Basierend zum Teil auf den Ideen eines unserer Blog-Leser
Danke nochmal, Rhab .. Deine Ideen haben mich sehr inspiriert und ich habe viel davon mit in unseren Vorschlag ans Jobcenter indirent hinein genommen.
Also lest mal selbst. Siehe unten.
LG Renate
Abs.:
Renate Hafemann und Jürgen Gilberg
Breslauer
Straße 1 – 3, 24211 Preetz
17.11.14
Jobcenter
Kreis Plön
Leistungsabteilung
Behler Weg 23
24306
Plön
Nr. BG
13106 BG 0000064
Unser
Gesprächstermin am 14.11.14 im Jobcenter Preetz
Das
uns an diesem Tag mitgegebene Schreiben ohne ersichtliches Datum
bezüglich der Senkung unserer Unterkunftskosten
Mündliche
Erläuterung, dass wir ausziehen sollen, obwohl hier andere Mieter,
die definitiv mehr Mietkosten verursachen, nur aufgrund von niedriger
angesetzten Abschlagszahlungen für die Nebenkosten mit Erlaubnis von
Jobcenter oder Sozialamt wieder einziehen dürfen und Erklärung
darüber, warum das so möglich wäre
Unsere
Idee zur Anpassung unserer Unterkunftskosten, und zwar ab 01.04.2015
Sehr
geehrte Damen und Herren,
was
wir jetzt schreiben, richtet sich gegen keinen der
Jobcenter-Mitarbeiter persönlich, da wir davon ausgehen, dass sowohl
die Mitarbeiter des Jobcenters als auch die des örtlichen
Sozialamtes, die zur Zeit gegenüber den aufstockenden Rentnern und
anderen nicht neu zugezogenen Sozialhilfeepfängern hier genauso
handeln, nach irgendwelchen Vorschriften handeln, auf die sie selbst
keinen Einfluss haben.
Das
uns mitgegebene Schreiben ohne Datum endet damit, dass es kein
Verwaltungsakt sei und man nur gegen Verwaltungsakte Widerspruch
einlegen könnte.
Deshalb
ist dies hier auch nicht als Widerspruch, auf dessen Grundlage wir
vor dem Sozialgericht Kiel klagen könnten, sondern als Vorschlag zu
betrachten.
Wir
möchten zunächst damit beginnen Sie zu fragen, ob man es eigentlich
als schlüssiges Konzept betrachten kann, dass die Bruttokaltmiete,
die im Kreis Plön von den Jobcentern und Sozialämtern anerkannt
wird, sich offensichtlich nach der Summe der Kaltmiete plus der
derzeit vom Vermieter willkürlich festgelegten kalten Nebenkosten
ohne Heizkosten richtet. In den drei Wohnblocks, die von einem neuen
Vermieter aufgekauft wurden und wovon wir in dem mittleren davon
wohnen, sind den alten Mietern schon vor Jahren die kalten
Nebenkosten einmal an den damaligen tatsächlichen Verbrauch
angepasst worden. Den gleichen alten Mietern wurde auch die Kaltmiete
um 20 % herauf gesetzt, womit aber die meisten davon dennoch weniger
Kaltmiete bezahlen als die neu eingezogenen Mieter. Diese alten
Mieter bezahlen genauso wie die neu zugezogenen die kalten
Nebenkosten aufgeteilt nach dem Quadratmeterpreis der von ihnen
gemieteten Wohnung. Die Abschlagszahlungen der alten Mieter sind so
bemessen, dass es am Ende eines Jahres nur zu geringen
Nachforderungen an kalten Nebenkosten kommt. In Bezug auf die
Heizkosten haben wir es mit einer defekten überalterten Heizung zu
tun und wissen nicht, was im nächsten Jahr auf uns zukommen wird.
Das betrifft hier aber alle Mieter, die alten und die neuen. Bei den
neuen Mietern, die laut Mietvertrag nur einen Bruchteil der
tatsächlichen kalten Nebenkosten als Abschlag bezahlen, wird jede
Mietpartei dem Sozialamt oder Jobcenter am Ende eines Jahres eine
Riesensumme an Nachforderungen schicken müssen. Das ist so sicher
wie das Amen in der Kirche.
Das
ist in unseren Augen kein schlüssiges Konzept und stellt auch eine
Ungleichbehandlung der Hilfeempfänger im Kreis Plön dar und wir
bitten jetzt zunächst einmal die zuständige Stelle bei Ihnen selbst
darum, das doch einmal anzusprechen und gegebenenfalls auch ohne dass
jemand deshalb vor dem Sozialgericht klagen muss, darauf hinzuwirken,
dass solche Ungerechtigkeiten hier wieder abgeschafft werden.
...
Für
uns persönlich möchten wir zunächst einmal auf den Punkt zu
sprechen kommen, dass in unserem Fall Tatsachen, die zur Anwendung
einer möglichen Härtefallregelung führen könnten, nicht bekannt
seien.
Dann
möchten wir Ihnen diese Tatsachen, die in unseren Augen sehr wohl
dem Fallmanagement bei Ihnen bekannt sind und eine davon auch der
Leistungsabteilung, in Form von drei Punkten nennen.
Frau
Hafemann war bezüglich gesundheitlicher Einschränkungen bereits
beim Gesundheitsamt und ist dort ergänzend zu den Untersuchungen des
Hausarztes und einiger Fachärzte noch einmal gründlich untersucht
worden. Die mündliche Aussage dort war, dass im Bescheid, den das
Jobcenter erhalten wird, sehr wohl stehen wird, dass es gravierende
gesundheitliche Probleme bei Frau Hafemann gibt.
