Samstag, 18. Oktober 2014

Geht doch beim Jobcenter ... grins

Eine Klage beim Sozialgericht ist immer hilfreich


Moin!

Auch wenn es meistens um paar Ecken geht und sich der Beschluss bei einem Sozialgericht zuweilen etwas befremdlich lesen mag. Es hilft nach meiner Erfahrung bei Problemen mit dem Jobcenter immer, Klage einzureichen und um einstweiligen Rechtsschutz zu bitten.

Mit unserer Mieterhöhung geht jetzt nämlich alles klar. Und es ging richtig schnell, dass das Sozialgericht uns geholfen hat, nachdem wir denen ja das Aktenzeichen des Zivilprozesses mitgeteilt haben. Nur zwei Tage nachdem wir es abgeschickt haben, kam schon das Aktenzeichen und weitere zwei Tage später die gesammelte Post mit allem, was wir brauchen ... nämlich gestern.

Also der erste Brief, den ich aufgemacht habe, war einer von unserer Anwältin.

Die hat uns eine Abschrift ihres Protokolls von der Verhandlung zugeschickt. Ich weiß es zwar nicht, vermute aber, dass der Richter vom Sozialgericht oder die Richterin vom Amtsgericht ihr gesagt haben werden, dass wir sowas brauchen.

Diese Protokoll-Abschrift können wir erstmal dem Jobcenter einreichen.

Und zwar steht in dem Beschluss vom 16.10. folgendes sinngemäß drin:

Der Antrag auf einstweligen Rechtsschutz wird abgelehnt, weil das nicht nötig wäre .. Begründung sieht dann so aus, dass wir keiner Gefahr einer Zwangsräumung ausgesetzt wären, weil für das Jobcenter auch eine Kopie diesesr Protokoll-Abschrift ausreicht, die wir denen einreichen können.

Das Jobcenter dürfte uns auch gar nichts wegen mangelnder Mitwirkung kürzen, denn dazu wäre das Jobcenter gar nicht berechtigt, weil wir Unterlagen, die wir nicht haben, ja nicht einreichen können und dann darf man einem auch nicht die Leistungen kürzen.

Dann ist bei diesem Gerichtsbeschluss noch ein Schreiben des Jobcenters von sage und schreibe dem 14.10.14 dabei .. also schneller geht es nicht mehr .. dass sie uns ja aufgefordert hätten, bis zum 24.10.14 den Gerichtsbeschluss einzureichen, aber es würde, wenn wir den nicht haben, auch genügen, dass wir eine Abschrift des Gerichtsprotokolls einreichen.

Na ja, die liegt uns jetzt ja vor, können wir dann noch bis zum 24.10. rechtzeitig einreichen.

Also wie man sieht .. geht doch beim Jobcenter ... man muss nur wissen wie und im Laufe der Jahre lernt man als ARGE-Empfänger eben dazu.

LG
Renate

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Dein Kommentar wird nach Prüfung durch einen Moderator frei gegeben.