Und sowas dann bei dieser Hausverwaltung hier !
Was ich meine, das ergibt sich, wenn Ihr mal unser heutiges Schreiben an die Hausverwaltung hier lest .. wobei mir aufgefallen ist, dass auch das Amtsgericht Plön oder aber unsere Anwältin, die wir damals hatten, uns noch immer nicht den Gerichtsbeschluss von der Verhandlung von Ende September zugeschickt haben, obwohl ja inzwischen Februar des folgenden Jahres ist.
Ich wollte gerade ziemlich ungehalten auf eine Mahnung unserer Hausverwaltung schreiben, als mir aufgefallen ist .. teilweise haben die nämlich recht .. es ist doch alles zum K...... hier. Na ja .. Jobcenter life .. lest das mal.
Die Adresse der Hausverwaltung habe ich ausgeixt .. haben wir ja in den beiden anderen Verhandlungen wegen dem Blog mal so abgemacht
LG Renate
Abs.:
Renate Hafemann und Jürgen Gilberg
Breslauer
Str. 1 – 3, 24211 Preetz
13.02.15
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Ihre
Mahnung vom 11.02.2015
Unser
Widerspruch vom 23.01.15 gegen Ihre Betriebskostenabrechnung 2013
sowie Erhöhung der Heizkostenpauschale ab Februar 2015
Zahlung
der Betriebskostennachzahlung für 2013 durch uns
Ergebnis
unserer Überprüfung der Leistungsbescheide sowie sonstigen
Nachrichten des Jobcenters bezüglich der Mieterhöhung ab November
2014
Nachricht
bezüglich eines bisher noch nicht rechtskräftigen Gerichtsurteils
wegen unseres Vergleichs
Sehr
geehrte Damen und Herren,
als
wir Ihre Mahnung bekommen haben, wollten wir zunächst antworten,
dass wir die Zusammensetzung dieser Summe nicht verstehen, da das
Jobcenter ja die Miete direkt an Sie überweist. Sicherheitshalber
haben wir den gesamten Papierkram noch einmal überprüft, da das
Jobcenter uns ja sogar aufgefordert hat auszuziehen,eben weil wir
diese Mieterhöhung bekommen haben, nebst vielen anderen Nachbarn,
was denen, die als Rentner oder Behinderte über das Sozialamt
aufstocken, ja genauso geht.
Im
Bedarf wird auch die ab November 2014 erhöhte Miete richtig
aufgeführt, aber Sie haben Recht, am Ende steht bei den
Zahlungsempfängern der einzelnen Summen tatsächlich, dass das
Jobcenter an Sie seit November trotz der Mieterhöhung nur 490,--
Euro überwiesen hat.
Es
wurde uns seinerzeit mitgeteilt, wenn wir ein Verhandlungsprotokoll
der Vergleichsverhandlung vorlegen, dann ginge das so in Ordnung und
als wir einen Änderungsbescheid bekommen haben, wo die Miethöhe
auch richtig drin aufgeführt ist und sogar die Aufforderung hier
auszuziehen, ist es leider unserer Aufmerksamkeit entgangen, dass sie
es nicht in der richtigen Höhe an Sie überwiesen haben, da das
Jobcenter ja seit Jahren die Miete immer direkt an den Vermieter
überweist, und zwar bisher auch immer in der Höhe, die auch in der
Berechnung unseres Bedarfs aufgeführt ist.
Es tut
uns leid, dass wir das übersehen haben, dass sie es nicht getan
haben.
Wir
sollen ja noch den Gerichtsbeschluss nachreichen. Ob es was damit zu
tun hat, wissen wir nicht, denn der liegt uns bisher immer noch nicht
vor.
Können
wir den Fehlbetrag von 206,12 Euro in 4 Raten an Sie abstottern? Das
wäre sehr nett und würde uns etwas leichter fallen, weil wir nicht
wissen, wie lange es dauert, diese Sache, warum das nicht bezahlt
worden ist, mit dem Jobcenter zu klären.
…
Nun
zu den nachzuzahlenden Betriebskosten für das Jahr 2013. In diesem
Fall können wir Ihnen mitteilen, dass wir erst vor ein paar Tagen
vom Jobcenter Bescheid bekommen haben, dass sie diesen Betrag in
voller Höhe übernehmen. Das Geld ist hier auch kurz danach
eingegangen und wir haben die Summe von 791,77 Euro sofort an Sie
weiter überwiesen.
Wenn
Sie dieses Schreiben hier finden, sollte die
Betriebskostennachzahlung für 2013 sicherlich auf Ihrem Konto
eingegangen sein, wir haben das online raus geschickt. Das geht
erfahrungsgemäß sehr schnell.
….
Als
nächsten nun zu unserem Widerspruch bezüglich der
Heizkostenpauschale und der Bitte, doch auch die Pauschale für die
kalten Betriebskosten anzupassen, da Sie selbst schreiben, die kalten
Nebenkosten werden sich demnächst senken.
Ein
Widerspruch hat aufschiebende Wirkung und Sie haben uns auf unseren
Widerspruch noch gar keine Antwort gegeben, den wir ja begründet
haben.
Das
Jobcenter hat deshalb folgendes an uns geschrieben:
Wir
zitieren wörtlich:
„Die
Erhöhung der Heizkosten ab dem 01.02.2015 wurde vorerst auf Grund
Ihres Widerspruchs gegen die Erhöhung der Heizkosten vom 23.01.2015
nicht berücksichtigt.
Bitte
informieren Sie mich nach Abschluss des Widerspruchsverfahrens
unaufgefordert über die Entscheidung seitens der Hausverwaltung.“
In
beiderseitigem Interesse wäre eine schnelle Bearbeitung unseres
Widerspruchsverfahrens deshalb wünschenswert.
Das
wäre alles.
Mit
freundlichen Grüßen
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