrag auf 'Stütze' stellen müssen statt wie bisher alle sechs Monate.
Alleinerziehende, die ohnehin von der Jobvermittlung befreit sind, sollen künftig ihrem Jobcenter etwa im Krankheitsfall keine Krankmeldung mehr vorlegen müssen. Zahlt das Jobcenter irrtümlich einem verstorbenen Hartz-IV-Empfänger weiter Arbeitslosengeld II, müssen künftig die Banken das Geld zurücküberweisen. Bisher hatten sich die Jobcenter an die Hinterbliebenen gewandt.
Der Paritätische Wohlfahrtsverband bezeichnete die neuen Regeln, die voraussichtlich nächstes Jahr in Kraft treten als "menschenfern". Durch die angekündigte Verschärfung von Sanktionen sowie neue Restriktionen bei der Übernahme von Wohnkosten würde sich die Situation für viele Betroffene sogar noch verschlimmern. Wer wirklich etwas für die Menschen tun wolle, müsse die Regelsätze auf ein bedarfsgerechtes Niveau anheben und insbesondere endlich die Teilhabe von Kindern sicherstellen. "Massenverwaltungs-Tauglichkeit steht vor dem Einzelschicksal. Die wirklichen Probleme der Menschen greifen sie nicht auf", kritisiert Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider.
Neuerungen ab nächstem Jahr
Weitere Verschärfungen: Hartz-IV-Empfänger, die in teurere aber nicht größere Wohnungen umziehen, bekommen nur die alte Miete weitergezahlt. Leitet ein Leistungsempfänger die vom Jobcenter überwiesene Miete nicht an den Vermieter weiter, springt der Staat nicht mehr ein.Es soll aber auch Erleichterungen geben: So sollen bei dringendem Bedarf Vorschüsse auf den nächsten Monat auch ohne Darlehensvertrag ausgezahlt werden dürfen. Zu viel gezahlte Leistungen bis zu 50 Euro sollen nicht mehr zurückgefordert werden. Und: Hartz-IV-Empfänger sollen nur noch alle zwölf Monate einen Antrag auf 'Stütze' stellen müssen statt wie bisher alle sechs Monate.
Alleinerziehende, die ohnehin von der Jobvermittlung befreit sind, sollen künftig ihrem Jobcenter etwa im Krankheitsfall keine Krankmeldung mehr vorlegen müssen. Zahlt das Jobcenter irrtümlich einem verstorbenen Hartz-IV-Empfänger weiter Arbeitslosengeld II, müssen künftig die Banken das Geld zurücküberweisen. Bisher hatten sich die Jobcenter an die Hinterbliebenen gewandt.
Der Paritätische Wohlfahrtsverband bezeichnete die neuen Regeln, die voraussichtlich nächstes Jahr in Kraft treten als "menschenfern". Durch die angekündigte Verschärfung von Sanktionen sowie neue Restriktionen bei der Übernahme von Wohnkosten würde sich die Situation für viele Betroffene sogar noch verschlimmern. Wer wirklich etwas für die Menschen tun wolle, müsse die Regelsätze auf ein bedarfsgerechtes Niveau anheben und insbesondere endlich die Teilhabe von Kindern sicherstellen. "Massenverwaltungs-Tauglichkeit steht vor dem Einzelschicksal. Die wirklichen Probleme der Menschen greifen sie nicht auf", kritisiert Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider.
Neuerungen ab nächstem Jahr
Weitere Verschärfungen: Hartz-IV-Empfänger, die in teurere aber nicht größere Wohnungen umziehen, bekommen nur die alte Miete weitergezahlt. Leitet ein Leistungsempfänger die vom Jobcenter überwiesene Miete nicht an den Vermieter weiter, springt der Staat nicht mehr ein.Es soll aber auch Erleichterungen geben: So sollen bei dringendem Bedarf Vorschüsse auf den nächsten Monat auch ohne Darlehensvertrag ausgezahlt werden dürfen. Zu viel gezahlte Leistungen bis zu 50 Euro sollen nicht mehr zurückgefordert werden. Und: Hartz-IV-Empfänger sollen nur noch alle zwölf Monate einen Antrag auf 'Stütze' stellen müssen statt wie bisher alle sechs Monate.
Alleinerziehende, die ohnehin von der Jobvermittlung befreit sind, sollen künftig ihrem Jobcenter etwa im Krankheitsfall keine Krankmeldung mehr vorlegen müssen. Zahlt das Jobcenter irrtümlich einem verstorbenen Hartz-IV-Empfänger weiter Arbeitslosengeld II, müssen künftig die Banken das Geld zurücküberweisen. Bisher hatten sich die Jobcenter an die Hinterbliebenen gewandt.
