Telefonat heute mit der Deutschen Rentenversicherung Nord
Haben deshalb heute Strafanzeige, auch gegen die Förde Sparkasse Kiel, erstattet.
Rest bitte in der Kopie unserer Anzeige hier nachlesen.
LG Renate und Jürgen
Jürgen Gilberg und Renate
Hafemann
Breslauer Str. 1 – 3,
24211 Preetz
12.03.13
Polizei-Zentralstation
Preetz
Gasstr.
11
24211
Preetz
Mit der
Bitte um Weiterleitung an die richtige Stelle, die dieses Thema
bearbeiten kann
Strafanzeige wegen
Verstoß gegen das Datenschutzgesetz, Missbrauch von
personenbezogenen Daten mit einem daraus resultierenden erheblichen
Schaden, an Diebstahl grenzende Enteignung durch eine Behörde
Beschuldigte:
Förde Sparkasse,
Lorentzendamm 28 – 30, 24103 Kiel, möglicherweise durch die
Filiale Preetz
Deutsche
Rentenversicherung Nord, Ziegelstr. 150, 23556 Lübeck, eventuell in
Zusammenarbeit mit der Postbank
Näheres im folgenden
Sachverhalt
Sehr
geehrte Damen und Herren,
es ist
uns ohne uns jemals von irgendeiner Seite darüber zu informieren,
was überhaupt gemacht worden ist, etwas passiert, das uns vor
einigen Tagen spontan in erhebliche nicht vorherzusehende finanzielle
Schwierigkeiten brachte, das wir zur Anzeige bringen möchten,
weil wir annehmen, dass es sich hier um einen eklatanten
Missbrauch personenbezogener Daten handelt und dass die gesamte
Vorgehensweise gegen das Datenschutzgesetz verstößt, aber in
unseren Augen auch regelrecht etwas ähnliches wie Diebstahl
gegenüber Herrn Jürgen Gilberg durch eine staatliche Behörde zu
betrachten ist.
Was da
passiert ist, möchten wir genauer erklären:
Ca.
ab März 2012 bekam Herr Gilberg von unserem Telefonanbieter Alice O²
eine Mahnung über angeblich noch offene 25,24 Euro aus der Rechnung
Nr. M211110021901228 v. 13.09.2011. Wir haben nachgesehen, weil
uns das wunderte, und stellten fest, dass die Rechnung von uns in
voller Höhe ganz normal einige Tage nach Eingang bezahlt worden ist.
Wir schauten in unseren Account und dort sah es so aus, als sei diese
Rechnung nicht in einer Summe, sondern seltsamerweise in zwei Summen
verbucht worden und logischerweise von uns in einer Summe überwiesen
worden. Im September glich sich diese Doppenbuchung mit der Zahlung
von uns aus, was wir Alice O² dann immer wieder mitgeteilt haben.
Wir haben das über die Einlogdaten versucht, per e-mail, per Post
mit Kopie des Überweisungsbeleges, unzähligen Telefonaten mit dem
Telefon-Support, aber die Mahnungen hörten nicht auf.
Unser
jüngster Sohn, der auch Telefon-Support für einen Telefonanbieter
macht, erzählte uns bei unserer Hochzeit am 1.3.13, in einem
Call-Center hätten die Mitarbeiter genau 8 Minuten Zeit, einen
Vorfall zu klären, wir sollen doch einmal darum bitten, uns direkt
in die Buchhaltung durchzustellen.
Das
haben wir dann Anfang März gemacht und sollten eine Rückantwort
erhalten. Statt dessen kam dann zu unserem Entsetzen ein Schreiben,
man hätte uns die Telefon- und DSL-Leitung gesperrt, wenn wir nicht
auf der Stelle 192,64 Euro überweisen. Noch war das Telefon da
und das Internet ging auch.
Es ist
anzumerken, dass wir beide nach dem Tod unserer Mutter Elisabeth
Hafemann begonnen haben, von zu Hause aus freiberuflich als
Werbetexter und Autoren zu arbeiten. Wir brauchen deshalb natürlich
das Telefon und das Internet, um überhaupt arbeiten zu können.
