Was man bei google darüber findet ... wir erleben es ja gerade selbst life mit.
Das, was ich hier gefunden habe, sind nur ein paar wahllos aus dem Internet gesuchte Beispiele, wovon es sicherlich hunderte oder sogar tausende andere gibt.
Was ich nicht verstehe ist, dass so ja nicht nur hunderttausende von Menschen in große Not geraten, während sich die Spekulanten eine goldene Nase an solchen Objekten verdienen, sondern auch die Kommunen dadurch in höchste finanzielle Not geraten und damit auch den Steuerzahlen schließlich belasten.
Sehr gut ist das im letzten Teil des Links ganz unten erklärt, den ich Euch raus kopiert habe, wie da Geld verdient wird, und zwar richtig viel.
LG Renate
Spätfolgen der Privatisierung: Kündigungswelle in ehemaligen städtischen Wohnungen
ESW verkauft an Immobilienspekulanten
–
Mieter stehen ab 31. Juli auf der Straße
Offene
Linke: "Soziale Verantwortung erfordert kommunales Wohnungsbauprogramm"
Vor gut zehn Jahren beschloss die damalige CSU/SPD
-
Stadtratsmehrheit, sämtliche
kommunale Wohnungen, darunter zahlreiche Sozialwohnungen, zu verkaufen. Abnehmer
waren kirchliche Woh
nungsbaugesellschaften, darunter das Evangelische Siedlungswerk
(ESW). Nach Ablauf der vereinbarten zehnjährigen Garantiepflicht begann das zu 95% im
Besitz der Evangelischen Landeskirche Bayern befindliche ESW Ende 2011, den ehemals
städtischen, sozialen
Wohnraum mit Immobilienspekulanten zu handeln.
Das Beispiel des Gebäudes Würzburger Straße 41 zeigt nun die Spätfolgen der
Privatisierungspolitik im Ansbach der Jahrtausendwende: Dort hat jetzt eine
Kündigungswelle gegen die bisherigen MieterInnen einges
etzt: Bereits zum 31. Juli sollen
sozial benachteiligte Mieter infolge dessen auf der Straße stehen. Der neue Besitzer, ein
Dinkelsbühler Immobilienhändler, gehe laut den BewohnerInnen rücksichtslos mit den
Menschen um, die oft seit mehreren Jahrzehnten i
n dem Haus leben. So hat etwa eine
verzweifelte alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern ab 31.Juli keine neue Bleibe. In
einem anderem Fall kann nur mit Mitteln aus dem Hilfsfond "Bürger in Not" der Umzug
organisiert werden. Am 09.01.12 erklärte der neue
Besitzer gegenüber FLZ noch, er wolle
für die Betroffenen "Ersatzwohnungen stellen".
"Die Verscherbelung des Ansbacher Tafelsilbers für das schnelle Geld zeigt nun auch im
Bereich der ehemals städtischen Wohnungen die negativen Folgen dieser kurzsichtigen
Politik", betonte die Offene Linke: "Wir appellieren an die kirchlichen Unternehmen, ihrer
sozialen Verantwortung gerecht zu werden anstatt ursprüngliche Sozialwohnungen zu
Spekulationsobjekten zu machen." Dieses Gebaren treibe zudem die Mietpreise an der
Rezat in immer weitere Höhen.
Die Stadt Ansbach wendet inzwischen jährlich knapp fünf Millionen Euro (Jahresergebn.
2010: 4,94 Mio) für die sog. "Kosten der Unterkunft (KdU)" nach dem SGB II, d.h.
Mietkosten für sozial Benachteiligte, auf. Wohnungen im
städtischen Besitz würden
Minderung dieser Kosten bedeuten. "Soziale Verantwortung erfordert daher auch ein
kommunales Wohnungsbauprogramm", strich das WählerInnen
-
Bündnis heraus und
erinnerte an Art. 106 der bayerischen Verfassung. Dort heißt es: "Die För
derung des
Bauens billiger Volkswohnungen ist Aufgabe des Staates
und der Gemeinden
." "Die Realität
in Ansbach ist von diesem Verfassungsgrundsatz weit entfernt. Das wollen wir ändern", so
die Offene Linke abschließend.
g
ez. Boris
-
André Meyer,
Stadtrat
.......
