Berlin, 23. Juni 2011    Mit der für heute angekündigten Verabschiedung des Wohnraumgesetzes Berlin (WoGBln) schlägt sich die rot-rote Koalition endgültig auf die Seite von findigen Immobilienspekulanten, die auf Kosten von Mieterinnen und Mietern sowie zu Lasten des Landeshaushalts Sozialwohnungen zweckentfremden und exorbitante Renditen erwirtschaften.

Derzeit verlieren tausende Mieterinnen und Mieter ihre Wohnungen und meist auch ihr persönliches Lebensumfeld, da sie nicht im Stande sind, für Kostenpositionen zu bezahlen, die es überhaupt nicht mehr gibt. Immobilienspekulanten erwerben Sozialwohnungen für einen Bruchteil der ursprünglichen Kosten, geben die mit dem Erwerbsvorgang einhergehende Verringerung der Kostenlast jedoch nicht an die Mieterschaft weiter. Wie der Senat einräumt (vgl. DS 16/15029) werden auf diese Weise Renditen von mehr als 50 % erwirtschaftet.
Dieses „zivilrechtlich bedenklich erscheinende“ Geschäftsmodell – so die Bewertung des Berliner Wissenschaftsbundes – bleibt nach dem Willen der rot-roten Koalition vollkommen unangetastet. Sollten die Gerichte nicht einschreiten, würde die „Mieterabzocke“ somit die nächsten 30 Jahre lang weiter gehen. Es ist überhaupt nicht nachvollziehbar, weshalb die Regierungsfraktionen ein derartig die Allgemeinheit schädigendes Verhalten decken.
Trotz deutlich steigender Mietpreise und obwohl das Problem der Gentrifizierung tagtäglich an Bedeutung gewinnt, werden mit dem Gesetz teuer erkaufte Belegungsrechte des Landes unwiderruflich verschenkt. Genau dieser Belegungsrechte bedarf es jedoch dringend, um einem weiteren sozialen Auseinaderdriften Berlins entgegenzuwirken.
Die in das Gesetz aufgenommene Härtefallregelung (begrenzter Mietausgleich) hat sich aufgrund der Erfahrungen mit dem Fanny-Hensel-Kiez als ungeeignet erwiesen. Denn was nützt es, wenn die Mieterhöhung (für eine begrenzte Zeit) nur bis zum Mietspiegelwert abgefedert wird, die eingeforderte Miete aber doppelt oder dreimal so hoch ist?
Das Gesetz bringt aus Sicht der Mieterinnen und Mieter lediglich eine einzige, viel zu teuer erkaufte Verbesserung: Anstatt wie bisher in nur zehn Wochen mit dem Umzug fertig sein zu müssen, können sich die Betroffenen für das Kofferpacken jetzt sechs Monate Zeit lassen.
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 Wegfall der Anschlussförderung und Einführung des Berliner Wohnraumgesetzes

Vor knapp zehn Jahren beschloss der Senat aus der Anschlussförderung des Sozialen Wohnungsbaus auszusteigen. Vor etwa einem Jahr führte das Abgeordnetenhaus das Berliner Wohnraumgesetz ein. Beide Entscheidungen waren heftig umstritten.

Während der Wegfall der Anschlussförderung damit gerechtfertigt wurde, dass die prekäre Haushaltslage des Landes zu diesem Schritt zwinge, klang die Begründung für das Zustandekommen des Wohnraumgesetzes so: „Den [Sozialen Wohnungsbau] haben wir gerade abgeschafft.“ (Regierender Bürgermeister Wowereit, vgl. DER TAGESSPIEGL, offizieller Blog zu Staatsbesuch vom 13.04.2011).

Die Folgen des Wegfalls der Anschlussförderung für die Mieterinnen und Mieter sind stadtweit bekannt: Mietexplosion, Verlust der Wohnung und Verdrängung aus dem persönlichen Lebensumfeld.

Weit weniger bekannt ist die Tatsache, dass findige Geschäftsleute Objekte ohne Anschlussförderung (28.000 Wohnungen) zu Schnäppchenpreisen (unter 40% der ursprünglichen Baukosten) gekauft haben, gegenüber den in den Sozialwohnungen lebenden Mieterinnen und Mietern aber zum vollen Preis abrechnen. Und das für die nächsten 30 Jahre. Das in aller Stille praktizierte Geschäftsmodell hat zwei Seiten. Die erste: Die Mieterinnen und Mieter verlieren ihre Wohnungen, weil sie nicht im Stande sind, für Kosten zu bezahlen, die es gar nicht gibt. Die zweite: Gleichzeitig werden Eigenkapitalrenditen von über 30% p.a. erzielt. Es bleibt einzig das Risiko, dass die Gerichte diesen Geschäftspraktiken ein Ende bereiten könnten. Aber Gerichtsprozesse dauern bekanntlich lange.

Hingegen sind die wirtschaftlichen Verwertungsmöglichkeiten der noch für Jahrzehnte als Sozialwohnungen geltenden Objekte ohne Anschlussförderung mit der Einführung des Berliner Wohnraumgesetzes auf eine rechtlich sichere Basis gestellt worden: Mit dem Verkauf der Objekte und dem Wechsel der Eigentümer fallen alle Belegungsrechte des Landes, die mit Steuersubventionen in Milliardenhöhe erworben wurden, ohne Gegenleistung unwiderruflich weg. Was die Zukunft dieser Wohnungen angeht, hat das Land das Mitspracherecht also aufgegeben.