Bei
einem erneuten Anruf erzählte uns dann die Buchhaltung von Alice O²
eine haarsträubende Geschichte. Die besagten 25,24 Euro wären
offen, weil die Postbank aus einer Telefonrechnung eine
Rentenüberzahlung an unsere verstorbene Mutter Elisabeth Hafemann
nach Paragraph 102, Absatz 5 zurück gebucht hätte.
Wir
waren vollkommen verwirrt, wieso eine Rentenüberzahlung an unsere
verstorbene Mutter dazu führen könnte, dass jemand auf die Idee
käme, eine bereits bezahlte Telefonrechnung von Herrn Gilberg
einfach zurückzuholen und wieso uns das noch nicht einmal jemand
mitgeteilt hätte, denn wir haben weder von der Förde Sparkasse
noch von der Deutschen Rentenversicherung Nord noch von Alice O²
jemals eine entsprechende Nachricht bekommen und gingen
logischerweise im Falle dieser Mahnungen deshalb von einem Irrtum
aus.
Die
offene Summe ist noch nicht einmal identisch mit der Höhe der
Überzahlung der Rente an unsere verstorbene Mutter Elisabeth
Hafemann für Oktober 2011, die in Höhe von 27,47 Euro erfolgt ist.
Diese Überzahlung der
Rente wiederum hat uns das Sozialgericht Kiel in einem Urteil bei
unserer Klage gegen das Sozialamt Preetz zur Übernahme der
Beerdigungskosten für unsere Mutter Elisabeth Hafemann aufgrund
eigener Bedürftigkeit als zu zahlendem Eigenanteil angerechnet.
Als
unsere Mutter Elisabeth Hafemann starb,befanden sich auf ihrem Konto
damals genau 122 Euro Haben, was sich aus besagter Rentenüberzahlung
und dem Rest der auch zu früh bezahlten Sozialhilfe an sie
zusammengesetzt hat, die noch zu ihren Lebzeiten eingegangen war, die
Rente einen Tag nach ihrem Tod.
Wir
haben damals beim Sozialgericht gesagt, das sei nicht richtig, weil
wir für unsere Mutter alles mögliche würden zurückzahlen
beziehungsweise auch bezahlen müssen, was ca. 800 Euro ergeben
würde, wenn wir alles zusammenrechnen. Wir haben verloren und das
Sozialamt bezahlte diese 122 Euro nicht. Wir haben diese Summe also
dann vom Konto von Renate Hafemann aus an den Bestatter überwiesen,
nicht vom Konto von Elisabeth Hafemann aus.
Vom Konto von Elisabeth
Hafemann wurde nach ihrem Tod etwas später diese Telefonrechnung von
Herrn Gilberg überwiesen. Das war nicht unehrlich oder betrügerisch
oder sonstwas, sondern ganz legal, denn die Überzahlung der Rente
hatte ja bereits das Sozialamt Preetz für sich kassiert, also
darüber verfügt, wie es förmlich heißen sollte.
Weiterhin
ging später auf diesem Konto noch eine Überzahlung von Pflegegeld
für die Pflegestufe II ein, was wir nicht zurück erstattet haben,
denn es gab da ein schwebendes Verfahren auf die Pflegestufe III, wo
wir später auch gewonnen haben. Damit wurde dann diese Überzahlung
später verrechnet.
Im Januar 2012 teilte uns
die Deutsche Rentenversicherung Nord mit, dass die Förde Sparkasse
sich geweigert hätte, ihnen die Überzahlung der Rente
zurückzubuchen und ob Renate Hafemann anerkennen würde, diesen
Betrag zu schulden.
Renate Hafemann hat nicht
anerkannt, diesen Betrag zu schulden, sondern der Deutschen
Rentenversicherung Nord mitgeteilt, dass die Überzahlung der Rente
das Sozialamt Preetz für sich beansprucht hätte, um den Betrag bei
den Bestattungskosten für Elisabeth Hafemann abzuziehen.
Wenn sie da etwas
zurückfordern würden, dann sollten sie sich doch bitte an das
Sozialamt Preetz wenden, denn die hätten das Geld bekommen, was zu
viel überwiesen worden sei.