Das ist ein Video zum Thema mit einigen Kommentaren dazu.
...
Nach dem Verkauf der 100000 LEGWohnungen an internationale Immobilienspekulanten und dubiose Finanzfonds soll durch die von der Landesregierung geplante Überführung des Landeswohnungsbauvermögens aus dem Landeshaushalt in die
02.12.2009
Datum des Originals: 02.12.2009/Ausgegeben: 02.12.2009
Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Entschließungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung ,,Gesetz zur Umsetzung der Förderalismusreform im Wohnungswesen, zur Steigerung der Fördermöglichkeiten der NRW.BANK und zur Änderung anderer Gesetze" (Drucksache 14/9394) Sozialen Wohnungsbau in NRW erhalten: Verhängnisvollen Weg der Landesregierung bei der Integration des Wohnungsbauvermögens in die NRW.BANK beenden!
Nach dem Verkauf der 100.000 LEG-Wohnungen an internationale Immobilienspekulanten und dubiose Finanzfonds soll durch die von der Landesregierung geplante Überführung des Landeswohnungsbauvermögens aus dem Landeshaushalt in die NRW.BANK der zweite schwere Schlag gegen den sozialen Wohnungsbau in diesem Land durchgeführt werden.
Im Jahr 2005 hatten wir in NRW noch 805.000 Sozialwohnungen. Aktuell sind es noch 660.000 Sozialmietwohnungen und im Jahr 2015 werden es nach den Prognosen der Wohnungsbauförderungsanstalt (Wfa) nur noch etwa 380.000 sein. Jährlich fallen etwa 50.000
Wohnungen aus der Mietpreisbindung. Die Neubaurate von jährlich etwa 7.500 Sozialwohnungen kann den dramatischen Rückgang bei weitem nicht ausgleichen. In NRW werden bald Menschen mit geringem Einkommen große Probleme haben, noch bezahlbaren und lebenswerten Wohnraum zu finden. Nach den Wfa-Prognosen droht insbesondere einkommensschwachen Bürgerinnen und Bürgern eine neue Wohnungsnot in diesem Land. Landesweit aber im noch größeren Umfang in den Ballungszentren des Landes werden bezahlbare Wohnungen zur Mangelware.
Schon jetzt müssen wir zusehen, wie ,,Wohnungsheuschrecken" immer mehr Stadtteile abstürzen lassen, wie Wohnungen verfallen und das Wohnumfeld verkommt. Wir brauchen aber mehr sozialen Wohnungsbau, wir brauchen bessere Sozialwohnungen. Mehr als die Hälfte der Wohnungen in NRW sind zwischen 1949 und 1978 gebaut worden. Darunter sind auch viele Sozialwohnungen. Sie müssen dringend energiesparend saniert und barriereärmer und altersgerechter umgestaltet werden. Schließlich wissen wir, dass unsere Gesellschaft deutlich älter wird und einer der größten Wünsche der älteren Menschen ist, in ihrem vertrauten Wohnumfeld bleiben zu können.
Wohnen ist ein Grundrecht. Eine bezahlbare Wohnung gehört zum Kern eines Lebens in Würde. Voraussetzung dafür ist eine verlässliche staatliche Unterstützung mit klaren politischen Zielen. Kernaufgabe einer sozialen Wohnraumförderung muss die Unterstützung für LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10207
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diejenigen Menschen sein, die keine oder kaum Zugangschancen zu einem bezahlbaren und angemessenen Wohnraum haben.
Doch die Landesregierung verweigert dies. Mit der ,,Privat vor Staat-Ideologie" sehen CDU und FDP Wohnraum als Handelsgut wie jedes andere auch. Sie wollen Wohnungsmärkte nicht steuern und gestalten, sie wollen Wohnungsmärkte für privates Kapital - auch für Heuschrecken - attraktiver machen. Deshalb ist das mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung beabsichtigte Vorhaben zur Auflösung des Landeswohnungsbauvermögens abzulehnen.
