Auf jeden Fall bei der Europawahl
Anders als sonst bei Wahlen hierzulande gab es für die Europawahl die 3 %-Hürde. Das hat das Verfassungsgericht in Karlsruhe nun als verfassungswidrig gekippt.
Inwiefern sich das auch auf andere Wahlen, die danach kommen, auswirken kann, weiß ich noch nicht,davon steht da nichts. Erstmal scheint sich dieses Urteil nur auf die Europawahl zu beziehen.
Generell würde ich das nicht schlecht finden, einfach weil dann vielleicht mehr Menschen das wählen würden, was ihnen gefällt ohne zu befürchten, ihre Partei schafft die Hürde nicht und dann deshalb was anderes oder gar nicht wählen.
Zumal vorher ja immer diese Statistiken schon andeuten, wer rein kommen könnte und wer nicht und sowas die Menschen sicherlich in ihrem Wahlverhalten auch nicht wenig beeinflusst.
Mehr dazu hier:
LG
Renate
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Dein Kommentar wird nach Prüfung durch einen Moderator frei gegeben.