Habe da eine sonderbare mail bekommen
Bin der Sache mal auf den Grund gegangen, was denn das zu bedeuten hat .. also ist gut für uns Sparkassenkunden.
LG Renate
Unsere Mitteilung vom 08.05.2015
Kündigungsklausel in unseren (AGB)
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,aufgrund einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 05. Mai 2015 (Az.: XI ZR 214/14) berufen wir uns gegenüber Verbrauchern nicht mehr auf Nr. 26 Abs. 1 der AGB-Sparkassen (ordentliche Kündigung) in der bis zum 05. Mai 2015 verwendeten Fassung.
Freundliche Grüße
Sparkasse Holstein
Hab was dazu gefunden:
http://de.reuters.com/article/companiesNews/idDEKBN0NQ1JX20150505
Also das heißt, dass sie Sparkassen als öffentlich-rechtlich Kunden jetzt noch schwerer kündigen dürfen als vorher. Gut zu wissen.
Unten habe ich den vorher-Text in orange markiert ... der nachher-Text ist das, was nicht markiert bleibt.
LG Renate
Auflösung der Geschäftsbeziehung
Nr. 26 Kündigungsrecht
(1) Ordentliche Kündigung
Soweit keine zwingenden Vorschriften entgegenstehen und weder eine
Laufzeit noch eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart ist,
können sowohl kann der Kunde als auch die Sparkasse die gesamte
Geschäftsbeziehung oder einzelne Geschäftszweige jederzeit ohne Ein-
haltung einer Kündigungsfrist kündigen. Kündigt die Sparkasse, so wird
sie den berechtigten Belangen des Kunden angemessen Rechnung
tragen, insbesondere nicht zur Unzeit kündigen.
Für die Kündigung eines Zahlungsdiensterahmenvertrages (z. B. Girover-
trag oder Kartenvertrag) durch die Sparkasse beträgt die Kündigungsfrist
mindestens zwei Monate.
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