Montag, 7. Oktober 2013

Kreis Plön berechnet die Mietobergrenzen neu

Post von der Leistungsabteilung


Ich habe gerade mit der Sachbearbeiterin telefoniert, die auch unsere letzte Bearbeitung bezüglich Selbständigkeit und Einnahmen bearbeitet hat. Am Telefon sind die Leute ja immer alle ganz nett. Habe dabei auch gleich mal erzählt, dass ich die Auskunft, das halbe Büro einzutragen, doch von ihrer Kollegin bekommen habe und sie darauf hingewiesen, was für Diskrepanzen zwischen dem Gesetzestexte im SGB II und dann der Seite der Arbeitsagentur zu finden sind, auf der es sich definitiv so liest, dass man zunächst die Werbungskosten absetzen kann und dann zusätzlich die Freibeträge bekommt, aber nicht, dass die ersten 100 Euro Freibetrag für die Werbungskosten drauf gehen, weil beides nicht geht.

Ich habe ihr empfohlen, dass doch mal anzusprechen, denn so würden vielleicht viele Klagen gar nicht erst entstehen, wenn da nicht so widersprüchliche Angaben gemacht würden.

Es ging aber um die Mieten, die hier ja nur zum Teil angehoben worden sind.

Jürgen und ich haben nach wie vor keine Mieterhöhung, ein anderer Mann, der schon sehr lange hier eine 2-Zimmer-Wohnung bewohnt auch nicht .. andere Mieter wieder ja.

Es geht offensichtlich bei diesem Vermieter weder nach der Wohndauer, noch der Wohnungsgröße. Nach welchen Kriterien er hier die Miete erhöht, ist nicht nachzuvollziehen.

Oder wir anderen kriegen es noch, aber dann scheint er die Post nicht nach Alphabet rauszuschicken.

Auf jeden Fall ist eine gute Nachricht .. jedenfalls vielleicht .. dass der Kreis Plön an den Mietobergrenzen rechnet .. es steht zwar nicht fest, ob rauf oder runter ... aber es ist, da Mieten ja bekanntlich steigen und nicht sinken, doch stark zu vermuten, die die Mietobergrenzen im Kreis Plön für Sozialhilfeempfänger und ALG-II-Empfänger nach oben gesetzt werden, um realistischer zu sein.

LG
Renate

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