Erhalt des Landeswohnungsbauvermögens ist unverzichtbar Die herausragende Bedeutung des Wohnungsbauvermögens für die Wohnungspolitik des Landes wird daran deutlich, dass für das Jahr 2009 neben Bundesmitteln in Höhe von 79
Millionen Euro aus dem Wohnungsbauvermögen des Landes 871 Million Euro in die Gesamtfördersumme in Höhe von 950 Millionen Euro geflossen sind.
Das Landeswohnungsbauvermögen ist bisher als revolvierender Fond organisiert, der in Höhe von rd. 18,5 Milliarden Euro von der Wohnungsbauförderungsanstalt (Wfa) organisatorisch und wirtschaftlich selbstständig verwaltet wird. Dabei wird das Vermögen neben wirtschaftlichen Gesichtspunkten vor allem unter dem Aspekt der Wohnungsbauförderung gesteuert. Zukünftig wird dieser Aspekt aber trotz aller gegenteiligen Beteuerungen nur ein Aspekt unter vielen Förderzielen sein und letztlich wird am Kabinettstisch "ausgekegelt" werden, welche Förderziele mit welcher Priorität in welchem Umfang gefördert werden. Deswegen hat beispielsweise der Städtetag gefordert, dass die jährliche Förderung des Wohnungsbaus auf eine Milliarde Euro als Mindestumfang festgeschrieben werden soll.
Die Landesregierung plant - gegen die fast einhellige Kritik aller betroffenen Gruppen und Organisationen - die Vollintegration des Landeswohnungsbauvermögens in die NRW.BANK. Im Zentrum des Gesetzentwurfes der Landesregierung steht der Wegfall der bisher bestehenden gesetzlichen Zweckbindung "Wohnungsbau" des 18,5 Milliarden Euro umfassenden Vermögens. Folge wird sein, dass zukünftig deutlich weniger Mittel für den sozialen Wohnungsbau in NRW zur Verfügung stehen werden.
Die Landesregierung verfolgt keine Stärkung der Wohnungsbauförderung sondern Ziel des Gesetzentwurfes ist die Stärkung der Eigenkapitalausstattung der NRW.BANK. Der damalige Minister für Bauen und Verkehr Oliver Wittke hat dies am 28.01.2009 unmissverständlich für die Landesregierung erklärt: "Unser Ziel ist eine Verbesserung der Kapitalsituation der NRW.BANK. Dies soll durch eine unbeschränkte Anerkennung des Wfa-Vermögens als vollwertiges Haftkapital der NRW.BANK im Sinne des Kreditwesensgesetzes durch die BaFin sichergestellt werden. Zu diesem Zweck plant die Landesregierung eine Vollintegration der Wohnungsbauförderanstalt in die NRW.BANK." (Plenarprotokoll 14/112, S. 13026) Das Landeswohnungsbauvermögen ist für einen verlässlichen sozialen Wohnungsbau unverzichtbar. Das haben in der Anhörung des Landtags alle Expertinnen, Experten und Betroffene deutlich gemacht. Städtetag, Städte- und Gemeindebund, Landkreistag, Bauwirtschaft, Architektenkammer, der Bund der Baumeister, die Ingenieurkammer Bau, die Deutsche Akademie für Städtebau und Landesplanung - sie alle haben sich noch einmal schriftlich an den Landtag gewandt und sich für eine gesetzlich festgeschriebene jährliche Mindestfördersumme ausgesprochen. Damit würde ein Minimum an Planungssicherheit im sozialen Wohnungsbau erhalten bleiben. Zum Teil beruhen diese Forderungen auf einstimmigen Beschlüssen der jeweiligen Organisationen. Sie befürchten, dass die Wohnraumförderung in Konkurrenz zu anderen Geschäftsfeldern der NRW.BANK gerät, die eventuell für die Bank lukrativer sind. Das wäre für die Wohnraumförderung gefährlich. Doch die Landesregierung weigert sich, selbst diese Mindestforderung zu erfüllen. Sie hält an ihrem Gesetzesvorhaben unverändert fest.