Herr
Gilberg ist ebenfalls nicht gesund und hat darüber auch schon
mehrfach mit dem Fallmanagement gesprochen und dort beim letzten
Gespräch den Rat bekommen, sich auch amtsärztlich untersuchen zu
lassen, um das festzuhalten. Einen Antrag, dass er darum bittet, so
eine Untersuchung durchzuführen, hat Herr Gilberg bereits gestellt.
Wir
werden auf lange Sicht hier beide binnen kürzester Zeit auch auf den
Fahrstuhl angewiesen sein und weisen bereits jetzt darauf hin, dass
als neue Wohnung für uns auch nur eine mit Fahrstuhl oder im
Erdgeschoss in Frage käme, weil jeder von uns zunehmend Probleme mit
dem Treppensteigen bekommt.
Der
dritte Aspekt, warum der Zwang zum Umzug für uns eine Tatsache
darstellt, bei der eine Härtefallregelung denkbar wäre ist die,
dass wir freiberuflich arbeiten, und zwar gemeinsam als Team in genau
dieser Wohnung hier mit einem Computersystem, das in eine Regalwand
integriert ist, die wir bei unserem Einzug hier im Jahr 2008 aus
einer sehr großen Regalwand aus unserer davor bewohnten Wohnung
zusammengestellt haben. Das lässt sich nicht zerlegen und wieder neu
aufbauen.
Andere
Teile dieser Regelwand, unser Bett, Wohnzimmerschrank und
Schlafzimmerschrank übrigens auch nicht. Unsere Möbel waren schon
damals über 20 Jahre alt und sind schon bei dem damaligen Umzug
überwiegend kaputt hier angekommen und ließen sich nicht mehr
zusammenstecken, sondern wir mussten das meistens verschrauben.
Im
Keller gibt es hier Münzwaschmaschinen und die Einbauküche haben
wir vom Vormieter übernehmen können. Wenn wir umziehen, haben wir
weder eine eigene Küche noch eine Waschmaschine, die funktioniert.
Für
unsere beiden Computer gibt es außer zwei uralten
Schreibtischstühlen keine Büromöbel mehr und dass es nicht an
jedem Ort im Kreis Plön DSL gibt, das schnell genug wäre, damit wir
unsere Arbeit weiter ausüben können, wissen wir aus Erfahrung
genau. Hier ist das DSL schnell genug für unseren Online-Job, der
der einzige Job ist, den wir in Jahren haben finden können, denn wir
sind beide alt und nicht mehr gesund. Den können wir ausüben und
brauchen diesen Job, um überleben zu können, und zwar auch später
noch, wenn wir im Rentenalter sind.
Wollen
Sie uns das wirklich kaputt machen, wo Sie doch das Jobcenter sind,
das Menschen eigentlich helfen sollte, arbeiten zu können?
Wir
haben bereits mehrfach den Vorschlag gemacht, wenn es unser Vermieter
schaffen sollte, mit der Mietkostenerhöhung durchkommen, was er ja
nun einmal geschafft hat, uns doch die Möglichkeit einzuräumen, die
übersteigenden Mietkosten, die über den angemessenen privaten
Wohnkosten liegen, über die Anlage EKS als weitere Raumkosten
absetzen zu dürfen.
Wir
kommen ja meistens bei der abschließenden EKS doch zu
Verdienstspannen, die hoch genug sind, Kosten absetzen zu können.
Was
würden Sie davon halten, wenn wir ab dem 01.04.15 Raumkosten in Form
von Fixkosten in Höhe von 60 Euro Bruttokaltmiete plus 20 Euro
Heizkostenpauschale angeben dürfen, die wir dann von unserem
Verdienst wieder absetzen können und selbst an den Vermieter
überweisen?
Wir
möchten aber darauf hinweisen, dass wir das nur anbieten können,
wenn Nebenkostennachzahlungen nicht auch noch zu unseren Lasten
gehen, denn das sind Zahlen, die so unsicher sind, das sie uns wieder
in die Situation bringen könnten, bei Nichtgelingen der Zahlung vom
Vermieter zwangsgeräumt zu werden, und das dann zu Recht anders als
beim letzten Mal.
Ihrer
Antwort sehen wir gespannt entgegen.
Mit
freundlichen Grüßen
--------
Das unten gehört noch dazu .. haben wir schon vorher fertig gemacht gehabt.
Abs.:
Jürgen Gilberg
Breslauer
Str. 1 – 3, 24211 Preetz
15.11.2014
Jobcenter
Kreis Plön
Herrn
Niemeyer oder Vertretung
Lütjenburger
Str. 9 – 10
24306
Plön
Kundennr.
267A173681
Nr. BG
13100BG0000064
Bitte
um amtsärztliche Untersuchung wegen meines Rückenleidens und
anderer Beschwerden
Sehr
geehrter Herr Niemeyer,
wir
haben ja beim letzten Termin über meine gesundheitlichen Probleme
gesprochen und von Ihnen kam der Vorschlag, dass ich genauso wie
meine Frau doch einfach amtsärztlich feststellen lassen sollte, wie
eingeschränkt ich eigentlich durch meine Scheuermannsche Krankheit,
die ich schon seit meiner Jugendzeit habe, und auch andere
altersbedingte zusätzliche Probleme bin.
Das
jetzt einmal genau feststellen zu lassen, ist für mich wichtig, und
zwar sowohl in Bezug auf meine Vermittelbarkeit als auch eine
mögliche körperliche Belastbarkeit bei einem eventuellen Umzug, bei
dem ich mir genauso wie meine Frau nicht mehr zutraue, schwere Möbel
und dergleichen transportieren zu können.
Ich
bitte Sie deshalb, alles für so eine amtsärztliche Untersuchung für
mich in die Wege zu leiten. Danke.
Mit
freundlichen Grüßen
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