Samstag, 9. Mai 2015

Mehr Kündigungsschutz für Sparkassen-Kunden

 Habe da eine sonderbare mail bekommen


Bin der Sache mal auf den Grund gegangen, was denn das zu bedeuten hat .. also ist gut für uns Sparkassenkunden.

LG Renate

Unsere Mitteilung vom 08.05.2015

 

Kündigungsklausel in unseren (AGB)

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

aufgrund einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 05. Mai 2015 (Az.: XI ZR 214/14) berufen wir uns gegenüber Verbrauchern nicht mehr auf Nr. 26 Abs. 1 der AGB-Sparkassen (ordentliche Kündigung) in der bis zum 05. Mai 2015 verwendeten Fassung.

Freundliche Grüße
Sparkasse Holstein

Hab was dazu gefunden:

http://de.reuters.com/article/companiesNews/idDEKBN0NQ1JX20150505

Also das heißt, dass sie Sparkassen als öffentlich-rechtlich Kunden jetzt noch schwerer kündigen dürfen als vorher. Gut zu wissen.

Unten habe ich den vorher-Text in orange markiert ... der nachher-Text ist das, was nicht markiert bleibt.

LG Renate






Auflösung der Geschäftsbeziehung
Nr. 26 Kündigungsrecht
(1) Ordentliche Kündigung
Soweit keine zwingenden Vorschriften entgegenstehen und weder eine
Laufzeit noch eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart ist,
können sowohl kann der Kunde als auch die Sparkasse die gesamte
Geschäftsbeziehung oder einzelne Geschäftszweige jederzeit ohne Ein-
haltung einer Kündigungsfrist kündigen. Kündigt die Sparkasse, so wird
sie den berechtigten Belangen des Kunden angemessen Rechnung
tragen, insbesondere nicht zur Unzeit kündigen.
Für die Kündigung eines Zahlungsdiensterahmenvertrages (z. B. Girover-
trag oder Kartenvertrag) durch die Sparkasse beträgt die Kündigungsfrist
mindestens zwei Monate.

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