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10207
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Der Landtag beschließt: 1. Der Gesetzentwurf der Landesregierung wird abgelehnt, weil mit der Vollintegration des Wohnungsbauvermögens die gesetzliche Zweckbindung des Landesvermögens aufgegeben wird und Wohnungsbauförderung zukünftig bei der NRW.BANK ein Förderzweck unter vielen sein wird.
2. Der Landtag nimmt nicht hin, dass zukünftig nicht mehr er selbst über die wohnungspolitischen Zielsetzungen und die Höhe der Förderung für die soziale Wohnraumförderung entscheidet, sondern dies letztendlich der Verantwortung des Vorstandes der NRW.BANK übertragen wird.
3. Die Landesregierung wird beauftragt dem Landtag eine Neufassung des Wohnungsbauförderungsgesetzes zur Beschlussfassung vorzulegen. Zur Grundlage dieser Neufassung sind die Ergebnisse der Anhörung des Landtags vom 23. April 2009 zu machen.
Hannelore Kraft Carina Gödecke Norbert Römer Dieter Hilser und Fraktion Sylvia Löhrmann Johannes Remmel Horst Becker und Fraktion
...
Berlin, 23. Juni 2011 Mit der für
heute angekündigten Verabschiedung des Wohnraumgesetzes Berlin (WoGBln)
schlägt sich die rot-rote Koalition endgültig auf die Seite von
findigen Immobilienspekulanten, die auf Kosten von Mieterinnen und
Mietern sowie zu Lasten des Landeshaushalts Sozialwohnungen
zweckentfremden und exorbitante Renditen erwirtschaften.
Derzeit verlieren tausende Mieterinnen und Mieter ihre Wohnungen und meist auch ihr persönliches Lebensumfeld, da sie nicht im Stande sind, für Kostenpositionen zu bezahlen, die es überhaupt nicht mehr gibt. Immobilienspekulanten erwerben Sozialwohnungen für einen Bruchteil der ursprünglichen Kosten, geben die mit dem Erwerbsvorgang einhergehende Verringerung der Kostenlast jedoch nicht an die Mieterschaft weiter. Wie der Senat einräumt (vgl. DS 16/15029) werden auf diese Weise Renditen von mehr als 50 % erwirtschaftet.
Dieses „zivilrechtlich bedenklich erscheinende“ Geschäftsmodell – so die Bewertung des Berliner Wissenschaftsbundes – bleibt nach dem Willen der rot-roten Koalition vollkommen unangetastet. Sollten die Gerichte nicht einschreiten, würde die „Mieterabzocke“ somit die nächsten 30 Jahre lang weiter gehen. Es ist überhaupt nicht nachvollziehbar, weshalb die Regierungsfraktionen ein derartig die Allgemeinheit schädigendes Verhalten decken.
Trotz deutlich steigender Mietpreise und obwohl das Problem der Gentrifizierung tagtäglich an Bedeutung gewinnt, werden mit dem Gesetz teuer erkaufte Belegungsrechte des Landes unwiderruflich verschenkt. Genau dieser Belegungsrechte bedarf es jedoch dringend, um einem weiteren sozialen Auseinaderdriften Berlins entgegenzuwirken.
Die in das Gesetz aufgenommene Härtefallregelung (begrenzter Mietausgleich) hat sich aufgrund der Erfahrungen mit dem Fanny-Hensel-Kiez als ungeeignet erwiesen. Denn was nützt es, wenn die Mieterhöhung (für eine begrenzte Zeit) nur bis zum Mietspiegelwert abgefedert wird, die eingeforderte Miete aber doppelt oder dreimal so hoch ist?
