Donnerstag, 10. Oktober 2013

Jobcenter - Mathematik für Fortgeschrittene

Selbst der Mathematiker aus Numb3rs wäre hiermit überfordert!


Ich komme nun sowohl zu den Zahlen, die uns das Sozialgericht in Worten mitgeteilt hat .. woran man schon sieht, wie "gründlich" so ein Richter solche Fälle zu bearbeiten scheint undspäter noch zu den Zahlen, die ich mal zugrunde lege, wenn man von unserer zunächst eingereichten vorläufigen Anlage EKS ausgeht, bei der ich mich auf die realen Zahlen aus dem Abrechnungszeitraum ein Jahr davor bezogen habe ohne zu ahnen, dass ich ja nichts von dem, was man mir gesagt hatte, ich könnte es absetzen, wirklich absetzen kann .. und dann zu dem eigentlichen uns bisher ohne Änderung noch vorliegenden vorläufigen Bewilligungsbescheid .. der dann schon nach all den Streichungen in etwas mit dem übereinstimmt, was ich unter diesen Umständen auch ausrechne.

Also es darf gelacht werden, denn nun folgt Mathematik für Fortgeschrittene nach dem Urteil des Sozialgerichts Kiel.

Sie stellen richtigerweise fest, dass wir 490 Euro Miete zahlen, wobei auf jeden von uns 245 Euro fallen, was anerkannt würde, aber nicht die Bürokosten, weil die ja im Mietanteil enthalten seien, obwohl diese Kosten prinzipiell auch abgesetzt werde könnten (kommt wie im Beitrag davor ja schon aufgeführt, eben auf die Laune des Sachbearbeiters beim Jobcenter an, weil hier kein Steuerrecht gilt, sondern reine Willkür.)

Bei Einnahmen von 2.518.88 Euro in dem Halbjahr komme ich für uns beide zusammen zu Einnahmen von 419,81 im Monat. Da stimmt das Sozialgericht mit uns überein.

Ich habe dann von den Ausgaben alles abgezogen, was sie uns nicht anerkennen (vorausgesetzt, das ist so richtig, denn ich denke, eine Klage werde ich da laufen lassen, das soll das Gericht dann erstmal abschließend so bestätigen, ich habe Zeit und die Gerichte ja meistens auch).

Also danach sind 25 % unserer Stromkosten nach meiner Berechnung 103.87 Euro, laut Gericht 104.40 Euro, also mehr als bei mir.

50 % der DSL-Telefonkosten sind nach meiner Berechnung 125,45 Euro, laut Gericht wieder mehr, nämlich 125,89 Euro.

Bei den Kosten für gmx, die das Jobcenter und Gericht anerkennen, stimmen wir mit 47,88 Euro überein.

Ich lande dann bei einem Gewinn von 373,61 Euro im Monat, das Gericht, obwohl sie ja mehr Kosten anerkennen als ich ausgerechnet habe, aber bei einem Gewinn von 375,95 Euro, also seltsamerweise mehr als ich habe.

Das Jobcenter hat uns dann auf dem vorläufigen Bewilligungsbescheid einen Gewinn von 380 Euro eingetragen, nur nebenbei bemerkt .. das ist dann also die dritte Zahl.

Ich kommt dann, wenn ich unseren erstmal also so möglicherweise richtigen Gewinn durch 2 teile auf 186,81 Euro pro Person, das Gericht kommt, wenn es 375,95 Euro durch 2 teilt, auf 190 Euro Gewinn pro Person, das Jobcenter im Bescheid bei 380 Euro vermeintlichem Gewinn durch 2 ebenfalls auf 190 Euro.

Jetzt schreibt mir das Gericht, dass wir davon Freibeträge von 176 Euro absetzen könnten (einer oder gemeinsam ???? .. ist ne gute Frage ... grins ...wir kämen dann auf ein anrechenbares Einkommen in Höhe von 72 Euro (ob zusammen oder pro Person, diese Frage bleibt uns das Gericht schuldig .. grins).

Das Jobcenter lässt zu, dass jeder von uns 118 Euro von den 190 Euro absetzen kann (die wir ja nichtmal verdient haben, aber nun gut, ist ne kleine Differenz) .. dann tragen sie noch 30 Euro Pauschale ein, die sie aber nicht absetzen lassen .. also wieder so ein Verarschungsbetrag, wo es eine Spalte für gibt, also hinein, gelobt sei, was den ARGE-Empfänger ins Grübeln bringt (die 30 Euro sind ein Werbungskostenbetrag, den man nicht kriegt, weil man ja schon die 100 Euro vermeintlichen Freibetrag mit diesen Werbungskosten aufrechnen lassen muss.

Auch wenn ich das zusammenrechne, kommt ich immer noch nicht auf besagte 176 Euro, die wir abgeblich laut Sozialgericht laut Blatt 1774 nun irgendwo absetzen könnten.

Am Ende schreibt das Sozialgericht dann noch, dass wir von 280 Euro, wo sie die nun wieder her haben, keine Ahnung ... 20 % absetzen könnten, das wären dann 56 Euro. Deshalb wäre es nicht ersichtlich, dass die Berechnungen des Antragsgegners (= Leistungsabteilung) rechtswidrig wären.

280 Euro x 20 % sind zwar 56 Euro, nur wie kommen die darauf?

Wahrscheinlich sind sie durcheinder gekommen, weil wir zwei Personen und nicht eine Person sind.

380 Euro - 100 Euro sind ja 280 Euro.

Das Jobcenter liegt da dann schon halbwegs richtig, weil sie nach Abzug der 100 Euro für jeden von uns von den verbleibenden 90 Euro jedem 18 Euro gelassen haben.

Also mal davon abgesehen, dass die Leistungsabteilung ein wenig aufgerundet hat, die 30 Euro sinnloserweise eingetragen haben, obwohl die ja mit dem 100 gegengerechnet werden, landen die dann bei 72 Euro vermeintlichen Gewinn für jeden monatlich in diesem Halbjahr.

Mit deren Berechnung stimme ich also insofern in etwa überein, falls es stimmen sollte, dass wir das alles, obwohl vorher mit der anderen Sachbearbeiterin ja so abgesprochen, im Nachhinein betrachtet, doch nicht absetzen dürfen .. denn sowas finde ich gemein, einem was zuzusagen und hinterher April April ...

Aber die Rechnung der Richterin ist echt die Härte 10 ... es ist göttlich.

Sie hat sich trotzdem getraut drunter zu schreiben, dass ihre Kostenentscheidung auf dem § 193 SGG beruht .. sie glaubte ja vermutlich, dass sie da alles richtig gerechnet hat.

Vielleicht hat ja jemand von Euch Lust, mal nen Taschenrechner oder seine Excel-Tabelle zu nehmen und mal zu rechnen, was ich ihr erzählt habe, denn diese Rechnung vom Sozialgericht hat doch Unterhaltungswert.

LG
Renate
 


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