Samstag, 1. September 2012

Unterschied Betreuung und Vorsorgevollmacht


Nach den Erlebnissen, die mich gerade wegen der Mama meines Partners beschäftigen, habe ich für alle, die es interessiert,einmal heraus gesucht, was der Unterschied zwischen Betreuung und Vorsorgevollmacht ist.

Es ist im Betreuungsrecht auch festgelegt, dass nur ein fremder Betreuer bestellt werden soll, wenn kein Verwandter da ist, der sich kümmern möchte oder soll.

Für die Vorsorgevollmacht gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene Form.

Im Falle der Mama meines Partners gab es ein Gemeinschaftstestament der Eltern, das so formuliert ist, dass nach dem Verkauf des gemeinsames Wochenendhauses das Geld auf ein Extra-Haben-Konto gehen sollte, das bei Bedarf das laufende Konto bei Soll wieder ins Haben bringen sollte, falls die Rente von Jürgens Mama mal nicht gereicht hätte. Vollmacht bekam darauf der Jürgen und es steht drin, wenn seine Mama nicht mehr kann, soll er sich um sie kümmern und gegebenfalls eben auch das Geld nutzen, um ihr zu helfen und sollte später was übrig sein, den Rest eben erben.

Sie hatte dieses Testement in einer Kassette mit vielen anderen Sachen, die sie wohl für wichtig gehalten hat. Der Schlüssel war laut der Heimleitung nicht auffindbar. Die Kontokarten waren aber nicht dabei, nur alte Kontoauszüge und seltsamerweise die leeren Hüllen der beiden Kontokarten.

Unsere Adresse wäre leicht zu finden gewesen, denn sie hatte viele Briefe von uns aufgehoben und sich wohl ständig die Fotos angeschaut. Man hat uns vor Beauftragung der Fremdbetreuung aber nicht benachrichtigt.

Sie hatte auch den Klinikbericht in dieser Kassette, der sich so liest, dass sie nach diesem Ereignis wohl kurzfristig in diesem Pflegestift gelandet ist.

Wenn jemand gesetzliche Grundlagen suchen sollte für ähnliche Situationen, hier habe ich welche gefunden. In unserem Fall wäre die Vorsorgevollmacht der Eltern auf jeden Fall gültig gewesen. Bei Auflösung der Wohnung zum Beispiel war das alles sicher auffindbar, die in der Kassette befindlichen Kontoauszüge laufen bis Ende 2010, ihr Umzug in diesen Pflegestift erfolgte aber bereits im Frühling 2009.

Auf meine Frage nach einem Nachsendeauftrag für die Post hieß es, man wisse nicht, ob sie einen gestellt hätte .. ist sowas nicht Aufgabe einer Pflegeeinrichtung, wenn ein alter Mensch wegen Demenz plötzlich im Heim landet. Z. B. das Stammbuch landete doch auch beim Bestatter und wird an der gleichen Ecke ihrer Wohnung abgelegt gewesen sei.

Hier die Links zum Betreuungsrecht und der Vorsorgevollmacht, die heute empfohlen wird, weil es so viel Missbrauch mit der Betreuung in Heimen gegeben hat.


 
LG Renate



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