Der Paritätische Wohlfahrtsverband bezeichnete die neuen Regeln, die voraussichtlich nächstes Jahr in Kraft treten als "menschenfern". Durch die angekündigte Verschärfung von Sanktionen sowie neue Restriktionen bei der Übernahme von Wohnkosten würde sich die Situation für viele Betroffene sogar noch verschlimmern. Wer wirklich etwas für die Menschen tun wolle, müsse die Regelsätze auf ein bedarfsgerechtes Niveau anheben und insbesondere endlich die Teilhabe von Kindern sicherstellen. "Massenverwaltungs-Tauglichkeit steht vor dem Einzelschicksal. Die wirklichen Probleme der Menschen greifen sie nicht auf", kritisiert Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider.
Neuerungen ab nächstem Jahr
Weitere Verschärfungen: Hartz-IV-Empfänger, die in teurere aber nicht größere Wohnungen umziehen, bekommen nur die alte Miete weitergezahlt. Leitet ein Leistungsempfänger die vom Jobcenter überwiesene Miete nicht an den Vermieter weiter, springt der Staat nicht mehr ein.Es soll aber auch Erleichterungen geben: So sollen bei dringendem Bedarf Vorschüsse auf den nächsten Monat auch ohne Darlehensvertrag ausgezahlt werden dürfen. Zu viel gezahlte Leistungen bis zu 50 Euro sollen nicht mehr zurückgefordert werden. Und: Hartz-IV-Empfänger sollen nur noch alle zwölf Monate einen Antrag auf 'Stütze' stellen müssen statt wie bisher alle sechs Monate.
Alleinerziehende, die ohnehin von der Jobvermittlung befreit sind, sollen künftig ihrem Jobcenter etwa im Krankheitsfall keine Krankmeldung mehr vorlegen müssen. Zahlt das Jobcenter irrtümlich einem verstorbenen Hartz-IV-Empfänger weiter Arbeitslosengeld II, müssen künftig die Banken das Geld zurücküberweisen. Bisher hatten sich die Jobcenter an die Hinterbliebenen gewandt.
Der Paritätische Wohlfahrtsverband bezeichnete die neuen Regeln, die voraussichtlich nächstes Jahr in Kraft treten als "menschenfern". Durch die angekündigte Verschärfung von Sanktionen sowie neue Restriktionen bei der Übernahme von Wohnkosten würde sich die Situation für viele Betroffene sogar noch verschlimmern. Wer wirklich etwas für die Menschen tun wolle, müsse die Regelsätze auf ein bedarfsgerechtes Niveau anheben und insbesondere endlich die Teilhabe von Kindern sicherstellen. "Massenverwaltungs-Tauglichkeit steht vor dem Einzelschicksal. Die wirklichen Probleme der Menschen greifen sie nicht auf", kritisiert Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider.
Neuerungen ab nächstem Jahr
Weitere Verschärfungen: Hartz-IV-Empfänger, die in teurere aber nicht größere Wohnungen umziehen, bekommen nur die alte Miete weitergezahlt. Leitet ein Leistungsempfänger die vom Jobcenter überwiesene Miete nicht an den Vermieter weiter, springt der Staat nicht mehr ein.Es soll aber auch Erleichterungen geben: So sollen bei dringendem Bedarf Vorschüsse auf den nächsten Monat auch ohne Darlehensvertrag ausgezahlt werden dürfen. Zu viel gezahlte Leistungen bis zu 50 Euro sollen nicht mehr zurückgefordert werden. Und: Hartz-IV-Empfänger sollen nur noch alle zwölf Monate einen Antrag auf 'Stütze' stellen müssen statt wie bisher alle sechs Monate.
Alleinerziehende, die ohnehin von der Jobvermittlung befreit sind, sollen künftig ihrem Jobcenter etwa im Krankheitsfall keine Krankmeldung mehr vorlegen müssen. Zahlt das Jobcenter irrtümlich einem verstorbenen Hartz-IV-Empfänger weiter Arbeitslosengeld II, müssen künftig die Banken das Geld zurücküberweisen. Bisher hatten sich die Jobcenter an die Hinterbliebenen gewandt.
Der Paritätische Wohlfahrtsverband bezeichnete die neuen Regeln, die voraussichtlich nächstes Jahr in Kraft treten als "menschenfern". Durch die angekündigte Verschärfung von Sanktionen sowie neue Restriktionen bei der Übernahme von Wohnkosten würde sich die Situation für viele Betroffene sogar noch verschlimmern. Wer wirklich etwas für die Menschen tun wolle, müsse die Regelsätze auf ein bedarfsgerechtes Niveau anheben und insbesondere endlich die Teilhabe von Kindern sicherstellen. "Massenverwaltungs-Tauglichkeit steht vor dem Einzelschicksal. Die wirklichen Probleme der Menschen greifen sie nicht auf", kritisiert Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider.
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