Mittwoch, 11. Juni 2014

Einnahmequelle Grunderwerbssteuer und Grundsteuer

Die Gemeinde und der Verkauf von Häusern und Eigentumswohnungen


Zu den Einnahmen der Gemeinden gehören auch die Grunderwerbssteuer und die Grundsteuer. Wird also in einer Gemeinde oder Stadt ein Grundstück verkauft, dann fällt zunächst einmal die Grunderwerbssteuer an. Es gibt einen Unterschied zwischen bebauten und unbebauten Grundstücken in Bezug auf die Höhe der Grundsteuer. Die Höhe dieser Steuern kann unterschiedlich hoch sein. Es kommt darauf an, wo ein Grundstück, ein Haus oder eine Wohnung den Besitzer wechselt.

Nur bei denkmalgeschützten Immobilien ist es möglich, sehr viel Geld bei diesen Steuern zu sparen, wenn man nachweisen kann, dass die Kosten der Instandhaltung und Restaurierung höher sind als die Einnahmen.

Auch wer eine Eigentumswohnung kauft, muss Grunderwerbssteuern und auch Grundsteuern bezahlen.

Wenn diese Eigentumswohnung nur zu dem Zweck gekauft wird, sie später zu vermieten und nicht selbst zu nutzen, kann unter Umständen durch die erzielten Einnahmen auch Einkommenssteuer anfallen. Es kommt in diesem Fall darauf an, ob man mit der Vermietung Gewinne erzielt, die in steuerpflichtige Höhen gelangen. Man kann Ausgaben für so eine Wohnung allerdings auch absetzen. Sind die Ausgaben höher als die Einnahmen, fällt selbstverständlich keine Einkommenssteuer an. Es wird dann ja auch kein Gewinn erzielt.

Was hat nun eine Gemeinde eigentlich davon, wenn Häuser, Grundstücke und Wohnungen dergestalt den Besitzer wechseln, dass ganze Wohnblocks nur kurzfristig erworben, etwas saniert und später als Eigentumswohnungen oder auch im Ganzen weiter verkauft werden.

Das ist schon aufgrund der Einnahmequelle Grunderwerbssteuer eine ganze Menge.

Selbst beim zweimaligen Wechsel des Besitzers für einen Wohnblock kassiert die Gemeinde die Grunderwerbssteuer gleich zweimal, die anfallende Grundsteuer allerdings nicht.

Wird nun ein Wohnblock mit dem Ziel verkauft, ihn in Eigentumswohnungen umzuwandeln und diese einzeln weiterzuverkaufen und das natürlich mit viel Gewinn, wird damit eine Wertsteigerung erzielt, würde ich sagen.

Jeder Käufer so einer Eigentumswohnung wird Grundsteuer und auch beim Wechsel des Eigentümers Grunderwerbssteuer bezahlen müssen und die richtet sich nach dem Kaufpreis.

Da bei solchen Geschäften hohe Gewinne erzielt werden, nimmt die Gemeinde über solche Transaktionen sehr viel Geld ein.

Ob sich das allerdings wirklich rechnet, unter diesen Gesichtspunkten zuzulassen, dass durch Veräußerungen von Wohnblocks, die aus Sozialwohnungen bestehen, Wohnraum für die Menschen vernichtet wird, die ihre Miete nur durch Zuschüsse der Gemeinden und Jobcenter aufbringen können, sei dahin gestellt.

Verlockend wird so ein Vorgehen für so manchen Bürgermeister einer kleineren Gemeinde allerdings durchaus sein können, vordergründig betrachtet.

Dass es in Wirklichkeit anders aussieht, zeigen die Erfahrungen der großen Städte Berlin, Hamburg und vielen anderen.

LG
Renate
 

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