Das Gesetz bringt aus Sicht der Mieterinnen und Mieter lediglich eine einzige, viel zu teuer erkaufte Verbesserung: Anstatt wie bisher in nur zehn Wochen mit dem Umzug fertig sein zu müssen, können sich die Betroffenen für das Kofferpacken jetzt sechs Monate Zeit lassen.
...
Wegfall der Anschlussförderung und Einführung des Berliner Wohnraumgesetzes
Vor knapp zehn Jahren beschloss der Senat aus der Anschlussförderung des Sozialen Wohnungsbaus auszusteigen. Vor etwa einem Jahr führte das Abgeordnetenhaus das Berliner Wohnraumgesetz ein. Beide Entscheidungen waren heftig umstritten.
Während der Wegfall der Anschlussförderung damit gerechtfertigt wurde, dass die prekäre Haushaltslage des Landes zu diesem Schritt zwinge, klang die Begründung für das Zustandekommen des Wohnraumgesetzes so: „Den [Sozialen Wohnungsbau] haben wir gerade abgeschafft.“ (Regierender Bürgermeister Wowereit, vgl. DER TAGESSPIEGL, offizieller Blog zu Staatsbesuch vom 13.04.2011).
Die Folgen des Wegfalls der Anschlussförderung für die Mieterinnen und Mieter sind stadtweit bekannt: Mietexplosion, Verlust der Wohnung und Verdrängung aus dem persönlichen Lebensumfeld.
Weit weniger bekannt ist die Tatsache, dass findige Geschäftsleute Objekte ohne Anschlussförderung (28.000 Wohnungen) zu Schnäppchenpreisen (unter 40% der ursprünglichen Baukosten) gekauft haben, gegenüber den in den Sozialwohnungen lebenden Mieterinnen und Mietern aber zum vollen Preis abrechnen. Und das für die nächsten 30 Jahre. Das in aller Stille praktizierte Geschäftsmodell hat zwei Seiten. Die erste: Die Mieterinnen und Mieter verlieren ihre Wohnungen, weil sie nicht im Stande sind, für Kosten zu bezahlen, die es gar nicht gibt. Die zweite: Gleichzeitig werden Eigenkapitalrenditen von über 30% p.a. erzielt. Es bleibt einzig das Risiko, dass die Gerichte diesen Geschäftspraktiken ein Ende bereiten könnten. Aber Gerichtsprozesse dauern bekanntlich lange.
Hingegen sind die wirtschaftlichen Verwertungsmöglichkeiten der noch für Jahrzehnte als Sozialwohnungen geltenden Objekte ohne Anschlussförderung mit der Einführung des Berliner Wohnraumgesetzes auf eine rechtlich sichere Basis gestellt worden: Mit dem Verkauf der Objekte und dem Wechsel der Eigentümer fallen alle Belegungsrechte des Landes, die mit Steuersubventionen in Milliardenhöhe erworben wurden, ohne Gegenleistung unwiderruflich weg. Was die Zukunft dieser Wohnungen angeht, hat das Land das Mitspracherecht also aufgegeben.
Derzeit verlieren tausende Mieterinnen und Mieter ihre Wohnungen und meist auch ihr persönliches Lebensumfeld, da sie nicht im Stande sind, für Kostenpositionen zu bezahlen, die es überhaupt nicht mehr gibt. Immobilienspekulanten erwerben Sozialwohnungen für einen Bruchteil der ursprünglichen Kosten, geben die mit dem Erwerbsvorgang einhergehende Verringerung der Kostenlast jedoch nicht an die Mieterschaft weiter. Wie der Senat einräumt (vgl. DS 16/15029) werden auf diese Weise Renditen von mehr als 50 % erwirtschaftet.
Dieses „zivilrechtlich bedenklich erscheinende“ Geschäftsmodell – so die Bewertung des Berliner Wissenschaftsbundes – bleibt nach dem Willen der rot-roten Koalition vollkommen unangetastet. Sollten die Gerichte nicht einschreiten, würde die „Mieterabzocke“ somit die nächsten 30 Jahre lang weiter gehen. Es ist überhaupt nicht nachvollziehbar, weshalb die Regierungsfraktionen ein derartig die Allgemeinheit schädigendes Verhalten decken.
