Montag, 24. September 2012

Unterschied Freiberufler und Freelancer

Hei,

also falls Euch auch mal sowas passieren sollte wie uns gerade, als Online-Texter, die nur Honoraraufträge annehmen, sind wir noch nicht einmal das, was man Freiberufler nennt, sondern sogenannte Freelancer oder freie Mitarbeiter. Damit unterscheiden wir uns kaum noch von Arbeitnehmern, die fest angestellt sind. Unsere Hausverwaltung kann uns also wirklich rein gar nichts anhaben, da es bei dem Gerichtsurteil ja bei dem Makler um einen Freiberufler, aber nicht um einen freien Mitarbeiter ging.


Mal auszugsweise, was von dem Wikipedia-Text besonders wichtig ist.

Als freier Mitarbeiter oder auch Freischaffender (in Österreich Freier Dienstnehmer, in einigen Branchen (engl.) Freelancer) wird eine Person bezeichnet, die für ein Unternehmen Aufträge ausführt, ohne dabei wie ein Arbeitnehmer in das Unternehmen eingegliedert zu sein.


Gleichbedeutend mit dem „freien“ oder „freischaffenden“ Mitarbeiter wird auch der Begriff „Freelancer“ oder „Honorarkraft“ verwendet. Herkömmlich üblich ist er vor allem in den Berufsgruppen der Gastronomie, des Verkehrsgewerbes, der Werbung und Medien im weitesten Sinne, vor allem im künstlerischen und kulturellen Bereich, zunehmend aber auch in technischen Berufen. Freelancer, die in virtuellen Teams zusammenarbeiten, nennt man auch „E-Lancer“ (von engl. electronic). Der englische Begriff wurde von Sir Walter Scott (1771–1832) geprägt, der ihn in seinem Roman Ivanhoe als Bezeichnung für mittelalterliche Söldner verwendete (engl.: „lance“; zu dt.: „Lanze“).[1]
„Freier Mitarbeiter“ ist nicht gleichbedeutend mit „Freiberufler“. Die Bezeichnung „Freier Mitarbeiter“ bezieht sich nur auf die Art des Beschäftigungsverhältnisses (meist in Abgrenzung zum Arbeitnehmer), besagt aber nichts über den ausgeübten Beruf. Die Bezeichnung „Freiberufler“ bezieht sich hingegen immer auf Angehörige ganz bestimmter Berufe, nämlich der Freiberufe (Architekten, Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater usw.), sie sagt nichts aus über die Art des Beschäftigungsverhältnisses (ein Freiberufler kann auch weisungsgebundener Arbeitnehmer sein).


Freie Mitarbeiter sind oft hochqualifiziert und auf bestimmte Aufgaben spezialisiert (z. B. als Programmierer, Journalisten, Lektoren, Museums-Kuratoren, Musiker, Dozenten). Kennzeichnend für einen freien Mitarbeiter ist seine persönliche Unabhängigkeit. Der freie Mitarbeiter ist in der Gestaltung seiner Arbeitsbedingungen relativ frei und formal weder in zeitlicher, örtlicher oder fachlicher Hinsicht den Weisungen des Auftraggebers direkt unterworfen. Er ist gewöhnlich nicht in die Organisationsstruktur des Auftraggebers eingegliedert.
Nach deutschem Recht verliert ein freier Mitarbeiter in manchen Berufen seinen Status und gilt als Arbeitnehmer, wenn er ausschließlich oder überwiegend für einen Auftraggeber tätig ist und dadurch in einem Abhängigkeitsverhältnis steht; so können Schauspieler sozialversicherungspflichtig (Künstlersozialkasse) und auf Lohnsteuerkarte angestellt werden.


Ein freier Mitarbeiter kann Freiberufler oder Gewerbetreibender sein. Ein Angestellter eines Unternehmen kann freier Mitarbeiter bei einem anderen Unternehmen sein. Es gibt keine festen Arbeitszeiten und keine gesetzliche Absicherung bei Krankheit oder Urlaub. In der Regel wird jedoch entweder eine Zeit hinsichtlich der zu arbeitenden Stunden oder hinsichtlich des abzuliefernden Ergebnisses vertraglich vereinbart. Diese Verträge sind daher meist befristet.
Im Gegensatz zu Angestellten, bei denen der Arbeitgeber neben dem Arbeitsentgelt noch die Lohnnebenkosten trägt, erhält der freie Mitarbeiter in Deutschland ausschließlich ein vertraglich vereinbartes Entgelt (je nach Arbeitsgebiet auch Honorar oder Gage genannt). Von diesem Entgelt muss er alle mit seiner beruflichen Tätigkeit zusammenhängenden Kosten (Betriebsausgaben) selbst tragen.
Freie Mitarbeiter können stundenweise oder pauschal für die Erledigung eines Auftrags bezahlt werden. Ersteres wird in der Regel durch einen Honorar- oder Dienstvertrag geregelt, letzteres durch einen Werkvertrag.


Link zur Problematik, die mich heute morgen dazu brachte, mich mit diesem Thema zu beschäftigen. Ich hoffe, Euch passiert sowas nicht auch mal, denke aber, wir sind da definitiv im Recht.


LG Renate

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