Samstag, 14. Juni 2014

Hartz IV und Erbschaft

Kann dabei was übrig bleiben?


Am Beispiel des Berichts einer guten Freundin möchte ich Euch einmal erzählen, was eigentlich passiert, wenn man als jemand mit ergänzenden ALG-II-Leistungen etwas erbt.

Unsere Freundin und ihre Geschwister haben von irgendeinem entfernten Verwandten etwas geerbt. Es ist nicht gerade ein Vermögen, aber immerhin für jeden etwas.

Auch wenn es immer heißt, man kann sogenanntes Vermögen in einer bestimmten Höhe haben, so trifft das im Falle des laufenden Bezugs von ALG II schonmal gar nicht zu. Das ist nämlich nur dann der Fall, wenn man noch etwas Vermögen hat, bevor man zum ersten Mal Hartz IV beantragt, aber nicht, wenn man im Laufe des Bezugs eine Erbschaft macht.

Die nämlich wird dann in voller Höhe als Einkommen angerechnet und nicht zum Teil als Schonvermögen.

Viel hat der Hartz-IV-Empfänger danach also sowieso nicht von seiner Erbschaft. Es sieht nicht so aus, dass er nun sagen könnte oh toll, da streiche ich meine Wohnung, kaufe neue Teppiche und Möbel, fahre mal in Urlaub oder kaufe mir ein kleines Auto und dergleichen. Mitnichten.

Das Jobcenter nimmt diesen Betrag in voller Höhe und teilt dem Hartz-IV-Empfänger mit, wie lange er ohne ergänzende Leistungen nach Hartz IV nun mit diesem Geld auszukommen hat.

Dazu kommt, dass der Hartz-IV-Empfänger dann auch nicht mehr krankenversichert ist, zumindest dann, wenn er keinen sozialversicherungspflichtigen Job hat.

Unsere Freundin hat nur zwei Nebenjobs und ist über keinen von beiden sozialversichert, weil jeder davon unter 450 Euro liegt.

Diese beiden Nebenjobs wird sie in der Zeit, in der sie nun kein Geld vom Jobcenter kriegt, auch weitermachen, muss nun aber privat eine Krankenversicherung abschließen. Sie sagte, die wird vermutlich ca. 220 - 230 Euro im Monat kosten.

Ein Empfänger von ALG II, der keine Nebenjobs hat, wäre in diesem Falle schon durch das Anrechnen der Erbschaft in der Situation, weniger als den Hartz-IV-Satz zu haben.

Es gibt allerdings die Möglichkeit, beim Jobcenter einen Antrag auf Übernahme der Krankenversicherungskosten zu stellen. Unsere Freundin will das auch versuchen, aber das Jobcenter hat gesagt, es ist nicht sicher, ob sie was bekommt. Es konnte ihr auch dort keiner erklären, wann man im Falle einer Erbschaft nun darauf Anspruch hat und wann nicht.

Typisch Jobcenter ...man kann die Zustände dort eben oft nur mit Humor ertragen. Die Sachbearbeiter können ja nichts dafür, es liegt an unseren Gesetzen und schlecht angelernten Mitarbeitern, die bei den Jobcentern ja selten länger als einige Monate arbeiten können, bevor sie wieder entlassen werden (weiß ich über Inge Hannemann und ihren Blog, wo man viel Insiderwissen kriegt, was da abgeht), dass außer bei den ganz normalen Abläufen meistens keiner wirklich Bescheid weiß. Oft sind unsere Gesetze auch nicht vollständig und bis zu Ende durchdacht.

Gesetz den Fall, unsere Freundin muss diese 220 oder 230 Euro selbst bezahlen, die die Krankenkasse kriegt, gehen die schonmal runter.

Nun mal ihre Bezüge ohne Erbschaft.

Sie verdient ungefähr 600 bis 650 Euro im Monat mit ihren beiden Nebenjobs. Davon darf sie ca. 200 Euro im Monat an Freibeträgen behalten und hat das Glück (das hat ja nicht jeder, sondern man kann auch Fahrkosten haben, die dann davon zu bestreiten sind), dass sie ihre beiden Jobs zu Fuß oder per Fahrrad erreichen kann.

Sie verdient also ungefähr ihren Regelsatz selbst und sonst bezahlt das Jobcenter ihre Mietkosten.

Nun muss sie die also selbst bezahlen statt des Jobcenters .. plus mit einer hohen Wahrscheinlichkeit noch ihre Krankenversicherung auch selbst.

Hätte sie keine Erbschaft gemacht, stünden ihr Freibeträge zu, also ca. 200 Euro .. das reduziert den Verdienst auf ca. 400 - 450 Euro.

Zahlt sie davon nun noch 230Euro Krankenversicherung, hat sie noch ein Plus von 170 - 220 Euro in der Kasse.

Sie hat also ein bisschen was übrig von ihrer Erbschaft, weil das Jobcenter in der Zeit, wo es kein Geld gibt, Jobs nicht dazu rechnet, sondern nur die Erbschaft aufteilt.

Im Falle unserer Freundin beläuft sich das auf ein halbes Jahr. Sie kann also, wenn sie fleißig weiter arbeitet, so ein kleines Plus von 6 x ca. 200 Euro = ca. 1.200 Euro machen.
...

Das könnte bei jemand, der weniger verdient und Fahrkosten hat, aber ganz anders aussehen.

Sagen wir, jemand verdient nur 200 Euro im Monat und hat 80 Euro Fahrkosten, um zur Arbeit zu kommen, erbt auch und steht vor der gleichen Situation.

Diese Person darf von den 200 Euro sonst 120 Euro behalten, das wäre der Freibetrag, Fahrkosten werden nicht ersetzt.

Also hat diese Person nun im Monat eigentlich nur 80 Euro Verdient (der Rest wären ja Freibeträge, die überm ARGE-Satz da wären).

Das geht für die Fahrkarte weg, bleibt übrig nichts.

Dann die Krankenkasse, sollte das Jobcenter die nicht übernehmen.

Dann macht diese Person durch die Erbschaft jeden Monat 230 Euro Minus.

Das wäre ein Verlust von 1380 Euro in dem halben Jahr, in dem dieser Mensch von seiner Erbschaft selbst leben und sich krankenversichern muss.

In dem Fall wäre es besser für den Hartz-IV-Empfänger, so eine Erbschaft abzulehnen.

LG
Renate

PS: Wenn ich weiß, was aus diesen Krankenkassenkosten geworden ist, werde ich Euch das berichten.

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