Donnerstag, 10. Oktober 2013

Neues Urteil wegen der Kosten einer Zahnbehandlung für Sozialhilfeempfänger

Auch privat Versicherte haben ein Recht darauf, dass die notwendige Zahnbehandlung bezahlt wird.


Also hier war ein Rentner, der Grundsicherung im Alter bekommen hat, privat krankenversichert und musste zum Zahnarzt. Die Krankenkasse hat nicht alles bezahlt, aber das Sozialamt hat den Rest dazu zahlen müssen, weil er eine Zahnbehandlung gewählt hatte, die nicht teurer war als das, was die gesetzlichen Krankenkassen bei Sozialfällen auch übernehmen.

Das Gericht hat entschieden, dass Sozialamt muss dazu zahlen, weil auch jemand, der nicht mehr in eine gesetzliche Krankenkasse rein kann, ein Recht hat, dass seine Zähne in Ordnung kommen.

Genaueres bitte hier nachlesen:


LG Renate

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