Eine
Rückantwort haben wir darauf von der Deutschen Rentenversicherung
Nord nicht bekommen.
Erst
im März 2012, also 2 Monate nach diesem Schreiben aus Januar 2012
hat dann laut unserer telefonischen Recherche die Deutsche
Rentenversicherung Nord bei der Förde Sparkasse nachgefragt, ob sie
Konteneinsicht bekommen könnten und haben sich so in unseren Augen
widerrechtlich und gegen das Datenschutzgesetz verstoßend
personenbezogene Daten von dem Konto unserer Mutter geholt, auf das
Renate Hafemann jahrelang eine Bankvollmacht hatte und es nach
Absprache mit der Förde Sparkasse Preetz auch noch weiter hat nutzen
können, um es erst einige Wochen nach dem Tod von Elisabeth Hafemann
endgültig aufzulösen.
Herr
Jürgen Gilberg ist ja nicht einmal Erbe von Elisabeth Hafemann
gewesen.
Die
bezahlte Telefonrechnung war übrigens eine, die auf seinen Namen
lief, aber uns alle drei betraf, denn da uns das Sozialamt immer zu
einer Haushaltsgemeinschaft abgestempelt hat, hatten wir hier einen
gemeinsamen Telefonanschluss, der lediglich auf Jürgen Gilberg lief
und immer noch läuft. Außerdem hatte sich Herr Gilberg noch zu
Lebzeiten von Elisabeth Hafemann von Nachbarn Geld geliehen, um für
Elisabeth Hafemann Medikamente zu kaufen. Diese Summe alleine war
höher als die Telefonrechnung.
Dieser
Betrag wurde überwiesen und nicht im Lastschriftverfahren vom Konto
Elisabeth Hafemann abgebucht. Es war Absicht, den Betrag zu
überweisen und nichts Unrechtes.
Heute
wurde uns von der Deutschen Rentenversicherung Nord am Telefon
erklärt, sie würden das über die Postbank immer so machen, wenn
Rentenüberzahlungen stattgefunden hätten und nichts mehr auf dem
Konto sei.
So
würden sie z. B. Mietzahlungen zurück holen oder auch
Telefonrechnungen von Verstorbenen, die aber auf deren Namen hätten
laufen müssen.
Es sei
wohl ein Irrtum gewesen. Die Sparkasse hätte ihnen nicht gesagt,
dass es sich bei dieser Überweisung nicht um eine an Elisabeth
selbst gerichtete Rechnung gehandelt hätte, sondern dass diese
Rechnung nur von deren Konto überwiesen worden sei.
Andererseits haben sie
sich doch offensichtlich selbst an Alice O² gewandt und da diese
Summe selbst vom Konto von Jürgen Gilberg zurückbuchen lassen.
Außerdem steht auf dem
Schreiben aus Januar 2012, dass wir bei Anerkennung und Bezahlung der
Überzahlung der Rente an Elisabeth Hafemann einen aus
formalrechtlichen Gründen dann notwendigen Rückforderungsbescheid
erhalten würden.
Den
haben wir aber nicht erhalten, denn sonst wäre uns ja klar gewesen,
warum uns Alice O² da mahnt.
Uns ist
ein großer Schaden entstanden, alleine schon wegen der vielen
Mahnkosten,aber auch wegen der monatelangen Schreiberei und
Telefoniererei mit dem Alice O² Callcenter.
Wir
haben die Deutsche Rentenversicherung Nord aufgefordert, uns diesen
Schaden zu ersetzen, aber nur einen entschuldigenden Telefonanruf
erhalten, woraus wir auch entnehmen, dass die Förde Sparkasse
hier Daten weitergegeben hat und diese noch unter falschen Angaben,
die sie gar nicht hätte weitergeben dürfen.
Wir
erstatten hiermit gegen alle Beteiligten außer Alice O²,die in
unseren Augen nichts dafür können, Strafanzeige. Welche
Straftatbestände hier genau bestehen, das bitten wir die
Staatanwaltschaft zu ermitteln.
Vielen
Dank.
Mit
freundlichen Grüßen
gezeichnet Renate Hafemann und Jürgen Gilberg
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