Trotz deutlich steigender Mietpreise und obwohl das Problem der Gentrifizierung tagtäglich an Bedeutung gewinnt, werden mit dem Gesetz teuer erkaufte Belegungsrechte des Landes unwiderruflich verschenkt. Genau dieser Belegungsrechte bedarf es jedoch dringend, um einem weiteren sozialen Auseinaderdriften Berlins entgegenzuwirken.
Die in das Gesetz aufgenommene Härtefallregelung (begrenzter Mietausgleich) hat sich aufgrund der Erfahrungen mit dem Fanny-Hensel-Kiez als ungeeignet erwiesen. Denn was nützt es, wenn die Mieterhöhung (für eine begrenzte Zeit) nur bis zum Mietspiegelwert abgefedert wird, die eingeforderte Miete aber doppelt oder dreimal so hoch ist?
Das Gesetz bringt aus Sicht der Mieterinnen und Mieter lediglich eine einzige, viel zu teuer erkaufte Verbesserung: Anstatt wie bisher in nur zehn Wochen mit dem Umzug fertig sein zu müssen, können sich die Betroffenen für das Kofferpacken jetzt sechs Monate Zeit lassen.
...
Wegfall der Anschlussförderung und Einführung des Berliner Wohnraumgesetzes
Vor knapp zehn Jahren beschloss der Senat aus der Anschlussförderung des Sozialen Wohnungsbaus auszusteigen. Vor etwa einem Jahr führte das Abgeordnetenhaus das Berliner Wohnraumgesetz ein. Beide Entscheidungen waren heftig umstritten.
Während der Wegfall der Anschlussförderung damit gerechtfertigt wurde, dass die prekäre Haushaltslage des Landes zu diesem Schritt zwinge, klang die Begründung für das Zustandekommen des Wohnraumgesetzes so: „Den [Sozialen Wohnungsbau] haben wir gerade abgeschafft.“ (Regierender Bürgermeister Wowereit, vgl. DER TAGESSPIEGL, offizieller Blog zu Staatsbesuch vom 13.04.2011).
Die Folgen des Wegfalls der Anschlussförderung für die Mieterinnen und Mieter sind stadtweit bekannt: Mietexplosion, Verlust der Wohnung und Verdrängung aus dem persönlichen Lebensumfeld.
Weit weniger bekannt ist die Tatsache, dass findige Geschäftsleute Objekte ohne Anschlussförderung (28.000 Wohnungen) zu Schnäppchenpreisen (unter 40% der ursprünglichen Baukosten) gekauft haben, gegenüber den in den Sozialwohnungen lebenden Mieterinnen und Mietern aber zum vollen Preis abrechnen. Und das für die nächsten 30 Jahre. Das in aller Stille praktizierte Geschäftsmodell hat zwei Seiten. Die erste: Die Mieterinnen und Mieter verlieren ihre Wohnungen, weil sie nicht im Stande sind, für Kosten zu bezahlen, die es gar nicht gibt. Die zweite: Gleichzeitig werden Eigenkapitalrenditen von über 30% p.a. erzielt. Es bleibt einzig das Risiko, dass die Gerichte diesen Geschäftspraktiken ein Ende bereiten könnten. Aber Gerichtsprozesse dauern bekanntlich lange.
Hingegen sind die wirtschaftlichen Verwertungsmöglichkeiten der noch für Jahrzehnte als Sozialwohnungen geltenden Objekte ohne Anschlussförderung mit der Einführung des Berliner Wohnraumgesetzes auf eine rechtlich sichere Basis gestellt worden: Mit dem Verkauf der Objekte und dem Wechsel der Eigentümer fallen alle Belegungsrechte des Landes, die mit Steuersubventionen in Milliardenhöhe erworben wurden, ohne Gegenleistung unwiderruflich weg. Was die Zukunft dieser Wohnungen angeht, hat das Land das Mitspracherecht also aufgegeben.
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