Montag, 3. September 2012

Hartz IV-Spruch Nr. 28


Wer zur Hartz IV-Familie gehört, hat laut Ansicht der Jobcenter Familienleben genug!


Erklärung folgt:

Ich habe nun zum dritten Mal, seit wir ergänzende Hartz IV-Leistungen erhalten, erlebt, dass wir spontan zu Familienfeierlichkeiten mussten. Das erste Mal war das die Hochzeit meines Ältesten, wo wir keinen Sonderbedarf für adäquate Kleidung, Geschenk und Reisekosten geltend machen konnten. Das zweite Mal war es die Beerdigung meiner eigenen Mutter, wo ich bereits die nicht abzubestellende Blumen-Deko in der Kapelle und natürlich auch das Grabgesteck von uns nicht als Sonderbedarf geltent machen konnte genauso wie ich jetzt die laufende Grabpflege nicht geltend machen kann. Das dritte Mal war die spontane Fahrt mit ja hohen Benzinkosten von Preetz nach Bad Nenndorf zur Beerdigung von Jürgens Mama,das Grabgesteck und alles, was sonst noch bezüglich ihres Todes ja jetzt zu erledigen war oder ist.

Hartz IV berücksichtigt solche ja oft nicht eben niedrigen Kosten nicht. Angeblich sollen sie im Regelsatz enthalten sein, aber da ich die Zusammensetzung des Regelsatzes kenne, ist das gar nicht der Fall. Aber als Sonderbedarf kann man sowas nicht geltend machen, egal wo man hin muss, selbst wenn der Todesfall, die Hochzeit oder andere Familienfeier weit weg ist.

Wenn man es nicht finanziert kriegt, muss man eben zu Hause bleiben. Die Jobcenter nehmen keine Rücksichtig darauf, dass Familie etwas ist, dass doch wichtig ist, noch nicht einmal bei Hochzeiten oder dem Tod. Und gerade im Falle des Todes von nahen Verwandten ist man ja sogar verpflichtet, sich darum zu kümmern.

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